Kein Nutzungsausfall für Oldtimer

Ich bin heute über dieses Urteil gestolpert und bin ein wenig ratlos....

Mal ungeachtet der Höhe der Forderung des Anspruchstellers in diesem Fall, kann es doch nicht sein, dass mir jemand mein Spielzeug zerlegt und ich den Nutzungsausfall nicht ersetzt bekomme (unabhängig davon, ob ich das Fahrzeug auch im Alltag nutze oder nicht).

Im Falle eines nicht antretbaren Urlaubs kann ich ja auch Ersatz von entgangenen Urlaubsfreuden geltend machen....

Wie seht ihr dieses Thema!

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Sehe ich überhaupt kein Problem drin, denn die Nutzungsausfallentschädigung steht zu, wenn die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers auf die ständige Verfügbarkeit der beschädigten Sache angewiesen ist - bei "Spielzeugen" dürfte dieser Umstand selten gegeben sein…

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also ICH würde sagen da gibts dann wieder den ausfall,ähnlich wie wenn noch nen mopped egal welcher größe auf mich zugelassen ist,

Meine Bedenken über diese höchstrichterliche Entscheidung waren explizit nicht auf den vorliegenden Fall gemünzt, da die Höhe der geltend gemachten Forderung nahezu grotesk ist!

Es widerspricht aber einfach meinem Rechtsempfinden, wenn hier die Geschädigten übervorteilt werden.... Egal, ob es sich um ein Liebhaberfahrzeug, Motorrad oder gar Wohnmobil handelt. Der Geschädigte unterhält das Fahrzeug ja auch zusätzlich zu dem Alltagsfahrzeug und das aus dem Grund, weil das Alltagsfahrzeug den Sinn des Zweitfahrzeuges nicht erfüllt.

Was ist denn, wenn ich beispielsweise einen Urlaub mit meinen Clubfreunden aus dem Morgan-Club geplant habe.... Sagt mir dann der BGH, ich soll mit meiner E-Klasse mitfahren, die ist ja fahrbereit? Noch interessanter ist, wenn ich den Campingstellplatz am Gardasee für mein WoMo gebucht habe (auf ein solches Urteil wird ja ebenfalls verwiesen).... Sagt der Richter mir, ich soll halt die Rückbank umklappen und mit Frau und Kind da pennen oder, falls das unkomfortabel erscheint einfach ein Zelt mitnehmen?

naja mimro denke da is das dann schon was anderes.

gerade dein bsp mit dem womo und dem urlaub, da könnte ich mir durchaus vorstellen das da dann doch was gezahlt werden würde, insbesondere wenn man buchungsunterlagen und so beifügen kann

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


gerade dein bsp mit dem womo und dem urlaub, da könnte ich mir durchaus vorstellen das da dann doch was gezahlt werden würde...

Und eben das ist, was mich stört! Wo macht man eine Abgrenzung? Der Geschädigte hat ja einen Nutzungsaufall (was denke ich unstrittig ist), nur dass dieser nicht bewertet wird, weil er lediglich auf die Mobilität abzielt!

Ein Freund von mir hat einen Alltags-PKW und einen 125er Roller, mit dem er in der münchner Innenstadt zur Arbeit fährt.... Für den Roller hat er einen Stellplatz (für den PKW nicht) und braucht im Berufsverkehr deutlich weniger Zeit, um ins Büro zu kommen.... Was machen wir da?

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Ein Freund von mir hat einen Alltags-PKW und einen 125er Roller, mit dem er in der münchner Innenstadt zur Arbeit fährt.... Für den Roller hat er einen Stellplatz (für den PKW nicht) und braucht im Berufsverkehr deutlich weniger Zeit, um ins Büro zu kommen.... Was machen wir da?

Da lesen wir einfach nochmal die bereits zitierte BGH-Rechtsprechung und wissen Bescheid:

Zitat:

Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht.

Das dürfte der Roller dann wohl sein in diesem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht.

Das dürfte der Roller dann wohl sein in diesem Fall.

