KFZ-Steuereinzugsermächtigung wiederrufen!
Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung wiederrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet?MFG
Eigge aus Hamburg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........
dem ist nichts hinzuzufügen....
und bei jemanden der es verpennt hat, wenn die kfz-steuer fällig wird (was man ja bereits 1 jahr im vorraus weiß!) für ausreichende kontodeckung zu sorgen, bei dem waage ich es sehr stark zu bezweifeln ob er die steuer sofern er sie überweisen könnte, auch pünktlich überweisen würde...........
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Blödes Argument, das Geld schon vorher zu sparen.
Nur wenn man alles sofort haben muß ohne es sich leisten zu können.
Zitat:
Schließlich sind wohl die Hälfte alle Fahrzeuge in Deutschlang auf Pump gekauft.
Was aber auch wieder nicht bedeuten muß das diese Käufer das Geld für eine Barzahlung nicht gehabt hätten.
Zitat:
Sollte man direkt Bar bezahlen und vorher sparen.
Würde wohl so mache Privatinsolvenz unnötig machen.
Zitat:
Nein aber es soll tatsächlich solvente Leute geben, die gar kein Konto in Deutschland haben.
Diese Anzahl sollte wohl kaum relevant sein.
Zitat:
Oder die sich ein Konto mit jemanden anders teilen und alle Überweisungen etc, per Homebanking und Dauerauftrag machen
Davon abgesehen das das wohl zu 99% Lebengemeindschaften sein werden.
Wo liegt in der finanziellen Praxis der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Einzug per Lastschrift wenn es um die Steuer geht?.In beiden Fällen muß die Steuer am Tag X auf dem Konto sein da sonst die Buchung storniert wird.
Zitat:
Darüberhinaus sind viele Abbuchen ebend total ungünstig vom Finanzamt. Alles bis auf 50 Euro wird bei mir am Monatsende auf ein Sparbuch gepackt und wenn das Finanzamt dort Abbuchen möchte, dann geht das nicht weil kein Geld mehr drauf ist.
Haben ja doofe Abbuchungen.
Was kann das Finanzamt für deine (sorry) Dussligkeit wenn du zu dumm bist im Monat der Abbuchung die Steuer auf dem Giro zu lassen?
Aber davon mal abgesehen,da es relativ zufällig wäre wenn das Finanzamt gerade am Letzten des Monats abbuchen wollte sollte doch noch genügend Geld auf dem Konto sein um vor der Übertragung aufs Sparbuch die Steuer zahlen zu können. Und was passiert eigendlich mit den anderen fixen Kosten die regelmässig am Monatsanfang gezahlt werden müssen wenn dein Lohn mal nicht am Ersten auf dem Konto sein sollte?
Oder wenn der Letzte ein Freitag ist und du am Sonntag eine Summe benötigst die deine verbliebenen 50€ deutlich überschreitet?
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Sollte es möglich sein zurückzutreten, sollte §13 so schnell wie möglich angepasst werden um dies zu verhindern.
Es ist davon auszugehen, daß dieses gesetzliche "Hintertürchen" über kurz oder lang auch geschlossen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wo liegt in der finanziellen Praxis der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Einzug per Lastschrift wenn es um die Steuer geht?.In beiden Fällen muß die Steuer am Tag X auf dem Konto sein da sonst die Buchung storniert wird.
In solchen Fällen kann es unter Umständen klüger sein, wenn das Geld per Lastschrift gebucht wird,w enn man am Rande des Dispos lebt. Es ist durchaus üblich, dass Banken einen per Lastschrift angeforderten Betrag noch überwiesen, wenn der Dispo nicht allzuweit überschritten wird. Natürlich steigen die Zinsen dann für so einen kurzfristigen Überziehungskredit.
Eine Überweisung hingegen, wird einfach abgelehnt, auch wenn der Betrag nur 1 Cent über dem Dispo liegt.
Mfg Zille
Nicht nur das.Wenn ein Dauerauftrag durch einen Computerfehler zu spät ausgeführt wird ist schnell an einer Amhnung dran da man es selbst oft erst zu spät merkt das die Zahlung nicht erfolgte.Passiert das einem der per Lastschrift einzieht ist das sein Bier.
Zum Leben am Rande des Dispos,wenn man sich die Zinsen eines Sparbuchs oder selbst eines Tagesgeldkontos anschaut lohnt es sich nicht das Giro so weit abzuräumen das selbst kleine unerwartete Summen ein Abruschten in den Dispo bedeuten da man da selbst in kurzer Zeit mehr an Zinsen zahlen muß als man an Guthabenzinsen bekommt.
