Kennzeichen Magnete

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Motor-Talk User,
Hätte da speziell eine Frage:

Also, am besten würde ich am 5er Golf am Grill keine Löcher mehr rein bohren.

Habe gehört, dass es mit Magneten auch anders geht. D.h , dass man z.B bei Supermagnete.de sich 10 Q-20-20-03-N: Quadermagnete kauft, dann hinter den Kennzeichen klebt, dann wiederum Stoff/Filz drauf und dann hinterm Grill noch weitere Magnete, das wäre es, nur wie ist das mit der Standfestigkeit, hält das Dingen auch bei echten 290/300kmh?
Oder habt ihr auch andere Möglichkeiten und Tipps?
LG

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tommyb2910


Was mich bei solchen Sachen immer zurückhält, ist die Frage nach Versicherung/Gutacher bei einem Unfall. Denn das kann dann richtig teuer werden...

Wenn dir das Kennzeichen davon fliegt und einen Unfall verursacht, dann ja. Aber wenn dir einer hinten drauf fährt wirst du sicher keine Mitschuld bekommen, weil dein vorderes Kennzeichen nicht fest befestigt wäre 😉

Ich habe im Haus ein paar Sachen mit Magneten befestigt, die deutlich schwerer sind als Kennzeichen. Hält seit Jahren einwandfrei - einfach ideal, wenn man etwas abnehmbar gestalten möchte. Das Kennzeichen hält auch, da fahren sehr viele so herum. Ich persönlich hätte irgendwie kein gutes Gefühl dabei (obwohl ich rein objektiv nicht dran zweifle, dass es hält), daher habe ich mein Kennzeichen mit Klettband befestigt. Hält seit Jahren bombenfest und sieht genial aus (keine Löcher im Kennzeichen, kein störender Rahmen). Allerdings geht diese Lösung nur, wenn man das Kennzeichen nicht für Foto-Shootings o.ä. abnehmen möchte.

Der erste TÜV-Termin damit steht noch aus, keine Ahnung ob dem Prüfer das beim Aufkleben der Plakette auffällt? Schlechtes Gewissen habe ich aber nicht, da eine "reguläre" Befestigung einen Kennzeichendieb auch nicht abhält. Da sind Kennzeichen mit Magneten oder Klettband dran eher negativ, weil man die nicht in normale Halter reinclipsen kann.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von MrXY



Zitat:

Original geschrieben von tommyb2910


Was mich bei solchen Sachen immer zurückhält, ist die Frage nach Versicherung/Gutacher bei einem Unfall. Denn das kann dann richtig teuer werden...
Wenn dir das Kennzeichen davon fliegt und einen Unfall verursacht, dann ja. Aber wenn dir einer hinten drauf fährt wirst du sicher keine Mitschuld bekommen, weil dein vorderes Kennzeichen nicht fest befestigt wäre 😉

Darum gehts nicht. Laut oben genannten Paragraphen erlischt dann schlicht und einfach die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. WENN sich eine Versicherung jetzt daran aufhängt KÖNNEN sie die Zahlung verweigern.

Persönlich bin ich auch der Meinung, dass die Magneten eine ausreichend "feste" Verbindung herstellen, und eigtl kein Grund zur irgendeiner Beanstandung bieten sollten.

mfg TommyB

Zitat:

Original geschrieben von tommyb2910


Darum gehts nicht. Laut oben genannten Paragraphen erlischt dann schlicht und einfach die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. WENN sich eine Versicherung jetzt daran aufhängt KÖNNEN sie die Zahlung verweigern.

