Keine Versicherung?
Hallo,
heute morgen hat mir jemand den Spiegel abrasiert und den rechten Kotflügel demoliert. Polizei meinte, dass der Unfallverursacher wahrscheinlich nicht gefunden werden wird.
Vor Weihnachten habe ich meine Versicherung gewechselt, aber noch keine neue Police bekommen. Frage nun: Habe ich jetzt eigentlich nur Haftpflicht bis die Police kommt oder Vollkasko? Und wie verhalte ich mich jetzt am sinnvollsten. Warten bis die Police kommt und erst dann den Schaden melden - oder ist das Versicherungsbetrug? Schadensaufnahme bei der Polizei stammt ja von heute.
Der Schaden liegt geschätzt bei 4000,- EUR. IMO eine Höhe wo selber zahlen nicht mehr sinnvoll ist.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Kloebener
Du hast in jedem Fall auch KASKO Schutz.
nabend,
frage: wozu gibt es dann bspw. extra vorläufige, schriftliche deckungszusagen? habe ich mir immer bei fzg wechseln zukommen lassen - dann ist die sache wasserdicht. hatte so auch einen erheblichen VK schaden innerhalb der ersten 1000 KM anstandslos reguliert bekommen obwohl noch keine police dawar.
das mögliche problem im fall des TE ist der WECHSEL. wenn du ewig bei einer vers. bist, deine autos immer gleich versicher hast mit vollkasko, die lastschriften nicht geplatzt sind etc., im neuen ANtrag (ANtrag ist KEIN VERtrag) VK beantragt wurde nebst einer einzugsermächtigung, dürfte die sache relativ klar sein aber als neukunde bei einer neuen versicherung? niemand versichert gerne brennende häuser. klar bei der haftpflicht ist die vers. auf jeden fall im obligo aber hier ist es ein kasko fall.
will den TE nicht verunsichern aber denke das die aktuellen vers. bedingungen und der fall des TE einen fortgang in beide richtungen möglich machen. klarheit wird ihm da nur sein versicherer geben können bzw. ein RA.
und soweit ich mich richtig entsinne ist ein schaden auf jeden fall innerhalb von 3 tagen zu melden. zumindest in diesem punkt würde ich als VN gar nichts anbrennen lassen und dem TE raten unverzüglich die schadensmeldung einzureichen und von wackeligen konstrukten wie erwähnt (erst zahlen, dann mal sehen undden richtigen zeitpunkt der meldung abwarten...) abzusehen da die sache jetzt eh aktenkundig geworden ist.
wünsche dem TE eine reibungslose regulierung.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thommy_49
Die Frage ist was mann auf der Doppelkarte vermerkt hat , damit kann mann Teilkasko oder Vollkasko vermerken .Sowas sollte aber immer der Kollege mit dem Kunden abstimmen , und immer schriftlich festhalten damit es hinterher keine Probleme gibt .
Sobald der Wagen mit der Doppelkarte zugelassen ist besteht erstmal Versicherungsschutz .
Mann sollte immer versuchen sofort den KFZ Antrag mit dem Kollegen auszufüllen , sollte es ein Direktversichere sein kann mann sich ja sowas per Fax bestätigen lassen .
Mfg. Th. Frick
genauso ist es . Mit Abgabe der Doppelkarte kommt ein Vertrag zustande. Punkt. Sonst würden nämlich alle Autos , die vorm Strassenverkehrsamt stehen , nicht ordnungsgemäß versichert sein.
Selbstverständlich gilt der Versicherungsschutz mit der Aushändigung der Doppelkarte. Es dauert immer eine gewisse zeit, bis letzlich der Vertrag zugesendet wird.
Stell Dir vor Du kausft einen nagelneuen Bentley, meldest Ihn mit der Doppelkarte an, und verursachst einen Totalschaden bei dem Du einen neuen RR zertrümmerst..... usw... spass beiseite, ich würde den Schaden auf jeden Fall recgtzeitig der Versicherungsgesellschaft mitteilen.
