Kennzeichen Beleuchtung LED Legal oder Illegal ??
Hallo Leute,
Also auf Autobahn habe ich es in letzter Zeit sehr oft gesehen die ganzen neuen BMW´s sogar Büse haben alle diese LED Kennzeichen Beleuchtung und habe mir die sofort bestellt dran gemacht sieht einfach megaa geil aus gibt gleich ein ganz anderes Bild vom Auto (AUDI A3 8P) Jetzt habe ich aber im Hintergedanken sind die eigentlich Legal ?? Ich denke wenn es die neuen Autos alle haben dürfte es ja eigentlich kein Thema sein oder was denkt oder wisst ihr darüber...
Beste Antwort im Thema
Ganz klar, kein Prüfzeichen = kein TÜV und somit nicht legal.
Die Dinger werden aber scheinbar problemlos geduldet, also ich hatte schon öfters im Dunkeln Polizei hinter mir, scheint keinen zu stören. Auch bei der TÜV Abnahme kein Wort darüber gefallen. Besser konnten die wohl noch nie ein Nummernschild erkennen. Ich denke mal der Spaß hört auf, wenn das Ding rot, grün oder blau leuchtet, wie es von einigen Spackos immer noch eingebaut wird :-) (Ähnlich der farbigen Standlichter)
Aber wie gesagt 'dulden' heißt nicht 'dürfen'
73 Antworten
Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?
Edit: zu den Dectane Lampen:
QuelleZitat:
.nicht passend bei Diesel Modellen über 1,9L Hubraum und Fahrzeugen mit Xenon Xenon oder Bi-Xenon
Ah ok, wenn die beim BMW das Zeichen haben, dann darf die ein Audi auch haben?!
Die tollen Xenons vom neuen 5er find ich auch toll, die haben ja E-Prüfzeichen, die frickel ich mir auch vorne rein, egal wie, haben ja Prüfzeichen.....🙄
Leute, solang es keinen Hersteller gibt, wo die LED-Birnen ohne Frickelei passen und diese ein echtes Prüfzeichen besitzen (wie z.B. normale 5W5 Birnchen etc) ist alles rechtliche Grauzone. Wer meint er müsse mir wegen den LEDs irgendwas unterschieben wollen, von wegen Blenden oder so Witzchen, der kann sich mit meinem Anwalt fetzen, da man davon ausgehen MUSS dass er zu 99,9% Scheisse labert.
Ich und andere gehen dieses lächerliche Risiko jedenfalls ein, keiner muss dies gleichtun.
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?Edit: zu den Dectane Lampen:
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
QuelleZitat:
.nicht passend bei Diesel Modellen über 1,9L Hubraum und Fahrzeugen mit Xenon Xenon oder Bi-Xenon
Moin🙂
Wie oft denn noch, das E Prüfzeichen sagt nichts über die Zulässigkeit aus, dafür ist eine Typgenehmigung oder eine ABE erforderlich.
Ich habe
hiermal was zum Nachlesen 😉
Gruss TAlFUN
Richtig... Auto wegen Kennzeichen Beleuchtung abschleppen lassen klingt wie mit Stinger Raketen auf Kaninchen Jagd gehen ;-)
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Zitat:
Original geschrieben von Maxximus77
Ah ok, wenn die beim BMW das Zeichen haben, dann darf die ein Audi auch haben?!
Die tollen Xenons vom neuen 5er find ich auch toll, die haben ja E-Prüfzeichen, die frickel ich mir auch vorne rein, egal wie, haben ja Prüfzeichen.....🙄Leute, solang es keinen Hersteller gibt, wo die LED-Birnen ohne Frickelei passen und diese ein echtes Prüfzeichen besitzen (wie z.B. normale 5W5 Birnchen etc) ist alles rechtliche Grauzone. Wer meint er müsse mir wegen den LEDs irgendwas unterschieben wollen, von wegen Blenden oder so Witzchen, der kann sich mit meinem Anwalt fetzen, da man davon ausgehen MUSS dass er zu 99,9% Scheisse labert.
Ich und andere gehen dieses lächerliche Risiko jedenfalls ein, keiner muss dies gleichtun.
Also ich kann hier beide Seiten verstehen.
Nicht desto trotz erlischt deine Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz ist weg.
Das bleibt aber jedem selbst überlassen ob er dieses Risiko eingehen will.
Bei den Dectane LED’S sehe ich es so daß wenn es Probleme geben würde, ich Dectane in die Pflicht nehmen könnte.
