Keine Angst vor Rehe mehr
Nun brauch ich keine Angst vorm Wild wechsel ,
meine neue Stosstange ist an mein Syncro dann gemacht 😁
Pulverbeschichtet ,75 mm Durchmesser es fehlt nur noch
das Riffelblech ,Lasse sie jetzt auch in VA Stall fertigen .
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von T3 Hacky
Nun brauch ich keine Angst vorm Wild wechsel ,
meine neue Stosstange ist an mein Syncro dann gemacht 😁
Pulverbeschichtet ,75 mm Durchmesser es fehlt nur noch
das Riffelblech ,Lasse sie jetzt auch in VA Stall fertigen .
Wer hat den Angst? Das Reh landet auf Deinem Schoß, egal, ob Du es mit einer Stoßstange oder Deinem Kuhfänger wegkickst - oder baust Du noch ein Gestänge vor die Scheibe?. Kindern brichst Du natürlich einige extra Knochen, wenn sie Dir davor geraten. Dafür bricht ein Unfall Dir den Hals, wenn das Dingen nicht eingetragen ist, denn die Betriebserlaubnis Deines Autos erlischt so.
Also viel Spass damit
Baumi
66 Antworten
Na da schau her ;-) Dann brauche ich die Kopie nicht. Rammschutzbügel, die bereits auf der jeweiligen Fgst.-Nr. vor 2008 wirksam eingetragen waren, bleiben es auch nach neuer lesart - nennt sich Bestandsschutz. Alles andere bleibt wie gehabt.
Nicht umsonst sind inzwischen Karossen mit Bügeleintragung im Brief sehr begehrt ;-) Das Dumme ist nur, es muß bei der nächsten anstehenden Abnahme auch der richtige, zugeasene Bügel dran sein. Sonst = Austragung auf nimmer wiedersehen. Ist halt Bestandsschutz, und der schützt auch nur, was dran ist...
Gruß
Roman
PS: Falls der Prüfer die Richtlinine ganz genau nimmt, stellt das Anbauen von Rohrstoßstangen a Bügel eine unzulässige Bauartveränderung des abgenommenen und eingetragenen teils ab. Da man Schweißungen nciht strukturneutral rückgängig machen kann, wird der Bügel dann ausgetragen. Ist er erst mal raus, dann bleibt er es auch. Nur mal so als Hinweis für künftig anstehende Prüfungen...
Wenn ich das richtig sehe ist das eine P2 stoßstange, ist also so original gewesen.
Ich kenne zum thema verbot von Rammschutzbügeln nur das Hier:
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates
Vom 1. Januar 2006 an gelten die in Anhang I und Anhang II der vorliegenden Richtlinie festgelegten Vorschriften für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 70/156/EWG.
Auszug aus den VORSCHRIFTEN FÜR KONSTRUKTION UND ANBAU
2.1. Frontschutzbügel Die folgenden Vorschriften gelten gleichermaßen für Frontschutzbügel, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahrzeuge in den Handel kommen und für Frontschutzbügel, die in die Fahrzeugfront integriert sind.
2.1.1. Die Bauteile des Frontschutzbügels müssen so beschaffen sein, dass alle nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.
2.1.2. Die Gesamtmasse des Frontschutzbügels einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Masse des Fahrzeugs, für das er konstruiert wurde, höchstens jedoch 18 kg betragen.
2.1.3. Ein an einem Fahrzeug angebrachter Frontschutzbügel darf eine Ebene, die durch eine die höchsten Teile der Scheinwerferstreuscheiben miteinander verbindende waagerechte Linie bestimmt wird, in der Höhe um nicht mehr als 100 mm überragen.
2.1.4. Der Frontschutzbügel darf die Breite des Fahrzeugs, an dem er angebracht ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamtbreite des Frontschutzbügels mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen die Enden des Bügels nach innen auf die Außenfläche zu gebogen sein, um die Gefahr eines Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder der Frontschutzbügel in die Karosserie einbezogen ist (integrierter Frontschutzbügel) oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann und der Zwischenraum zwischen dem Frontschutzbügelrand und seiner Umgebung höchstens 20 mm beträgt.
2.1.5. Vorbehaltlich Nummer 2.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzbügels und der unter ihnen liegenden Außenfläche höchstens 80 mm betragen. Etwaige Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie z. B. Öffnungen in Gittern, Lufteinlässen usw.) bleiben unberücksichtigt.
2.1.6. An keinem seitlichen Punkt des Fahrzeugs darf der Längsabstand zwischen dem vordersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzbügels mehr als 50 mm betragen, es sei denn, die Werkstoffe, die für noch weiter vorstehende Teile verwendet wurden, haben eine Druckfestigkeit von weniger als 0,35 MPa.
2.1.7. Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch den Frontschutzbügel nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als zwei vertikale und kein horizontales Bauteil den Stoßfänger überdecken.
2.1.8. Der Frontschutzbügel darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzbügels dürfen von der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante aus (gemessen bei entferntem Frontschutzbügel) nicht mehr als 50 mm nach oben oder nach hinten (zur Windschutzscheibe hin) reichen.