Das wäre ein Fall, der sicher vor Gericht ginge, da müsste man das Urteil dann abwarten. Letztlich ist es berechtigt auf das Risiko hinzuweisen. Anschließend bleibt es eine Sache, die jeder selbst entscheiden und verantworten muss, weil es eben nicht 100% wasserdicht ist (mangels Gerichtsurteilen zum Thema, die sich mit der Frage der festen Verbindung befassen).

vg, Johannes

"Erlischt die Betriebserlaubnis" so ein Blödsinn immer hier. Wenn es nach diesem Forum gehen würde, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz schon, wenn eine Scheinwerferbirne durchgebrannt ist. Auch die Versicherung kann den Schutz nicht einfach Streichen. Nichtmal bei wirklich illegalen Umbauten. Dazu muss sie nämlich erst nachweise, dass die Umbaumaßnahme ursächlich für den Schaden ist, zumindest teilweise.

Aus dem Paragraphen geht noch nicht mal hervor, ob eine Magnetbefestigung tatsächlich nicht erlaubt ist. Das einzige was der Paragraph zur Art der Befestigung vorschreibt ist, dass sie "fest" sein muss. Dieses Wort ist so extrem schwammig, das darüber im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müsste!

Wenn ich das Kennzeichen mit 4 Magnete mit einer Tragkraft von je 20 kg befestige, dann ist diese Verbindung definit fester als die poplige Schraubverbindung der Kunststoffkennzeichenhalter. Will sagen: die benötigte Kraft das Schild abzunehmen ist höher als die, die nötig ist den Kunststoffhalter abzureisen.

Auch im Bezug auf Diebstahlschutz steht die Magnetbefestigung zumindest nicht schlechter da als die die klapprigen Kunststoffhalter, welche nicht mehr Schutz bieten als ein Aufkleber "Bitte nicht abmachen", nämlich gar keinen.

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Zitat:

Original geschrieben von Jared


"Erlischt die Betriebserlaubnis" so ein Blödsinn immer hier. Wenn es nach diesem Forum gehen würde, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz schon, wenn eine Scheinwerferbirne durchgebrannt ist. Auch die Versicherung kann den Schutz nicht einfach Streichen. Nichtmal bei wirklich illegalen Umbauten. Dazu muss sie nämlich erst nachweise, dass die Umbaumaßnahme ursächlich für den Schaden ist, zumindest teilweise.

Blödsinn ist das sicher nicht! Weder "hier" noch sonst wo... Das geht nunmal aus dem Paragraphen hervor. Da beißt die Maus kein Faden ab!

Wie die Versicherung reagiert und dass sie das beweisen muss magst du aber sicher Recht haben. Ich habe lediglich darauf hin gewiesen, was nicht heißt, dass ich diese Ansicht teile. Mir ist es zB auch egal was die StVo zu SRA und Xenons sagt... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Jared


Aus dem Paragraphen geht noch nicht mal hervor, ob eine Magnetbefestigung tatsächlich nicht erlaubt ist. Das einzige was der Paragraph zur Art der Befestigung vorschreibt ist, dass sie "fest" sein muss. Dieses Wort ist so extrem schwammig, das darüber im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müsste!

Wenn ich das Kennzeichen mit 4 Magnete mit einer Tragkraft von je 20 kg befestige, dann ist diese Verbindung definit fester als die poplige Schraubverbindung der Kunststoffkennzeichenhalter. Will sagen: die benötigte Kraft das Schild abzunehmen ist höher als die, die nötig ist den Kunststoffhalter abzureisen.

Auch im Bezug auf Diebstahlschutz steht die Magnetbefestigung zumindest nicht schlechter da als die die klapprigen Kunststoffhalter, welche nicht mehr Schutz bieten als ein Aufkleber "Bitte nicht abmachen", nämlich gar keinen.

Dem stimme ich voll zu!

mfg TommyB

Zitat:

Original geschrieben von Jared



Aus dem Paragraphen geht noch nicht mal hervor, ob eine Magnetbefestigung tatsächlich nicht erlaubt ist. Das einzige was der Paragraph zur Art der Befestigung vorschreibt ist, dass sie "fest" sein muss. Dieses Wort ist so extrem schwammig, das darüber im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müsste!

Fest verbunden.

Heist: Nicht leicht lösbar.

