Kaufvertrag von privat zu Privat!!!!!!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo ich habe mir am 15.01.2011 den obengenannten Golf Gt-Spirt R-Line gekauft. Nun steht das Fahrzeug in der Werkstatt, der Antrieb von der Nockenwelle, der Turbolader und das Radlager hinten rechts sind kaput. Rein Material über 1.500€. Ich bin total geschockt und frage mich ob dies rechtens ist weil er mir sagte das das Fahrzeug bevor ich ihn Kaufte bei VW- Komplett durchgesehen wurde und die große Wartung durchgeführt wurde.

Im Kaufvertrag steht gekauft wie Gesehen!!! Ist das Rechtens oder kann Ich da irgenwas machen? Bin echt total geschockt und weiß gerade echt nicht mehr was ich dazu sagen soll. Ich hoffe Ihr habt einen guten Rat für mich.

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema

Im Kaufvertrag steht gekauft wie Gesehen!!!

Der Satz sagtt doch alles, was Du erwarten kannst, nämlich nichts. OK, kannst einen Anwalt einschalten, auch da noch Geld rein buttern, da würde ich lieber die Reparatur bezahlen, denn logo 90% der Anwälte sagen Dir sicher, dass Du Chancen hast vor Gericht zu gewinnen. Aber denk doch mal selber drüber nach, was Dir ein Richter sagen wird, daß Du unterschrieben hast wie gesegen und außerdem wird er wohl sagen, wenn man keine Ahnung hat dann muss man eben das Fahrzeug vorher begutachten lassen und dann hat man so Probleme nicht.

Würde da dem Richter bei diesen Aussagen auch 100% zustimmen, denn frag mich echt was ging Dir durch den Kopf beim Kauf, wohl nur das glänzende am Auto Rest war egal. denn wenn ich lese habe keine Papiere für Auspuff, also wenn ich so ein Auto kaufe, dann bezahle ich erst wenn auch die Papiere da sind oder ich lass die Finger weg.

Und wie andere auch schon sagte, super getunt, na da kann man sich doch ausmalen dass er geheizt und nicht von einem Rentner gefahren wurde, also alles Dinge die Dir hätten auffallen müssen. Aber das sind sie nicht und wenn dann so jemand ein Auto kauft, kann man nur sagen, Dummheit gehört gestraft, sorry ist nicht böse gemeint, aber ist doch so. Wenn ich so wenig Ahnung hab und mich ein Chrom Auspuff mehr beeindruckt als alles andere, dann gehört es einem nicht anders. Denn wenn ich 0 Ahnung hab und auch keinen der sich auskennt mit Autos, dann kaufe ich mir einen Gebrauchten mit Garantie beim Händler und nicht einen aufgemotzten getunten von Privat.

Aber das wollen viele nicht kapieren, wenn ein Auto billig ist dann ist ein Haken dabei denn verschenken würde keiner was.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Was willst du dann von dem Vorbesitzer???!!!
Wenn du ihn getestet hast, ein Vw Mitarbeiter und die Dekra und es wurde nach Turbo und so geschaut und es war alles io.
Dann scheint es ja wohl so als hast du das fahren und den Umgang mit einem Auto nicht drauf! Wurde mal sagen da haste ihn ja schön in einem Monat runter gewirtschaftet.
Werksgarantie?! Wohl kaum beim motortuning und nicht abgenommenen Umbauten.

keine genaue Ahnung was du jetzt genau von mir willst oder ob du dich noch nicht genau mit der Materie Turbo auseinandergesetzt hast. Ich verbitte mir eine solche unterstellung ich hätte ein Auto runtergewirtschaftet. Ist wohl anscheinend nicht der richtige Ort. Ich werde es unterlassen irgendeinen kommentar abzugeben.

Zitat:

Original geschrieben von Alex R-Line


keine genaue Ahnung was du jetzt genau von mir willst oder ob du dich noch nicht genau mit der Materie Turbo auseinandergesetzt hast. Ich verbitte mir eine solche unterstellung ich hätte ein Auto runtergewirtschaftet. Ist wohl anscheinend nicht der richtige Ort. Ich werde es unterlassen irgendeinen kommentar abzugeben.

Die Wahrheit kann schon einmal hart sein, ob legal oder illegal getunt , die Garantie ist weg und Du hast was gelernt , kaufe NIEMALS ein getuntes Auto. Du hast gewußt, dass der Golf getunt war und als Vorbesitzer würde ich es mir strikt verbieten, dass mich der Käufer nach dem Kauf noch in irgendeiner Weise belästigen würde. Es war bekannt , dass der Wagen getunt war , Du hättest Rechnungen, Ersatzgarantien pp. VOR dem Kauf beim Käufer erfragen können, hast Du nicht gemacht , also DEIN Problem. Habe schon viele Autos privat verkauft , von KEINEM Käuder ließe ich es mir bieten, dass der mir hinterher ans Bein pinkelt. Ich habe nur jedem für die Laufleistung mein Ehrenwort gegeben , da ich immer der erste Besitzer war

ja das sehe ich ja auch ein und ich habe ja nun daraus gelernt. Es war ja auch eine einfache normale frage.

