Kaufvertrag Ratenzahlung
Hallo, sorry wenn ich vielleicht im falschen Forum bin. Brauche mal Hilfe. Ich habe vor gut einen Monat ein Fahrzeug gekauft. Kaufpreis lag bei 5500 Euro, wo ich 4000 Euro angezahlt habe. Die Restsumme in Raten. Der Verkäufer, ein Bekannter von mir, meinte, mach dir kein Stress erstmal, weil meine Frau in Eltern Zeit ist. Es wurde keine Ratenhöhe oder Zahlungsziel im Kaufvertrag festgelegt. Am 15. diesen Monat habe ich 100 Euro überwiesen,worauf der Verkäufer sehr böse reagierte und das wohl deutlich zu wenig sei. Ich bat ihm sich an seine Worte zu erinnern, das ich kein Stress habe und ich sobald meine Frau im Januar wieder arbeiten gehe würde, wir die Raten erhöhen. Heute dann der Knaller, ich hatte einen Brief im Kasten von einem Anwalt, worauf mir klar gemacht wird, daß
ich die Restsummer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen habe. Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist? Wie gesagt im Kaufvertrag, steht nur Restsumme in Raten.
Beste Antwort im Thema
Warum immer gleich zum Anwalt ?
Um alles schnell und schmerzlos zu erledigen würde ich zur Bank. Die Differenz von 1.400,- € als Darlehen aufnehmen und dem Verkäufer überweisen.
Die Freundschaft ist verloren aber auf solche Menschen kann man dann gut verzichten.
32 Antworten
Naja, die erste Frage ist natürlich: was steht im Kaufvertrag?
Zitat:
@timwerner schrieb am 21. August 2019 um 20:20:30 Uhr:
Wie gesagt im Kaufvertrag, steht nur Restsumme in Raten.
Hat der TE doch geschrieben... (siehe oben).
Wäre besser gewesen die Ratenhöhe in den Vertrag zu schreiben.
Und wie heißt das Sprichwort?
Wenn man solche Freunde hat braucht man keine Feinde.
@timwerner
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die Vertragsrechtschutz beinhaltet, solltest du hier einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
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Ja ich weiß, ich weiß. Ich meine ich bin nicht mittellos würde auch bestimmt ein Kredit bekommen, aber ich finde es nicht richtig. Ich kenne es eigentlich das man Kaufverträge einzuhalten hat. Verstehe nicht warum er den Restbetrag fördern kann
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. August 2019 um 20:45:57 Uhr:
@timwerner
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die Vertragsrechtschutz beinhaltet, solltest du hier einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
Ja das werde ich auch tun. Habe eine Rechtsschutz. Ich bin einfach nur schwer enttäuscht. Es gibt soviele Fälle wo die Raten nicht gezahlt werden, das man da aktiv wird ok. Aber zum Anwalt rennen und dann sowas ist heftig. Verstehe nicht, warum der Anwalt damit geht. Vielleicht habe ich auch Pech
Zitat:
@timwerner schrieb am 21. August 2019 um 20:47:22 Uhr:
Verstehe nicht warum er den Restbetrag fördern kann
Das Forderungsschreiben des gegnerischen Anwalts enthält nicht einmal eine Begründung? 😕
Das Problem ist: der Kaufpreis ist, soweit nix anderes vereinbart ist, sofort fällig.
Ihr habt vereinbart: rest in raten.
Könnte man eiskalt so auslegen: rate 1. 100,00€ rate 2 in 14 tagen der rest.
ist zwar alles andere wie nett von dem nekannten aber leider hat er wohl recht
ABER Dein Anwalt kann da bestimmt etwas regeln mit Kulanz und nachträglicher ratenvereinbarung.
Ja da habt ihr Recht aber ich hatte meine Frau als Zeugin mit bei? Und habe auch noch Nachrichten auf dem Telefon, wo er wieder ausdrücklich klar macht das ich mir keinen Stress machen sollte. Gut wenn nicht muss ich mir was einfallen lassen sollte ich es verlieren.
Zitat:
@timwerner schrieb am 21. August 2019 um 21:25:15 Uhr:
...wo er wieder ausdrücklich klar macht das ich mir keinen Stress machen sollte. Gut wenn nicht muss ich mir was einfallen lassen sollte ich es verlieren.
Wenn dich der jetzt entstandene Streß so belastet, daß er zu körperlichen und/oder seelischen Problemen führt, laß dir das vom Arzt bestätigen und mit Hilfe deines Anwalts zum Gegenstand einer Klage werden.
