Kennzeichendebatte
hier ein aktueller beitrag aus unserem regulierungsstaat:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,442999,00.html
grüsse,
harley13
42 Antworten
Das ist der übliche (für die Richter und Autolobby) beschreitbare Weg.
Der Umbau an einem 5-30k € Bike, Kosten zwischen 100-500.-€, ist zumutbar. Der Umbau eines Geländewagens oder Regionalbusses (neues, breitstrahlendes Rücklicht zur Ausleuchtung eines GROßEN Nummernschildes), auf quadratmetergroßen Blechflächen, Aufwand/Kosten kleiner 100.-€, bei Fzg.-Kosten deutlich über denen der Harley (oder auch jeden anderen Mopeds), sind nicht zumutbar.
Ebensowenig wie Einsatz von Gehirnschmalz seitens der Zulassungsstellenmitarbeiter (H-SUx sah ich grad an einem Wagen, mit 10cm breiten weißen Flächen zwischen "H" und blauer Eurofläche sowie den Zahlen und dem rechten Rand auf Standardgröße (LÄNGE) getrimmten Kennzeichen.
Und kurze Kennzeichen an großen Limousinen, die wg. wichtiger? schwarzer Kennzeichenschachtabdeckungen nur für kurze Kennzeichen Platz haben, sind natürlich zumutbar. Das "Weglassen" der Schachtabdeckungen für die Unterbringung des normal langen Kennzeichens hätte die Kosten für den Fahrzeugeigner sogar reduziert, statt ihm zusätzliche Umrüstkosten aufzuerlegen! Gell?!
Aber wahrscheinlich hat der Halter (haben die....) oder die zulassenden Firmen besser bezahlt (statt zu klagen, der Idiot der....).
BRD=Bananen Republik Deutschland
Zu dem Thema gab's letztjährig einen Beitrag im Fernsehen, da wurden Mitarbeiter einer Zulassungsstelle in NRW interviewt, die die Zuteilung von kurzen "Wunschnummern" an sich selbst als korrekt betrachteten. Schließlich dürften auch alle Mitarbeiter von z.B. karstadt oder C&A in ihrem Laden zu Vorzugspreisen einkaufen. Das sei doch legitim!
Hallo???
DAS hat der Eigentümer so entschieden (Karstadt, C&A, ...)
Soweit mir bekannt (man korrigiere mich), gibt es keine Vorzugsrechte für Angestellte der Zulassungsstellen. Jedenfalls hab ich sowas nicht finden können.
Also ist der Weg, wie in jedem Korruptionsstaatsgebilde üblich, wohl doch einfach das Einlegen eines geeeignet erscheinenden Scheines in das Antragsformular.
Very simple
Gruß aus H
Uli
p.s.
wenn das Scheinchen zu klein ist, ganz einfach Nachlegen, oder es (das Scheinchen) als "Notreserve, vergessene solche" deklarieren. Weil Bestechung natürlich ?😉 strafbar ist (wenn sie zu gering ausfällt: IMMER, natürlich!!!).
"H-D1" (geiles Schild, Gell?)
Gerüchteweise verlautet, das sei für 2-3k € verkauft!
Von einem Mitarbeiter der Zulassungstelle H an einen Harleyfahrer im Raum H.
Aber, sicher nur ein Gerücht (oder auch Scheißhausparole).
Ich mein, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, in dem derartige Kungeleien nicht möglich/erwünscht/gefördert/geduldet/ge... sind.
Oder???
Ach Ja!
Bzgl.Korruption und Ehrlichkeit: z.B. die Behandlung von Verkehrsverstößen von Mitgliedern der offiziellen Vertretungen der BRD, rangiert die "Bananen Republik Deutschland" hinter der Türkei, war in einem Beitrag im Rundfunk letztens zu hören.
Erschreckend? oder auch nicht?
Uli... hast DU wirklich H-VD XXX oder vielleicht H-D1? ;-)
Mein F-XD war frei und hat mich 7,- EUR extra gekostet.
Gruß SCOPE
F?
wo 's'n das? 😉
"H" rules 🙁.
Mit Leuten, die Motorradfahrer -allgemein-, Harleyfahrer im Speziellen, nicht mögen.
Und ein "VN" im Kennzeichen einer Harley, Klappasaki VN-xxxx-Fahrer wären sicher glücklich drüber, ist eine Zumutung.
Immerhin ist aber mein Nummernschild inzwischen 6mm schmaler als das Befestigungsblech (der Evo-Harleys).
Damit kann (will!!!) ich leben, was anderes bekomm ich hierherum wohl nicht. Jedenfalls nicht rechtlich korrekt.
Ohne "außerrechtliche" Zuzahlung!
