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Kein Anhänger wegen Rolli

Themenstarteram 11. März 2018 um 10:37

Hallo!

Hat es ein Rollstuhlfahrer schon mal geschafft, bei der Führerscheinstelle, die Auflage: "kein Anhänger" entfernen zu lassen im Führerschein?

LG

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29 Antworten

Umtausch? Meiner ist neu von 2016.

Themenstarteram 4. April 2018 um 6:53

Zitat:

@boerni666 schrieb am 3. April 2018 um 18:23:39 Uhr:

Umtausch? Meiner ist neu von 2016.

Ja, du musst ihn ja mal wechseln (umtauschen) alle 15 Jahre.

Ich habe den erst 2016 gemacht. Also habe ich bereits den neuen. Und keine Schlüsselzahl verbietet mir Anhängerbetrieb. Und ich sitze im Rollstuhl.

am 4. April 2018 um 19:35

Zitat:

@boerni666 schrieb am 4. April 2018 um 20:47:31 Uhr:

... Und keine Schlüsselzahl verbietet mir Anhängerbetrieb. ....

Die Schlüsselzahl Erlaubt Dir den Erweiterten Anhängerbetrieb*

Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg ist die Klasse BE Erforderlich

*Über 750Kg: Da wäre die Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250kg = Schlüsselzahl B96

Edit: Tatsache eine Einschränkung 05.06 Ohne Anhänger

Ich rede von der 05.06. nicht von der BE/B96.

am 16. April 2018 um 7:54

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 4. April 2018 um 21:35:05 Uhr:

Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg ist die Klasse BE Erforderlich

*Über 750Kg: Da wäre die Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250kg = Schlüsselzahl B96

Nicht jeder PKW hat ine zgM von 2750 kg oder mehr. Von unseren sogar genau keines. Unser Wohnwagengespann darf man mit B allein fahren (Wohnwagen mit 1300 kg zGM an Zugfahrzeug mit 2150 kg zGM). Und dieses Zugfahrzeug ist das schwerste Auto im Haushalt.

An meinen Mazda (allerdings Handschalter) darf man mit B sogar einen Hänger mit 1900 kg zGM anhängen - nur nicht voll beladen, weil der Mazda nur 1590 kg ziehen darf ;)

Die Sache ist aber auch: Rollstuhlfahrer ist nicht gleich Rollstuhlfahrer. Manche Rollstuhlfahrer können auch noch Handschalterautos mit Kupplungspedal fahren und ein paar Meter auch gehen.

Zum eigentlichen Thema:

Ein guter Freund hat diese Auflage drin, schon in seinem alten Klasse 3. Kann jemand noch einmal genau sagen, wie das mit dem TÜV läuft, um die Auflage wegzubekommen? Am besten von Anfang bis Ende. Danke!

Hab mir die 05.06 (kein Anhänger) letzten Monat austragen lassen.

Einfach beim TÜV Prüfer gefragt wie wir das machen und bun dann mit Familie (Gebremster Anhänger mit Stützrad vorgefahren und hab ihn ab und angekuppelt).

Hat gut 70€ für das Gutachten und nochmal 20€ für den Führerschein gekostet.

Ich denke der TÜV wird das von fall zu fall individuell entscheiden, aber generell steht dem normalen Anhänger (B) nichts im Weg.

Gruß Max

Zitat:

@daMux schrieb am 18. Oktober 2018 um 22:18:41 Uhr:

Hab mir die 05.06 (kein Anhänger) letzten Monat austragen lassen.

Einfach beim TÜV Prüfer gefragt wie wir das machen und bun dann mit Familie (Gebremster Anhänger mit Stützrad vorgefahren und hab ihn ab und angekuppelt).

Hat gut 70€ für das Gutachten und nochmal 20€ für den Führerschein gekostet.

Ich denke der TÜV wird das von fall zu fall individuell entscheiden, aber generell steht dem normalen Anhänger (B) nichts im Weg.

Gruß Max

Moin,

ja so einfach geht das! Schönen Audi hast Du!:) Welches Handgerät?

Zitat:

@allesgeht schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:10:52 Uhr:

Zitat:

@daMux schrieb am 18. Oktober 2018 um 22:18:41 Uhr:

Hab mir die 05.06 (kein Anhänger) letzten Monat austragen lassen.

Einfach beim TÜV Prüfer gefragt wie wir das machen und bun dann mit Familie (Gebremster Anhänger mit Stützrad vorgefahren und hab ihn ab und angekuppelt).

Hat gut 70€ für das Gutachten und nochmal 20€ für den Führerschein gekostet.

Ich denke der TÜV wird das von fall zu fall individuell entscheiden, aber generell steht dem normalen Anhänger (B) nichts im Weg.

Gruß Max

Moin,

ja so einfach geht das! Schönen Audi hast Du!:) Welches Handgerät?

Danke hab das Veigel Classic verbaut

Themenstarteram 21. Oktober 2018 um 8:51

Zitat:

@daMux schrieb am 18. Oktober 2018 um 22:18:41 Uhr:

Hab mir die 05.06 (kein Anhänger) letzten Monat austragen lassen.

Einfach beim TÜV Prüfer gefragt wie wir das machen und bun dann mit Familie (Gebremster Anhänger mit Stützrad vorgefahren und hab ihn ab und angekuppelt).

Hat gut 70€ für das Gutachten und nochmal 20€ für den Führerschein gekostet.

Ich denke der TÜV wird das von fall zu fall individuell entscheiden, aber generell steht dem normalen Anhänger (B) nichts im Weg.

Gruß Max

Leider musst du bei allen Anhängerfahrten eine Begleitperson mitnehmen -was eine Auflage ist. So hat es mir erst vor kurzem ein Fahrlehrer mitgeteilt, da ich es ja auch löschen wollte.