Sehe ich genauso! Wie ein Gericht entscheiden würde, wenn ihm sein Auto zerlegt wird, werden wir allerdings vermutlich nie erfahren, da der Nutzungsaufall wohl von keinem Versicherer diskutiert werden würde....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Meine Bedenken über diese höchstrichterliche Entscheidung waren explizit nicht auf den vorliegenden Fall gemünzt, da die Höhe der geltend gemachten Forderung nahezu grotesk ist!

Es widerspricht aber einfach meinem Rechtsempfinden, wenn hier die Geschädigten übervorteilt werden.... Egal, ob es sich um ein Liebhaberfahrzeug, Motorrad oder gar Wohnmobil handelt. Der Geschädigte unterhält das Fahrzeug ja auch zusätzlich zu dem Alltagsfahrzeug und das aus dem Grund, weil das Alltagsfahrzeug den Sinn des Zweitfahrzeuges nicht erfüllt.

Was ist denn, wenn ich beispielsweise einen Urlaub mit meinen Clubfreunden aus dem Morgan-Club geplant habe.... Sagt mir dann der BGH, ich soll mit meiner E-Klasse mitfahren, die ist ja fahrbereit? Noch interessanter ist, wenn ich den Campingstellplatz am Gardasee für mein WoMo gebucht habe (auf ein solches Urteil wird ja ebenfalls verwiesen).... Sagt der Richter mir, ich soll halt die Rückbank umklappen und mit Frau und Kind da pennen oder, falls das unkomfortabel erscheint einfach ein Zelt mitnehmen?

Verabschieden sollte man sich von der Vorstellung, dass es einen automatischen Anspruch auf Nutzungsausfall gibt, nur weil es in 99% der Schadenfälle anstandlos von den Versicherern gezahlt wird. Nutzungswille, Nutzungsmöglichkeit pp. muss im Zweifel nachgewiesen werden und Sonderfälle werden halt wie in dem von dir zitieren Urteil eingehend geprüft.

Wer seinen Campingplatz am Gardsee tatsächlich gebucht hat, wird auf Nutzungsausfall verzichten und sich für den geplanten Urlaub ein Wohnmobil leihen und es dem Versicherer in Rechnung stellen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Wer seinen Campingplatz am Gardsee tatsächlich gebucht hat, wird auf Nutzungsausfall verzichten und sich für den geplanten Urlaub ein Wohnmobil leihen und es dem Versicherer in Rechnung stellen.

.

sorry das wollte ich mit meinem post vorher auch ausdrücken,

evtl falsch dargestellt

Man muß halt zwischen tatsächlichen Aufwendungen für einen Leihwagen und einer Ausfallpauschale unterscheiden. Erstere wird man regelmäßig bekommen, letztere eben nur sehr bedingt. Ich habe Sonderfahrzeuge und bekomme auch keine Nutzungsausfallpauschale vor Gericht zugesprochen.

Ich rechne den Versicherungen immer vor, was sie einsparen, wenn sie sie trotzdem zahlen...... :-)

Ich musste damals auch Terz machen, als mein Moped zu klump gefahrne wurde.
Da ich aber belegen/beweisen konnte, das meine Mum mit meinen Erstwagen fährt, und ich auch im Winter Motorrad fahre (das war ja eh der Hit, Unfall im November, und Kommentar der Versicherung "Im Winter fährt Niemand Motorrad..." ) Durch Fotos konnte ich beweisen das ich auch im winter fahre, und meine Mutter konnte glaubhaft versichern, das sie meinne Erstwagen als Haupnutzer verwendet.
Nach einiger Zeit hab ich dann auch Nutzungsausfall für mein Töff bekommen, und bin die Zeit mit Bus und Bahn gefahren (solang das Teil in der Werke war)

Anders wäre es gewesen, wenn das H lediglich als Steuersparmittel eingesetzt und der Wagen für den Alltag zugelassen wäre.
Dann ist kein 2 . Wagen erforderlich und auch kein Ersatzfahrzeug vorhanden.
Meist kommt dann ein Vergleich zu Tage, der die Versicherung etwas geringer belastet, aber weder den Geschädigten noch seinen Anwalt leer ausgehen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


gerade dein bsp mit dem womo und dem urlaub, da könnte ich mir durchaus vorstellen das da dann doch was gezahlt werden würde...
Und eben das ist, was mich stört! Wo macht man eine Abgrenzung? Der Geschädigte hat ja einen Nutzungsaufall (was denke ich unstrittig ist), nur dass dieser nicht bewertet wird, weil er lediglich auf die Mobilität abzielt!