2.1.9. Die Anforderungen der Richtlinie 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen unbeschadet des Anbringens eines Frontschutzbügels erfüllt werden.
2.2. Frontschutzbügel als selbständige technische Einheiten dürfen nur vertrieben, zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, wenn sie mit eindeutigen Montageanleitungen versehen sind. Die Montageanleitungen müssen klare und vollständige Informationen enthalten, die es ermöglichen, die Fahrzeuge zu bestimmen, für die die Einheit zugelassen ist, und die zugelassenen Bauteile so an diesem Fahrzeug anzubringen, dass die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2.1 erfüllt sind. Die Anleitungen müssen außerdem genaue Angaben zu den Drehmomenteinstellungen für alle Befestigungen enthalten.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse (Fahrzeugklassen M1 und N1)
Meines Wissens sind die Gutachten von P2, Taubenreuther und Budich nachwievor aktiv, diese Bügel können also noch auf fahrzeuge wie dem T3 eingetragen werden.
Ich kenne übrigends einige Sanis, und die sind was den T3 betrifft absolut meiner Meinung,.
Am T3 gibt ablsolut nichts nach, das einzige wo man eine Chance hat ist das bischen blech zwischen oberem Grill und Scheibenrahmen, aber das wars auch schon.
Wenn man den Scheibenrahmen küsst ist feierabend, wenn man die mittlere Strebe erwischt, die übrigends vom Rammschutzbügel des TEs abgedeckt wird , siehts genauso aus.
Insgesammt muss man sogar sagen, das die Ramme vom TE dafür sorgt, das der Frontverlauf des Busses gleichmäßiger wird (Stoßstange- Bügel und oberkannte des grills bilden eine linie) was die verletungen im Beinbereich bei Erwachsenen möglicherweise verringert.
Es mag sich hart anhören, aber ich bin der Meinung, das es schlimmeres gibt, als Kuhfänger an alten Autos.
Einen T3 hörst du noch heranfahren, der Prius schleicht sich an... soviel zum thema Sicherheit.
Aber laut darf ein Auto ja nicht mehr sein, weil das stört ja die Rentner beim Mittagsschlaf.
Und insgesammt ist diese Welt zu idiotensicher geworden... so mit "Geländer ab 1m Höhenunterschied sind pflicht+ eine knieleiste muss sein, und eine Fußleiste..."
Ich finds ja schon lustig wenn mir Leute kommen mit : "Nee bei dir fahr ich nicht mit, du hast keine 3Punktgurte hinten und keiner Airbags, das man sowas heute noch fährt?!"
Jaja... hauptsache Sicher, egal wie langweilig das lange Leben am Ende ist...
Ich hab übrigends keinen Kuhfänger, sind mir zu teuer *g*
Bevor's wieder ins akademische Austauschen von Meinungen infolge von interpretierten Halbinformationen abgleitet: Hinfahren, ausprobieren. der rest erklärt sich dann von selbst...ebenso wie die Unfallstatistik in Bezug auf diese Anbauteile ;-(
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von Vinreeb
Es mag sich hart anhören, aber ich bin der Meinung, das es schlimmeres gibt, als Kuhfänger an alten Autos.
Einen T3 hörst du noch heranfahren, der Prius schleicht sich an... soviel zum thema Sicherheit.
Aber laut darf ein Auto ja nicht mehr sein, weil das stört ja die Rentner beim Mittagsschlaf.Und insgesammt ist diese Welt zu idiotensicher geworden... so mit "Geländer ab 1m Höhenunterschied sind pflicht+ eine knieleiste muss sein, und eine Fußleiste..."
Ich finds ja schon lustig wenn mir Leute kommen mit : "Nee bei dir fahr ich nicht mit, du hast keine 3Punktgurte hinten und keiner Airbags, das man sowas heute noch fährt?!"
Jaja... hauptsache Sicher, egal wie langweilig das lange Leben am Ende ist...
Ich hab übrigends keinen Kuhfänger, sind mir zu teuer *g*
Stimme dir da zu 100% zu!!! das ist ja auch einer gründe warum ich die letzten 2 Jahre meine Doka fertig gemacht habe 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Ich finds ja schon lustig wenn mir Leute kommen mit : "Nee bei dir fahr ich nicht mit, du hast keine 3Punktgurte hinten und keiner Airbags, das man sowas heute noch fährt?!"
Überaus geistreich 🙄
ich habe hinten nicht mal Gurte. Aber ich garantiere dir, daß ich die Sprücheklopfer an den Zurrösen völlig sicher unterbringen könnte. Moderne Ladungssicherung - kein Problem 😁
Moin, Moin,
kannst Du mir sagen wo Du diese Sonnenblende für die Windschutzscheibe her hast? Wäre auch dran interessiert...
grüsse, Stephan
Hallo, Patient. Google mal unter Sonnenschute, da müßtest Du was finden.
Zitat:
Original geschrieben von T3 Hacky
Hallo Kassenpatient69 !
