Kesstech ESM 2 Noch warten !

Harley-Davidson

Hallo Leute,

einige von uns haben sich die Kesstech ESM 2 einbauen lassen.

883 und 1200 Motoren

Hier besteht Handlungsbedarf seitens der Kesstech GmbH.

1. Die Anlage klingt im geschlossenen Modus sogar schlechter als die orginale Harley Anlage.
Nur die Mechanik im Motor ist zu hören, vom Auspuff her kein Ton (Nähmaschine) :-(

2. Die Stellung 2,3,4 durch den Prüfschalter regelt nur eine Klappe, die Klappe
im zweiten Topf bleibt zu. Das ergibt dann ein Auspuffgeräusch gleich einer
XT 500 oder KTM LC4. Es ist nur noch ein Zylinder zu hören :-(

3. Der Modus "voll auf" ist dermaßen laut, die Maschine ist in diesem Zustand unfahrbar.
Mit Rücksicht auf sich selber und die Anwohner ist diese Fahrstufe nicht zumutbar,
selbst ein Raudi würde Bedenken anmelden.
Es gleicht einer Harley die nur mit Krümmer unterwegs ist.

Wir haben schon an Kesstech geschrieben zwecks Nachbesserung oder Tausch
gegen die ESM 1

Berichte Euch ! Gruß K

Beste Antwort im Thema

Ich krich et nich in meinen Kopp...

Bevor ich das doppelte bis dreifache Gehalt meiner Friseurin in AUSPUFFENDTÖPFE versenke, hör ich mir das doch an, oder???

Zumal hier im Forum mehrfach vor den Pötten "gewarnt" wird.

Tut mir Leid, da sach ich nur: Selber Schuld

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Zitat:

Original geschrieben von Boarischer Baze


.... Nur mit dem kleinen Haken, das bei Legalsoundstellung keine Leistung mehr vorhanden ist.

lg Tom

Mit anderen Worten: Ein unausgegorenes System.

Kauft man so etwas freiwillig oder wird man im Verkaufsraum gefoltert um den Kaufvertrag zu unterschreiben?🙄

Da ist dringend Nachbesserung auf Kulanz angesagt um die Kunden nicht zu vergraulen.

Zitat:

Original geschrieben von Boarischer Baze


.....Die gesamte Anlage ist incl. ihrer Verstelleinheit in good old Germany getüft und mit ABE zugelassen....

Ja, schützt aber trotzdem nicht vor einer Sicherstellung....

Wenn man den lauten Auspuff hört und dann später bei der Kontrolle feststellt, dass er eine Zulassung hat, könnte man (oder frau) auf die Idee kommen, dass da was manipuliert ist und die Harley zur Überprüfung sicherstellen.....

Aber, alles kann, nichts muss!!!!

Gruß Brus

das kann dir selbst mit ner oem-anlage passieren wenn sie für den kontrolleur zu laut erscheint.
alles und nix ist möglich
es wird immer viel spekuliert,und ich hatte in 25 jahren und weit über 350 000km nie so ne kontrolle daß nachgebohrt wurde

Zitat:

Original geschrieben von Brus



Zitat:

Original geschrieben von Boarischer Baze


.....Die gesamte Anlage ist incl. ihrer Verstelleinheit in good old Germany getüft und mit ABE zugelassen....
Ja, schützt aber trotzdem nicht vor einer Sicherstellung....

Wenn man den lauten Auspuff hört und dann später bei der Kontrolle feststellt, dass er eine Zulassung hat, könnte man (oder frau) auf die Idee kommen, dass da was manipuliert ist und die Harley zur Überprüfung sicherstellen.....

Aber, alles kann, nichts muss!!!!

Gruß Brus

genau so ist das.

auf nachfrage bei einer großen polizeiwache hat man mir gesagt, dass der subjektive eindruck

eines beamten oder wie bei mir einer beamtin ausreichend ist, um ein motorrad sicherzustellen.

ein phon-messgerät ist nicht erforderlich.

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Zitat:

Original geschrieben von mellitus2



Zitat:

Original geschrieben von Brus


Ja, schützt aber trotzdem nicht vor einer Sicherstellung....

Wenn man den lauten Auspuff hört und dann später bei der Kontrolle feststellt, dass er eine Zulassung hat, könnte man (oder frau) auf die Idee kommen, dass da was manipuliert ist und die Harley zur Überprüfung sicherstellen.....

Aber, alles kann, nichts muss!!!!

Gruß Brus

genau so ist das.
auf nachfrage bei einer großen polizeiwache hat man mir gesagt, dass der subjektive eindruck
eines beamten oder wie bei mir einer beamtin ausreichend ist, um ein motorrad sicherzustellen.
ein phon-messgerät ist nicht erforderlich.

richtig, ein Beamte muss kein Profi sein, selbst eine Vermutung trotz Eintrag Luftfilter usw. reichen aus für eine Sicherstellung. Neulich mitbekommen bei jemand in Munich.... Und sie werden was finden, denn so ein Verfahren kostet Geld und das muss wieder reingeholt werden. Wem's passiert, der tut mir jetzt schon leid, viel Ärger vielleicht wegen Nichts...