Gruß aus H
Uli
hallo,
blöde Frage:
Ich hab ein kleines Kennzeichen an meiner Deluxe ( Mopedschild ) - kann die Polizei oder Zulassungsstelle eine Umrüstung fordern ? Das Kennzeichen wurde trotz Verbot von der Zulassungsstelle erteilt.
http://castingstudio12.de/pictatanka/kennz.jpg
Gruss Tatanka
Darfst halt nicht mehr abmelden fahren🙂
Hi Uli....bin ja "erst" seit 6 Jahren im "H"-Raum unterwegs....und was die Kennzeichen angeht eigentlich zufrieden. Habe problemlos ein Saisonkennzeichen 20x20 bekommen...so selbstverständlich ist das auch nicht. Davor war ich in BS...und da geht wirklich nur was, wenn du den Entscheider kennst...viel schlimmer als "H". Muss Dir allerdings Recht geben....man sieht wirklich verschwendete kurze Kombinationen, an Allerweltsbuden, die auch die volle Dröhnung abkönnten.
wie jetzt - Saisonkennzeichen an ner Harley?
Das wär mir zu peinlich...
PS: Fahre übrigens ein 80er Kennzeichen und das eingetragen in Brief und Schein.
Andy
hmm..also mir ist eigentlich gar nix peinlich...schon gar nicht ein saisonkennzeichen, warum auch? kopfschüttel
am starrahmen hab ich auch ein 80er...aber das ist rot...
Hallo Tatanka,
Die Zulassungsstelle kann -und darf- Dir Dein KZ wieder wegnehmen, wie ich leider erfahren musste.
Freu Dich über Dein Mopedschild und mach einen großen Bogen um die Zulassungsstelle. Sonst geht´s Dir wie mir.
Obwohl ich bei meiner 86er den Briefeintrag * Raum für amtl. Kennzeichen max. 240 x 130 mm * habe (...äh hatte...) und dieses Kennzeichen über Jahre hinweg immer wieder abgestempelt wurde, war irgendwann Schluß mit lustig. Haut mir doch der Zulassungsstellen-Fuzzi einen Stempel "amtlich geändert" in den Brief und streicht die Eintragung mal eben locker im Brief durch. Ein befreundeter RA wies mich damals schon auf ein Urteil von 1988 hin, wo ein Harley-Fahrer aus BS erfolglos versuchte hatte, ein kleines Kennzeichen eingetragen zu bekommen. (Übrigens mit Hinweis auf diverse Sportwagen mit Mopedkennzeichen...). Ich hab nochmal Glück gehabt und ein 300 x 110 mm-Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl eingetragen bekommen. Geht grad so. Seitdem nie wieder abgemeldet. Das Bike (...zumindestens den Rahmen und das Kennzeichen...) werde ich nie mehr wechseln.
Gruß
Old Evo-Bt
Hi Old EVO-BT ,
klar - versteh ich auch bei Neuzulassung. Aber wenn ich das bestehnde Bike weder ab - noch ummelde, also mit der Zulassung nix zu tun habe - können sie es mir doch nicht nachträglich nehmen, oder ? Es ist amtlich vergeben und gestempelt - also eine Urkunde.
Oder täusche ich mich ?
Gruss Jason
Hallo Jason,
ja, Du täuschst Dich (leider). Die Zulassungsstelle hat diesbezüglich das letzte Wort. Die, inzwischen glücklicherweise verrentete, Chefin der hiesigen Zulassungsstelle hat, wenn sie Fahrzeuge mit zu kleinen Kennzeichen sah, die Nummer notiert, die Halter angeschrieben und zur Umkennzeichnung einbestellt. Bevorzugt bei Krafträdern, die Dame mochte wohl keine Mopeds.
MfG, OldEvo
Hallo,
dann werde ich folgendermassen vorgehen:
Ich habe offiziell ein kleines Kennzeichen erhalten
Dies wurde abgestempelt
Ich habe das Kennzeichen und die Gebühren bezahlt
Ich habe die fälligen Steuern bezahlt
Ich bin also im Besitz einer amtlichen Urkunde
Sollte im Nachhinein eine Aufforderung kommen, dass ich das Kennzeichen wechseln soll - werde ich Einspruch einlegen und gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Zulassungsstelle ( den damaligen Aussteller des Kennzeichens - namentlich bekannt ) erheben, da zum Zeitpunkt der Ausgabe, bereits ein Schreiben der Staatsregierung vorlag, keine kleinen Kennzeichen mehr auszugeben. Er hat also gegen die Vorschrift verstossen - und ich soll drunter leiden ?
Bin gespannt was dann dabei rauskommt.
Gruss Jason
mach dich nicht verrückt....bisher hat dich doch keiner angeschrieben...und wenn du fein artig bist, schwärze ich dich auch nicht an ;-)
😁 😁 😁