Zitat:

@police2000 schrieb am 21. Oktober 2018 um 10:51:59 Uhr:

Zitat:

@daMux schrieb am 18. Oktober 2018 um 22:18:41 Uhr:

Hab mir die 05.06 (kein Anhänger) letzten Monat austragen lassen.

Einfach beim TÜV Prüfer gefragt wie wir das machen und bun dann mit Familie (Gebremster Anhänger mit Stützrad vorgefahren und hab ihn ab und angekuppelt).

Hat gut 70€ für das Gutachten und nochmal 20€ für den Führerschein gekostet.

Ich denke der TÜV wird das von fall zu fall individuell entscheiden, aber generell steht dem normalen Anhänger (B) nichts im Weg.

Gruß Max

Leider musst du bei allen Anhängerfahrten eine Begleitperson mitnehmen -was eine Auflage ist. So hat es mir erst vor kurzem ein Fahrlehrer mitgeteilt, da ich es ja auch löschen wollte.

Ich kann allein fahren, ohne Auflagen (ganz normal B ohne Auflagen zum Anhänger).

Deswegen hab ich ja beim TÜV das Gutachten gemacht und mich Belehren lassen was ich darf und was ich nicht darf.

 

Mich verwundert die Unwissenheit und das Halbwissen was in Foren verbreitet wird doch immer wieder.

 

 

Gruß Max

Was bei euch in den Führerscheinen vermerkt ist, verwundert mich auch immer wieder. Warum soll ein Rollstuhlfahrer keinen Anhänger fahren können. Ich habe selbst einen - 2 t Gesamtgewicht - kein Problem ob voll oder leer. Dank Rückfahrkamera kann man direkt unter die Kuppel fahren. Zum An- und Abkoppeln immer die Handbremse anziehen - dann passiert da gar nichts. Natürlich ist das Ein- und Aussteigen etwas aufwändig - geht halt nicht anders.

Das beweise ich regelmäßig im täglichen Leben ... obwohl ich vor 15 Jahren auch einen SB-Ausweis mit dem Kennzeichen H ausgestellt bekommen habe. Soll mal einer kommen und mir im Führerschein rumstreichen wollen ... das muss er erstmal argumentieren. Wenn ich so manchen alten Mitbürger sehe wie die so fahren und sich beim ein- und aussteigen oder beim rangieren mit nem Hänger anstellen ... da krempelt es mir die Fußnägel hoch. Das kann ich trotz Rollstuhl alle mal besser. Und denen streicht auch keiner im Führerschein rum.

Also das hier einer eine Begleitperson braucht oder nicht soll mal einer Verstehen , ein etwas weiter entfernter Bekannter (ich kenne den von der Arbeit) hat durch einen Betriebsunfall ab dem unteren letzten Brustwirbel runter eben das Problem , ist aber nach wie vor in der Firma seines Onkel beschäftigt und fährt nach wie vor LKW und Radlader , okay wurden beide entsprechend umgebaut , LKW muss er über die rechte Tür (Beifahrer) erklimmen um dann auf den Fahrersitz zu kommen , selbst seinen Ladekran kann er bedienen zwar nicht alles , kommt nicht ohne Hilfe auf Ladefläche . Die wollten ihm auch verbieten das er den LKW mit Hänger fährt , klappt aber alles sehr wohl sogar das an-/ abkoppeln , nur eben etwas langsamer als bei anderen , selbst eine Vollbremsung musste er ablegen wo der Prüfer fast durch die Scheibe wäre trotz Gurt , somit war dies auch klar . Einzig was gestrichen wurde ist ein Sitzplatz im LKW rechts , was eigentlich keiner so richtig verstehen kann zumal der Rolly ja hinter den Sitz kommt mit Hebevorrichtung , er muss sich hier ganz normal auf den Sitz setzen um dann in den Rolly rüber zu rutschen ohne Hilfe eines Begleiters (kann hier eh nicht machen /helfen) .

Deshalb verstehe ich solche Einträge überhaupt nicht , er hat zwar einen Eintrag drin stehen im Führerschein aber ohne Begleitung (Gutachten liegt vor) , für den PKW wollten die Ihm dann jedoch nur mit Begleitperson eintragen wo er dann auf Barikade ging , wie bitte LKW ohne und PKW mit ? wie soll das gehen .

Ich habe es nur eben gelesen und wollte dies hier nur als kleine Info hier schreiben , habe ja normal nichts mit solchen Sachen zu tun , wünsche aber allen die hier betroffen sind sich nicht unterkriegen zu lassen , so etwas kann ganz schnell gehen und manchmal sogar ohne das man selbst etwas zu kann , so gesehen bei meinem Bekannten der Unschuldig in diese Lage kam weil eine Scheibe ungesichert war und bei Wind in getroffen hat , leider .

Drücke euch allen beide Daumen für eure Zukunft und lasst euch nicht unterkriegen , ihr könnt oft mehr als manch anderer wo keine BH hat .

Grüße und weiterhin viel Erfolg

Ich packe das alte Thema auch mal hoch:

Meine Frau ist doppelseitig im Oberschenkel amputiert. Im aktuellen Führerschein sind die Ziffern für_

- nur Automatik

- Bremse von hand zu bedienen

- kein Anhängerbetrieb

Im "alten Rosa-lappen" hatte sie noch "Kein gewerblicher Personentransport" und ich fand es immer schade das sie als Beamtin nicht nebenbei Taxi fahren darf ;-)

Ich habe genau diesselbe behinderung wie deine Frau, allerdings nicht den Anhängerbetrieb verboten im FS.

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