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KFZ-Halter vs. Versicherungsnehmer

Themenstarteram 28. Juli 2002 um 22:34

Also ich bin im Moment etwas unschlüssig, und bitte euch deßhalb mal um Rat...

Folgendes hab ich vor, ich will mein Auto auf meinen Namen laufen lassen (demnach bin ich ja dann in den Papieren eingeschrieben, und damit der KFZ-Halter. Allerdings, soll die Versicherung für das selbe Fahrzeug auf den Namen einer anderen Person (Großvater) laufen, weil der 1. nicht mehr selbst fahren kann, und 2. mit 35% eine Einstufung hat, die ich nicht so schnell erreichen werde...

Da nun aber noch niemand aus meinem Bekanntenkreis so etwas gemacht hat, deuchte mir ggf. mal euch zu fragen...! :D

So weit ich weiß gibt es ja auch die Möglichkeit die SF zu überschreiben, sowohl auf ein speziefisches Fahrzeug als auch auf eine andere Person, aber das kommt leider hier nicht in Frage, er kann zwar nicht mehr fahren, aber eben eine solche Überschreibung der Prozente kommt trotzdem nicht in Frage. :(

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28 Antworten

@Theresias

Habe zwar keine Frage entdeckt , lass mich aber dadurch nich bremsen . :D

Ganz einfach die Geschichte .

Möchtest du in den Genus der 35% kommen muß dein Großvater den Wagen auf seinen Namen anmelden und du mußt , um ihn fahren zu dürfen ich glaube 22 oder 24 Jahre alt sein . Würdest dann bei der Versicherung als Fahrer eingetragen und bekämst auch die Rechnungen . :)

Knöllchen bekäme dafür dein Großvater zugestellt . :(

Um diese Versicherung in vollem Umfang übernehmen zu können mußte 15 Jahre unfallfreien Führerscheinbesitz nachweisen . :(

Eine weitere Möglichkeit wäre , jemand schließt ne Zweitwagen Versicherung für dich ab . Dann fängste mit 140% an .In allen Varianten bist aber nie du im Brief eingetragen . Dazu mußt du alles auf deine Kappe nehmen und darfst auch selbst löhnen . ;)

Themenstarteram 30. Juli 2002 um 22:10

hört sich zwar net so an wie ich mir das so vorgestellt hab, aber trotzdem danke!

mal schaun, wie ich's mach...

danke nochmal...

am 31. Juli 2002 um 8:34

Das beste dein Großvater ist Vers.nehmer und Halter zugleich und trägt dich als Mitfahrer ein, dann kommst am günstigsten weg!

Wenn dein Opa noch nicht zu Asbach ist ,dann lass es ein paar Jährchen auf ihn laufen und kassierst dann die Prozente!

Bei mir ist's auch so, wenn ich jetzt mit 24 die Vers auf mich nehme, könnte ich bestenfalls mit 50 oder 55 % einsteigen obwohl der Rabatt bei 35% liegt!

MfG Mike

Irgendwie verstehe ich eure Diskussion nicht. Ich habe die Versicherung für meinen Wagen auch immer über meinen Vater laufen lassen, trotzdem bin ich als Halter eingetragen. Es ist doch überhaupt kein Problem die Doppelkarte bei der Versicherung zu holen, wo derjenige als Versicherungsnehmer eingetragen ist, der eine hohe SF Klasse hat - sprich niedrige Prozente. Die Leute bei der Zulassungsstelle interssiert es doch nicht, ob Halter und Vers.nehmer die selbe Person sind. Wichtig ist nur, dass der Wagen versichert ist. Mittlerweile habe ich die Prozente komplett überschrieben bekommen. Habe meinen FS jetzt 8 Jahre und fahre bei SF 10 (45%). Über die Zweitwagenregelung habe ich nun noch das Auto meiner Frau versichert und zwar auch bei SF 10. Man muss halt mal bei der Versicherung fragen.

MfG

Themenstarteram 26. September 2002 um 7:27

@enidan,

sicherlich hast du recht, aber nicht alle versicherungen machen das mit dem verschiedenen halter/versicherungsnehmer!

und was den fakt angeht, das der opa/vater oder wer auch immer auch gleich der halter sein soll, da gibt es in meinem falle ein kleines problem, wenn opa wegstirbt, und das kann in meinem fall bereits morgen sein, dann gibts problem, so bekomm ich das alles gut hin, und noch dazu mit SF15 (40%) weg. die dann später soweit wie möglich auf mich übertragen werden...!

Bei mir gehts

 

Hallo,

ichkann Dir gerne eine gute und günstige Versicherung anbieten, wo es kein Problem darstellt, dass dein Opa Versicherungsnehmer und Du Halter bist. Bei Interesse bitte mail an mich tsch325i@aol.com

GRuß T.Schwarz

am 7. Oktober 2002 um 16:22

Hi zusammen

 

Es ist schon lustig wieviel Fachleut hier was dazu beitragen.

