Kennzeichen LED Licht zu schwach

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hey Leute!
Habe mir heute mal ne LED Kennzeichenbeleuchtung drangemacht. Leuchten tut sie auch, jedoch meiner Meinung nach viel zu dunkel. Also von anderen bin ich viel helleres gewöhnt und bei nem Freund wird die Nummerntafel auch viel besser + stärker ausgeleuchtet.
Da sie leuchten, denke ich mal, dass sie richtig drinnen stecken. Die LED (also die gelb/weißen Teile) schauen auch nach unten. Die LEDs haben übrigens eingebaute Vorwiderstände. Also Fehlermeldung usw gibts nicht. Meiner Meinung nach wurde alles richtig befestigt.
Hier mal ein Link von den LEDS:

[url=http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...[/url]

Weiß jemand woran das liegt? Und wie man die LEDs stärker leuchten lassen kann ? Denn ich denke nicht das sie zu schwach sind. Wäre über Hilfe sehr dankbar!
Mfg

Img-0108
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von j4n


Versicherungsschutz verlieren wegen der Kennzeichenbeleuchtung, ich lach mich schlapp. Du glaubst wohl auch noch an den Weihnachtsmann

Die LED's haben kein E-Prüfzeichen - und da hilft dir der Weihnachtsmann auch nicht weiter. Rein rechtlich verliest du den Versicherungsschutz, in dem Moment, wo du was am Fahrzeug umbaust/änderst und dies nicht abnehmen lässt und genauso verhält sich das mit den LED's (Suchfunktion!)

Im schlimmsten Fall, verweigert deine Versicherung die Zahlung (solltest du einen Unfall haben) - ich hoffe das du gaaaanz weit weg bist und nie mein Unfallgegner sein wirst :P

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Zitat:

Original geschrieben von louis411



Zitat:

Original geschrieben von 0-100


Die LED's haben kein E-Prüfzeichen - und da hilft dir der Weihnachtsmann auch nicht weiter. Rein rechtlich verliest du den Versicherungsschutz, in dem Moment, wo du was am Fahrzeug umbaust/änderst und dies nicht abnehmen lässt und genauso verhält sich das mit den LED's (Suchfunktion!)
Im schlimmsten Fall, verweigert deine Versicherung die Zahlung (solltest du einen Unfall haben) - ich hoffe das du gaaaanz weit weg bist und nie mein Unfallgegner sein wirst :P

Also ich hatte diese Kennzeichenbeleuchtung mal versuchsweise drin. Die leuchten die komplette Straße hinter dem Fahrzeug aus. Und natürlich haben die kein E-Prüfzeichen.

1. ist es völligst absurd die komplette Straße auszuleuchten und 2. sieht es scheiße aus und 3. hat man keine Betriebserlaubnis mehr und rsikiert somit auch den Versicherungsschutz.

Warte mal ab bis n Freak abends auf Dich raufrutscht und dann sagt: Also diese helle Lampe da hinten hat mich geblendet. Wenn der örtliche Schnittlauch sich die Sache dann mal genau ansieht hast Du richtig den Kopp voll. Ich hätte nicht mal Bock drauf das Risiko angehalten zu werden einzugehen. Viel zu anstregend und das nur wegen nem hellen Kennzeichen.

Ich würde mich freuen, wenn ich so einen Unfallgegner hätte,..... wenn ich Schuld sein sollte. 😁

....für all unsere "selbsternannten" Polizisten mal etwas zum Lesen und Grübeln:

https://www.dectane.de/product_info.php?...

Nur so zur Info - die Leuchten sind identisch!
Und da alle, die einen Führerschein haben, min. 17 bzw.18 Jahre alt sind, kann es doch wohl wirklich jeder für sich entscheiden was er tut. Und all diejenigen, die sich jemanden mit LED-KZB als Unfallgegner wünschen, hatten wohl noch keinen richtigen Unfall - ansonsten finde ich es absurd, wie man(n) sonst auf so einen Unsinn kommt!

Na dann ist jetzt ist ja alles geklärt. Die Versicherung hat dann ja keine Chance, falls es Schwierigkeiten geben sollte. Danke auch an G0lf-V-GT für das Engagement und die ausführliche Recherche. Und Pate69, wenn Du mal zwischen den Zeilen lesen würdest, dann würdest Du auch erkennen, dass ich ein 😁 an das Satzende gestellt habe. Wie auch immer. Wenn ich trotzdem mal einem mit Deiner KZB raufrutschen sollte (Gott bewahre!), dann würde ich der Polizei trotzdem sagen, dass mich diese übertrieben helle KZB geblendet hat. Ich berichte dann hier im Forum was bei rausgekommen ist. 😉 Aber wie gesagt: Gott bewahre!

Hier gabs ja auch schon mal einen Thread zu Deiner KZB. Interessant.

http://www.motor-talk.de/.../...e-mit-e-pruefzeichen-t2703381.html?...

