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Kein Hungerhaken - 1.950 kg mit Anhängerkupplung von sk

VW Caddy 4 (SA)
Themenstarteram 10. Juli 2018 um 15:34

Hier mein angekündigter Bericht zur Maximierung der Anhängelast am Caddy:

Da ich mir für meinen neuen Maxi-Caddy (geliefert im Mai 2018) mit Allradantrieb schon vorstellte, damit auch zumindest hin und wieder mal einen Wohnwagen zu ziehen und dabei dann auch keine Beschränkung auf eine rollende "Biwakschachtel" mit leerem Kühlschrank zu haben, war ich anfangs etwas entsetzt über die mageren 1.350 kg Anhängelast, die mein zukünftiger Caddy bei 12% Steigung (1.450 kg bei 8%) würde ziehen dürfen.

Mein Touran hatte bereits 1.800 kg (bei 8%) eingetragen.

Ein Auflastung der serienmäßigen Anhängekupplung durch ein gekauftes Gutachten hätte lediglich ein paar zusätzliche Kilos gebracht, was eben der serienmäßige D-Wert so hergegeben hätte.

Und so entschied ich mich für die "große" Lösung mit eine speziellen Nachrüst-AHK und bestellte lediglich die AHK-Vorbereitung, zumal für meinen Caddy nur eine starre Ausführung lieferbar gewesen wäre.

Mein Wunsch war jedoch auch eine abnehmbare AHK zu bekommen, und wenn es geht, auch eine, von der man dann nichts mehr sieht.

Und so bestellte ich lediglich die Anhängekupplungsvorbereitung und begab mich auf die Recherche nach dem Maximum an Anhängelast, das mit vernünftigem Aufwand zu erzielen ist.

Dabei fiel dann die Entscheidung auf die abnehmbare Anhängerkupplung der sk.Handels Gmbh aus Aicha vorm Wald, Bayern.

Diese solle lediglich mit einer "Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV", nach Vorlage einer Kopie der COC-Papiere, vom TÜV Bayern mit FIN ausgestellt auf mein Fahrzeug, direkt bei der Zulassung eingetragen werden können, sofern das Fahrzeug nicht mehr als 1.000 km drauf habe oder nicht länger als 4 Wochen zugelassen sei.

Und ich unterstelle einmal, daß das in Bayern sicher auch funktioniert hätte.

Die Anhängerkupplung kam dann in der zugesagten Frist zeitnah an - hatte wohl drei Tage länger gedauert, weil ich wegen Wohnwagen das volle Elektrikpaket haben wollte (incl. Dauer- und Zündungsplus) und dazu ein zusätzliches Paket zum Jäger-Elektriksatz erst noch beschafft werden mußte.

Die Anhängerkupplung wird anscheinend in der Slowakei unter der Marke "Bosstow" gefertigt und hat einen D-Wert von 10,58 KN. Und für mein Fahrzeug wurden vom TÜV 1.950 kg Anhängelast bei 8% Steigung bescheinigt. Für 12% änderte sich allerdings nichts an den 1.350 kg.

Dann muß man eben schauen, wo man über die Alpen kommt ohne Steigungen über 8% nehmen zu müssen.

Allerdings kam dann die Sache mit unserer hessischen Zulassungsbehörde (hier Friedberg): Die machte nämlich in vollem Maße von ihrem "Ermessensspielraum" Gebrauch und verlangte eine TÜV-Abnahme nach der Montage. Dank meiner sehr engagierten Werkstatt, dem Autohaus Staaf, Nidderau, mit eigenem TÜV wurde dieser zusätzliche Umstand jedoch zeitnah und professionell nach dem Anbau der Kupplung miterledigt.

Dies vor allem, weil der Lieferant dazu das originale Gutachten zur Einsicht zur Verfügung stellen mußte - und was dieser nur sehr ungern herausgeben wollte.

Das ist allerdings auch nachvollziehbar, da es ja nach meiner Vermutung eine handelsübliche Anhängekupplung ist, für die ein kostspieliges Gutachten über die Anhängelasterhöhung beim Caddy angefertigt wurde, und das man nicht auf dem freien Markt kursieren lassen möchte.