Fakt ist dass seit 01.07.02 eine unterschiedliche Halter und Versicherungsnehmer Eignschaft auch von gesetzes wegen nicht mehr erlaubt ist. Es wird zwar hier und da noch augenzwinkernd getan, ist aber (ich wiederhole mich) nicht mehr erlaubt.

Das jemand einen Wagen nicht fahren darf, bloß weil er auf einen anderen angemeldet ist und man (frau) noch keine 23 Jahre alt ist, ist mir auch neu. Jeder darf Auto fahren, sofern er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies auch schon mit 18.

Rabatte, oder Prozente zu übernehmen ist nicht so einfach. Das ist ein ziemlich kompliziertes System und die Details hier zu erklären führt zu weit.

Dennoch ein paar Hinweise:

Z.B. Jeder der weniger als 3 Jahre den Führerschein besitzt kann auch nur max 85% übernehmen !!!!!

35% sind z.B. Versicherungstechnisch gesehen SF 15. Das bedeutet einfach ausgedrückt, jeder der die 35% haben will, 15 Jahre den Führerschein ununterbrochen besitzen muss.

Dass war jetzt die einfache Version. In der Realität ist es noch ein wenig difizieler.

Gruß

Bernd Schömann

So stimmt das nicht Bernd

 

Also,

komisch komisch, wie sich die Leute hier auslassen.

Wie kommst Du denn zu dieser Aussage? Es gibt kein Gesetz, dass Halter und VersNehmer seit "01.07.2002" nicht mehr verschienden sein dürfen, wie Du behauptest. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschafft verschieden. sind Halter und Versicherungsnemher verschieden, wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Soviel dazu.

Zu Deinem zweiten Punkt.

Natürlich ist es richtig, dass man mit dem Fahrzeug nicht unter 23 fahren darf, wenn ein "Rabattretter" in der Versicherungspolice steht. Das hatt nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. Auch hier liegst Du falsch.

Falls Jemand Fragen hatt, könnt Ihr gerne mailen:

tsch325i@aol.com

Grüsse Thomas Schwarz

am 8. Oktober 2002 um 12:45

Sorry

 

Sorry,

der Werte Kollege obendrüber hat natürlich recht. Es gibt kein explizites solches Recht/bzw. Gesetz. Es gibt lediglich den §7 StVG wonach der Halter eines Fahrzeuges für einen entstehenden Schaden verantwortlich ist. Das heißt im Klartext bei abweichendem Halter, dass der Halter zwar weiß dass ein Schaden eingetreten ist, aber der Versicherungsnehmer noch lange nicht.

Das Schadenrecht wird in den nächsten Monaten geändert. Diese ganze Dinge greifen juristisch ineinander. Insofern wiederhole ich: es gibt kein Gesetz das die abweichende Halterschaft verbietet. Nur das Problem der Schadensersatzansprüche wird enger. Haftung des Halters oben bereits geschildert, hinzu kommt die Repräsentanz. Im Schadenfall: Wer ist Repräsentant des Fahrzeuges? Der VN? Der Halter? Versicherung und Gerichte möchten sich nicht länger damit auseinandersetzen. Die meisten Versicherungsgesellschaften wollen keine abweichende Halterschaften mehr aus den vorgenannten Gründen akzeptieren. Der Werte Kollege kann mir sicherlich folgen.

Machen wir folgendes Beispiel: Halter ist der Sohnemann (18 Jahre alt) Vn ist der Papa. Jetzt passiert ein Unfall wegen, sagen wir einfach mal, abgefahrener Reifen.

Der Halter ist dem Anspruchsteller zum Schadenersatz verpflichtet (§7 StVG) Der Halter ist aber niciht der Versicherungsnehmer. Frage am den Kollegen: Kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem Halter auf Regress bestehen? (Denn dass die Versicherung den Schaden zahlen muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist ja klar)

Jedenfalls sind das schöne und langatmige und vor allem unnötig bescheuerte Prozesse.

Ach ja, da gibt es also tatsächlich Gesellschaften die einem untzer 23 jährigen mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren verbieten? Wie heißt denn der Laden? Abzock und godirekt?

Den Regreß Prozeß den eine Gesellschaft gegen einen z.B. 21 jährigen führt, der mit einem Fahrzeug gefahren ist in dessen Vertrag es heißt "Rabattretter, Personen unter 23 dürfenb nicht fahren" will ich sehen. Es gibt derzeit noch keinen Prozeß wegen Leistungsverweigerung des Versicherers wegen Verstoß gegen die weichen Tarifmerkmale. Und warum nicht? Ganz einfach, weil mit einfachen Argumenten solche Prozeße zum scheitern verurteilt sind.

