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KFZ Gutachter möchte Gutachten nicht nachbearbeiten

Themenstarteram 18. September 2019 um 7:02

Guten Morgen zusammen,

ich hatte vor 4 monaten einen kleinen Autounfall mit meinem Hlnda Civic Fn1. Hinten Rechts am Hinterrad, der Fahrer ist mir von einer Ausfahrt aus direkt auf die Felge gefahren.

Er hat sich auch sofort bei seiner Versicherung gemeldet, nach einem Tag kam auch schon die Bestätigung das die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt. Schön und gut habe ich mir sofort einen KFZ-Gutachten erstellen lassen und einen Anwalt geholt, auch noch einen der leider keine Ahnung von Verkehrsrecht hat...

Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt ohne vorher eine Achsvermessung zu machen. Ich habe Sicherheitshalber einen machen lassen. Es hat sich herausgestellt das die Achse hinten verzogen ist. Die nachbearbeitung des Gutachtens hat

der Gutachter aber veranlasst.

Jetzt habe ich das Gutachten in der Hand wo drauf steht, dass die hintere rechte Seite lackiert werden muss (durch abkleben). Honda möchte laut Herstellerangaben kein abkleben sondern ein Ausbau der Türe für das korrekte lackieren, da durch das abkleben das Fenster ggf. herausgeschnitten werden müsste und somit die Gummiabdichtung und ein erneutes anbringen der Fenster nicht optimal funktionieren kann.

Die Heckstossstange soll instand gesetzt werden, jedoch möchte keine Werkstatt den Schaden instand setzen, da Wetterbedingungen bsp. durch Sonneneinstrahlung usw. die Instandsetzung wieder verformen könnte und die Werkstatt nicht unnötig auf Ihren kosten sitzen bleiben möchte (Gewährleistung). Bei Honda gibt es nämlich fertig lackierte Heckstossstangen die sogar günstiger als die Instandsetzung ist.

Mein Anwalt hat die Info dem Gutachter gegeben sein Gutachten anzupassen, jedoch bleibt dieser Stur und möchte das Gutachten nicht nachbessern, sodass eine ordentliche reperatur nicht durchgeführt werden kann. Ich habe doch ein Anspruch darauf, dass ich als Auftraggeber ein vernünftiges Gutachten nach Verstellerangaben erhalte, womit ich dann meine reparatur durchführen lassen kann.

Wie gehe ich da als nächstes vor? Mein Anwalt weiß leider auch nicht weiter.

Selber zum Gutachter und mit Ihm sprechen?

Gutachten nicht gültig, da nicht fachgerecht erstellt?

vielen dank für eure Hilfe

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:

das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.

Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!

Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 18. September 2019 um 14:35:21 Uhr:

Wäre es dann nicht besser gewesen das Auto gleich zur Honda Vertragswerke zu bringen und dort gleich die Reparatur zu beauftragen?

Viele Werkstätten bieten doch bei klarer Schuldfrage und Vorhandensein einer Schadensnummer die Direkt Abwicklung der Kosten mit der Gegnerischen Vers.an.

Dann weißt Du nun wie Du das nächste Mal mal vorgehen könntest.

Gruß Thomas

Zitat:

@iCivicx schrieb am 19. September 2019 um 12:38:12 Uhr:

bereits von einem Gutachter vom TüV angeschaut. Er hat daraufhin ein Schreiben erstellt welche mängel das erste Gutachten hat. Wobei das erste Gutachten nicht mal nach reperatur an die Herstellervorgaben gerichtet ist , sondern irgendwo aus der Luft gezogen wurde.

Wer hat denn den Herrn vom TÜV bezahlt?

Hast du die abweichenden Herstellervorgaben schriftlich?

Wie weit weichen denn die Reparaturkosten voneinander ab?

 

mal ne ganz platte frage:

wieso arbeitet der eigene! und im prinzip selbst bezahlte gutachter gegen einen ?

gutachter der versicherung: pro auftraggeber, sprich versicherung

gutachter vom geschädigte: pro auftraggeber, sprich der geschädigte.

warum arbeitet der gutachter nun gegen dich, obwohl du ihn doch indirekt bezahlst? ist er großkunde bei der versicherung und hat im prinzip ein interessenkonflikt?

