Kennzeichen Beleuchtung LED Legal oder Illegal ??

Audi A3 8P

Hallo Leute,

Also auf Autobahn habe ich es in letzter Zeit sehr oft gesehen die ganzen neuen BMW´s sogar Büse haben alle diese LED Kennzeichen Beleuchtung und habe mir die sofort bestellt dran gemacht sieht einfach megaa geil aus gibt gleich ein ganz anderes Bild vom Auto (AUDI A3 8P) Jetzt habe ich aber im Hintergedanken sind die eigentlich Legal ?? Ich denke wenn es die neuen Autos alle haben dürfte es ja eigentlich kein Thema sein oder was denkt oder wisst ihr darüber...

Beste Antwort im Thema

Ganz klar, kein Prüfzeichen = kein TÜV und somit nicht legal.
Die Dinger werden aber scheinbar problemlos geduldet, also ich hatte schon öfters im Dunkeln Polizei hinter mir, scheint keinen zu stören. Auch bei der TÜV Abnahme kein Wort darüber gefallen. Besser konnten die wohl noch nie ein Nummernschild erkennen. Ich denke mal der Spaß hört auf, wenn das Ding rot, grün oder blau leuchtet, wie es von einigen Spackos immer noch eingebaut wird :-) (Ähnlich der farbigen Standlichter)
Aber wie gesagt 'dulden' heißt nicht 'dürfen'

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Zitat:

Original geschrieben von Hoaschter


und wegen den BMW-LED leuchten....

es ist doch wohl auch klar, dass das teil trotz e-prüfzeichen ausdrücklich für dein modell zugelassen sein muss!

und es würde mich doch sehr wundern, wenn BMW seine LED leuchten für andere Auto-marken und modelle zulässt!
auch wenn sie ohne gefrickel passen....sie sind nur für BMW und das jeweilige modell zugelassen

Also, dem kann ich so nicht ganz zustimmen...😉

Zum Thema "E Zeichen reicht oder nicht" mal folgende Aussage...

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil,
in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit
folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig.
Anbaumaße, -lage und -vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Das schließt ein, dass diese Scheinwerfer oder Leuchten auch von anderen
Fahrzeugherstellern oder -typen stammen können.

Beim Einsatz kompletter Leuchten anderer Hersteller oder Fahrzeugtypen, ist
darauf zu achten, dass die Anbringung den Bedingungen der Leuchten
entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können erheblich abweichen. Daher
kann u.U. nur der Austausch einer herkömmlichen Leuchte gegen eine
bauartgenehmigte LED-Leuchte am gleichen Einbauort Probleme bereiten.

Die genauen und korrekten Einbaubedingungen zur Leuchte könnten Sie ggf.
vom Leuchtenhersteller erhalten.

Weitere Nachweise, Abnahmen oder sonstige Prüfungen sind unter diesen
Voraussetzungen nicht erforderlich."

😁

Zitat:

Original geschrieben von schneidfried


Zum Thema "E Zeichen reicht oder nicht" mal folgende Aussage...

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil,
in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit
folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig.
Anbaumaße, -lage und -vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Das schließt ein, dass diese Scheinwerfer oder Leuchten auch von anderen
Fahrzeugherstellern oder -typen stammen können.

Beim Einsatz kompletter Leuchten anderer Hersteller oder Fahrzeugtypen, ist
darauf zu achten, dass die Anbringung den Bedingungen der Leuchten
entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können erheblich abweichen. Daher
kann u.U. nur der Austausch einer herkömmlichen Leuchte gegen eine
bauartgenehmigte LED-Leuchte am gleichen Einbauort Probleme bereiten.

Die genauen und korrekten Einbaubedingungen zur Leuchte könnten Sie ggf.
vom Leuchtenhersteller erhalten.

Weitere Nachweise, Abnahmen oder sonstige Prüfungen sind unter diesen
Voraussetzungen nicht erforderlich."

Moin🙂

Hört sich zwar gut an, ist aber leider falsch bzw. unvollständig.

Siehe

StVZO Paragraph 22

, die

ECE Regelungen

, sowie die

EG Typgenehmigung

😉

Die Kennzeichenleuchte vom BMW hat z.B. eine Typgenehmigung, nicht allgemein für PKWs, nichtmal für alle BMW sondern nur für diese eine Modellreihe.

Gruss TAlFUN

p.s.
Das E Prüfzeichen müssen alle Teile haben und ist nur der erste Schritt für die Typgenehmigung bzw. die ABE.

Schön und gut das alles. Aber muss es wirklich nochmal durchgekaut werden? Zum Thema LED gibts gefühlte 97248854029321 Threads....