 

In sofern ist diese Zurückhaltung ok, aber es wurde offensichtlich ein Weg gefunden, der die Interessen des Lieferanten gewahrt hat (daher Anfragen zwecklos - ich habe diese Papiere selbst auch nie zu Gesicht bekommen), und so wurde schließlich die Kupplung nach Einbau, TÜV-Abnahme, alles innerhalb von 2 Tagen, erfolgreich eingetragen. Alles gut!

Und nun noch einmal zusammengefaßt:

Die Vorteile der genannten Anhängekupplung:

1. Sie bietet bei 8% eine ordentliche Anhägelast von 1.950 kg und ein dafür konsequent erhöhtes Zuggesamtgewicht von 4,2 t.

2. Sie ist abnehnehmbar! (gibt's auch in starr)

3. Der Kugelkopf ist ohne unters Fahrzeug kriechen zu müssen in Sekunden eingesteckt und verriegelt und genau so schnell wieder abgenommen.

4. Es sind an beiden Seiten der Kugelkopfaufnahme "Holland-Ösen" vorhanden.

5. Der Kugelkopf ist perfekt im Bild der Rückfahrkamera sichtbar.

Die Steckdose kann hochgeschwenkt werden und verlangt den üblichen Aufwand beim Einstecken des Kabels.

 

Die Nachteile:

1. Die Kupplungsaufnahme bleibt unterhalb der Stoßstange sichtbar - nicht sehr sexy, da muß ich mir noch was einfallen lassen - (irgendwie ein kurzes fettes Auspuffendrohr draufstecken oder so... :cool:)

2. Diese Aufnahme verringert ein wenig den hinteren Böschungswinkel im Vergleich zu einer serienmäßigen abnehmbaren Kupplung, die für mein Fahrzeug aber nicht lieferbar ist, bzw. im Vergleich zu anderen abnehmbaren Kupplungen mit anderer Bauart (aber auch geringerer Anhängelast).

3. Sie ist serienmäßig nicht mit Schloß gesichert. (Ersatz kostet 160,- €)

4. Die Kugel steht bei meinem 4Motion deutlich höher als z. B. bei meinem Touran, so dass mein alter Anhänger ein wenig nach hinten gekippt dranhängt.

Laut telefonischer Auskunft gäbe es aber Kugelköpfe die weniger stark nach oben gebogen sind - da werde ich mal dran bleiben und eine Anfrage starten - und es hier kommunizieren, wenn ich eine konkrete Auskunft bekomme.

Aber immerhin ist der Anbau an meinem Caddy TÜV-abgenommen, so dass ich mal unterstelle, dass die Kugelhöhe noch im zulässigen Bereich liegt.

Die Daten:

Anhängelast 1.950 kg bei 8% Steigung (12% und ungebremst unverändert 1.350 bzw. 750 kg)

Stützlast 78 kg

Zuggesamtgewicht 4.200 kg

D-Wert 10,58 kn

Marke Bosstow, Slowakei

Nach meinem Eindruck ist diese AHK dafür aber auch deutlich massiver und ausladender, als andere Produkte.

Die Kosten:

Für eine serienmäßge, starre AHK würde VW 631,- € a. W. verlangen.

Eine für mein Fahrzeug nicht verfügbare, abnehmbare, kostet 887,- €

Ich habe bezahlt:

AHK-Vorbereitung 250,- €

AHK incl. vollständigem Elektrosatz 923,- (incl. individuellem TÜV-Gutachten für mein Fahrzeug (60,-)

Einbau durch meine Werkstatt incl. Anbauabnahme durch TÜV und Eintragung in die Papiere 583,- €

Das ergibt Mehrkosten in Höhe von 1.125,- € im Vergleich zur starren AHK bzw. 869,- € gegenüber der abnehmbaren AHK, ab Werk.

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Alle weiteren Fragen bitte ich bei Interesse an diesem Produkt mit dem Lieferanten zu klären. Ich bekam immer schnell jemanden ans Telefon, der freundlich und ausführlich Auskunft erteilte.

Kugelkopfaufnahme
Kugelkopf mit Schutztülle
Kugelkopf mit Hebel
+4
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Juli 2018 um 15:34

Hier mein angekündigter Bericht zur Maximierung der Anhängelast am Caddy:

Da ich mir für meinen neuen Maxi-Caddy (geliefert im Mai 2018) mit Allradantrieb schon vorstellte, damit auch zumindest hin und wieder mal einen Wohnwagen zu ziehen und dabei dann auch keine Beschränkung auf eine rollende "Biwakschachtel" mit leerem Kühlschrank zu haben, war ich anfangs etwas entsetzt über die mageren 1.350 kg Anhängelast, die mein zukünftiger Caddy bei 12% Steigung (1.450 kg bei 8%) würde ziehen dürfen.

