KFZ-Steuerbescheid - DPF
Hallo !
Ich habe am Montag den KFZ-Steuerbescheid für meinen 2,0TDI bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, dass ich Aufgrund des fehlenden Partikelfilters (rückwirkend ab 1.4.07) € 1,20 / 100ccm mehr KFZ-Steuer zahlen muß. In der Rechtsbelehrung ist noch zu entnehmen, dass ich bei entsprechendem Nachweis eines DPF gegenüber der Zulassungsstelle (!) ein "günstigerer Steuersatz in Betracht kommt".
Da in dem Brief bzw. KFZ-Schein kein Hinweis auf den DPF ist und der Kaufvertrag kein Nachweis ist, habe ich bei meinem Freundlichen angerufen und gefragt wie´s funktioniert. Hier bekam ich die Antwort, dass NUR in der mit dem Fahrzeug ausgehändigten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung das Abgasverhalten (Punkt 46.1 : Partikel 0,001g/km) bestätigt wird.
Ich also ein Fax an die Zulassungsstelle mit Bitte um Korrektur der Bestandsdaten aufgrund der mitgeschickten EWG-Daten und beim Finanzamt per Fax einen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Und jetzt kommts :
Am selben Tag, Abends um 19.30 (!!) ruft mich eine (sehr freundliche!) Mitarbeiterin der Zulassungsstelle an und bestätigt den Empfang meines Schreibens. Leider könne sie mir nicht sagen, ob das mit meinem Änderungswunsch so funktionieren würde, die Behörde hat bis heute keine Vorgaben wie das neue Gesetz (immerhin seit 1.4.07 in Kraft) bzgl. der "Altfahrzeuge" umgesetzt werden kann. Die Änderung bzgl. des DPF müsse auf jeden Fall in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, ein persönliches Vorsprechen ist notwendig. Auf meine Frage, ob das wirklich Ernst gemeint ist, dass alle Besitzer von Dieselfahrzeugen mit DPF antanzen müßten um sich in den eh überlaufenen Zulassungsstellen einen Vormittag um die Ohren zu hauen, mußte sie lachen und mit einer spitzen Bemerkung auf die Gesetzgeber mich darauf vertrösten, dass sie sich wieder meldet, wenn endgültig die Vorgehensweise bei dem Amt geklärt ist.
Ich bin auf die Antwort echt gespannt, ich denke aber, dass das Verfahren bewußt möglichst kompliziert und zeitaufwendig von Seite der Behörden gemacht wird, im Vertrauen darauf, dass dann die meisten DPF - Eigentümer überlegen : "wegen € 24,- (oder 30,- , 36,- usw.) lohnt sich der abverlangte Aufwand nicht".
Einen schönen Abend - wenn´s was Neues gibt werde ich berichten !
36 Antworten
Ist heute ein kleiner Beitrag in der Auto-Bild.
Stinkt echt zum Himmel (trotz Partikelfilter) - typisch für Deutschland, so was kann nur hier passieren.
Meiner ist BJ 07/06 und hat den Hinweis "Stufe PM5 ab Tag Erstzul.". Die Steuer ist bei mir ja bald wieder fällig. Werde nächste Woche mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, wann sie gedenken diese Mitteilung ans FM zu schicken.
Gruß
Andreas
Grandioser Schwachsinn-15 Euro Gebühr für 30 Euro Ersparnis bezahlen und im Herbst geht vielleicht das Auto weg.
Alex.
Da scheint ja bei den Finanzämtern mit ihrer Software einiges schief zu laufen. Der Artikel in der neuen Autobild ist ganz aufschlussreich.
Für meinen 2.7 TDI mit Partikefilter (PM 5) soll ich nach dem gerade eingetrudelten Steuerbescheid 449 € zahlen.
Ist das korrekt? Nach meinen Recherchen müssten es 416 € sein. Kennt einer den momentan richtigen Betrag?
Bei der ganzen Feinstaubdiskussion verliert man allmählich den Überblick, ab wann welche Steuersätze zu zahlen sind.
Gruß
Wattnu
...malnachvornehol.....
Kann mir einer der geneigten 2.7 TDI Fahrer mit DPF mal den derzeitigen Steuersatz sagen. Habe bis jetzt leider nur widersprüchliche Antworten erhalten.
Danke schon mal im voraus!
Gruß
Wattnu
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Hallo!
So, am Freitag habe ich per Email die Antwort auf mein Fax bekommen - Fazit: Die EWG-Bescheinigung reicht nicht!
Hier der entspr. Auszug, was bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muß:
"Die hier für diesen Zweck benötigte schriftliche Information vom Hersteller
(hier: Audi) ist die :
"Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug nach Anlage XXVI Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b" (zu § 47 Absatz 3a StVZO)
In dieser Bescheinigung teilt der Hersteller in einer tabellarischen Zusammenfassung (aktuell 5 Spalten) die Fahrzeuge mit, die nach
Typ und Ausführung
Typschlüsselnummer (Version)
Emissionsschlüsselnummer
Genehmigung des PMS
Eintragung der konkreten Partikelminderungsstufe
diesen serienmäßigen Einbau vorweisen können.