Meine Versicherungsfachfrau sagt:
Du hast in jedem Fall auch KASKO Schutz.
Und deswegen gilt es nun, einfach das zu machen, was Du sonst auch machen würstest:
Schadensmeldung!
Grüsse von
UG
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Kloebener
Du hast in jedem Fall auch KASKO Schutz.
nabend,
frage: wozu gibt es dann bspw. extra vorläufige, schriftliche deckungszusagen? habe ich mir immer bei fzg wechseln zukommen lassen - dann ist die sache wasserdicht. hatte so auch einen erheblichen VK schaden innerhalb der ersten 1000 KM anstandslos reguliert bekommen obwohl noch keine police dawar.
das mögliche problem im fall des TE ist der WECHSEL. wenn du ewig bei einer vers. bist, deine autos immer gleich versicher hast mit vollkasko, die lastschriften nicht geplatzt sind etc., im neuen ANtrag (ANtrag ist KEIN VERtrag) VK beantragt wurde nebst einer einzugsermächtigung, dürfte die sache relativ klar sein aber als neukunde bei einer neuen versicherung? niemand versichert gerne brennende häuser. klar bei der haftpflicht ist die vers. auf jeden fall im obligo aber hier ist es ein kasko fall.
will den TE nicht verunsichern aber denke das die aktuellen vers. bedingungen und der fall des TE einen fortgang in beide richtungen möglich machen. klarheit wird ihm da nur sein versicherer geben können bzw. ein RA.
und soweit ich mich richtig entsinne ist ein schaden auf jeden fall innerhalb von 3 tagen zu melden. zumindest in diesem punkt würde ich als VN gar nichts anbrennen lassen und dem TE raten unverzüglich die schadensmeldung einzureichen und von wackeligen konstrukten wie erwähnt (erst zahlen, dann mal sehen undden richtigen zeitpunkt der meldung abwarten...) abzusehen da die sache jetzt eh aktenkundig geworden ist.
wünsche dem TE eine reibungslose regulierung.
Ähnliche Themen
Daumen hoch für Dig555´s guten Kommentar.
Es ist schon erschütternd, welch teils hanebüchener Unsinn (sorry) in diesem Thread von sich gegeben wurde! Insbesondere die Versicherungsfachfrau von Dr. Kloebener scheint vorletztes Jahr noch hinter der Wursttheke gestanden zu haben (ohne damit allen Fleischereifachverkäuferinnen nahetreten zu wollen). Was zudem manche Anwälte von sich geben, ist nicht untypisch für den Berufsstand: "Wenn sie nicht zahlen, klagen wir eben!" Verschwiegen wird gern, dass ein Rechtsstreit Jahre dauern kann und sein Ausgang immer ungewiss ist.
Klar ist in diesem Fall nur, dass Haftpflichtschutz bei der neuen Versicherung besteht. Weder für Teil- noch für Vollkasko besteht eine schriftliche Deckungszusage. Ob auf der Deckungskarte VK, Tk oder sonstwas angekreuzt ist, hat vertraglich überhaupt keine Relevanz. Es ist ausschließlich von Bedeutung, ob VK beantragt wurde und diese letztlich dokumentiert wird.
Alles andere sind Hoffnungen und Vermutungen gemischt mit Halbwissen.
Mein Rat: Telefonisch auf Ausfertigung des Dokumentes drängen, zeitnah den Schaden anmelden und natürlich noch nicht mit den Rep.-arbeiten beginnen zu lassen!! Dann wird es höchtswahrscheinlich klappen. Ich wünsche Tukarem jedenfalls alles Gute.