Mein Touran hatte bereits 1.800 kg (bei 8%) eingetragen.

Ein Auflastung der serienmäßigen Anhängekupplung durch ein gekauftes Gutachten hätte lediglich ein paar zusätzliche Kilos gebracht, was eben der serienmäßige D-Wert so hergegeben hätte.

Und so entschied ich mich für die "große" Lösung mit eine speziellen Nachrüst-AHK und bestellte lediglich die AHK-Vorbereitung, zumal für meinen Caddy nur eine starre Ausführung lieferbar gewesen wäre.

Mein Wunsch war jedoch auch eine abnehmbare AHK zu bekommen, und wenn es geht, auch eine, von der man dann nichts mehr sieht.

Und so bestellte ich lediglich die Anhängekupplungsvorbereitung und begab mich auf die Recherche nach dem Maximum an Anhängelast, das mit vernünftigem Aufwand zu erzielen ist.

Dabei fiel dann die Entscheidung auf die abnehmbare Anhängerkupplung der sk.Handels Gmbh aus Aicha vorm Wald, Bayern.

Diese solle lediglich mit einer "Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV", nach Vorlage einer Kopie der COC-Papiere, vom TÜV Bayern mit FIN ausgestellt auf mein Fahrzeug, direkt bei der Zulassung eingetragen werden können, sofern das Fahrzeug nicht mehr als 1.000 km drauf habe oder nicht länger als 4 Wochen zugelassen sei.

Und ich unterstelle einmal, daß das in Bayern sicher auch funktioniert hätte.

Die Anhängerkupplung kam dann in der zugesagten Frist zeitnah an - hatte wohl drei Tage länger gedauert, weil ich wegen Wohnwagen das volle Elektrikpaket haben wollte (incl. Dauer- und Zündungsplus) und dazu ein zusätzliches Paket zum Jäger-Elektriksatz erst noch beschafft werden mußte.

Die Anhängerkupplung wird anscheinend in der Slowakei unter der Marke "Bosstow" gefertigt und hat einen D-Wert von 10,58 KN. Und für mein Fahrzeug wurden vom TÜV 1.950 kg Anhängelast bei 8% Steigung bescheinigt. Für 12% änderte sich allerdings nichts an den 1.350 kg.

Dann muß man eben schauen, wo man über die Alpen kommt ohne Steigungen über 8% nehmen zu müssen.

Allerdings kam dann die Sache mit unserer hessischen Zulassungsbehörde (hier Friedberg): Die machte nämlich in vollem Maße von ihrem "Ermessensspielraum" Gebrauch und verlangte eine TÜV-Abnahme nach der Montage. Dank meiner sehr engagierten Werkstatt, dem Autohaus Staaf, Nidderau, mit eigenem TÜV wurde dieser zusätzliche Umstand jedoch zeitnah und professionell nach dem Anbau der Kupplung miterledigt.

Dies vor allem, weil der Lieferant dazu das originale Gutachten zur Einsicht zur Verfügung stellen mußte - und was dieser nur sehr ungern herausgeben wollte.

Das ist allerdings auch nachvollziehbar, da es ja nach meiner Vermutung eine handelsübliche Anhängekupplung ist, für die ein kostspieliges Gutachten über die Anhängelasterhöhung beim Caddy angefertigt wurde, und das man nicht auf dem freien Markt kursieren lassen möchte.

 

In sofern ist diese Zurückhaltung ok, aber es wurde offensichtlich ein Weg gefunden, der die Interessen des Lieferanten gewahrt hat (daher Anfragen zwecklos - ich habe diese Papiere selbst auch nie zu Gesicht bekommen), und so wurde schließlich die Kupplung nach Einbau, TÜV-Abnahme, alles innerhalb von 2 Tagen, erfolgreich eingetragen. Alles gut!

Und nun noch einmal zusammengefaßt:

Die Vorteile der genannten Anhängekupplung:

1. Sie bietet bei 8% eine ordentliche Anhägelast von 1.950 kg und ein dafür konsequent erhöhtes Zuggesamtgewicht von 4,2 t.