Bei denen sehe ich aber eher das Problem das die Qualität wohl noch nicht so gut ist.
LG Michael
Bei Dectane gibt es aber eh keine für den 2.0 TDI oder finde ich die nur nicht?
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
Bei Dectane gibt es aber eh keine für den 2.0 TDI oder finde ich die nur nicht?
Bei der Einschränkungsliste passt es eh bei den wenigsten.
Da wo es passt glaub ich legen die Leute keinen wert auf die Dinger.
LG Michael
Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Nicht desto trotz erlischt deine Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz ist weg.
warum muss eigentlich auf jeder seite erneut erläutert werden, das der versungsschutz der haftpflicht trotz der umbauten weiterhin vollumfänglich besteht? 😕
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
warum muss eigentlich auf jeder seite erneut erläutert werden, das der versungsschutz der haftpflicht trotz der umbauten weiterhin vollumfänglich besteht? 😕Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Nicht desto trotz erlischt deine Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz ist weg.
Stimmt war vielleicht falsch ausgedrückt.
Die Versicherung holt sich das ganze Geld wieder von dir zurück was aber auf das gleiche rauskommt.
LG Michael
Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Die Versicherung holt sich das ganze Geld wieder von dir zurück
warum muss eigentlich auf jeder seite erneut erläutert werden, das die regressforderung der haftpflicht auf 5000€ begrenzt ist und diese regressumme auch nur dann fällig wird, wenn ein direkter zusammenhang zwischen dem veränderten bauteil und dem unfallhergang besteht? 😕
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?Edit: zu den Dectane Lampen:
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
QuelleZitat:
.nicht passend bei Diesel Modellen über 1,9L Hubraum und Fahrzeugen mit Xenon Xenon oder Bi-Xenon
Schade, käme dann für mich nicht infrage, da meiner Xenon hat. Außerdem angeblich nur bis Mj.08, warum eigentlich, 09er sollte doch auch gehen, oder?
Und was hat das Ganze bei den Dieseln mit dem Hubraum zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von vilafor
Zitat:
Original geschrieben von kbk90
Also beim Insignia war es möglich die KZ Beleuchtung vom BMW nachzurüsten. Somit haben die auch das E Prüfsiegel. Ist das für den A3 nicht möglich?Edit: zu den Dectane Lampen:
Zitat:
Original geschrieben von vilafor
Schade, käme dann für mich nicht infrage, da meiner Xenon hat. Außerdem angeblich nur bis Mj.08, warum eigentlich, 09er sollte doch auch gehen, oder?Zitat:
Original geschrieben von kbk90
Quelle
Und was hat das Ganze bei den Dieseln mit dem Hubraum zu tun?
richtig, same here... Gleiches Problem / hab ich mich auch gefragt
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
warum muss eigentlich auf jeder seite erneut erläutert werden, das die regressforderung der haftpflicht auf 5000€ begrenzt ist und diese regressumme auch nur dann fällig wird, wenn ein direkter zusammenhang zwischen dem veränderten bauteil und dem unfallhergang besteht? 😕Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Die Versicherung holt sich das ganze Geld wieder von dir zurück
Das ist Richtig aber ein Fahrzeug das keine Betriebszulassung mehr hat bzw. erloschen ist kann keinen Unfall bauen da es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt wird.
Da stellt sich die Frage nach der Ursächlichkeit nicht.
Wie gesagt, wenn dir aufgrund dieser LED’s jemand was böses will hat er die besten Angriffspunkte.
Es muß jeder selber wissen ob er sich diesen Ärger antun will.
Ich persönlich sehe es auch als sehr unwahrscheinlich an das da was auf einen zukommt aber die Möglichkeit ist gegeben.
LG Michael
Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Das ist Richtig aber ein Fahrzeug das keine Betriebszulassung mehr hat bzw. erloschen ist kann keinen Unfall bauen da es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt wird.
die be ist schon einige jahre
(seit einführung der fzv, wenn ich mich richtig erinnere)nichtmehr an die zulassung geknöpft!
so kann ein fahrzeug ohne be, aber dennoch zugelassen und damit auch versichert unterwegs sein! 😰
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
so kann ein fahrzeug ohne be, aber dennoch zugelassen und damit auch versichert unterwegs sein! 😰
Moin🙂
Ja, aber nur in einem sehr engen Rahmen😉
Zitat:
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt. Quelle
Gruss TAlFUN