Also nix für ungut udn sorry für meine inkompetenz.

Bernd Schömann

Lieber "Kollege" was soll denn das?

 

Naja,

einmal werde ich mich dazu noch äußern.

Sie sind wohl ein ganz ein "kluger" oder?

Zuerst behaupten Sie, das mit dem "neuen Gesetz".

Jetzt sehen Sie ein, dass es das Gesetzt gar nicht gibt. Sehen Sie es nicht selber, dass Sie ziemlichen Müll schreiben?

Dann wollen Sie mich angreifen, was soll denn das?

Wer ist Repräsentant im Schadensfall. Sehr gute Frage. Ist weder der VN noch der Halter!!! Immer der Fahrzeugführer!!!

Es gibt auch keine Gesellschaften, die einem das "fahren verbieten" nur muss der Versicherungsvertrag dementsprechend angepasst werden. Vielleicht machen Sie sich mal schlau, bevor Sie hier so einen Müll schreiben. (zB. machen das Generali, Patria, Württembergische Versicherung usw.) Wenn das in Ihren Augen alles Abzocker sind, wo soll man denn dann hingehen? Vertreten Sie selber eine Gesellschaft? Welche? DVAG???

Und solche Verträge können Sie genügend sehen. Doch sollte es einmal soweit kommen, werde ich Sie als meinen rechtlichen Vertreter nehmen, das Sie alles mit "einfachen Argumenten" lösen -:)

Sorry, dass cih Inkompetent bin -:)

MFG

am 11. Oktober 2002 um 13:11

-Sie sind wohl ein ganz ein "kluger" oder?

Danke!

-Dann wollen Sie mich angreifen, was soll denn das?

Muß wohl ein Missverständnis sein, denn ich habe Sie persönlich niergendwo angegriffen!

Gruß

BS

Seid doch nicht so aggressiv zueinander, nur weil Herr Schönemann sich offenbar mit den rechtlichen Grundlagen und Versicherungsbedingungen beschäftigt!

Meines Wissens dürfen Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein. Es gibt allerdings Gesellschaften die das nur noch bei Verwandschaftsgrad ersten Grades gerne sehen. Find ich auch ok, wenn der Opa Müller den man aus der Kneipe kennt die Rennsemmel von Junior Coolman zu 30% versichert- stimmt doch das ganze System nicht mehr. Wenn die Versicherung dann ne Statistik macht wundern die sich wahrscheinlich wie rasant die Opas so geworden sind. Dann gibts kein Rabatt mehr für Rentner, sondern einen Risikozuschlag.

Bevor jemand Schaum vor dem Mund bekommt, ganz so ernst habe ich alles nicht gemeint!

Naja

 

Also Herr Schönmann, also, vielleicht habe ich auch überreagiert, aber Sie verbreiten hier Sachen, die

einfach nicht zutreffen. Meiner Meinung nach, finde ich es nicht richtig, in einem Forum etwas zu verbreiten, wenn man

selbst "keine Ahnung" hatt. (Is jetzt nicht böse gemeint) Aber glauben Sie mir, ich bin seit 8 Jahren als Versicherungsmakler tätig. Ich denke ich kenn Gesetze und Grundlagen für eine Rabatteinstufung :-)

Also, nix für ungut, finds einfach nicht richtig sowas zu behaupten. Zu dem Kommentar Drunter, finde ich in Ordnung. Ist richtig so, es wird nicht mehr gerne gesehen, aber trotzdem kein Problem so zu versichern. Für die Aufhebung dieser Sache (das vielleicht irgendwann einmal durch ein Gesetz geschehen soll) gibt ja noch den Rahmenvertrag -:)

Gruß

Versicherung vom Großvater

 

Hallo!

Das hat zwar nix mit VW zu tun, aber in irgendein Forum muss ichs ja posten, hoffe mir kann da jemand helfen...!

Ich habe mal gehört, dass man die Versicherungsprozente von seinem Großvater übernehmen kann! Und mir bietes sich jetzt diese Möglichkeit, mein Opa hört auf zu fahren und ist in der niedrigsten Stufe! Wie genau funktioniert das jetzt mit den Prozenten!

Ich hab erst seit ein paar Monaten Führerschein und bisher hatte ich keinen Wagen auf mich Versichert oder zugelassen!

Ich habe da immer zurück geschreckt weil die Versicherung unbezahlbar ist! Hoffe mir kann das jemand erklären! Wöre ja unglaublich wenn ich da jetzt mit 30 % Prozent einsteigen könnte!

Ich hoffe jemand kennt sich da aus!

MFG

Calvin

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