2. Sie ist abnehnehmbar! (gibt's auch in starr)

3. Der Kugelkopf ist ohne unters Fahrzeug kriechen zu müssen in Sekunden eingesteckt und verriegelt und genau so schnell wieder abgenommen.

4. Es sind an beiden Seiten der Kugelkopfaufnahme "Holland-Ösen" vorhanden.

5. Der Kugelkopf ist perfekt im Bild der Rückfahrkamera sichtbar.

Die Steckdose kann hochgeschwenkt werden und verlangt den üblichen Aufwand beim Einstecken des Kabels.

 

Die Nachteile:

1. Die Kupplungsaufnahme bleibt unterhalb der Stoßstange sichtbar - nicht sehr sexy, da muß ich mir noch was einfallen lassen - (irgendwie ein kurzes fettes Auspuffendrohr draufstecken oder so... :cool:)

2. Diese Aufnahme verringert ein wenig den hinteren Böschungswinkel im Vergleich zu einer serienmäßigen abnehmbaren Kupplung, die für mein Fahrzeug aber nicht lieferbar ist, bzw. im Vergleich zu anderen abnehmbaren Kupplungen mit anderer Bauart (aber auch geringerer Anhängelast).

3. Sie ist serienmäßig nicht mit Schloß gesichert. (Ersatz kostet 160,- €)

4. Die Kugel steht bei meinem 4Motion deutlich höher als z. B. bei meinem Touran, so dass mein alter Anhänger ein wenig nach hinten gekippt dranhängt.

Laut telefonischer Auskunft gäbe es aber Kugelköpfe die weniger stark nach oben gebogen sind - da werde ich mal dran bleiben und eine Anfrage starten - und es hier kommunizieren, wenn ich eine konkrete Auskunft bekomme.

Aber immerhin ist der Anbau an meinem Caddy TÜV-abgenommen, so dass ich mal unterstelle, dass die Kugelhöhe noch im zulässigen Bereich liegt.

Die Daten:

Anhängelast 1.950 kg bei 8% Steigung (12% und ungebremst unverändert 1.350 bzw. 750 kg)

Stützlast 78 kg

Zuggesamtgewicht 4.200 kg

D-Wert 10,58 kn

Marke Bosstow, Slowakei

Nach meinem Eindruck ist diese AHK dafür aber auch deutlich massiver und ausladender, als andere Produkte.

Die Kosten:

Für eine serienmäßge, starre AHK würde VW 631,- € a. W. verlangen.

Eine für mein Fahrzeug nicht verfügbare, abnehmbare, kostet 887,- €

Ich habe bezahlt:

AHK-Vorbereitung 250,- €

AHK incl. vollständigem Elektrosatz 923,- (incl. individuellem TÜV-Gutachten für mein Fahrzeug (60,-)

Einbau durch meine Werkstatt incl. Anbauabnahme durch TÜV und Eintragung in die Papiere 583,- €

Das ergibt Mehrkosten in Höhe von 1.125,- € im Vergleich zur starren AHK bzw. 869,- € gegenüber der abnehmbaren AHK, ab Werk.

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Alle weiteren Fragen bitte ich bei Interesse an diesem Produkt mit dem Lieferanten zu klären. Ich bekam immer schnell jemanden ans Telefon, der freundlich und ausführlich Auskunft erteilte.

+4
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Danke für Deinen schönen Bericht :)

Allerdings hatte ich bei meinem Caddy von 2012 und 4Mo. Das bei den 1500kg Anhängelast das Fahrzeug bei den Belastungsgrenze angekommen war, und nicht mehr vertragen hätte(Antriebsstrang und Getriebe).

Aber vielleicht ist ja inzwischen auch mehr in Haltbarkeit bei VW investiert worden.

Viele Grüße und alles Gute damit

Jörg

Themenstarteram 10. Juli 2018 um 17:18

Danke Jörg, ich werde das mit Sicherheit auch in Ruhe austesten. Wäre auch mit etwas weniger zufrieden gewesen, aber mir kam's vor allem drauf an, keine Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, wenn der Kühlschrank bei einem 1600-kg-Caravan mal etwas voller ist und evtl. noch Mover dran sind etc.

Zusammenfassend kann man sagen das für die Auflastung

-ein Caddy Maxi

-4 Motion

-AHK von Bosstow

notwendig war um diese zu bekommen? Mit einem kurzen oder ohne 4 Motion gehts nicht?