Hast eine PN MFG
Hi, mail to koeppen69@gmx.de
grüsse.....
Hey,
bei Henning Syncro Services bekommst du die auch.
PS@ T3 Hacky: Hey ist das der weise T3 mit dem du mir den AAZ gebracht hast ???
nicht schlecht sieht echt super aus. (cool die Stoßstange)
Habe leider noch keine Zeit gehabt den Motor einzubauen.:-( :-(
Grüße lukas
Zitat:
Original geschrieben von Vinreeb
Ich kann die Diskussion um die Gefährlichkeit von Kuhfängern für Passanten ja verstehen... an einem MODERNEN FAHRZEUG!
Aber nicht an einem T3!
Es ist schlichtweg egal ob ich das Kind mit meiner Front oder mit einem Bügel erwische, den es ist sowiso tot... jeder der was anderes denkt soll sich mal die vorderen Regenrinnen an der Asäule und die Vesrteifungsverstrebungen an der frontmaske anschauen, selbst heftige unfälle mit anderen Fahrzeugen ergeben an der Front nur Verformungen im einstelligen cm-Bereich.Wenn ein Bügel nicht steif angebracht ist, sondern nach der neuen Richtlinie, dann federt der wenigstrens ein bisschen, meine Front tut das sicher nicht.
Und jeden als Kindstöter zu beschimpfen der so ein gerät besitzt/ an seinem Fahrzeug hat, finde ich einfach kindisch, manch einer von Denen fährt deutlich umsichtiger als die die keinen haben, und vermeidet so den Unfall😉
Moin!
Ist schon ein paar Tage her, ich wollte aber mal in Ruhe antworten. Die Bügel sind nicht ohne Grund verboten worden. Ursache für die wesentlich schlimmeren Verletzungen ist die Impulsübertragung am Rohr. Die wirkt im Gegensatz zur vorderen Prallfläche wie eine Billiardkugel. Selbst eine von den Versteifungsnähten überträgt keinen so hohen Impuls wie ein Bügelrohr.
Der Effekt ist der selbe, warum beim Kopfschuss die Schädeldecke vom Hinterkopf großflächig wegfliegt: Die Kugel überträgt den Impuls vor dem Eindringen, der läuft um den Schädel herum und trifft sich hinten. Die Käfte brechen den Schädel dann hinten raus.
Gab es mal als interessante Fernsehsendung, um zu erklären, warum ein Meteoriteneinschlag (der vermutlich die Dinos ausgerottet hat), so große Auswirkungen hat. Auch da vermutet man, dass an der gegenüberliegenden Erdoberfläche die Erdkruste aufgebrochen und damit große Vulkanausbrüche ausgelöst wurden die die Atmosphäre vergifteten.
Also: selbst ein Bügel der federt überträgt den Impuls. Daher sind die Dinger in ihrer alten Form verboten worden. Wer so ein Ding hat, sollte entsprechend umsichtiger in der Nähe von Fußgängern und besonders Kindern fahren und auch Fehler von denen einkalkulieren.
Grüße, Ulfert
Im Heizungsbau gibt es doch für alle erdenklichen Rohre so schöne Isolierhüllen. Früher hat man Gipsbinden genommen....
😁
Das mit dem Impuls (du meinst Intensität der Krafteinleitung, Impuls ist Masse mal Beschleunigung) bezieht sich nicht auf die Rohrform, sondern auf die Aufschlagfläche.
Kraft/Fläche = Intensität
Rohre werden nicht ohne Grund verwendet, es ist das Unidirektional steifste Element.
Das Problematische am Rohr ist, das die Aufschlagfläche theoretisch gegen null geht, genau wie bei einer Kugel ===> Intensität geht gegen unendlich.
Das ist einer der Grüne, warum der bügel nicht weit vom Fahrzeug abstehen darf, und warum die radien möglichst groß gewählt werden müssen.
Ein Rammschutz mit 60mm Rohren ist also besser im Crashverhalten als einer mit 45mm.
Kanten sind verboten, dort geht die Krafteinleitung gegen Unendlich... das prinzip des Messers.
Deswegen sind die Regenrinnen an den A-säulen so gefährlich.
Die Idee mit dem Schaumstoff ist garnicht schlecht, und ich denke das sollte man gerade wenn man in Bewohntem gebiet fährt auch tun, es gibt da schutzmanschetten aus dem Sportgerätebereich, da kann man sich vieleicht etwas zimmern.
Ich hätte ja gerne eine Rammstoßstange hinten, damit die Leute mir nicht so derb auffahren, aber die sind schwer zu finden...
...Kennt jemand den Grabstein aus Deathrace😁
da ist schon ne Anhängerkupplung sehr wirkungsvoll. Bei meinem ersten Bulli ist mir an der Ampel mal einer draufgerutscht, bei mir war nix zu sehen- bei ihm ein riesen Dreieck in den (glaube) Toyota picnic o.ä. gedengelt. Meine Fahrt ging weiter, ohne dass ich mir irgendwelche Sorgen machen musste😁