Kennzeichen Beleuchtung LED Legal oder Illegal ??

Audi A3 8P

Hallo Leute,

Also auf Autobahn habe ich es in letzter Zeit sehr oft gesehen die ganzen neuen BMW´s sogar Büse haben alle diese LED Kennzeichen Beleuchtung und habe mir die sofort bestellt dran gemacht sieht einfach megaa geil aus gibt gleich ein ganz anderes Bild vom Auto (AUDI A3 8P) Jetzt habe ich aber im Hintergedanken sind die eigentlich Legal ?? Ich denke wenn es die neuen Autos alle haben dürfte es ja eigentlich kein Thema sein oder was denkt oder wisst ihr darüber...

Beste Antwort im Thema

Ganz klar, kein Prüfzeichen = kein TÜV und somit nicht legal.
Die Dinger werden aber scheinbar problemlos geduldet, also ich hatte schon öfters im Dunkeln Polizei hinter mir, scheint keinen zu stören. Auch bei der TÜV Abnahme kein Wort darüber gefallen. Besser konnten die wohl noch nie ein Nummernschild erkennen. Ich denke mal der Spaß hört auf, wenn das Ding rot, grün oder blau leuchtet, wie es von einigen Spackos immer noch eingebaut wird :-) (Ähnlich der farbigen Standlichter)
Aber wie gesagt 'dulden' heißt nicht 'dürfen'

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klar ist die gesetzgebung in dem fall fürn A****! finde ich auch!
aber es ist halt leider gesetz und wenns zum unfall kommt und die lampen dabei auch nur in geringster weiße eine rolle spielen, dann juckt deine meinung auch niemand mehr 😉

wie schon gesagt wurde, solche sachen sind für versicherungen gefundenes Fressen... und versicherungen versuchen erstmal alles um nicht zahlen zu müssen.

da geb ich lieber 40 oder 50 euro für zugelassene lampen aus, als dass ich dann im fall der fälle auf meinem schaden sitzen bleib und noch den sach- und vieleicht sogar den personenschaden des unfallgegners blechen darf. Meine Meinung 😉

gruß Dominik

dominik ich stimme dir zu 100% zu!

das ist die einzig saubere lösung.
da hilft kein diskutieren oder so...wer das nicht so sieht muss bewußt mit dem risiko leben😉

lg

Zitat:

Original geschrieben von micha225


dominik ich stimme dir zu 100% zu!

Danke 🙂

Wenn Du versuchst den 11m zu verwandeln, werde ich mit meiner Rechtschutz den Beweis führen, dass Du gelogen hast 😉
Und dannhastDu ein Problem 😉

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Zitat:

Original geschrieben von micha225



Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


So ein Quatsch! Wenn Du jemanden hinten drauf fährst, dann zahlt die Versicherung genau so, als wenn Dir jemand reinfährt.

Die Änderung muss ursächlich für den Unfall sein!

ganz genau!
ursächlich muss sie sein!
und da ist der haken!
wenn jemand drauf fährt und volle schuld hätte, ist es was leichtes zu sagen die led haben geblendet(ob das so ist mal dahingestellt).
damit sind wir schon in der ursächlichkeit der kennzeichenbeleuchtung!
und die versicherer lauern auf so etwas nur...glaub mir!
beruflich hab ich in dem bereich einihes in dem bereich zu tun gehabt und es wird versucht so die schuld zu minimieren!

das das nicht jeder macht, ist auch klar.
aber das risiko besteht.
und seien wir ehrlich...wer den elfmeter nicht mitnimmt?

Wenn einem natürlich gerade ein Motor-Talk Insider drauffährt, der sofort erkannt hat, dass das "illegale" LEDs sind und das seinem Anwalt meldet und man zwischenzeitlich auch so blöd war, die LEDs nicht wieder zurückzutauschen in die normale Beleuchtung, dann ist es ein Elfmeter, der allerdings auch erstmal genommen, verwandelt und als gültig erklärt werden muss. Mal ehrlich, wie hoch sind die Chancen dass das passiert?

Im Übrigen kann man noch nicht mal von der Polizei wegen der LEDs "verurteilt" werden. Die Polizei kann einen zwar deswegen anhalten, aber der Wagen muss dann erst zur TüV Prüfstelle und bis dahin kann man die alten Leuchten wieder verbauen. Beschlagnahmt werden darf der Wagen ja auch nicht ohne gerichtliche Anordnung, die die Polizei wegen so einem Kleinscheiß so gut wie nie bekommen würde...