 

Und weisst du warum dein Fahrzeug nicht mehr als 1000km gelaufen bzw. 4 Wochen zugelasse sein durfte um die AHK eingetragen zu bekommen? Kommt die Vorgabe vom AHK Hersteller?

Themenstarteram 12. Juli 2018 um 10:39

@protagonist: Also mein Caddy ist ein Maxi und hat 4-Motion. Dieser Umstand bedeutet zunächst mal lediglich, dass dafür ab Werk keine abnehmbare AHK lieferbar ist. Mehr nicht.

Hätte ich das mitbestellen können, hätte ich mir vermutlich erst später über die mögliche Anhängelast Gedanken gemacht (vielleicht zu spät nach der Bestellung) und wäre vielleicht erst dann darauf gekommen, dass ich nur 1.450 kg hätte anhängen können.

Ich gehe davon aus, dass eine Bosstow auch für andere Caddies lieferbar ist - hab das aber logischerweise nicht genauer geprüft, vor allem weil man für eine wirklich verbindliche Zusage mit zu erwartender Anhängelastangabe den Schein bzw. die COC-Papiere benötigt. Also einfach mal im Shop von sk danach suchen (unter Anhängelasterhöhung) oder anrufen.

Und die Geschichte mit den 1000 km oder 1 Monat nach Erstzulassung, das war zumindest für uns in Hessen nur heiße Luft. Wie gesagt, in Bayern mag es funktionieren.

Aber wir Hessen machen da einfach was wir wollen - weil wir's können! :D

Hatte das damals bei denen auch nachgeschaut und die bieten das auch für den kurzen Caddy an. Die serienmäßigen 1500kg (bis 12%) meines 4Motion Hugos mit starrer Werkskupplung reichen mir aber und daher habe ich das nicht weiter verfolgt.

Mit dem Böschungswinkel hinten hatte ich noch nie ein Problem, vorn hingegen erst neulich wieder - weshalb die Schürze unten nun ein paar neue Kratzer hat aber nichts schlimmes. Zumal man sich fast unter's Auto legen muss, um sie zu sehen...

Hast du mal hier: https://zugwagen.info/DE/index.php deine Daten eingegeben?

IdR sind die mit der Beurteilung ziemlich gut.

Leider fand ich keine Möglichkeit zwischen kurzer und langer Version auszuwählen.

Dass es mit der teuren Lösung trotzdem bei 12% bei den mageren 1.350 kg bleibt, wundert mich tatsächlich nicht.

Dieser Auflastung auf fast 2t stehe ich skeptisch gegenüber. Mag sein, dass es rechtlich zulässig ist, fahrtechnisch dürfte es aber tatsächlich riskant werden.

Der Maxi gleicht durch seinen größeren Radstand einiges aus im Gegensatz zum kurzen Caddy, aber ich möchte es trotzdem nicht erleben, wenn der fast gleichschwere Anhänger den Caddy vor sich hertreibt.

Unser kurzer Caddy hatte mit ca. 1.400 kg deutlich zu kämpfen, die Spur zu halten, wenn es von SUVs, Transportern oder LKW überholt worden ist.

Ich denke, die Hersteller wissen ganz genau, warum sie die Anhängelasten so angeben, wie sie sie angeben. Unser Caddy durfte 1.350 kg ziehen. Vollbeladen war das auch die echte Kotzgrenze. Eigentlich sollte man eher deutlich drunter bleiben.

Themenstarteram 12. Juli 2018 um 13:45

Also ich denke mir auch, dass 1.950 kg grenzwertig sein könnten - allerdings sicher auch bei Fahrzeugen, bei denen sie ab Werk gezogen werden können - ich habe den Wert in dieser Höhe auch nicht unbedingt angestrebt, sondern einfach bekommen.

Aber da ich glaube zu wissen, was ich tue, denke ich, kann ich mit dieser "Freiheit" verantwortungsvoll umgehen.

Und auch wenn diese Anhängelast für den serienmäßigen Caddy eine Herausforderung sein mag, so ist das Fahren eines "Zuges" mit solchen Massen sicher nicht ohne Grund an eine besondere Fahrerlaubnis gebunden.

Vor allem wundert mich, dass z. B. der Tiguan viel mehr ziehen darf, bei gleicher Motorisierung, kürzerem Radstand und möglicherweise ähnlichem Gewicht. Ob das an der breiteren Reifen liegt?