Wer aber kein aktuell nicht benötigtes Geld auf dem Giro sehen kann ohne daran zu denken was man sich dafür anschaffen könnte ist unter Umständen aber wirklich besser beraten das Konto regelmässig abzuräumen um nicht in Versuchung zu kommen.
😁 Ich aber habe es lieber wenn ich mir 365 Tage/Jahr ohne nachzudenken auf mein Konto zugreifen kann ohne erst Tage vorher überlegen zu müssen ob die Summe auf dem Giro reicht oder ob ich wieder was vom Sparbuch rüberbuchen muß um nicht in den Dispo zu geraten.
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Es gibt doch bei weitem einfachere Methoden als erst die Lastschrift zu erlauben und dann zu widerrufen.
Ein einfacher Zahlendreher auf dem Formular reicht doch.
Irren ist menschlich. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ich aber habe es lieber wenn ich mir 365 Tage/Jahr ohne nachzudenken auf mein Konto zugreifen kann ohne erst Tage vorher überlegen zu müssen ob die Summe auf dem Giro reicht oder ob ich wieder was vom Sparbuch rüberbuchen muß um nicht in den Dispo zu geraten.
Das sehe ich genauso. Gerade
hierinoffenbaren sich ja die eigentlichen Vorzüge eines Girokontos.
Ich denke, man sollte bei dem Thema die Kirche im Dorf lassen. Ich bin kein Freund von bürokratischen Regelungen. Das jetzige System funktioniert doch. Die meisten widerrufen ja gerade nicht die gegebene Einzugsermächtigung, weil sie richtig erkannt haben, dass es viel bequemer und praktischer ist. Damit hat man das Ziel erreicht, die Rückstände bei der Kfz-Steuer zu verringern. Es geht jetzt also um die letzten EE-unwilligen. Die gibt es, und wird es auch immer geben. Im Zweifel eröffnet man ein Guthabenkonto extra für die Kfz-Steuer (gibt es ja bei einigen Banken kostenlos). Wenn dann kein Guthaben drauf ist, dann hilft dem FA auch die Einzugsermächtigung nicht. Und abmelden kann man trotzedem nicht, da ja eine EE vorliegt. Man muss jetzt also nicht überregulieren. Die Zwangsabmeldung bedeutet nämlich einen aufwendigen Überwachungsapperat, d.h. die Verwaltungskosten steigen deutlich an. Und das nur, um ein paar wenige auch noch im System einzufangen. Das lohnt sich doch alles nicht.
Etwas off topic: Gleichzeitig klagen wir immer über zu viel Bürokratie. Jeder fordert immer "da muss der Staat was machen", aber wenn er was macht, dann schimpft man wieder über die typisch deutsche Bürokratie! Allen Kritikern der deutschen Bürokratie: Schaut mal ins Ausland, in den meisten Ländern wären die Menschen froh, wenn sie unsere Bürokratie hätten. Versucht mal in Griechenland oder in Italien eine Baugenehmigung zu bekommen, die auch rechtlich wirksam ist. Oder schon mal was vom System der Personennummer in Schweden gehört. Da freue ich mich doch über das deutsche System!
Viele Grüße
Celeste
In einem Punkt irrst du:
Zwangsabmeldung, d.h. Stilllegung des Fahrzeuges geht natürlich trotz vorliegender EE, wenn der StPfl. nicht für Deckung gesorgt hat.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
In einem Punkt irrst du:
Zwangsabmeldung, d.h. Stilllegung des Fahrzeuges geht natürlich trotz vorliegender EE, wenn der StPfl. nicht für Deckung gesorgt hat.
Das mag schon gehen, aber a) lohnt sich das verwaltungökonomisch? und b) muss dann noch jeden weiteren Einzelfall (EE widerrufen, dann Zwangsabmeldung einleiten) im Gesetz regeln?
Die Zwangsabmeldung führen die Kfz-Behörden (in der Regel LRA) durch. Bei Steuerrückständen auf Anregung des FA. Meine Erfahrung ist, dass die LRA das ungern machen, wohl aufgrund des Aufwands. Gleichzeitig werden die FÄ (=Behörden der Länder) kaum mehr ein Interesse an aufwendigen Maßnahmen haben, da die Ertragshoheit der Kfz-Steuer ja seit 01.07.2009 beim Bund liegt und den Ländern der zusätzliche Aufwand nichts mehr bringt.
Verlaß dich drauf, die Zwangsstilllegung wird erfolgen, wenn die Länder nicht mitspielen, dann übernimmt das eben der Zoll. Er hat ja schon etliche Aufgaben, die mit der ursprünglichen nichts zu tun haben, bspw. Einzug von ausstehenden Sozialabgaben, Schwarzarbeiterkontrolle etc.