P.S. Ich betreibe das Geschäft als unabhängiger Makler seit über 20 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von WerthersEchter
Daumen hoch für Dig555´s guten Kommentar.Es ist schon erschütternd, welch teils hanebüchener Unsinn (sorry) in diesem Thread von sich gegeben wurde! Insbesondere die Versicherungsfachfrau von Dr. Kloebener scheint vorletztes Jahr noch hinter der Wursttheke gestanden zu haben (ohne damit allen Fleischereifachverkäuferinnen nahetreten zu wollen). Was zudem manche Anwälte von sich geben, ist nicht untypisch für den Berufsstand: "Wenn sie nicht zahlen, klagen wir eben!" Verschwiegen wird gern, dass ein Rechtsstreit Jahre dauern kann und sein Ausgang immer ungewiss ist.
Klar ist in diesem Fall nur, dass Haftpflichtschutz bei der neuen Versicherung besteht. Weder für Teil- noch für Vollkasko besteht eine schriftliche Deckungszusage. Ob auf der Deckungskarte VK, Tk oder sonstwas angekreuzt ist, hat vertraglich überhaupt keine Relevanz. Es ist ausschließlich von Bedeutung, ob VK beantragt wurde und diese letztlich dokumentiert wird.
Alles andere sind Hoffnungen und Vermutungen gemischt mit Halbwissen.
Mein Rat: Telefonisch auf Ausfertigung des Dokumentes drängen, zeitnah den Schaden anmelden und natürlich noch nicht mit den Rep.-arbeiten beginnen zu lassen!! Dann wird es höchtswahrscheinlich klappen. Ich wünsche Tukarem jedenfalls alles Gute.
P.S. Ich betreibe das Geschäft als unabhängiger Makler seit über 20 Jahren.
1. Gehe ich davon aus, dass der Versicherungsantrag in dieser Form gestellt wurde und somit Rechtsklarheit besteht. Das, was im Antrag steht, ist erst einmal maßgeblich. Dazu gibt es auch genügend richterliche Entscheidungen.
2. Auch eine zwanzigjährige Vermittlungstätigkeit ersetzt keine rechtliche Ausbildung. Ich finde Deine Herabwürdigung eines anerkannten Berufstandes durch einen Vermittler, der bis vor kurzen gar keiner Prüfungspflicht unterlegen war (Hilfsarbeiterjob) als reichlich anmassend.
peso
PS: Ich bin kein Anwalt und halte auch nichts von "unabhängigen" Versicherungsmaklern, die sich von den vermittelten Versicherungen bezahlen lassen.
......zumal die erste getätige Aussage doch stimmte: Mit Abgabe der Doppelkarte oder "dieser neuen Nummer" hat man eine Haftpflichtversicherung. und ob dies nur die nackte Haftpflicht ist , sei dahingestellt.
Also , locker bleiben.
dsu
Du sagst es.
Und wenn dann noch besonders auf die "Unabhängigkeit" hingewiesen wird, stößt mir das auf. Wie kann man unabhängig sein, wenn man von der vermittelten Gesellschaft eine Provision bekommt ?
peso
Doch peso... auch DAS geht bei netten und seriösen freien Versicherungsmaklern. 😉
Wenn du an zwei Telefonverträgen das Gleiche verdienst , kannst du auch frei und unabhängig beraten.
dsu
Du irrst Dich ! Eine neutrale Beratung ist nur möglich, wenn der Kunde Dich dafür bezahlt. Dann kannst Du wirklich unabhängig vergleichen. Selbst Dein Smiley passt hier nicht.
peso
Hallo,
kurz als Zwischeninfo.
Der Unfall ist jetzt zwei Wochen her. Es wurde unabhängig von der Werkstatt, von mir und vom Versicherungsmakler eine Schadensmeldung gemacht.
Bislang gibt es weder einer Police, noch eine Schadensnummer noch eine Reparaturfreigabe. Auch der (mehrfach) versprochene Rückruf der Versicherung zur Besprechung der Schadensregulierung ist nicht gekommen.
Habe kurzerhand den Schaden selbst bezahlt (so ziemlich genau 3000,- EUR inklusive Steuer).
Fazit: Die Versicherung (Kravag) scheint mir eine Fehlentscheidung gewesen zu sein.
Immerhin: Eine vorläufige Kaskoversicherung wurde mir zugesagt.
Viele Grüße