Aktuell kann nur mit dieser Bescheinigung des Herstellers sowie unter Vorlage der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) die Stufe des PMS ab Tag der Erstzulassung (serienmäßiger Einbau durch den
Hersteller) in die Bestandsdaten der Zulassungsbehörde aufgenommen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen und per EDV-Datensatz dem Zentralfinanzamt München mitgeteilt werden. Für diesen Arbeitsvorgang wird hier aktuell eine Gebühr in Höhe von € 25,50 erhoben."
Na prima - der in einem Beitrag vorher erwähnte Hinweis auf die Zusatzbemerkung (Auto-Bild) im KFZ-Schein (EZ 06/06) fehlt - ein EDV-Fehler bei der Zulassungsstelle kann also ausgeschlossen werden. Hat nun Audi den schwarzen Peter? Nächste Woche habe ich meinen 1. Inspektionstermin und werde dann bei meinem Freundlichen versuchen den Sachverhalt zu klären.
Fortsetzung folgt ..................
Zitat:
Original geschrieben von Wattnu
...malnachvornehol.....
Kann mir einer der geneigten 2.7 TDI Fahrer mit DPF mal den derzeitigen Steuersatz sagen. Habe bis jetzt leider nur widersprüchliche Antworten erhalten.
Danke schon mal im voraus!
Gruß
Wattnu
416 Steine
Zitat:
Original geschrieben von 4F-Devil
416 Steine
Herzlichen Dank!
Da lag ich mit meiner ersten Berechnung gar nicht verkehrt. Dann werde ich mal bei den Steuereintreibern, die 449 € wollen, Einspruch einlegen. 😛😉
Gruß
Wattnu
Viel Erfolg!
Es gibt aber auch positives zu berichten: nachdem ich ja den DPF in die Papiere habe eintragen lassen, habe ich heute morgen mit dem FA telefoniert und gefragt wie es weitergeht. Da wurde mir mitgeteilt, daß für mich der korrigierte Bescheid schon erstellt wurde und demnächst mit der Post auf die Reise in meinen Briefkasten geht. Zumindet die Zulassungsstelle und das FA scheinen also miteinander zu kommunizieren.
Bescheid vom FA, Datum 11.05.07: 416 Euronen
für 2.7 TDI mit DPF,
Hallo zusammen
Jetzt hat es mich auch erwischt.
Meinen Dicken habe ich am 5.3 im Werk abgeholt, zugelassen wurde er am 2.5.
FA will jetzt 449€ haben 🙁
Hab heute morgen dort angerufen, und Oh Wunder, der Bescheid wird geändert und geht mir in den nächsten Tagen zu.
Da sag noch mal einer unsere Beamten sind nicht auch mal Kundenfreundlich 😉
Gerd
Hallo A6er 🙂 ... vor einigen Tagen hat es mich auch erwischt ..Steuerbescheid falsch .. angeblich kein Partikelfilter vorhanden.
Da ich durch das Forum vorbereitet war, rief ich meinen 🙂 (großes Autohaus in Hamm/Westf.) an, schilderte ihm den Sachverhalt und überließ ihm meinen Fahrzeugschein.
3 Tage später erhielt ich einen neuen Fahrzeugschein mit entsprechender Eintragung "PM5 etc.".
Dies alles erfolgte kostenfrei (sicherlich auch auf Grund meines Hinweises, dass Audi diesen Fehler zu vertreten hatte).
Am gleichen Tag hab ich das FA angerufen, den neuen Schein rübergefaxt und die telef. Bestätigung erhalten, dass mein Steuerbescheid umgehend geändert wird.
Es gibt also auch mal positive Erfahrungen mit dem 🙂
Das Thema liegt zwar schon seit 2 Jahren brach ... trotzdem ist es nun für mich ganz aktuell.
Ein paar Wochen nach Zulassung flatterte der Bescheid rein und berücksichtigte natürlich den DPF nicht. Ahnungslos ließ ich mir von meiner Werkstatt die kompletten Fahrzeugdaten (4 DIN A4-Seiten) ausdrucken und flitzte damit zur Zulassungsstelle.
Es war unglaublich. Der Verkäufer der Umweltplakette konnte im System sehen "DPF", auf myAudi wird das Fahrzeug mit DPF angegeben, im Kaufvertrag ist es vermerkt und das Handbuch hat diesen Aufkleber mit Fahrgestellnummer, paar Abkürzungen u.a. "DPF". Nur die Zulassungstelle will nicht in der Lage sein, über die Fahrgestell-Nummer den ab Werkverbauten Filter zu erkennen.
Daher meine Frage nun. Woher bekommt man dieses:
"Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug nach Anlage XXVI Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b" (zu § 47 Absatz 3a StVZO)
Wende dich an die Audi Kundenbetreuung per Mail besser aber anrufen viel Glück
Danke, dann mach ich das direkt mal morgen.