Ähnliche Themen

Ich habe beim Verkauf sogar eine Versicherung abgegeben, dass der Wagen zu keiner Zeit Tuning aufwies und dies zurück gerüstet wurde. manch einer hat drauf Wert gelegt. Kann man nur zu raten, wenn der Wagen aus erster Hand ist, laß Dir schriftlich bestätigen, dass der Wagen NIE ein Chiptuning erlitten hat. Freckt der Motor und man stellt fest, dass der früher mal getunt war, hast Du den Verkäufer am Arsch 😰

Die Garantie und Kulanz von VW hat sich durch Chiptunning wohl erledigt,
das nur mal so nebenbei, außerdem haben Fahrzeuge nur 2 und keine 3 Jahre Garantie

Zitat:

Original geschrieben von Alex R-Line


Ich habe noch eine Gewährleistung von VW weil unter 3 Jahre und unter 100.000Km.

Es sei denn der Wagen wurde durch eine renomierten Tuner (z.b. Abt) gechippt.
Die bieten ja auch teilweise eine Garantie bis 100.000 km an.

Aber das weiß man ja leider nicht, da der TE mit den Angaben sehr sparsam bis garnicht rüberkommt.

Bei Chiptuning wäre ich aber immer vorsichtig. Deinen eigenen Fahrstil kennst du. Den des Vorbesitzers allerdings nicht.

Selbst wenn dem Verkäufer ein Fehlverhalten nachzuweisen wäre, so heißt das noch lange nicht , dass ich dann auch Geld sehe, dann hat der nichts, ohne Mittel und einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Auch hier Pech gehabt , daher kaufe ich nur neu und verändere nichts am Auto ohne VW Werkstatt.

Neuwagen ist natürlich ne feine Sache.
Viele Leute haben heut zu tage leider nicht mehr das nötige Kleingeld um sich einen Neuwagen zuzulegen.
Außerdem ist der Wertverlust in den ersten 2-3 Jahren immens.
Auch mit einem Gebrauchtwagen kann man ein gutes und solides Fahrzeug erwerben.
Wenn man den nach einem guten Wagen ausschau hällt.
Hierzu ist allerdings zu raten, dass man sich ein Auto vom Händler mit Gebrauchtwagengarantie kauft.

Meine Autos waren bisher auch immer Gebrauchtwagen. Nicht aus finanziellen Nöten. Habe einfach keine Lust ein Auto für 30.000 Euro zu erwerben, welches nach 2 oder 3 Jahren kaum noch 15.000 Euro Wert ist.

Aber da hat hallt jeder seine eigenen Vorlieben.

Mit der Leistungssteigerung muss ich dir allerdings recht geben.
Hatte das bei meinem Golf IV twar auch und hatte damit nie Probleme.
Aber nochmal würde ichs nicht machen. Das Risiko ist mir einfach zu groß, das etwas kaputt geht.

Beim Gebrauchtwagenkauf kann man Glück oder auch Pech haben!
In deinem Fall wohl eher das zweite, aber bitte wieso kaufst du ein Fahrzeug das gechipt ist?😕
Bei solchen fahrzeugen ist doch immer Kla das damit geheizt wurde, warum hat er sonnst eine Leistungssteigerung=? Und dan noch von privat ohne Garantie oder sonstiges.😰
Ich fürchte da kannst du nichts mehr machen. Schaden beheben und bitte das Motortuning entfernen, sonnst bist du wenn du pech hast in paar tausend KM wieder in der Werkstatt.
Gerade mit gechipten motoren ist extrem auf den Turbo zu achten, Warm/Kalt fahren und und und...
Hier wird der falsche umgang direckt bestraft!

Zitat:

Original geschrieben von Kev-RS


Beim Gebrauchtwagenkauf kann man Glück oder auch Pech haben!
In deinem Fall wohl eher das zweite, aber bitte wieso kaufst du ein Fahrzeug das gechipt ist?😕
Bei solchen fahrzeugen ist doch immer Kla das damit geheizt wurde, warum hat er sonnst eine Leistungssteigerung=? Und dan noch von privat ohne Garantie oder sonstiges.😰
Ich fürchte da kannst du nichts mehr machen. Schaden beheben und bitte das Motortuning entfernen, sonnst bist du wenn du pech hast in paar tausend KM wieder in der Werkstatt.
Gerade mit gechipten motoren ist extrem auf den Turbo zu achten, Warm/Kalt fahren und und und...
Hier wird der falsche umgang direckt bestraft!

Warum ist klar, dass mit einem gechippten Wagen immer geheizt wurde?

Ich habe die Leistung meistens auf der Landstr. im höchsten Gang zum überholen genutzt.

Da liegen meistens an die 2.000 - 2.500 U/min an.

Fast nie als V-Max auf der Bahn.