...meiner Vermutung nach ist das so ein Möchtegern-Gutachter, ausgebildet in einem "3 Tage-Wochenendkurs", der meint ein bischen Papier nach Schema F mit Tinte zu beschmutzen wäre ein Gutachten, das man für teuer Geld verkaufen kann.

Und jetzt kommt der Kunde und fordert eine Nachbesserung, die er mangels Sachverstand nicht liefern kann... solche Leute, um nicht zu sagen Hochstapler laufen da draußen inzwischen in fast jeder Branche rum.

Themenstarteram 19. September 2019 um 16:05

Zitat:

@PayDay schrieb am 19. September 2019 um 15:38:32 Uhr:

mal ne ganz platte frage:

wieso arbeitet der eigene! und im prinzip selbst bezahlte gutachter gegen einen ?

gutachter der versicherung: pro auftraggeber, sprich versicherung

gutachter vom geschädigte: pro auftraggeber, sprich der geschädigte.

warum arbeitet der gutachter nun gegen dich, obwohl du ihn doch indirekt bezahlst? ist er großkunde bei der versicherung und hat im prinzip ein interessenkonflikt?

gute Frage, das ist auch der Grund weshalb ich so Druck mache. Der Gutachter geht nicht mal auf die forderungen meines Anwalts ein, wenigstens eine Erklärung warum er auf sein Gutachten besteht. Denn auf das Schreiben des unabhängigen Gutachters vom TüV gab es auch keinen einzigen kommentar im Endeffekt ist es doch zu seinem guten.

@TE,

nutzt Du das Fahrzeug seit 4 Monaten eigentlich weiter?

Zitat:

@PayDay schrieb am 19. September 2019 um 15:38:32 Uhr:

mal ne ganz platte frage:

wieso arbeitet der eigene! und im prinzip selbst bezahlte gutachter gegen einen ?

gutachter der versicherung: pro auftraggeber, sprich versicherung

gutachter vom geschädigte: pro auftraggeber, sprich der geschädigte.

warum arbeitet der gutachter nun gegen dich, obwohl du ihn doch indirekt bezahlst? ist er großkunde bei der versicherung und hat im prinzip ein interessenkonflikt?

Ist wirklich eine platte Frage. Ein guter Gutachter arbeitet weder pro Versicherung noch pro Geschädigtem oder pro Auftraggeber, sondern unabhängig entsprechend den technischen und gesetzlichen Vorgaben. Alles andere wären dann ja wohl Gefälligkeitsgutachten und mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Leider ist dieses Verständnis nicht weit verbreitet.

Zitat:

 

Ist wirklich eine platte Frage. Ein guter Gutachter arbeitet weder pro Versicherung noch pro Geschädigtem oder pro Auftraggeber, sondern unabhängig entsprechend den technischen und gesetzlichen Vorgaben. Alles andere wären dann ja wohl Gefälligkeitsgutachten und mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Leider ist dieses Verständnis nicht weit verbreitet.

das ein gutachter neutral bewertet ist wohl eine ganz tolle märchenstunde. vielleicht glauben es die kinder in der krippe noch. der einzige halbwegs neutrale wird wohl der gerichtliche eingesetzte sein, das er neutral bezahlt wird. ansonsten ist ein gutachter einfach nur ein sachkundiger, der seine meinung zu einer sache kundtut und dies natürlich so macht, das sein kunde zufrieden ist. groß lügen und co darf er natürluch nicht, er kann das aber manchmal schon etwas schöner dastellen als es wirklich ist.

Zitat:

@PayDay schrieb am 20. September 2019 um 01:03:01 Uhr:

Zitat:

 

Ist wirklich eine platte Frage. Ein guter Gutachter arbeitet weder pro Versicherung noch pro Geschädigtem oder pro Auftraggeber, sondern unabhängig entsprechend den technischen und gesetzlichen Vorgaben. Alles andere wären dann ja wohl Gefälligkeitsgutachten und mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Leider ist dieses Verständnis nicht weit verbreitet.

das ein gutachter neutral bewertet ist wohl eine ganz tolle märchenstunde.

Dass das Verständnis einer neutralen Bewertung nicht weit verbreitet ist, schrieb ich ja extra schon. Leider ist es häufig der Fall, dass er nicht neutral bewertet. Sollte bzw. muss er aber eigentlich und deswegen halte ich deine indirekt geäusserte Anregung, den Gutachter zu einer nicht neutralen Stellungnahme pro Auftraggeber aufzufordern, für mehr als unmoralisch.

