Kaufvertrag Ratenzahlung
Hallo, sorry wenn ich vielleicht im falschen Forum bin. Brauche mal Hilfe. Ich habe vor gut einen Monat ein Fahrzeug gekauft. Kaufpreis lag bei 5500 Euro, wo ich 4000 Euro angezahlt habe. Die Restsumme in Raten. Der Verkäufer, ein Bekannter von mir, meinte, mach dir kein Stress erstmal, weil meine Frau in Eltern Zeit ist. Es wurde keine Ratenhöhe oder Zahlungsziel im Kaufvertrag festgelegt. Am 15. diesen Monat habe ich 100 Euro überwiesen,worauf der Verkäufer sehr böse reagierte und das wohl deutlich zu wenig sei. Ich bat ihm sich an seine Worte zu erinnern, das ich kein Stress habe und ich sobald meine Frau im Januar wieder arbeiten gehe würde, wir die Raten erhöhen. Heute dann der Knaller, ich hatte einen Brief im Kasten von einem Anwalt, worauf mir klar gemacht wird, daß
ich die Restsummer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen habe. Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist? Wie gesagt im Kaufvertrag, steht nur Restsumme in Raten.
Beste Antwort im Thema
Warum immer gleich zum Anwalt ?
Um alles schnell und schmerzlos zu erledigen würde ich zur Bank. Die Differenz von 1.400,- € als Darlehen aufnehmen und dem Verkäufer überweisen.
Die Freundschaft ist verloren aber auf solche Menschen kann man dann gut verzichten.
32 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 28. August 2019 um 10:53:59 Uhr:
Und wieder mal zeigt sich, dass Anwälte genau das schreiben, was der Auftraggeber so will, obgleich es einer Rechtsgrundlage mangelt, oder und das ist noch schlimmer, dem Anwalt wirklich rudimentäre Fähigkeiten seines Handwerks fehlen.
Ich würde sogar behaupten, dass es durchaus noch weitergehen kann und eine nicht zu unterschätzende Zahl von Anwälten ihre Mandanten in unsinnige Rechtsstreitigkeiten hetzen, weil sie - selbst für verlorene Verfahren - mehr Geld bekommen als für eine kleine, einmalige Beratung.
Ich arbeite ja bei einer Behörde und mir haben schon mehrere Bürger erzählt, ihr Anwalt habe ihnen geraten auf Anhörungen nicht zu reagieren und auf den Bescheid der Behörde zu warten. Wobei es keinen Bescheid gegeben hätte, wenn das Vorbringen im Widerspruchsverfahren schon während der Anhörung geäußert worden wäre.
In manchen Fällen wurde auch bis vor das Verwaltungsgericht gegangen, obwohl es zum Sachverhalt seit längerem höchstrichterliche Urteile gab, die dem Anwalt - wenn nicht bekannt, dann doch zumindest zugänglich - waren.
Seither bin ich auch in eigenen Angelegenheiten misstrauisch, ob ein Anwalt wirklich meine Interessen vertritt oder mir zu dem rät, was ihn am meisten verdienen lässt. 🙁
Mein Vorgehen: Rest sofort bezahlen, Freundschaft kündigen.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 29. August 2019 um 09:55:56 Uhr:
Mein Vorgehen: Rest sofort bezahlen, Freundschaft kündigen.
Geht natürlich nur dann, wenn man die Restsumme irgendwo anders her bekommt (möglichst seriös natürlich 😁 ) . Ansonsten stimm ich dir zu. Den ganzen Stress mit Anwalt und Co hätte ich mir nicht mehr gegeben.