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77


Ah ok, wenn die beim BMW das Zeichen haben, dann darf die ein Audi auch haben?!
Die tollen Xenons vom neuen 5er find ich auch toll, die haben ja E-Prüfzeichen, die frickel ich mir auch vorne rein, egal wie, haben ja Prüfzeichen.....🙄

Leute, solang es keinen Hersteller gibt, wo die LED-Birnen ohne Frickelei passen und diese ein echtes Prüfzeichen besitzen (wie z.B. normale 5W5 Birnchen etc) ist alles rechtliche Grauzone. Wer meint er müsse mir wegen den LEDs irgendwas unterschieben wollen, von wegen Blenden oder so Witzchen, der kann sich mit meinem Anwalt fetzen, da man davon ausgehen MUSS dass er zu 99,9% Scheisse labert.
Ich und andere gehen dieses lächerliche Risiko jedenfalls ein, keiner muss dies gleichtun.

da bist du nich alleine 😁

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Zitat:

Original geschrieben von kbk90


Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?

Edit: zu den Dectane Lampen:

Zitat:

Original geschrieben von kbk90



Zitat:

.nicht passend bei Diesel Modellen über 1,9L Hubraum und Fahrzeugen mit Xenon Xenon oder Bi-Xenon

Quelle

Hat denn jemand, der einen 2009er mit Xenon hat, diese Dectane-Leuchten bei sich verbaut?

Hab heute bei Dectane angerufen. Dort sagte man mir, dass diese Leuchten für FL noch nicht funktionieren und eine Fehlermeldung auslösen würden. Eine neue Variante sei noch in Entwicklung. Hatte nur den Eindruck, dass der Mitarbeiter nicht so recht Ahnung davon hat (mag mich täuschen).

Ich hab die Diskussion um die Kennzeichenbeleuchtung jetzt schon länger nicht mehr verfolgt und nach dem Lesen dieser 5 Seiten bin ich auch nicht wirklich schlauer geworden...

Kann mir jemand definitiv sagen, dass die Dectane Leuchten jetzt zugelassene Beleuchtungsmittel am A3 sind und somit auch versicherungstechnisch unproblematisch?
Danke.

mfg,
ballex

Hatte Dectane vor Monaten mal angeschrieben ob sie mir die E-Zulassung mal senden.
Bis heute nicht gekommen.
Normalerweise ist sowas kein Problem. Bei meinem Felgengutachten war es vom Händler innerhalb von 10 Minuten da.

Am Telefon bekommst du von Dectane nur gesagt das du sie ohne weiteres einbauen kannst.
Na Ja………kann ja jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.

LG Michael

Zitat:

Original geschrieben von Audi Miky


Na Ja………kann ja jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.

was erwartest du von einer firma, die es nichtmal schafft die beschreibung ihrer produkte ohne räschtschreipfähler abzudrucken?

Meine Rechtschreibung ist auch nicht die beste darum sehe ich das recht gelassen.

Bevor ich irgendetwas an mein Fahrzeug baue möchte ich jedoch Einblick in die Unterlagen haben. Es sollte auch kein Problem darstellen sowas auf die Produktseite zu stellen.

Lg Michael

Bei einer seriösen Firma, die nichts zu verbergen hat, sollte das wirklich kein Problem darstellen....

Moin🙂
Ich hatte mich letztes Jahr auch mehrmals an Dectane gewandt, es ging um eine Sammelbestellung für ca. 60 Kennzeichenbeleuchtungen, die ich bei einer ABE bzw. Typgenehmigung unterstützt hätte, keinerlei Reaktion von Dectane obwohl ich als Moderator mit Hinweis auf die Sammelbestellung geschrieben hatte.
Sorry, aber es hat schon seinen Grund warum bei den meisten Anbietern der Hinweis, nicht zulässig im Bereich der StVO steht.

Gruss TAlFUN

Solche Firmen bauen halt darauf, dass Kunden das Risiko halt auf sich nehmen, oder sich vorher nicht informieren.. Für den gebotenen Service sind die Preise aber viel zu hoch, für so eine gesetzliche Grauzone braucht man doch keine 40€ + Versand für Leds zahlen!

Mir ist das Rumgekasper mit Dectane jetzt irgendwie zu blöd. Auch die Unklarheit, ob die Dinger nun für meinen 09er passen oder nicht.

Hab mir jetzt gestern bei Hypercolor welche bestellt. Die wurden ja hier auch von einigen Usern empfohlen und als gut befunden - E-Prüfkennzeichen hin oder her, wird in der Realität wohl niemanden interessieren...

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von kbk90

Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?

Edit: zu den Dectane Lampen:

Zitat:

Original geschrieben von kbk90

Zitat:

.nicht passend bei Diesel Modellen über 1,9L Hubraum und Fahrzeugen mit Xenon Xenon oder Bi-Xenon

Quelle

Hat denn jemand, der einen 2009er mit Xenon hat, diese Dectane-Leuchten bei sich verbaut?

 

Hab heute bei Dectane angerufen. Dort sagte man mir, dass diese Leuchten für FL noch nicht funktionieren und eine Fehlermeldung auslösen würden. Eine neue Variante sei noch in Entwicklung. Hatte nur den Eindruck, dass der Mitarbeiter nicht so recht Ahnung davon hat (mag mich täuschen).

Hab gestern auch angerufen und die meinten beim 2,0 TDI würden die definitiv nicht funktionieren und ich solle einfach in Zukunft öfters mal nachsehen ob die auf der Seite vorhanden wären....Also ich hab keine allzugroßen Hoffnungen und werde mir dann auch woanders welche bestellen

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