keine Lieferverzögerung...
nur so am Rande und weil ich ganz happy bin: mein Cayenne sollte lt Kaufvertrag im Feb/März 2021 geliefert werden. Das PZM hatte mir aber schon bei Bestellung gesagt, dass ich mit der letzten Märzwoche rechnen soll.
Nun die Mitteilung heute: Auslieferung - sofern die Zulassungsstelle mitspielt - 3. Februarwoche...
Werd schon etwas unruhig!
18 Antworten
Ruhig Brauner
Das wird schon, Vorfreude ist doch auch was feines.
Viel Spaß mit dem kleinen ............. :-)
Schreib mal wie du zufrieden bist
Gruß Ralf
bin schon noch ruhig - hab nur meinen heute verkauft und bin jetzt „unmobil“. Trotzdem
Klasse mit der Lieferinfo, ein Bekannter hat einen Q7 bestellt, Liefertermin Jan 21 und wurde jetzt auf März/April 21 vertröstet, Beschaffungsprobleme bei den elektronischen Bauteilen...
Freut mich für dich :-)
Dann hoffe ich mal, dass dies so bleibt und ich meinen auch im April abholen kann.
Eingeplant ist er für März und Abholung in Leipzig April
Na dann...willkommen im Club und viel Spaß mit deinem Cayenne.
Was für ein Motor wird es denn?
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Vielleicht sehen wir uns ja. Ich hole meinen kleinen Bruder vom Cayenne am 18.02. in Zuffenhausen ab nachdem er am Montag vom PZ um eine Woche nach hinten geschoben wurde. Am Dienstag dieser Woche bekam ich dann die Info das er jetzt doch fertig ist. Da ich aber den Urlaub und den Zulassungstermin nicht wieder ändern wollte bleibt es jetzt beim 18.02. 9.00 Uhr.
Freue mich auch schon
Meiner soll nun lt. Mobility Mitte März in Leipzig Abholbereit sein. Warte noch auf die Bestätigung vom PZ München.
Wenn dem so ist, läuft bei mir auch alles nach Plan.
Schade nur, dass die Abholung coronabedingt nicht so toll ausfällt :-(
noch schneller als gedacht! Der Cayenne wurde gestern abend im PZ angeliefert, die App funktioniert auch schon und Abholung ist bereits am kommenden Dienstag :-)
Zitat:
@kgruber schrieb am 11. Februar 2021 um 15:02:40 Uhr:
Abholung ist bereits am kommenden Dienstag :-)
Freut mich ja für dich aber eigentlich befinden sich ja die PZ wie alle AH im Lockdown und dürfen doch keine Fahrzeuge ausliefern.
Oder erfolgt die Übergabe kontaktlos auf dem Werkstattparkplatz?
Fahrzeugübergabe ist zumindest in Bayern gestattet:
6. Dürfen verkaufte Fahrzeuge ausgeliefert werden? Dürfen Probefahrten stattfinden?
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Eine Auslieferung/Übergabe von verkauften oder geleasten Fahrzeugen im Rahmen von vereinbarten Einzelterminen ist zulässig. Bei der Einweisung des Kunden sollte jedoch auf Abstand geachtet werden. Kunde und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen.
Probefahrten sind unter Beachtung der Hygieneregeln analog zu den Regeln für „Click&Collect“ möglich, d.h. es besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Personal und Kunden und im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Kunde und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen. Das Fahrzeug sollte nach jeder Probefahrt desinfiziert und gelüftet werden.
https://stmgp.bayern.de/.../2021_01_26-positivliste_final.pdf