Achja, noch mal zum Threadersteller: Ja, Deine KZB ist wirklich ziemlich schwach. Besser auswechseln, sonst könnte es Ärger mit dem Gesetz wegen mangelnder Beleuchtung geben. Wohlmöglich könnte dann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Zitat:

Original geschrieben von 0-100



Zitat:

Original geschrieben von louis411


Also ich hatte diese Kennzeichenbeleuchtung mal drin. Die leuchten die komplette Straße hinter dem Fahrzeug aus. Und natürlich haben die kein E-Prüfzeichen.

1. ist es völligst absurd die komplette Straße auszuleuchten und 2. sieht es scheiße aus und 3. hat man keine Betriebserlaubnis mehr und rsikiert somit auch den Versicherungsschutz.

Warte mal ab bis n Freak abends auf Dich raufrutscht und dann sagt: Also diese helle Lampe da hinten hat mich geblendet. Wenn der örtliche Schnittlauch sich die Sache dann mal genau ansieht hast Du richtig den Kopp voll. Ich hätte nicht mal Bock drauf das Risiko angehalten zu werden einzugehen. Viel zu anstregend und das nur wegen nem hellen Kennzeichen.

Ich würde mich freuen, wenn ich so einen Unfallgegner hätte,..... wenn ich Schuld sein sollte. 😁

Na, wenigstens einer mit Verstand! 🙂
Mir wäre das Risiko auch viel zu hoch - wie aber bereits geschrieben, muss das jeder selber entscheiden/wissen!
Übrigens wurde das Thema LED bereits diskutiert - hier

Hier gibts einige(!) mit Verstand, aber noch mehr(!), die bei nicht zugelassenen Dingen (auch wenn's "nur" die keinen blendende Kennzeichenbeleuchtung ohne E-Prüfzeichen ist) gern besserwissend sind. Sollen sie machen was sie wollen. Solange es mich nicht betrifft können die sich meinetwegen Propeller ans Auto tackern und dann abheben.

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT



Zitat:

Original geschrieben von j4n


Egal ob Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen oder ohne, egal ob LED oder nicht, sogar wenn ich die Kennzeichenbeleuchtung komplett weglasse, wird niemals der Versicherungsschutz verfallen.

Genau SO siehts eben aus...du kannst angehalten werden,dann einen Mängelbericht bekommen und dann musst mit anderen Kennzeichenbeleuchtungen das Auto dem TÜV oder der Polizei vorführen...

Aber Versicherungsschutz...so einfach gehts nun doch nicht 🙂

Stellt euch mal vor Herr XY , Rentner , 68 Jahre kauft einen Golf 5 von einem der so eine Kennzeichenbeleuchtung eingebaut hat.Er hat davon natürlich null peil oder Ahnung (er weiß ja nicht mal was eine LED ist) und deswegen sollte er wegen sowas keinen Versicherungsschutz mehr haben ???

Das wird den Gesetzgeber (und die, die es zu überwachen haben) wenig interessieren, ob Rentner XY auf seinen alten Tagen davon gewusst hat oder nicht. Entweder es ist erlaubt, oder es ist nicht erlaubt, darum geht's allein, und nicht, ob einer die Bestimmungen kennt oder nicht (und arglos damit rumgefahren ist). "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht", das gilt hier in D für alle gesetzlichen Regelungen, auch wenn's für einige nur "Pillepalle" ist.

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Öhm ich finds lustig in welche Richtung die Beiträge gehen. Nenn ich mal glatte Themaverfehlung. Aber egal. Am Anfang hat jemand geschrieben: "Vieleicht hast du sie falsch eingebaut". Nun ja, teilweise hatte derjenige recht. Ich Depp hab sie nach "oben" schauen lassen. Ist mir jetzt ein wenig peinlich :-( aber so was kann ja passieren. Hatte wohl in der Aufregung vergessen, sie zum durchsichtigen Plastikteil zu drehen ^.^
Jetzt, wo sie umgedreht sind, leuchten sie richtig schön stark. Also LEDs funktionieren. Trotzdem danke für die vielen Beiträge.

Durch dieses Missgeschick ist mir jedoch eine geniale Idee gekommen. Man könnte die Sofitte ja im 45° winkel nach hinten drehen. So hat man sein Kennzeichen in einem schönen weißen Licht, jedoch ist dieses nicht zu stark um andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Fände das einen guten Kompromiss..... Für all diejenigen die eine LED Beleuchtung haben.

Gute Nacht und danke nochmal.

Dann könnte dieser Threath ja als "erfolgreich" abgehakt und beendet werden, es sei denn, dass noch weiterer Diskussionsbedarf besteht, was die Legalität oder Illegalität solcher oder ähnlicher Umrüstungsaktionen betrifft. Wenn's denn überhaupt irgendwas bringt ...

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Dann könnte dieser Threath ja als "erfolgreich" abgehakt und beendet werden, es sei denn, dass noch weiterer Diskussionsbedarf besteht, was die Legalität oder Illegalität solcher oder ähnlicher Umrüstungsaktionen betrifft. Wenn's denn überhaupt irgendwas bringt ...

ne,du hast ja recht.ist nicht legal...nur iwelche schlaumeier meinen dass dadurch der Versicherungsschutz entfällt, was aber nicht stimmt.

da haben wir ein wenig aneinander vorbeigeredet

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


Genau SO siehts eben aus...du kannst angehalten werden,dann einen Mängelbericht bekommen und dann musst mit anderen Kennzeichenbeleuchtungen das Auto dem TÜV oder der Polizei vorführen...