Ein Verzicht auf diese Zwangsmaßnahmen wäre je eine indirekte Aufforderung zum "Steuersparen"
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Verlaß dich drauf, die Zwangsstilllegung wird erfolgen, wenn die Länder nicht mitspielen, dann übernimmt das eben der Zoll. Er hat ja schon etliche Aufgaben, die mit der ursprünglichen nichts zu tun haben, bspw. Einzug von ausstehenden Sozialabgaben, Schwarzarbeiterkontrolle etc.
Ein Verzicht auf diese Zwangsmaßnahmen wäre je eine indirekte Aufforderung zum "Steuersparen"
Was heißt hier Verzicht auf Zwangsmaßnahmen? Die Steuer wird doch weiterhin vollstreckt (durch die Vollziehungsbeamten der FÄ) z.B. durch Kontenpfändung oder persönlichen Besuch! Die Zwangsstilllegung ist doch nur eine Zusatzmaßnahme, um weitere Rückstände zu verhindern. Und der Zoll wird da nie was machen dürfen, da man die Steuererhebung und das Besteuerungsverfahren vom Verwaltungsverfahren der Zulassung/Betrieb eines Kfz unterscheiden muss. Für die Steuer ist der Bund zuständig (insgesamt seit 2009), bis 2014 sind noch die FÄ (Organleihe der Länder für den Bund) zuständig (danach mal sehen). Für die Zulassung sind und bleiben weiterhin die Länder zuständig (LRA). Deshalb musste doch auch bisher schon das FA die Zwangsstilllegung beim LRA anregen. Daran ändert sich nichts.
Viele Grüße
Celeste
P.S. Und die Länder sind sehr empfindlich, wenn der Bund in ihre Kompetenzen reinregiert 😉
*GELÖSCHT* vom USER!!!!
Sorry, irgendjemand benutzt hier meine meine Zugangsdaten!!!!!!!!
HILFE liebe Administratoren! Was kann ich tun (Paswort habe ich schon geändert!)
Als ich noch in Deutschland arbeitete und dort ein Auto hatte, war ich froh, dass ich die Steuer auch selbst einzahlen konnte. Bei Einzugsermächtigungen war ich nie 100% sicher wann genau das Geld abgebucht wird (egal um welches Unternehmen oder Behörde es sich handelte). Beim selbst überweisen hatte ich immer die volle Kontrolle über mein Konto und konnte das Geld im Notfall noch ein paar Tage zurückhalten um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Zitat:
Original geschrieben von Moritzburg
Beim selbst überweisen hatte ich immer die volle Kontrolle über mein Konto und konnte das Geld im Notfall noch ein paar Tage zurückhalten um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Ach so. Und wo legt man denn so in der Regel die Grenze fest, wie lange man so eine Zahlung aufschiebt? 1 Woche, weil es dann erst wieder neuen Lohn gibt? Oder in einem Monat, da gibt es ja Urlaubsgeld? Oh ich bau gerade ein Haus - das ist ein finanzieller Engpass - da zahl ich dann erst nächstes Jahr. Da passt es mir besser.
Wenn man was zu zahlen hat, dann soll man es doch verdammtnochmal pünktlich tun. Meinst du es Interesiert die Behörden ob du einen finanziellen Engpass hast? Dann muss man sich halt vorher Gedanken machen wie man seine Rechnungen bezahlt und nicht erst wenn die Rechnung ins Haus flattert.
Aber wehe der Chef überweist mal ein paar Tage zu spät den eigenen Lohn. Da wird dann auf die Barrikaden gegangen. Vielleicht hat der Chef ja auch nur gerade einen Engpass. Also lasst ihn doch mal am 1., mal am 3., oder auch am 10. den Lohn überweisen. Ist doch egal, oder?
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Aber wehe der Chef überweist mal ein paar Tage zu spät den eigenen Lohn. Da wird dann auf die Barrikaden gegangen. Vielleicht hat der Chef ja auch nur gerade einen Engpass. Also lasst ihn doch mal am 1., mal am 3., oder auch am 10. den Lohn überweisen. Ist doch egal, oder?
Ja, dieses Gejammer einiger Mitarbeiter konnte ich bisher in jedem Betrieb, in dem ich gearbeitet habe, verfolgen. In dieser Hinsicht sind einige Zeitgenossen ziemlich empfindlich. Die glauben wohl ernsthaft, der Chef druckt die Scheine selbst...🙄