Ich werde mich auf jeden Fall mit leichteren gemieteten Wohnwagen erst mal an die Fahreigenschaften herantasten, evtl. beim ADAC ein Wohnwagentrainig machen, und dann, wenn ich tatsächlich in den nächsten Jahren selber einen kaufen sollte, natürlich drauf achten, dass der zusätzlich zur vorhandenen Fahrzeuggespannastbilisierung noch ein anhängereigene Antischleuderbremse hat (z. B. von Knott oder Alko). Und sicher ist es auch von Vorteil, wenn man nicht alles was geht in den Wohnwagen packt, sondern möglichst vieles erst mal im Zugfahrzeug verstaut.

Und wenn Tempo 100 dann nicht geht, dann fahr ich eben nur 80.

Und außerdem - bitte um Beachtung - mit meinem Caddy als Zugfahrzeug geht mit einem Wohnwagen mehr als Tempo 80 sowieso nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht größer ist als 1.649 kg!!! Nur bei "Nichtwohnwagen" darf ich Tempo 100 nutzen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht 1.979 kg des Anhängers - dem 1,2-fachen des Zugfahrzeugleergewichtes.

Das liegt daran, dass mein Caddy (unter Pkt. G) nur 1.649 kg als Leermasse eingetragen hat, und die dürfen Wohnwagen mit ihrem zulässigen Gesamtgewicht nicht überschreiten. Ansonsten ist bei Tempo 80 Schicht.

Das tatsächliche Leergewicht, vollgetankt, ohne Fahrer beträgt auf der fahrzeugwaage allerdings 1.852 kg (offiziell 1.861 kg) zzgl. Fahrer wären das dann über 1.900 kg. Da muß ichdann doch mal beim Tüvfragen, ob die vielen Sitzgelegenheiten hinten als Ladung gelten und nicht zum leergewicht zählen. vielleicht läßt sich da ja noch was machen... Das lohnt sich allerdings für micht erst dann, wenn ich tatsächlich mit einem solchen Palast auf Rädern liebäugele...

Zitat:

@haku3 schrieb am 12. Juli 2018 um 15:45:02 Uhr:

Vor allem wundert mich, dass z. B. der Tiguan viel mehr ziehen darf, bei gleicher Motorisierung, kürzerem Radstand und möglicherweise ähnlichem Gewicht. Ob das an der breiteren Reifen liegt?

Nö, das liegt wohl letztlich an einer EU-Norm. Bei PKW liegt die rechtlich erlaubte (ungleich technisch mögliche) Anhängelast beim Verhältnis 1:1 zur zulässigen Fahrzeuggesamtmasse. Geländewagen haben das Privileg des Faktors 1,5:1 und danach richtet sich dann vieles aus. Teils sicher auch getrieben von Marketingerwägungen des Herstellers...

Technisch sehe ich beim Tiguan nichts relevant anderes. Insbesondere keinen Leiterrahmen oder sonstige Ingredenzien richtiger Geländewagen...

Link

Die genaue Konstruktion und Festigkeit der Karosserie Caddy vs. Tiguan kennen wir aber auch nicht und aus der Luft heraus kann man da keine Urteile zu fällen, was geht und was nicht. Nicht umsonst bleibt es beim Caddy bei den 1.350 kg bei 12%. Gäbe es nicht irgendeine Art der konstruktiven Einschränkung, hätte man auch den Wert ganz sicher hochgeschraubt.

1350kg bei 12% darf er nur? Ich dachte immer es wären allgemein 1500kg egal ob 8 oder 12. :eek:

Die 7-Sitzer haben nur 1.350 kg.

Die Differenz von 150 kg sollen wohl Sitzbank und darauf Sitzende berücksichtigen.

Nähere Infos gibt das Prospekt „Technische Daten und Preise“.

Ich guck morgen mal in den Schein was da drin steht.

Vielleicht ist es weniger konstruktiv bedingt als verkaufstechnisch geplant, um dem T6 nicht zu viel interne Konkurrenz durch den Caddy Maxi einzuhandeln.

Der Touran darf deutlich mehr ziehen ein als gleich motorisierte Caddy (auch schon das alte Modell);

ob das nur an der anderen Achse liegt ?

Die AHK ist nicht an der Achse befestigt.

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