Aber Versicherungsschutz...so einfach gehts nun doch nicht 🙂

Stellt euch mal vor Herr XY , Rentner , 68 Jahre kauft einen Golf 5 von einem der so eine Kennzeichenbeleuchtung eingebaut hat.Er hat davon natürlich null peil oder Ahnung (er weiß ja nicht mal was eine LED ist) und deswegen sollte er wegen sowas keinen Versicherungsschutz mehr haben ???

Das wird den Gesetzgeber (und die, die es zu überwachen haben) wenig interessieren, ob Rentner XY auf seinen alten Tagen davon gewusst hat oder nicht. Entweder es ist erlaubt, oder es ist nicht erlaubt, darum geht's allein, und nicht, ob einer die Bestimmungen kennt oder nicht (und arglos damit rumgefahren ist). "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht", das gilt hier in D für alle gesetzlichen Regelungen, auch wenn's für einige nur "Pillepalle" ist.

das meinte ich mit aneinander vorbeireden 🙂

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Hier gibts einige(!) mit Verstand, aber noch mehr(!), die bei nicht zugelassenen Dingen (auch wenn's "nur" die keinen blendende Kennzeichenbeleuchtung ohne E-Prüfzeichen ist) gern besserwissend sind. Sollen sie machen was sie wollen. Solange es mich nicht betrifft können die sich meinetwegen Propeller ans Auto tackern und dann abheben.

Wollte damit auch niemanden zu nahe treten - jeder ist für sich selbst verantwortlich - daher ist mir das auch wayne... auch der Propeller 😉

wie sieht es denn mit den original LED-KZB von Audi und BMW aus?
Die sind ja Bauart geprüft!
Kann man sich die nicht "umbauen"?

Man kann ja auch z.B. ori. Audi A8 Felgen ganz legal auf nem Golf fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Schniii


wie sieht es denn mit den original LED-KZB von Audi und BMW aus?
Die sind ja Bauart geprüft!
Kann man sich die nicht "umbauen"?

Man kann ja auch z.B. ori. Audi A8 Felgen ganz legal auf nem Golf fahren.

Audi hat, soweit ich weiß, keine original LED KZB - kann mich aber auch irren.

BMW hat in diversen Fahrzeugen bereits LED KZB verbaut, welche auch über ein E-Prüfzeichen verfügen... meiner Meinung nach, verlierst du die "gültigkeit" des Prüfzeichens, wenn du das "umbaust" bzw. an dein Fahrzeug anpasst. Bevor aber wieder alle Sturm laufen - dies ist meine Meinunung! 🙂

Bezüglich der Felgen: Diese musst du aber trotzdem Eintragen lassen - es sei denn du hast eine Freigabe der Felge mit deinem Fahrzeug.

Cheers!

Moin
möchte nochmal kurz auf den armen Rentner zu sprechen kommen.. denn es ist auch folgendes in der REchtsauslegung notiert:
Zitat:
Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.
Zitatende

Also der Rentner kauft nun den Wagen mit den falschen Felgen.. aber es war nicht bewusst willentlich also nicht vorsätzlich vom Rentner.
Das er es denn zurückbauen muß auf was genehmigtes ist klar..

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Sol-olli


Moin
möchte nochmal kurz auf den armen Rentner zu sprechen kommen.. denn es ist auch folgendes in der REchtsauslegung notiert:
Zitat:
Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.
Zitatende

Also der Rentner kauft nun den Wagen mit den falschen Felgen.. aber es war nicht bewusst willentlich also nicht vorsätzlich vom Rentner.
Das er es denn zurückbauen muß auf was genehmigtes ist klar..

gruß

genau !

...aber er verliert eben nicht wie die ganze Zeit gepredigt wird, den Versicherungsschutz!!!

wäre schön wenn wir uns mal darauf einigen können dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt,anstatt die sinnlose diskussion hier weiterzuführen !

Wie sich Versicherungen in solchen Fällen entscheiden werden (ob sie 5e gerade sein lassen, oder versuchen, beim Verursacher Regress zu nehmen), können wohl nur swie selbst für sich beantworten, am wenigsten wir hier bzw. der jeweilige betroffene Versicherungsnehmer.

Es erscheint mir allerdings auch recht unwahrscheinlich, dass die davon einen "Film" machen würden, aber - wie gesagt: das kann jede Versicherung so handhaben, wie sie möchte.

Wie sieht's denn da mit der Wärmeentwicklung der LED's mit eingebautem Widerstand (damit keine Fehlermeldung im Bordcomputer kommt) aus? Hält das relativ enge Lampengehäuse das schadlos auch für längere Zeit aus? Z. B. im Hochsommer, wenn draußen eh schon Saunatemperaturen herrschen, und dann noch zusätzlich die Aufheizung des Lampengehäuses durch die LED's wenn sie (z. B. bei eingeschaltetem Abblendlicht) stundenlang (mit-)leuchten?

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