Kennzeichenzuteilung verweigert

http://www.kues-muenchen.de/.../...abgemeldeten-fahrzeug-zur-hu-kommen

Angeblich kann man sich (lt. Bundesgesetz FZV § 10 Abs. 4) die Kennzeichen vorab zuteilen lassen und damit zur HU fahren.

Nur nicht im Kreis Recklinghausen, die halten sich nicht ans Gesetz und machen das einfach nicht.

Mir wurde die Kennzeichenzuteilung heute morgen mit der Begründung "ja, machen wir aber nicht" verweigert ^^

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Düsseldorf machts, Recklinghausen nicht. Ja kann denn hier jeder machen, was er will?

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Zitat:

@tfab1 schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:13:51 Uhr:


...
Das Fahrzeug hat übrigens laut DEKRA-Bericht vom 15.12.2015 Mängel, aber keine Mängel die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Gerne sende ich Ihnen den entsprechenden Bericht zu.
...

Zunächst ... dass du das durchziehst, finde ich gut.

Wobei - ich würde im Zweifel eher die paar Kröten für ein KZK investieren, einfach nur damit ich die Rennerei/Schreiberei nicht habe.

Anyways, weswegen ich das o. g. zitiert habe.

Es gibt einen Dekra-Bericht von Anfang dieser Kalenderwoche? Wo (und unter welchen Umständen) wurde das Fahrzeug dafür in Augenschein genommen?

Belegt dieser Dekra-Bericht eine Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis:
a) GM
b) EM

Im Fall a - hättest du eine bestandene HU und könntest zulassen.

Im Fall b - wäre die HU nicht bestanden und der Wagen müsste eh repariert werden, bevor eine HU bestanden werden könnte.

Verstehst du, worauf ich hinaus will? Wie ist der Wagen bis zu dem Dekra-Prüfer hingekommen? Muss ja also irgendwie (auch ohne die Zulassung/Vorab-Zuteilung) gegangen sein, an eine Prüfmöglichkeit zu kommen.

Oder ist dein "Problem" eigentlich schon gelöst - du willst aber die Nicht-Vorab-Zuteilung quasi als Präzedenzfall durchziehen? Das fände ich dann bemerkenswert.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2015 um 17:54:26 Uhr:



Zitat:

@tfab1 schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:13:51 Uhr:


...
Das Fahrzeug hat übrigens laut DEKRA-Bericht vom 15.12.2015 Mängel, aber keine Mängel die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Gerne sende ich Ihnen den entsprechenden Bericht zu.
...
Zunächst ... dass du das durchziehst, finde ich gut.

Es geht hier um´s Prinzip! Es ärgert mich einfach, das jeder meint, er könnte machen was er will 😉.

Der Wagen ist auf dem Hänger zur örtlichen Werkstatt/Dekra hin- und wieder zurückgekommen. Den muss ich aber auch leihen und das ist mir dann für jede Fahrt doch zu teuer. Er hat nicht bestanden - hat aber auch keine verkehrsgefährdende Mängel. Damit alleine wäre die Argumentation der Zulassungsstelle nicht haltbar. Fahrten zur Werkstatt sind im Zulassungsverfahren meiner Meinung nach erlaubt und auch von der Haftpflichtversicherung entsprechend gedeckt.

Vielleicht Klage ich auch... entsprechende Urteile zu dem Thema scheint es ja irgendwie nicht zu geben, oder?

Und du meinst wirklich, dass Klagen günstiger und schneller geht als einen Hänger zu leihen? Oder eine ortsansässige Werkstatt zu bitten, dir die roten Nummern zu geben um das Auto dorthin zu bringen, wenn der TÜV-Mensch eh grad da ist und die HU machen kann? (Bevor jetzt gerufen wird: "Ha, rote Nummern darf man nicht verleihen, sonst kommt man in die Hölle!" Die Werkstatt kann einen selbst mit der Überführung beauftragen, das ist zulässig.)

Was genau verstehst du an dem Ausdruck "es geht ums Prinzip" nicht?

Und zu deiner Beauftragungstheorie sag ich auch besser mal nix...

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Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Dezember 2015 um 10:00:14 Uhr:


Und du meinst wirklich, dass Klagen günstiger und schneller geht als einen Hänger zu leihen? Oder eine ortsansässige Werkstatt zu bitten, dir die roten Nummern zu geben um das Auto dorthin zu bringen, wenn der TÜV-Mensch eh grad da ist und die HU machen kann? (Bevor jetzt gerufen wird: "Ha, rote Nummern darf man nicht verleihen, sonst kommt man in die Hölle!" Die Werkstatt kann einen selbst mit der Überführung beauftragen, das ist zulässig.)