Der rechtliche Hintergrund ist ja inzwischen schon umfassend erklärt worden.

Nur zur Ergänzung: Man muss sich von der Vorstellung frei machen, dass es im deutschen Schadensersatzrecht Geld für immaterielle Beinträchtigungen gibt.

Die gibt es nämlich im Grunde gar nicht, außer im Bereich des Schmerzensgelds.

Nutzungsausfall ist aber ein immaterieller Schaden. Kein Auto zu haben, stellt zunächst einmal keinen messbaren, finanziellen Schaden dar. Es ist halt blöd, wenn man kein Auto hat.

Dogmatisch gibt es aber für "ist halt blöd" keinen Schadensersatz, weil es am Schaden fehlt.

Dass die Rechtsprechung für den Wegfall einer Nutzungsmöglichkeit einen finanziellen Ausgleich anerkannt hat, der nirgendwo im Gesetz steht, hatte infach pragmatische Gründe.

Es ist aber wie immer im deutschen Unfall-Recht: im Laufe der Zeit wird es immer weiter ausgedeht, überspannt und verzerrt wahrgenommen. Mit der Folge, dass heute ganz selbstverständlich gemeint wird, dass alles "was halt irgendwie blöd ist", auch in Geld ersetzt werden muss.

Nein. Muss es nicht. Und das ist auch gut so, denn wer wollte dann die Grenze ziehen? Ich hatte einen Unfall und bin eine Stunde später daheim gewesen: 150 EUR bitte. Morgen bekomme ich einen Mietwagen, der hat einen 100 Liter kleineren Kofferraum als mein Auto. 100 EUR bitte usw. usw.

Schadensersatz bedeutet "Ausgleich der finanziellen Einbußen durch ein schädigendes Ereignis". Das sollte man immer im Hinterkopf haben.

wie ich schon geschrieben hatte in dempost danach, ich meinteeig das dann halt das ersatz womo gezahlt wird, um den gebuchten urlaub auch antreten zu können

@Hafi
Der rechtliche Hintergrund ist mir klar und wir sind uns prinzipiell einig, dass es bei immatriellen Schäden zum Einen ein Abgrenzungsproblem gibt und zum Anderen lediglich der wirklich entstandene Schaden ersetzt werden sollte!

Allerdings handelt es sich auch bei den von mir angesprochenen "Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden" um den Sonderfall des immateriellen Schadens, der widerum laut BGB im Reisevertragsrecht durchaus erstattungspflichtig ist.

Jetzt kann man natürlich richtigerweise sagen, dass das Reisevertragsrecht nichts mit dem Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall zu tun hat; der Gedanke, der dahinter steht ist jedoch der Gleiche: der Besitzer eines Oldtimer/Wohnmobils/Krad, also eines "Spassfahrzeuges" investiert mehr oder weniger viel Geld für die Nutzung dieser Fahrzeuge und kann aufgrund eines Fehlverhaltens eines Dritten das Fahrzeug nicht nutzen.....

ich hab da noch nen anderes beispiel.
ich habe einen langen VW T4 BUS und nen Golf 1 GLD oldtimer...!
der VW Bus ist erstwagen, wird aber nur freitags und am WE bewegt...der Golf 1 ist das auto für unter der woche, klein und handlich, perfekt für die stadt und er verbraucht in der stadt auch nicht mal die hälfte vom T4 😉
wie sähe es da denn mit nutzungsausfall aus, wenn mir einer den golf demoliert...? grundsätzlich könnte ich ja auch den t4 dann nutzen, hätte aber den schaden des mehrverbrauchs und das problem nicht alle parkplätze nutzen zu können, da der T4 2,4m hoch ist...

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