Wo ich dir recht gebe ist, dass immer ein Schaden auftreten kann.

Es werden halt alle Bauteile des Motors stärker belastet.

Falls ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen sollte, so wären schneller, breiter , tiefer und härter ganz klare KO Argumente und daran sollte man sich halten , geht nichts über Original 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Golf4GTITDI


Neuwagen ist natürlich ne feine Sache.
Viele Leute haben heut zu tage leider nicht mehr das nötige Kleingeld um sich einen Neuwagen zuzulegen.
Außerdem ist der Wertverlust in den ersten 2-3 Jahren immens.
Auch mit einem Gebrauchtwagen kann man ein gutes und solides Fahrzeug erwerben.
Wenn man den nach einem guten Wagen ausschau hällt.
Hierzu ist allerdings zu raten, dass man sich ein Auto vom Händler mit Gebrauchtwagengarantie kauft.
Meine Autos waren bisher auch immer Gebrauchtwagen. Nicht aus finanziellen Nöten. Habe einfach keine Lust ein Auto für 30.000 Euro zu erwerben, welches nach 2 oder 3 Jahren kaum noch 15.000 Euro Wert ist.

Aber da hat hallt jeder seine eigenen Vorlieben.

Mit der Leistungssteigerung muss ich dir allerdings recht geben.
Hatte das bei meinem Golf IV twar auch und hatte damit nie Probleme.
Aber nochmal würde ichs nicht machen. Das Risiko ist mir einfach zu groß, das etwas kaputt geht.

Is auch "relativ" ... mein einer Golf war auch vom Händler, mit einjähriger GW-Garantie und nach 15Monaten mit 10.000km Laufleistung hats vom TD den Lader zerfetzt und Teile in den ZK geklopft. Was hat mir also die GWG und Händler gebracht? Nichts!
Gebrauchtwagenkauf ist immer Glückssache, egal ob Händler oder Privat

.

Kein Händler und keine Werkstatt zerlegt das Auto komplett um alle Teile oder eventuell mögliche auftretende Schäden aufzudecken, auch Private nicht. Arglistische Täuschung ist ne Sache für sich ... kann auch nen Händler machen.

Zum Thema Tuning, kann dumm laufen, muss aber nicht ... jeder urteilt anderst, ein gutes Tuning muss kein KO Kriterium sein, es kann.

*Sarkasmus on* Sonst würden Schnitzer, Brabus und Co. alle leer ausgehen. *Sarkasmus off* 😉

Zitat: "Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung kommt nur in Betracht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Allerdings muss der Käufer die arglistige Täuschung nachweisen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei ihm. Beinhaltet der Vertrag eine ausdrückliche Klausel, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und das KFZ unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird, so haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist. "

Der Passus im KV "Gekauft wie gesehen und probegefahren" ist zwar nett geschrieben, aber hilft dem Verkäufer rein rechtlich nichts..

Es ist m.M.n allerdings aussichtslos und so sicher wie nen 6er im Lotto, das du in deinem Falle vom VK etwas zu erwarten hast.

Allen eine gute Nacht.
Grüße MK5

Ich habe leider noch eine schlechte Nachricht.
Die Gewährleistung besteht zw. VW und dem Erstkäufer, nicht zw. VW und dir, denn ihr habt gar keinen Vertrag. Im Voraus müssen die Rechte übertragen werden. Und auch die gilt nicht bei solchen Modifikationen.

Die Dekra bescheinigt den Zustand zum getesteten Zeitpunkt. Du mußt denen nachweisen, daß der Fehler mit dem Turbo (etc) schon zu diesem Zeitpunkt vorhanden war. Dann könnte man den Mitarbeiter belangen. Hätte der Mitarbeiter den Fehler nicht feststellen können, hat er nix falsch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Ich habe leider noch eine schlechte Nachricht.
Die Gewährleistung besteht zw. VW und dem Erstkäufer, nicht zw. VW und dir, denn ihr habt gar keinen Vertrag. Im Voraus müssen die Rechte übertragen werden. Und auch die gilt nicht bei solchen Modifikationen.

Das hängt ganz davon ab, was genau du mit "Gewährleistung" meinst. Viele werfen diese Begriffe leider durcheinander.

Wenn du die gesetzliche Sachmängelhaftung meinst, dann besteht diese immer direkt zwischen Verkäufer und Käufer, egal ob Neukauf, Gebrauchtkauf oder Privatkauf (im letzen Fall kann sie aber per Vertrag ausgeschlossen werden).

Wenn du die zweijährige Herstellergarantie meinst, dann ist das eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er selbst festlegen kann. Im Falle von VW ist es so, dass die Herstellergarantie nicht Personengebunden ist. Wenn du also einen Jahreswagen kaufst, dann gilt diese Garantie für dich genau so wie für den Erstkäufer. In diesem Fall hier spielt das aber keine Rolle mehr, dann der Wagen ist schon älter als 2 Jahre.

Deine Antwort
Ähnliche Themen