Nochmal: Ich möchte einfach wissen, warum das woanders geht, hier im Kreis aber komischerweise nicht. Das entspricht nunmal nicht meiner Rechtsauffassung. Ich muss mich an alle unsinnigen Gesetze halten, die Behörden und du mit deinen Überführungsfahrten im Auftrag der Werkstatt anscheinend aber nicht 😉.

Die ortsansässige Werkstatt war leider nicht mal in der Lage meinen Fehlerspeicher auszulesen. Sie wollte vor der Prüfung die mitgelieferten Reifen aufziehen und mich anrufen wenn der Dekramann mit der Prüfung beginnt. Alles nix passiert! Der Wagen hat dann die AU nicht bestanden, aufgrund von "Fehlerspeicher enthält abgasrelevante Fehler". Davon steht aber nix auf der AU. Da steht nämlich "Anzahl der abgasrelevanten Fehler : 0". Und dann steht da noch: "CO Wert Fzg-Ist-Daten : 0.0". Ist doch toll, ein Wagen ohne CO2 Ausstoss - gibt´s sonst nur bei VW! 😉

Ich möchte daher, die Nachprüfung verständlicherweise woanders machen. Und dafür will ich die Vorabzuteilung der Kennzeichen. Alles klar?

Klar. Wenn du dir es bewusst schwer machen willst, ist das dein gutes Recht.

Zitat:

@tfab1 schrieb am 19. Dezember 2015 um 08:43:13 Uhr:


...
Es geht hier um´s Prinzip! Es ärgert mich einfach, das jeder meint, er könnte machen was er will 😉.
...

Danke! Ich finde es prima, dass Du Dich darum kümmerst, obwohl Du das Problem auch elegant mit einem Trailer umgehen könntest... es gibt genügend Bürger die das z.B. mangels geeignetem Zugfahrzeug nicht könnten -ein Autotransporter mitm Durchschnitts-PKW drauf ist schließlich kein Pappenstiel, da braucht man schon einen entsprechenden "Bullen" der das ziehen darf- und daher auf die "Vorab-Zuteilung eines Kennzeichens" angewiesen sind.

Wenn dort irgend so ein dahergelaufener kleiner Beamter meint die Bürger aus welchen Gründen auch immer gängeln & schikanieren zu müssen, dann gehört dem kräftig eins auf die Finger... da würde ich ggf. alle Register ziehen. Notfalls bis rauf in die hohe Politik... nicht bloß kleine Lokalpolitiker, sondern am besten die örtlichen Landtagsabgeordneten, dass die da mal unbequeme Nachfraqen stellen und in diesem Saustall ala Verwaltung, wo se meinen Gesetze nicht befolgen zu müssen mal aufräumen.
Und das Ganze gleich dazu weiter an die Presse... quasi als Werbung für die Stadt / Gemeinde.

Ich wüßte auch nicht wo das Problem liegen sollte... das Fahrzeug ist auf der Fahrt für den Fall der Fälle haftpflichtversichert und die Zuteilung eines Kennzeichens hat nur den Grund, dass die Kontrollbehörden über das Kennzeichen am Fahrzeug den Namen und die Anschrift des Halters in Erfahrung bringen können.
Für den verkehrssicheren Zustand hat außerdem derjenige gerade zu stehen, der das Fahrzeug in Betrieb nimmt... so wie das auch bei einem Fahrzeug mit gültiger HU jederzeit gilt - die Ausrede ala "hat ja HU, also kann ich als Fahrer doch nichts dafür, dass z.B. die Bremsen defekt sind" zieht in keinem Fall.
Der Zustand des Fahrzeugs gehört der Zulassungstelle im Prinzip einen feuchten Kehricht an... zumal, wer wird schon ein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln -dazu zähle ich so Sachen wie "absolut keine Funktion der Bremsanlage"- bei einer HU vorstellen.

Moin Moin !

Zitat:

Für den verkehrssicheren Zustand hat außerdem derjenige gerade zu stehen, der das Fahrzeug in Betrieb nimmt... so wie das auch bei einem Fahrzeug mit gültiger HU jederzeit gilt - die Ausrede ala "hat ja HU, also kann ich als Fahrer doch nichts dafür, dass z.B. die Bremsen defekt sind" zieht in keinem Fall.

Das ist richtig

Zitat:

Der Zustand des Fahrzeugs gehört der Zulassungstelle im Prinzip einen feuchten Kehricht an.

Das ist nicht richtig ! Ganz im Gegenteil hat sie das Recht (und die Pflicht) zur Überwachung.

Zitat:

zumal, wer wird schon ein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln bei einer HU vorstellen

Mindestens 4 von 5 !