Zitat:

Original geschrieben von SBForum_steuerkette



Zitat:

richtig, ein Beamte muss kein Profi sein, selbst eine Vermutung trotz Eintrag Luftfilter usw. reichen aus für eine Sicherstellung. Neulich mitbekommen bei jemand in Munich.... Und sie werden was finden, denn so ein Verfahren kostet Geld und das muss wieder reingeholt werden. Wem's passiert, der tut mir jetzt schon leid, viel Ärger vielleicht wegen Nichts...

Was die Kosten der Sicherstellung betrifft ist es doch eh egal, am Ende zahlt es der Steuerzahler. Entweder als Besitzer wenn es maipuliert ist oder der normale Steuerzahler wenn alles legal war.

😉

Wer trägt denn die Kosten wenn sich der Beamte geirrt hat? Ich meine nicht nur die Sicherstellungskosten, sondern auch die Ausfallkosten für das Fortbewegungsmittel, Gutachterkosten, e.t.c. . Oder muss ich jeden Tag mit einer erneuten Sicherstellung und Zahlung der Kosten rechnen, auch wenn ich ein objektiv ordentliches Fahrzeug bewege, es aber der subjektiven Meinung des Beamten (in diesem Fall zu laut) zuwiderläuft???

Ups. Hat sich ein wenig gedoppelt während der Textverfassung.

das ist relativ einfach... Hab ja angeschnitten dasse einen in Munich die Mühle weggenommen haben. Da war nix groß mit reden, seine Penzl offen gefahren, Lufi eingetragen und die Pollösen haben gesagt, ist uns alles egal die Maschine kommt mit und drei Wochen später kam der Bescheid! Sein Lufi wäre im dritten Gang bei 3.200 U/min Ansauggeräusch zu laut... Und die Penzl müsse er eintragen lassen...

Jetzt musst Du kämpfen, denn das Gutachten usw. hat latürnich seinen Preis und da Du verschuldet einen zu lauten Lufi drauf hast und die Tüten eintragen musst, bist Du der Löhnemann... Bitte erzählt mir jetzt nicht, Penzl haben ein E-Zeichen, is mir auch klar, ich berichte ja nur wies dem Jungen Mann erging! Weiss nicht ob er geklagt hat, ich hätte es getan!

Und das Verfahren hättest Du mit Pauken und Trompeten verloren!!!

Wenn wirklich etwas gefunden wird, was ahndungsfähig ist, trägst Du die gesamten Kosten!!!

Solange etwas nicht zugelassen ist oder eine "Freundschaftszulassung" hat, würde ich keine Sekunde über eine Klage nachdenken!!!

Du hast die Ursache für die Überprüfung gesetzt und dann wurde auch noch tatsächlich etwas ahndungsfähiges festgestellt.... Aus der Nummer kommst Du nicht raus!!!

Anders sieht das aus, wenn nach einer Sicherstellung NICHTS festgestellt wird, bzw. festgestellt wird, dass kein ahndungsfähiges Fehlverhalten, bzgl. der Montage von Anbauteilen vorliegt. Da kann man dann durchaus Schadensersatzforderungen an die Behörde (der Cop wird für die Behörde tätig und somit ist die Behörde, also das Polizeipräsidium Schadensersatz pflichtig) stellen.

Ist also, wie so viele Dinge wirklich abhängig vom Ausgangssachverhalt und kann man nicht gernell bejahen oder verneinen.

Gruß Brus

O.K. Das ist eindeutig.
Es gibt nähmlich Bikes mit einem gewissen Alter o. auch Neuaufbauten mit altem Rahmen, wo aber das Baujahr des Rahmens zählt und es zu unterschiedlichen Auffassungen über die genehmigte Lautstärke zwischen dem Besitzer und dem kontrollierendem Beamten kommt. So Ist es nähmlich gerade einem guten Bekannten ergangen. Geholfen hat ihm dann, man glaubt es kaum, sein UMTS- Handy mit einer entsprechenden Internetseite u. den darin enthaltenen glaubwürdigen, rechtlichen Erklärungen. Es war hier aber keine Harley, sondern eine alte/neue AWO.

sorry doppelt :-)

Zitat:

Original geschrieben von mellitus2



Zitat:

Original geschrieben von Brus


Ja, schützt aber trotzdem nicht vor einer Sicherstellung....

Wenn man den lauten Auspuff hört und dann später bei der Kontrolle feststellt, dass er eine Zulassung hat, könnte man (oder frau) auf die Idee kommen, dass da was manipuliert ist und die Harley zur Überprüfung sicherstellen.....

Aber, alles kann, nichts muss!!!!

Gruß Brus

genau so ist das.
auf nachfrage bei einer großen polizeiwache hat man mir gesagt, dass der subjektive eindruck
eines beamten oder wie bei mir einer beamtin ausreichend ist, um ein motorrad sicherzustellen.
ein phon-messgerät ist nicht erforderlich.

mhh dann darf er aber auf jedenfall mit einer Diestaufsichtsbewerde rechnen und das kostet ihm eine Lohngruppe..

Zitat:

Original geschrieben von Paintinspector


mhh dann darf er aber auf jedenfall mit einer Diestaufsichtsbewerde rechnen und das kostet ihm eine Lohngruppe..

Sicher...🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Brus



Zitat:

Original geschrieben von Paintinspector


mhh dann darf er aber auf jedenfall mit einer Diestaufsichtsbewerde rechnen und das kostet ihm eine Lohngruppe..
Sicher...🙄🙄🙄

sicher

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