Kennzeichenzuteilung verweigert
http://www.kues-muenchen.de/.../...abgemeldeten-fahrzeug-zur-hu-kommen
Angeblich kann man sich (lt. Bundesgesetz FZV § 10 Abs. 4) die Kennzeichen vorab zuteilen lassen und damit zur HU fahren.
Nur nicht im Kreis Recklinghausen, die halten sich nicht ans Gesetz und machen das einfach nicht.
Mir wurde die Kennzeichenzuteilung heute morgen mit der Begründung "ja, machen wir aber nicht" verweigert ^^
Beste Antwort im Thema
Düsseldorf machts, Recklinghausen nicht. Ja kann denn hier jeder machen, was er will?
87 Antworten
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. Dezember 2014 um 12:29:10 Uhr:
Nene, ne Wunschkennzeichenreservierung ist keine Zuteilung... Damit darf man keinesfalls einfach so fahren.Zugelassen habe ich das Fahrzeug noch nicht, das ist aber von der Sache unabhänig, notfalls fahre ich mit Kurzzeitkennzeichen, jedoch fehlt mir aktuell die Eile, das FZ zu zu lassen, da ich nicht mal einen Führerschein dafür habe...
Ich wollte den zwar dieses Jahr noch zulassen, habe das aber auf Januar verlegt, weil ich als nächstes erstmal im Urlaub bin und das zeitlich alles nicht mehr auf die Reihe kriege...
Stimmt.
Erstmal Führerschein machen und dann über alles weitere nachdenken. Sonst wird´s nämlich ggf. nicht nur Fahren ohne Zulassung/Versicherung, sondern (ganz sicher) auch Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 13. Dezember 2014 um 23:38:27 Uhr:
Und hoffst, dass sich "die Gegenseite" tot lacht und dann niemand mehr existiert, der Deinen Einwand einfach ignoriert.Zitat:
@Handschweiß schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:08:59 Uhr:
Würde ich in Kauf nehmen, "plädiere auf Verbotsirrtum" mit dem entsprechenden Paragraphen, den ich leider, leider so erlaubend verstanden habe.Da gibt es so eine kleine Bedingung im §11 QWIG bzw. §17 StGB, die neben dem 100%-Wissensirrtum auch noch erfüllt sein muss und die lautet: "wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."
Kann schon sein, aber wie gesagt: die Wahrscheinlichkeit, auf den kurzen Wegen (bei mir z.B. 2 km)erwischt zu werden, ist extrem klein. Die Recklinghausener Polizei dürfte auch anderes zu tun haben, als "so einen" gezielt zu suchen. Und es gibt viele Gegenargumente, so daß die Sache wohl wie das Hornberger Schießen ausgehen würde. Auf der Rückfahrt hast du schon Tüv, so what. Aber machts, wie ihr wollt.
Hey, bitte nicht aufregen. 😉
Die Arbeit in den Zulassungsstellen ist extrem stupide, wer da auch nur einen Monat arbeitet, hat das Denken schon längst abgelegt. Anders überlebt man die Arbeit auch gar nicht. 😛
So lange etwas nicht von oben angeordnet wird, passiert da gar nichts. Und wenn die Software nicht mitspielt, dann erst recht nicht. 😁
Heute habe ich Post bekommen, von der Staatskanzleit NRW, man hat mein Schreiben an das "fachlich zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr" weitergeleitet mit der Bitte, dort mein Anliegen zu prüfen.
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Oh man, würde gerne mal wissen was mich Deine Anfrage kostet. 😁
Also schonmal mindestens 60 Cent für das Porto...
Der Rest ist wahrscheinlich eh da und bezahlt.
Davon ab ist es eben so, dass Politik Geld kostet, wofür ich schließlich auch genug Steuern bezahle und da kann ich wohl auch erwarten, dass wenn ich an unsere Landesregierung ein Anliegen habe, diese mir antwortet ^^
Ich bin schließlich Steuerzahler und Wähler und sage dem Finanzamt auch nicht "ja, ich muss Steuern zahlen aber, ach, mache ich nicht".
Ist ja nicht so, also würde ich denen jedes Jahr schreiben und die mit dämlichen Fragen zubombardieren. Es ist viel mehr so, dass unsere Bundesregierung davon ausgeht, dass durch die bestehenden Gesetze ein Kurzzeitkennzeichen in der bisherigen Form weitgehend unnötig ist, andererseits an der Basis aber ohne Kurzzeitkennzeichen gar nix läuft ^^
Die einen sagen oben "brauchen wir so nicht mehr, wird nur Missbrauch mit betrieben, der Bürger soll sich seine KZ zuteilen lassen und damit zum TÜV und zur Werkstatt und zum STVA fahren", die anderen sagen unten "ja, machen wir aber nicht", dass haut ja so nicht hin ^^
Da halte ich es durchaus für angebracht, wenn der gearschte Bürger von unten mal nach oben hin berichtet, dass das nicht geklappt hat. Wie sollen unsere Politiker das sonst mitkriegen???