Zitat:

gravierenden Mängeln -dazu zähle ich so Sachen wie "absolut keine Funktion der Bremsanlage"

Soso , solange also noch irgend etwas an der Bremse arbeitet , liegt also deiner Meinung nach kein gravierender Mangel vor !

Glücklicherweise sehe ich das genau wie der Gesetzgeber anders !

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. Dezember 2015 um 08:41:20 Uhr:



Zitat:

zumal, wer wird schon ein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln bei einer HU vorstellen

Mindestens 4 von 5 !

...rein eine Sache der Statistik und der Bequemlichkeit bzw. der Mode mit möglichst wenig Aufwand ein Fahrzeug zu betreiben. Statt vor der anstehenden Prüfung bzw. auch während der Zeit die nötigen Reparaturen zu erledigen fahren zunehmend immer mehr auf gut Glück zur HU und reparieren hinterher nur die vom Prüfer entdeckten & beanstandeten Mängel.

Würde ich auch so handeln, würde z.B. mein Auto -letzte HU war im August- noch bis 2017 mit einem defekten Radlager vorne links fahren... rollt seit ein paar Wochen grauenhaft. Bin gespannt wie lange es noch dauert, bis Spiel ins Lager kommt - anderes Thema, gäbs eine vernünftige Möglichkeit ein Zweitfahrzeug kostengünstig zu betreiben -z.B. ein brauchbares Wechselkennzeichen- würde ich das Fahrzeug bereits stehen lassen, aber eine Reparatur ist leider aufgrund des täglichen Arbeitsweges noch nicht möglich.

Wobei man auch beachten muß, was heute bei einer HU als gravierender Mangel angesehen wird ist einfach nur noch lächerlich und jenseits einer jeden Realität... mit der Verkehrssicherheit hat das schon lange nichts mehr zu tun und damit in meinen Augen eine zusätzliche Fälschung der Statistik. Das ist nur noch Abzockerei, indem man die Leute wegen Nichtigkeiten, wie einer defekten Glühbirne zur Nachprüfung kommen läßt und damit schikaniert.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. Dezember 2015 um 08:41:20 Uhr:



Zitat:

gravierenden Mängeln -dazu zähle ich so Sachen wie "absolut keine Funktion der Bremsanlage"

Soso , solange also noch irgend etwas an der Bremse arbeitet , liegt also deiner Meinung nach kein gravierender Mangel vor !

Glücklicherweise sehe ich das genau wie der Gesetzgeber anders !
...

Eine Bremsanlage ist so konstruiert, dass das sehr sehr lange dauert bis diese wirklich ausfällt -da muß schon sehr viel im argen liegen, dass "ein Fahrzeug wirklich nicht mehr bremst"... wären die Bremsanalge genau so unzuverlässig, wie so manch anderes System an einem modernen Auto, dann hätten wir wirklich ein Problem.

So lange eine Bremsanlage normal verzögert ist da noch kein gravierender Mangel dran... so Sachen, wie Beläge auf der letzten Rille sind für mich noch kein gravierender Mangel, so lange die Belagstärke noch keinen direkten Einfluß auf die Bremswirkung auf z.B. den nächsten paar hundert Kilometern hat.
Trotzdem, auch wenn ich es in dem Stadium noch nicht als gravierenden Mangel sehe, ist es vollkommen ok, dass dafür gesorgt wird, dass die Beläge ersetzt werden... mal ehrlich, ist ja auch kein Beinbruch mal nen Satz neue Beläge und evtl. Scheiben reinzustecken... kosten ja meist auch nicht die Welt.

Wobei zugegeben, beim Formulieren des obigen Beitrags hatte ich als Gegensatz zu nem Defekt an der Bremsanlage, den ich gravierender einstufen würde eher so Sachen wie mal ne defekte Glühbirne einer NSL im Hinterkopf, was ja heute schon als gravierender Mangel eingestuft für ne Nachprüfung ausreicht.

Für mich ist mal eine defekte Glühbirne an einem Fahrzeug -wohl gemerkt eine, nicht eine ganze Reihe rundrum- kein gravierender Mangel. So etwas teilt man dem Fahrer/ Halter mit z.B. mit einem Vermerk aufm Prüfungsbericht mit, dass das erledigt wird.
Früher als wir noch selbst zu einer Niederlassung einer Prüforganisation gefahren sind haben wir solche Sachen, wie ne defekte Glühbirne auch mal eben behoben während der Prüfer z.B. die Papiere fertig gemacht hat - da konnte er sich noch bevor er die Plakette drangepappt hat angucken, dass wieder alles leuchtet.
Einmal, HU bei nem WoWa -meist unterm Jahr ohne nennensweerte Kilometerleistung-... da hat er aufm Bremsenprüfstand festgestellt, dass die Bremse etwas zu kräftig anpackt. Da haben wir in der Prüfhalle auf der Grube halt die Bremszüge mal gleich ein wenig aufgemacht - der aaS hat zwar ein wenig die Augen verdreht, aber während der sich mit der Gasprüfung beschäftigt, warum nicht.