Hat jetzt aber mit diesem Fall nicht direkt was zu tun, hier scheint der Gutachter den Schilderungen zufolge fehlerhaft gearbeitet zu haben und Kommunikationsprobleme zu haben.

wie ich oben schon schrieb arbeitet kein einseitig beauftragter gutachter neutral. tuts der gutachter der versicherung obwohl er doch neutral sein sollte? warum sagt dann jeder, das man den auf keinen fall an sein auto lassen soll ?!

wieso sollte das anders sein beim selbst beauftragten gutachter. ich habe nie gesagt, das er pro auftraggeber begutachten soll, sondern das gutachten so machen, das sein auftraggeber das bekommt, was ihn zusteht.

was wir nicht wissen: das alter des fahrzeugs. ne 12jahre alte schüssel muss nicht so mächtig aufwändig wieder in schuss gesetzt werden wie der neue geleaste A6.

Themenstarteram 20. September 2019 um 9:36

Zitat:

@PayDay schrieb am 20. September 2019 um 09:04:46 Uhr:

wie ich oben schon schrieb arbeitet kein einseitig beauftragter gutachter neutral. tuts der gutachter der versicherung obwohl er doch neutral sein sollte? warum sagt dann jeder, das man den auf keinen fall an sein auto lassen soll ?!

wieso sollte das anders sein beim selbst beauftragten gutachter. ich habe nie gesagt, das er pro auftraggeber begutachten soll, sondern das gutachten so machen, das sein auftraggeber das bekommt, was ihn zusteht.

was wir nicht wissen: das alter des fahrzeugs. ne 12jahre alte schüssel muss nicht so mächtig aufwändig wieder in schuss gesetzt werden wie der neue geleaste A6.

Da bin ich deiner Meinung!

Selbst wenn, das Gutachten neutral sein soll.. bleibt dieses für mich immer noch Fragwürdig, ob der nicht doch was mit der gegnerischen Versicherung zu tun hat, da ich eine verzogene Hinterachse, Alufelgen Schaden und Lackschaden von der Seite bis hinter dem rechten Hinterreifen erleidet habe und insgesamt nur 2000 Euro erhalten soll! Zudem hat der Gutachter nur eine Felge aufgeschrieben, was normalerweise auch richtig ist, aber die Felgen sind einzeln nicht mehr zu bestellen also müsste ein neuer Satz Felgen her.

zur Info mein Auto ist schon was älter, also Honda Civic Fn1 Type S Baujahr 2009. Ich habe damals für ne alte C-klasse nen kleinen Schaden am Nummernschild 1500 Euronen Erhalten Baujahr 1995! Verständlicherweise sind HP-Schäden bei einem Honda geringer als bei einem Mercedes aber sooo..

Je nach KM und Ausstattung könnte bei einer Rep.kostenhöhe lt.Gutachten von über 2000 € aber der Bereich des Wirtschaftlichen Totalschaden erreicht sein.

Wie hoch ist denn der WBW lt.dem 1.Gutachten?

Themenstarteram 20. September 2019 um 12:49

Zitat:

Je nach KM und Ausstattung könnte bei einer Rep.kostenhöhe lt.Gutachten von über 2000 € aber der Bereich des Wirtschaftlichen Totalschaden erreicht sein.

Wie hoch ist denn der WBW lt.dem 1.Gutachten?

KM liegt bei ca. 100.000 und WBW bei 6000€.

 

Von daher glaube ich nicht, dass ich mit 2000€ über den Bereich des Wirtschaftlichen Totalschaden bin. Meines Erachtens liegen die maximalen Reparaturkosten bei 130% gerichtet am WBW.

 

Ich möchte auch nicht wie ein Gieriger möglichst viel Geld von der gegnerischen Versicherung rausholen, soll ja keine fiktive Abrechnung werden. Mir geht es in erster Linie nur darum, eine ordentliche Reparatur nach Herstellervorgaben zu erhalten und da habe ich als geschädigter ein Recht drauf.

 

Vielen dank für die weiteren Antworten, ich freue mich über jede Informationen und Erfahrungen jedes einzelnen.

OK, da bin ich doch weit daneben mit meiner Annahme bzgl.WTS

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