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


Wenn Du versuchst den 11m zu verwandeln, werde ich mit meiner Rechtschutz den Beweis führen, dass Du gelogen hast 😉
Und dannhastDu ein Problem 😉

nun ja...wie sage ich immer zu den beschuldigten:

sie müssen sich nicht selbst belasten.

und lügen als beschuldigter ist bei uns nicht strafbar.
zur person muss man ehrlich sein, bei der sache sieht es anders aus😉

und bei uns ist recht haben und recht bekommen immer zwei paar schuhe.
da heute jeder eine rechtsschutz hat, wird das meist vor gericht ausgetragen(wenn von den versichern nicht vorher eine übereinkunft getroffen wird) und es kommt auf den besseren anwalt an...also hat das bedingt nur was mit der versicherung zu tun😉

aber ist alles nebensächlich:
ich hab eine lücke aufgezeigt die möglich ist.
mit dem risiko muss wenn derjenige leben.
und mal ehrlich, die paar kröten für die legalen von dectane sollte jeder über haben.

lg

Es wird noch eins vergessen es gibt die sogenannten legalen Lampen die auch nicht erlaubt sind. Diese haben zwar ein E Prüfzeichen ist aber einfach nur gefälscht. Was ist den hiermit?

weiß zwar nicht genau wie es damit aussieht...

aber ich würde sagen, dass dann der Hersteller oder der Händler dran ist!
weil du kannst ja nichts dafür, wenn die teile gefälscht sind...woher sollst du das wissen?

du hast nach bestem wissen und gewissen gehandelt, wenn du dir welche mit e-prüfzeichen einbaust...

gruß

Zitat:

Original geschrieben von micha225


ursächlich muss sie sein!

und selbst wenn die led's ursächlich für den unfall verantwortlich sind, ist die regressforderung auf 5000€ begrenzt...

Zitat:

Original geschrieben von mrschabak


Im Übrigen kann man noch nicht mal von der Polizei wegen der LEDs "verurteilt" werden.

natürlich kann man das! 🙄

der bundeseinheitliche tatbestandskatalog hält mehr wie eine "verurteilung" dafür bereit!

Zitat:

Die Polizei kann einen zwar deswegen anhalten, aber der Wagen muss dann erst zur TüV Prüfstelle und bis dahin kann man die alten Leuchten wieder verbauen.

auch dies siehst du falsch!

der polizist kann, wenn er der meinung ist, durch die led's entstünde eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer die weiterfahrt untersagen - ferner dein auto per abschlepper zum gutachter bringen lassen...und das die polizei bilder etc. macht sollte auch klar sein!

Zitat:

Beschlagnahmt werden darf der Wagen ja auch nicht ohne gerichtliche Anordnung,

auch hier bist du auf dem holzweg!

die "gerichtliche anordnung" kann auch nachträglich beim zuständigen staatsanwalt eingefordert werden...

Zitat:

Original geschrieben von Hoaschter


aber ich würde sagen, dass dann der Hersteller oder der Händler dran ist!

in der stvo ist klar definiert, wer für den regelkonformen zsutand seines kfz verantwortlich und damit auch haftbar ist! polizei, tüv, werkstatt oder irgendwelche händler sind dort allerdings nicht aufgeführt....sondern einzigst und alleine der fahrer bzw. halter!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von micha225


ursächlich muss sie sein!
und selbst wenn die led's ursächlich für den unfall verantwortlich sind, ist die regressforderung auf 5000€ begrenzt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von mrschabak


Im Übrigen kann man noch nicht mal von der Polizei wegen der LEDs "verurteilt" werden.
natürlich kann man das! 🙄
der bundeseinheitliche tatbestandskatalog hält mehr wie eine "verurteilung" dafür bereit!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Die Polizei kann einen zwar deswegen anhalten, aber der Wagen muss dann erst zur TüV Prüfstelle und bis dahin kann man die alten Leuchten wieder verbauen.

auch dies siehst du falsch!
der polizist kann, wenn er der meinung ist, durch die led's entstünde eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer die weiterfahrt untersagen - ferner dein auto per abschlepper zum gutachter bringen lassen...und das die polizei bilder etc. macht sollte auch klar sein!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Beschlagnahmt werden darf der Wagen ja auch nicht ohne gerichtliche Anordnung,

auch hier bist du auf dem holzweg!
die "gerichtliche anordnung" kann auch nachträglich beim zuständigen staatsanwalt eingefordert werden...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Hoaschter


aber ich würde sagen, dass dann der Hersteller oder der Händler dran ist!
in der stvo ist klar definiert, wer für den regelkonformen zsutand seines kfz verantwortlich und damit auch haftbar ist! polizei, tüv, werkstatt oder irgendwelche händler sind dort allerdings nicht aufgeführt....sondern einzigst und alleine der fahrer bzw. halter!