Inzwischen, bei dem Zirkus & den Schikanen die dort ablaufen hab ich mir vorgenommen mir zukünftig den Weg zu sparen und laß die HU gleich in unserer Stammwerkstatt machen. Wenn man bei einem Motorrad (BMW R1100S) -bis auf ein paar eingetragene Stahlflex, nen eingetragenen Superbike Lenker und ein ebenfalls eingetragenes Windschild aum Zubehör von nem namhaften Hersteller- fast in Originalzustand auf Biegen und Brechen sucht um die Plakette verweigern zu können und mir der Prüfer irgendso einen Lederriemen über die Sitzbank für den Soziusbetrieb "nageln will", weil er zu blöd ist die original vorhandenen Haltegriffe zu erkennen.
2 Jahre vorher, waren se nicht in der Lage bei dem Motorrad die Abgasuntersuchung zu machen... bin dann zur nächsten BMW-Vertragswerkstatt mal eben 30km hin und zurück gedüst, dort haben se die S in meinem Beisein gleich ans Prüfgerät gehängt und mich ausgelacht... was die beim TÜV denn wollen, sind doch prima Werte, paßt doch.

Dieses Jahr im August hab ichs mitm Auto (Diesel, BJ 2004... also mit OBD II) noch einmal versucht... wieder Zirkus, die waren nicht in der Lage eine fehlerfreie Verbindung zum Fahrzeug aufzubauen - Fehler "Software inkompatibel"... die Karre stand noch nicht einmal vernünftig in der Prüfhalle schallte es schon "Nachprüfung".
Ein paar Wochen später ging das Fahrzeug in meiner Stammwerkstatt "ohne Mängel" durch die Prüfung. Ich hab die Schnauze derart voll von diesen Diletantentum...

Deine populistische Stimmungsmache hat aber nichts mit dem Thema zu tun, insofern btt. bitte!

...erstens sind das Tatsachen und keine Stimmungsmache und zweitens, wenn dem TE unterstellt wird auf diesem Weg ein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln in den öffentlichen Straßenverkehr zu bringen, dann wird man wohl darauf hinweisen dürfen, dass der Maßstab der inzwischen bei der Definition von gravierenden Mängeln angelegt wird vollkommen überzogen und damit fern eines jeden gesunden Menschenverstandes ist.

Moin Moin !

Zitat:

wenn dem TE unterstellt wird auf diesem Weg ein Fahrzeug mit gravierenden Mängeln in den öffentlichen Straßenverkehr zu bringen

Das wurde keinesfalls dem TE unterstellt, sondern bezog sich auf den Post von gast356.

Zitat:

wird man wohl darauf hinweisen dürfen, dass der Maßstab der inzwischen bei der Definition von gravierenden Mängeln angelegt wird vollkommen überzogen und damit fern eines jeden gesunden Menschenverstandes ist.

Das ist wiederum deine persönliche Meinung ,die sich aber nicht mit dem vom Prüfer nicht zu ändernden Mängelkatalog deckt.

MfG Volker

"So, die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute morgen schon zurück gerufen - guter Service! Eine sehr nette Dame hat mich darüber informiert, dass ich natürlich Anspruch auf die Vorabzuteilung habe und ich sollte, wenn Wesel sich querstellt, auf jeden Fall klagen. Recht haben und Recht bekommen wäre in diesem Fall ja wohl eindeutig geklärt..." erzählte der Weihnachtsmann den Motortalklesern. 😁

Angerufen haben sie wirklich, die Dame war auch sehr nett, eine Vorabzuteilung ist aber wohl Ermessenssache der einzelnen Behörden. Sie musste sich auch erstmal etwas "einlesen", aber auch die Kommentare zu der Verordnung sind da nicht wirklich eindeutig. Auch wirtschaftliche Aspekte, wie KZK Kennzeichen sind mir zu teuer, lassen in diesem Fall keine Ausnahmegenehmigung von Ihrer Seite zu.

Das heisst dann ja wohl Pech gehabt. Klage abgewiesen. Dann wünsch ich mir halt nen Autoanhänger zu Weihnachten 😉.

Allen Lesern schon mal ein frohes Fest und einen guten Rutsch.

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