Wenn ich ne Rechnung kriege oder jemand Geld von mir haben will, versetzt mich das auch in Stress und ich fühle mich unwohl. Aber dass das ein Klagegrund sein soll, ist mir neu.
hmmm ... Ratenzahlung OHNE Festlegung, wann die Raten in welcher Höhe fällig sind ...
... würde ich als "Darlehen ohne feste Laufzeit" interpretieren!
hierzu findet Google für mich:
also könntest Du zurückschreiben, dass:
1. Du zur Präzisierung der unklaren Regelung im Kaufvertrag folgenden Zahlungsplan vorschlägst:
am 15.9. Rate i.H.v. xyz Euro
am 15.10. Rate i.H.v. yzx Euro
...
2. dem Verkäufer (in seiner Funktion als Darlehensgeber) natürlich anheim gestellt ist, von dem Kündigungsrecht entsprechend § 488 Abs. 3 BGB Gebrauch zu machen 😉
(was halt heißen würde, dass Du bis Mitte November die restlichen 1.400 Euro abzüglich der am 15.9. und am 15.10. gezahlten Raten flüssig machen musst)
Zitat:
@camper0711 schrieb am 21. August 2019 um 23:17:21 Uhr:
hmmm ... Ratenzahlung OHNE Festlegung, wann die Raten in welcher Höhe fällig sind ...... würde ich als "Darlehen ohne feste Laufzeit" interpretieren!
hierzu findet Google für mich:
also könntest Du zurückschreiben, dass:
1. Du zur Präzisierung der unklaren Regelung im Kaufvertrag folgenden Zahlungsplan vorschlägst:
am 15.9. Rate i.H.v. xyz Euro
am 15.10. Rate i.H.v. yzx Euro
...2. dem Verkäufer (in seiner Funktion als Darlehensgeber) natürlich anheim gestellt ist, von dem Kündigungsrecht entsprechend § 488 Abs. 3 BGB Gebrauch zu machen 😉
(was halt heißen würde, dass Du bis Mitte November die restlichen 1.400 Euro abzüglich der am 15.9. und am 15.10. gezahlten Raten flüssig machen musst)
Das finde ich einen sehr vernünftigen Vorschlag.
Wir haben hier den Fall dass zwei Leute eine unbestimmte Absprache getroffen und dabei sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Umsetzung gehabt haben. Der Verkäufer dachte an zwei oder drei Raten und wollte gönnerhaft keinen Druck aufbauen (vielleicht war er froh seine Karre verkauft zu bekommen und hatte Angst der Käufer würde sonst abspringen) und der Käufer war durch die vermeintliche Großmut des Verkäufers der Ansicht dass er bis zum St. Nimmerleins-Tag Zeit mit der Rückzahlung hat, so lange er nur überhaupt irgendwann zahlt.
Die Einschaltung des Anwaltes ist sicher eine Überreaktion des Verkäufers, so wie aber auch Trotzigkeit auf Seiten des Käufers nicht angemessen wäre. Hier liegt eindeutig ein Kommunikationsproblem als Auslöser vor und es wird nicht besser, wenn man dies nun weiter eskaliert.
Da es hier ja um keine riesige Summe geht und der Käufer seine Zahlungspflicht auch gar nicht grundsätzlich bestreitet (also nur die Geschwindigkeit der Rückzahlung zur Diskussion steht) wäre es unvernünftig den Streit mit Anwälten auszutragen.
Was ich noch nicht verstanden habe: Kannst Du (Käufer) nicht mehr als einen Hunderter im Monat locker machen oder ist der Hunderter die Summe die dir nicht weh tut ohne dich irgendwo einschränken zu müssen?
Ich fände es schon fair, ein zinsloses Darlehen so schnell wie möglich abzuzahlen und die Zusage "mir keinen Stress machen zu müssen" nicht bis zum Anschlag auszureizen.
Genau deshalb mache ich im Freundeskreis keine Deals wo es um mehr Geld geht, als einen für Deckel in der Kneipe oder eine Taxifahrt. Gibt nur Ärger....
Diese Bekanntschaft wird es danach wohl nicht mehr geben.
Wenn dein Bekannter direkt mit dem Anwalt um die Ecke kommt, musst du halt ebenso antworten.
Ist zwar doof aber in den sauren Apfel musst du beissen, wenn du nicht von jetzt auf gleich mit der Restsumme bei ihm vorbei kommst.