Keine Traglast im Fz-Schein

VW Käfer 1302

Moin,
Ich habe folgendes Problem:
Mit dem Käfer möchte ich gerne einen Anhänger ziehen.
In meinem Fz-Schein sind keine Traglasten für den Anhängerbetrieb eingetragen.
Eine Leistungssteigerung wurde vorgenommen und diverse andere Änderungen.
Kann man da was machen?
Hat jemand Erfahrungen damit?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus

18 Antworten

Aus eigener Erfahrung braucht es bei der Eintragung dann einen netten SV, der diese Daten raussucht. Nur die Einbauanleitung der Kupplung reicht nämlich dann nicht aus. Gibt es noch eine Kopie vom Originalbrief, da steht sowas i.d.R. drin, und ist dann nur bei der Neuausstellung der EU-Papiere auf der Strecke geblieben.

Danke für deine Antwort.
Die Daten habe ich...
400 Kg ungebremst und 650Kg gebremst.
Das würde mir auch reichen.
Nun ist es leider so, dass ich keinen alten Brief habe.
Mein Tüv Onkel vermutet das im Zuge der Eintragungen ( Hauptsächlich Leistungssteigerung )
Die Anhängelasten gestrichen wurden.
Nun, so meint er, müsste man ein Festigkeistgutachten für das Fahrzeug erstellen lassen.
Vielleicht damit der Käfer nicht auseinander gerissen wird... ich bin da überfragt.

Bei mir wurde bei der Leistungssteigerung nix ausgetragen. Kann auch keinen technischen Hintergrund erkennen. Maßgeblich für die Anhängelast ist eher doch die Bremse?
Hier wären tatsächlich im Vorfeld ausgiebig Gespräche zu führen, ggf. mit einer anderen Prüfstelle. Und dann gibt es ja für das Auto doch eine ABE ab Werk, da stehen solche Daten drin. Heute nennt man das EU-Konfirmitätserklärung, aber dafür ist der Käfer ja zu alt.

Da hast du wohl Glück gehabt!
... und Recht hast du ... den technischen Hintergrund verstehe ich auch nicht zumal die Bremse damit harmoniert.
Ich werde noch eine andere Prüfstelle aufsuchen.

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im ersten Schritt könnte es helfen, den Fahrzeugschein (anonymisiert) und die ABG/EBG/whatever der gewünschten Anhängekupplung hier zu posten, dann könnte man mal schauen...

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 19. Mai 2023 um 19:11:00 Uhr:


Bei mir wurde bei der Leistungssteigerung nix ausgetragen. Kann auch keinen technischen Hintergrund erkennen. Maßgeblich für die Anhängelast ist eher doch die Bremse?

Das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 verlangt schon bei Leistungssteigerungen bis 20% die Prüfung der zulässigen Anhängelast.

Im Abschnitt IV.5.11 wird das genauer erläutert:

Zitat:

Wenn die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs (Feld O.1 und O.2 der Zulassungsbescheinigung) nach der Umrüstung beibehalten werden soll, ist die Eignung des Fahrzeugs durch Prüfun-gen nach der Richtlinie 92/21/EWG in der jeweils gültigen Fassung nachzuweisen. (Anfahrtests nach der Richtlinie 92/21/EWG Anhang IV gemäß Abschnitt 3.3.3)! Als Nachweis für die weiterhin vorhandene ausreichende Zugkraft beim Tuningfahrzeug kann die Motorleistungskurve bzw. Motorleistungsvergleichsmessung herangezogen werden.

Je nach vorliegenden Unterlagen kann es also mehr oder weniger kompliziert werden.

Den praktischen Nachweis kann man natürlich immer versuchen, der könnte aber ggf. eine Kupplung kosten...

Nachdem Leistungsteigerung meist mit Hubraum und damit meist auch Drehmomenterhöhung gemacht wird, muß man nur mindestens den Originalwert nachweisen. Istvhier aber nicht das Thema, da original.
Der Gutachter sollte aber die Anhängelast über die Papiere bestimmen können, wenn er wirklich will. Geht halt nicht mit einfach ablesen sondern mit Recherche der Originalunterlagen. Einfacher ist für ihn natürlich, wenn der Kunde das macht.

"meistens" ist aber kein Nachweis, mit dem der Sachverständige sein Gutachten begründen kann.

Was der Gutachter macht hängt halt zum guten Teil davon ab, was der Kunde zu zahlen bereit ist. Je weniger er liefern kann (oder will) desto teurer wird es im Zweifelsfall.

Wenn mir bei der vorliegenden Fragestellung jemand mit der Ansicht kommen würde "es geht doch nur darum zwei Zahlen aufzuschreiben, das muss doch für 35 Euro zu machen sein", dann wäre das für mich einfach uninteressant. Soll er sich halt einen anderen suchen, der aus Gleichgültigkeit oder Unwissenheit auf Nachweise verzichtet. Oder der seine Arbeitszeit verschenkt.

Wer den Anspruch stellt ich soll ohne seine Mitwirkung erstmal alles komplett selber recherchieren, der kann ja für den Anfang 500 Euro auf den Tisch legen. Ich sage dann in ein paar Wochen Bescheid, wieviel übrig geblieben ist oder ob es nicht gereicht hat. Vielleicht weiß ich dann ja auch schon, ob es klappt oder nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Mai 2023 um 22:02:55 Uhr:


im ersten Schritt könnte es helfen, den Fahrzeugschein (anonymisiert) und die ABG/EBG/whatever der gewünschten Anhängekupplung hier zu posten, dann könnte man mal schauen...

Da ich gerade unterwegs bin, geht das erst am Montag.

Das sind für mich auf jeden Fall schon mal viele Erkenntnisse, welche ich vorher anders gesehen habe.
Hier habe hier dann doch schon mal den Fz- Schein...

Img-20230520-wa0002

Hier die Seite 2

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Die Anhängekupplung die ich anbauen möchte ist neu mit E6 Nummer.

20230505

Hier auch mal der Ratgeber für Anhängelasten...

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auf den ersten Blick würde ich sagen:

Die Betriebsfestigkeit sollte für die serienmäßigen 400/650 kg über die ABE nachgewiesen sein.
Bzgl. der Bremsanlage müsste man mal in die Richtlinie schauen, ob man da nicht rechnen darf: Wenn sie 1270 kg Käfer aus 160 km/h abbremsen kann, dann sollte sie auch 1670 kg Käfer mit Anhänger aus 80 km/h abbremsen können.

Das Anfahrvermögen ist insofern etwas aufwändiger, dass Motor und Getriebe geändert wurden.
Da aber der Motor mit dem Getriebe auch original aus dem Käfer kommt müsste man schauen, für welches Zuggesamtgewicht der in dieser Konstellation genehmigt war und dann die Drehmomentkurven vom originalen und leistungsgesteigerten Motor mal nebeneinander legen. Da wäre ich grundsätzlich auch optimistisch, dass es passt. Aber erstmal muss man die Daten halt haben, vor allem für den getunten Motor.

Nicht vergessen darf man natürlich: Die Befestigung der Anhängekupplung darf durch die Umbauten nicht beeinträchtigt sein, und die Höhe der Kugel muss auch mit der Tieferlegung noch passen...

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