Kein Nutzungsausfall für Oldtimer
Ich bin heute über dieses Urteil gestolpert und bin ein wenig ratlos....
Mal ungeachtet der Höhe der Forderung des Anspruchstellers in diesem Fall, kann es doch nicht sein, dass mir jemand mein Spielzeug zerlegt und ich den Nutzungsausfall nicht ersetzt bekomme (unabhängig davon, ob ich das Fahrzeug auch im Alltag nutze oder nicht).
Im Falle eines nicht antretbaren Urlaubs kann ich ja auch Ersatz von entgangenen Urlaubsfreuden geltend machen....
Wie seht ihr dieses Thema!
Beste Antwort im Thema
Sehe ich überhaupt kein Problem drin, denn die Nutzungsausfallentschädigung steht zu, wenn die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers auf die ständige Verfügbarkeit der beschädigten Sache angewiesen ist - bei "Spielzeugen" dürfte dieser Umstand selten gegeben sein…
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Anders wäre es gewesen, wenn das H lediglich als Steuersparmittel eingesetzt und der Wagen für den Alltag zugelassen wäre.
Dann ist kein 2 . Wagen erforderlich und auch kein Ersatzfahrzeug vorhanden.
wobei DAS wiederum zu einem gewissen grad im widerspruch steht zu den h zulassungsbestimmungen steht...😉
Zitat:
Original geschrieben von rohrdesigner
ich habe einen langen VW T4 BUS und nen Golf 1 GLD oldtimer...!
der VW Bus ist erstwagen, wird aber nur freitags und am WE bewegt...
...
grundsätzlich könnte ich ja auch den t4 dann nutzen, hätte aber den schaden des mehrverbrauchs und das problem nicht alle parkplätze nutzen zu können, da der T4 2,4m hoch ist...
Und am Wochenende ist er kleiner und sparsamer, oder was?
Die H Zulassungen sind von der Art der Zulassung und Nutzung des Fahrzueugs unabhängig.
Niemand ist gezwungen, sich den Bevormundungen der Oldieversicherer fügen zu müssen.
Jedem steht es frei, den Oldie als Alltagswagen anzumelden und zu nutzen.
Viele Gewerbetreibende haben ihren Oldie im täglichen Einsatz.
Vorteil, Freie Fahrt für freie Bürger, auch in U-Zonen, die KFZ-Steuern sind erheblich reduziert, man braucht keine Angst vor kostspieligen Pannen zu haben..
Kulturgut, das im täglichen Einsatz ist, widerspricht nicht den Bestimmungen des H-Kennzeichens.
Im Gegenteil, manches Museumsstück bekommt keine Chance vor der Öffentlichkeit verborgen, unbemerkt, in der Versenkung zu verschwinden..
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und am Wochenende ist er kleiner und sparsamer, oder was?Zitat:
Original geschrieben von rohrdesigner
ich habe einen langen VW T4 BUS und nen Golf 1 GLD oldtimer...!
der VW Bus ist erstwagen, wird aber nur freitags und am WE bewegt...
...
grundsätzlich könnte ich ja auch den t4 dann nutzen, hätte aber den schaden des mehrverbrauchs und das problem nicht alle parkplätze nutzen zu können, da der T4 2,4m hoch ist...
ne am WE bin ich mit familie/freunden unterwegs 😉 versuch mal mehr als 4 leute mit gepäck in einen 1er golf zu quetschen... wenn der T4 bewegt wird, dann eh meistens längere strecken und dann ist der auch voll... freie plätze werden auch noch mit mitfahrern aufgefüllt... der Bus ist ist normalerweise mindestens zu 75% belegt ....
unter der woche fahr ich halt zur arbeit zum einkaufen etc und zwar allein...
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Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die H Zulassungen sind von der Art der Zulassung und Nutzung des Fahrzueugs unabhängig.
JEIN 😉 diese diskusion hatten wir vor jahren im oldi forum sogar ziemlich heftig 😉 es gab auch schon urteile (nicht versicherungsbezogen) zur täglichen nutzung von autos mit h.