Kein TÜV wegen Nebelscheinwerfern

BMW 3er E46

Hallo zusammen,

hab heute den Stempel verweigert bekommen wegen gefluteter Nebelscheinwerfer :-(.
Schöner Mist. Welche Nachrüstscheinwerfer könnt Ihr empfelen? Will möglichst wenig Geld ausgeben, hab sie eh nie an. Und die Qualität der Originalen passt definitiv nicht zum Preis.
Danke für Euer Feedback
Softi

Beste Antwort im Thema

Bau die Nebelscheinwerfer ab und fahr nochmal hin. Dann bekommst Du den TÜV. Kein Scherz, hab ich bei meinem E36 auch mal so gemacht. Da war der NSW auch geflutet und der TÜV`ler meinte: "Wenn er am Fahrzeug montiert ist, muss er gehen". OK, bin dann weg gefahren um die Ecke, hab die beiden NSW ausgebaut und bin nochmal hin. "Und jetzt?" meinte ich. "Nur was montiert ist, muss gehen... sagten Sie doch zu mir!" Das Gesicht hättet ihr sehen solllen. 😁 Den TÜV hab ich dann sofort bekommen.

Mach es auch so und besorg Dir einen neuen NSW wenn Du Zeit und Lust hast.

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Das meine ich eben:
1. Nebelscheinwerfer mit Pappe abdecken = Kein Licht = Stempel
2. Nebelscheinwerfer OK = Viel Licht = Stempel
3. Nebelscheinwerfer innen beschlagen = ein bisschen weniger Licht als 2., aber unendlich mal mehr als 1 = kein Stempel

Soll mir mal jemand erklären. Gilt sinngemäß auch für den Heckscheibenwischer. Irgendwann sind wir so weit, dass ich bei defektem Radio keinen TÜV mehr bekomme - kann ja den Verkehrsfunk nicht hören. Und was drin ist, muss gehen.....

Ich hab jetzt ein paar billige bei eBay bestellt und gut ist.

Gruß
Softi

Zitat:

Original geschrieben von softi


3. Nebelscheinwerfer innen beschlagen = ein bisschen weniger Licht als 2., aber unendlich mal mehr als 1 = kein Stempel

du solltest dabei nicht vergessen, das dadurch erheblich mehr streulicht erzeugt wird, was eine blendung der entgegenkommenden verursachen kann...

Zitat:

Und was drin ist, muss gehen.....

ein radio fällt nicht in den geltungsbereich der stvzo.....

Zu eurer Geschichte mit den Abdeckungen: Wenn die Lampen angebaut sind, dann müssen sie funktionieren!

Solche Abdeckungen zählen nur, wenn du sowas wie Rundumleuchten verbaut hast, die im normalen Straßenverkehr nicht erlaubt sind. (bspws historische Einsatzfahrzeuge), dann wird aber auch in den Fahrzeugschein eingetragen, dass du im Bereich der STVzO nicht ohne diese Abdeckungen fahren darfst...

Und wo ist das Problem die Nsw VORHER mal eben trocken zu legen?? Ey mal ganz im Ernst, man weiss doch, dass die kaputt sind und dass man die Plakette nicht bekommt! Ich fahre doch nicht bewusst mit nem Mangel zum TÜV - da sind doppelte Kosten vorprogrammiert!

Und wenn du sie nicht benutzt und die danach wieder voll laufen, was solls.

Übrigens: dass das ein erheblicher Mangel ist begründet sich in der Blendgefahr! und was wäre, wenn dadurch ein Kurzschluss entsteht und du Nachts auf der BAB plötzlich ohne Licht dastehst? Jetzt mal so als worst-case-scenario...

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ



Und wo ist das Problem die Nsw VORHER mal eben trocken zu legen?? Ey mal ganz im Ernst, man weiss doch, dass die kaputt sind und dass man die Plakette nicht bekommt! Ich fahre doch nicht bewusst mit nem Mangel zum TÜV - da sind doppelte Kosten vorprogrammiert!

Das sehe ich auch so. Ein wenig technisches Verständnis und Arbeit investieren (ist ja nur alle 2 Jahre) und solche threads würden gar nicht erst entstehen.

Also, vorher eben ein wenig das Auto durchchecken da kann man sich vieles ersparen.

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