Kfz Kasto-Versicherung(en) A6???
Abend zusammen.
Ich bin momentan noch bei der Württembergische wo ich u.a. Meine Kfz-Versicherung meines A6 am laufen hab.
Da diese aber nicht der billigste ist, möchte ich auf den 1.1.15 evtl. die Versicherung wechseln.
Möchte einfach nicht mehr die min. 200 Euro bezahlen die eigentlich nur für den Berater sind.
Ich dachte also schon an die Huk24, ADAC oder R+V24, also alle drei Online Versicherer. (Ohne Persönlichen Berater,
auf den ich aber eigentlich verzichten kann)
Wer von euch hat also seinen A6 bei einer dieser Versicherer versichert (ab Kasko...) und wie zufrieden seit ihr bzw. was spart ihr Ich Gegenzug zu der vorherigen Versicherer?
Wichtig natürlich auch, wie Verhalten die die Versicherer beim Schadensfall, vielleicht habt ihr dazu ja Erfahrungsberichte?
Nur ein Beispiel, bei Huk24 hab ich mir einfach mal mein A6 (Siehe Signatur) durchrechnen lassen, und würde mit dieser ca. 250 Euro bis 300 Euro sparen pro Jahr, und das ist wirklich einen Riesen Batzen.
Vielleicht gibt es ja dazu noch einen Rabatt für einen Zweitwagen den ich dann auch dazu dort Versichern lassen würde (Wagen von meiner Frau).
Ich weiß außerdem das es hier bei MT ein "Kfz Versicherung Bereich " gibt, wollte diesen aber gewollt hier im A6 forum stellen, ich hoffe es ist okay! 😉
(Edit: Wohl nicht, wurde ja schon verschoben :-( )
Danke!!!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 18. November 2014 um 20:47:31 Uhr:
Willkommen in der Welt der Milchmädchen lieber Uncle Barisch.
Das der geringere Beitrag vielleicht auch damit
https://www.vgh.de/.../auto_1_2009.pdf
zu tun haben könnte? Ach nein, bestimmt nicht.
Ob Du den Berater brauchst, dass merkst Du erst im Service-Fall. Und glaub mir da kann man gerade mit den Direktversicherern richtig Freude haben. Ich jedenfalls lass die Finger davon, nachdem ich wiederholt mit Billigheimern Anfang diesen Jahres Ärger hatte. Stundenlange Telefongespräche um den an sich klaren Sachverhalt zu klären. Schlußendlich hat´s funktioniert aber die 5 Stunden hätte ich lieber in der Sauna verbracht.
Also meine beiden Schäden, einmal Frontscheibe, einmal selbstabblendendes Spiegelglas, waren ja 5 min Telefongespräch und danach war alles geregelt.
34 Antworten
Und deswegen hatte ich ja auch meine Frage hier gestellt, aber leider lief es zum Schluss hier im threat wo anders hin, als bei "sachlichen" Thema zu bleiben ohne in irgendeiner Weise angegangen zu werden 😉
Zu mir aber, ich werde definitiv zu einer anderen günstigeren Versicherung zum Jahres Anfang wechseln, es sei den mein Berater macht mir ein Angebot das ich nicht ausschlagen kann, das wird aber nicht passieren! 😉
Zitat:
@UncleBarisch schrieb am 19. November 2014 um 14:01:01 Uhr:
Und deswegen hatte ich ja auch meine Frage hier gestellt, aber leider lief es zum Schluss hier im threat wo anders hin, als bei "sachlichen" Thema zu bleiben ohne in irgendeiner Weise angegangen zu werden 😉Zu mir aber, ich werde definitiv zu einer anderen günstigeren Versicherung zum Jahres Anfang wechseln, es sei den mein Berater macht mir ein Angebot das ich nicht ausschlagen kann, das wird aber nicht passieren! 😉
Ich schreibe Dir eine PN, ansonsten kommen auf meine Antwort die üblichen sinnfreien Bemerkungen.
Klaus
Hallo Bitte den RABATSCHUTZ Vorsicht betrachten, aus WIKI entnommen!!!
Rabattschutz[Bearbeiten]
Fast alle Versicherer bieten inzwischen einen sogenannten Rabattschutz an. Der Rabattschutz ist kostenpflichtig. Der Zusatzbeitrag wird über einen Zuschlag auf den Grundbeitrag ermittelt. Bei einem belastenden Schaden verbleibt der Vertrag entweder in der gleichen SF-Klasse oder wird sogar weitergestuft. Das behandeln die Versicherer unterschiedlich. Bei vielen Versicherern wird der Rabattschutz erst ab der SF-Klasse 4 angeboten. Auch bei jungen Fahrern (bis zu 25 Jahren) wird entweder der Rabattschutz nicht angeboten oder nur mit einem erheblich höheren Zuschlag. Wechselt man das Versicherungsunternehmen wird allerdings der "gerettete SFR" nicht an den Versicherer bestätigt. Es wird die SF-Klasse bestätigt, die gemäß der dem Vertrag zugrundeliegenden Rückstufungstabelle, ohne den Rabattschutz, vorhanden wäre.
Hab irgendwo gelesen das man darauf bestehen kann das die Schäden nicht "weitergegeben" werden man muss nur nett mit seinem Versicherer reden...
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Das hat wohl keine Relevanz wenn es im konkreten Einzelfall nicht funktioniert. Und das wird in der Regel so sein.