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 16. Dezember 2014 um 14:50:39 Uhr:
... , der Bürger soll sich seine KZ zuteilen lassen und damit zum TÜV und zur Werkstatt und zum STVA fahren", die anderen sagen unten "ja, machen wir aber nicht", dass haut ja so nicht hin ^^
Was denn nun?
KZK oder Vorabzuteilung 😕
Dir wurde vor einer Woche die Vorabzuteilung verweigert, was Du aber benötigst, weil das KZK mit der HU-Beschränkung nicht mehr möglich ist, aber Du eine Vorabzuteilung ohnehin wegen fehlender Fahrerlaubnis nicht nutzen kannst und die Beschränkungen beim KZK erst ab dem 1.4. nächsten Jahres gelten.
Ein wenig verworren?
Willst Du jetzt eine Vorabzuteilung, um kein KZK zu holen, was Du aber beides nicht nutzen kannst, oder geht es Dir um eine Situation ab dem 1.4. nächsten Jahres, wo es zwar ohne HU beim KZK Probleme geben wird, es derzeit überhaupt noch nicht klar ist, ob und wie weit sich genau dadurch die Vergabepraxis bei der Vorabzuteilung ändern wird?
Wenn es derzeit bei der Vorabzuteilung hakt, nimmt man das KZK und was ab 1.4. ist, werden wir erst am 1.4. sehen können.
Es geht darum, dass ich keine Lust habe das Geld für das KZK aus zu geben, weil das eigentlich nicht nötig sein sollte.
Das Führerscheinthema wäre durch einen Fahrer lösbar geworden, dann wäre der Laster wahrscheinlich jetzt schon Getüvt. Nach dem man mir die Zuteilung aber verweigert hat und ich nicht bereit war, das Geld für Kurzzeitkennzeichen unnötigerweise aus zu geben, habe ich die Zulassung kurzerhand erst einmal vertagt, zumal ich das FZ auch nicht brauche.
Es geht im Grune genommen ums Prinzip, dass der Bürger Kennzeichen kaufen muss, die er normalerweise gar nicht braucht.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 16. Dezember 2014 um 15:33:02 Uhr:
Es geht darum, dass ich keine Lust habe das Geld für das KZK aus zu geben, weil das eigentlich nicht nötig sein sollte....
Korrekt. Und es an sich alleine schon deswegen nicht nötig, wenn der Wagen eine noch gültige HU hätte 🙂
Tja, mit TÜV wäre ja gut, dann könnte ich den ja einfach zulassen 😁
Da ich aber davon ausgehe, dass wir nicht im ersten Akt eine gültige HU hinbekommen, sind wir schnell bei 2x, also 2x zum STVA rennen + rumsitzen + 200€ für Kurzzeitkennzeichen und damit min. 2h Mehrarbeit.
Kurzzeitkennzeichen kosten 27.- €, die Versicherung wird bei späterer Anmeldung doch angerechnet. Vernünftig organisiert fährt man einmal in die Werkstatt, die auch den TÜV macht. Für die anschließende Zulassung kann man dann jedes andere Auto nehmen.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 16. Dezember 2014 um 17:17:20 Uhr:
Tja, mit TÜV wäre ja gut, dann könnte ich den ja einfach zulassen 😁
Da ich aber davon ausgehe, dass wir nicht im ersten Akt eine gültige HU hinbekommen, sind wir schnell bei 2x, also 2x zum STVA rennen + rumsitzen + 200€ für Kurzzeitkennzeichen und damit min. 2h Mehrarbeit.
Warum gehst du davon aus?
Beim ersten Besuch an der Prüfstelle schauen lassen, was bemängelt wird - das dann beheben - dann Wiedervorführung?
Reparier lieber gleich vernünftig ... dann musste auch nur 1x zur HU. 😁
Du weist weder um was für ein Fahrzeug es handelt, noch was alles mehr zu erledigen ist, auf der Prüfstelle, als nur die HU. Das ist für den Prüfingenieur eine Tagesangelegenheit, dieses Fahrzeug ab zu nehmen, da sind immer irgendwelche Dinge im "Ermessensspielraum" und der sieht bei den einen Teilen so und bei den anderen Teilen anders aus, ggfls. noch Sondergenehmigungen ein zu holen, etc. Das geht nicht in einem Akt, da kannst du vorbereiten wie du lustig wirst.