Vielleicht solltest Du Deine Thesen mal mit ein paar Fakten unterstützen. Also, bitte nenn mal die entsprechenden Paragrafen in StVO&Co. Außerdem gibt es immer noch einen Unterschied zwischen KANN und WIRD. Möchte mal einen Staatsanwalt sehen, der wegen ein paar Kennzeichen LEDs eine Beschlagnahmung eines Fahrzeugs anordnet. Wenn das an die Öffentlichkeit kommt, dass sich die Staatsanwaltschaft mit so einem Kleinscheiß abgibt und dadurch andere durchaus gravierendere Fälle vernachlässigt, dann Gute Nacht...

Zitat:

Original geschrieben von mrschabak


Also, bitte nenn mal die entsprechenden Paragrafen in StVO&Co.

was möchtest du denn genau wissen?

z.b. das der fahrer für den regelkonformen zustand seines fahrzeuges verantwortlich ist? nichts leichter als das:

Zitat:

StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet...........

brauchst du noch mehr "quellangaben"?

Zitat:

Wenn das an die Öffentlichkeit kommt, dass sich die Staatsanwaltschaft mit so einem Kleinscheiß abgibt und dadurch andere durchaus gravierendere Fälle vernachlässigt, dann Gute Nacht...

glaubst du?

mit der entsprechenden

"polizei macht raserkontrolle - massive mängel an fahrzeugen entdeckt"

-schlagzeile liest sich das direkt ganz anders!

@magirus:
du hast recht.
bloß so ins detail wollte hier keiner gehen denke ich mal, da rechtsberatungen hier untersagt sind.
klar ist die regressforderung begrenzt.
aber auch das ist ne menge holz im vergleich zur ersparnis legale/illegale led...und das ist mein reden, das man das risiko ausschließen kann wenn man gleich legale nimmt🙂

lg

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Hoaschter


aber ich würde sagen, dass dann der Hersteller oder der Händler dran ist!
in der stvo ist klar definiert, wer für den regelkonformen zsutand seines kfz verantwortlich und damit auch haftbar ist! polizei, tüv, werkstatt oder irgendwelche händler sind dort allerdings nicht aufgeführt....sondern einzigst und alleine der fahrer bzw. halter!

klar ist der halter oder fahrer verantwortlich! aber wenn ich darauf achte und mir teile mit prüfzeichen kaufe und dann bei einem unfall rauskommt, dass es gefälscht ist... wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob nicht der herrsteller haftet, da er ein prüfzeichen unrechtmäßig angebracht hat!

Zitat:

Original geschrieben von micha225


bloß so ins detail wollte hier keiner gehen denke ich mal,

der user "mrschabak" hat doch explizit nach quellangaben gefragt!

Zitat:

da rechtsberatungen hier untersagt sind.

das ist keine rechtsberatung! das sind lediglich dinge, die man bereits in der fahrschule erlent

(haben sollte)

bzw. sich mit etwas mühe selbst erarbeiten kann....

Zitat:

Original geschrieben von Hoaschter


wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob nicht der herrsteller haftet, da er ein prüfzeichen unrechtmäßig angebracht hat!

welcher hersteller?

glaubst du etwa ernsthaft, einen hersteller in hintersten china, fernab jeglicher zuständigkeit deutscher gerichte würde es interessieren, ob dir einer ins auto reinkachelt oder nicht? der druckt munter weiter seine e-zeichen

(ohne prüfnummer und länderkennzahl)

auf seine led's drauf....

und jeder jura-student im zweiten semester der die gegenseite vertritt wird dir sagen, das du als fahrer bzw. halter die zulässigkeit der led's mit zumutbarem aufwand vom tüv, einer werkstatt der polizei etc. dir hättest bestätigen lassen können!

aber er hatte erst auf deinen post nach quellen gefragt.
vorher war alles allgemein gehalten und es hatte auch jedem soweit gereicht.

wir wollen hier ja nicht jeden paragraphen subsumieren und jedes urteil ans tageslicht ziehen.
dafür sind wir hier falsch.

die frage war ist es legal oder nicht.

zum ergebnis sind wir gekommen das es ohne zulassung illegal ist(wie bekannt) und das es evntl konsequenzen hat.
das reicht in der regel jedem normalbürger aus.

ich hätte genauso gut anfangen können fachzusimpeln, aber das war ja nicht das thema hier.

darum war hier alles allgemein gehalten🙂

da da wichtigste zu dem thema gesagt ist, würde ich es so stehen lassen.
jetzt alles kaputt schreiben wäre echt schade.

im endeffekt wird (wenn es soweit kommt) es eh vor gericht entschieden, egal was hier in dem thema steht😉🙂🙂

lg micha

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