Oder: Hindernisse die Verbindung zu lösen.

Bei Magnet nicht vorhanden.

Quelle:http://books.google.de/books?...

Peter

Die Versicherung muss stets nachweisen, dass die Unfallursache auf das jeweilige zurückzuführen ist.

Wenn also dem nachfolgendem Fahrzeug das Nummernschild um die Ohren fliegt, dann mag das sein, aber andernfalls ist es natürlich Quatsch.

Zitat:

Original geschrieben von wbvw333


Die Versicherung muss stets nachweisen, dass die Unfallursache auf das jeweilige zurückzuführen ist.

Wenn also dem nachfolgendem Fahrzeug das Nummernschild um die Ohren fliegt, dann mag das sein, aber andernfalls ist es natürlich Quatsch.

Jetzt mal ganz allgemein gefragt: Kann sich die Versicherung nicht darauf berufen, dass der abgeschlossene Vertrag nur über ein KfZ mit BE abgeschlossen wurde? Wenn mans jetzt ganz genau nimmt (was zugegeben wohl nicht passieren wird) könnte die Versicherung ja argumentieren, dass eben keine BE vorliegt (der Grund mag jetzt noch so kleinkariert sein) Dann wäre die Unfallursache ja vollkommen egal!?

mfg TommyB

Eig. müsste das mit den Magneten in Ordnung gehen. Nur Wie und Wo sollte ich die Magneten jetzt befestigen?
Was ist denn mit Saugnäpfen die gecleant.de zB. anbietet, die sind doch echt gut oder? in paar Sekunden abnehmbar.
Trotzdem würde ch anch den Magneten greifen nur wo befestigen. Hilfee

hi was mich mal interessieren würde, wieviel abstand ist dann zwischen grill und kennzeichen? hat irgenwer beispielbilder? zwecks optik?

Zitat:

Original geschrieben von r32turbo22


Eig. müsste das mit den Magneten in Ordnung gehen. Nur Wie und Wo sollte ich die Magneten jetzt befestigen?
Was ist denn mit Saugnäpfen die gecleant.de zB. anbietet, die sind doch echt gut oder? in paar Sekunden abnehmbar.
Trotzdem würde ch anch den Magneten greifen nur wo befestigen. Hilfee

Wie ich schonmal geschrieben habe vor ca.2-3 Seiten: Beim Golf V wurden die Magneten innen an dem Stoßfänger befestigt (geklebt) und an der Tafel ebenso. Die Tafel steht geschätzt ca. 0,5-0,8cm ab.

Und hält seit über 30 tsd. km. Den Verantwortlichen könnt ihr genauer am Wörthersee fragen..🙂

Versicherung hin, oder her..Der, ders machen will, macht es trotzdem. 😉

Hallo,

Ich habe meine Tafeln auch mit Klettband befestigt. Das hält wunderbar. Auch für die Waschstraße geeignet.

Flauschteil (Best.-Nr.: 540277)
Haftteil (Best.-Nr.: 540269)

Das Klettband hat genau die Größe eines Nummernschildes. Also ideal für diesen Zweck geeignet.

Gruß
Thomas

😎

Zitat:

Original geschrieben von Jared


... Tragkraft von über 10.000 Newton (ca. 100 kg).

Wie hast Du DAS denn ausgerechnet?😕

F=m x a

jedenfalls erinnere mich so diffus...
und weiterhin erinnere ich mich diffus, dass die Erdbeschleunigung 9,81 m/s² beträgt, gerundet 10 m/s².

...nicht immer so übertreiben! 😁

Hoffe nicht, das Du mit Deiner Rechnung ganz oben und dem zugehörigen Hebelarm dann ggf. das "korrekte" Radanzugsmoment ausrechnest! Dürfte nämlich dazu führen, dass Dir die Räder abfallen!😎😰

Sorry, bin um ne 10er-Stelle verrutscht. 1000 Newton.

Halten magnete denn auch bei 250 kmh?

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