Kaufvertrag ohne KM
Hallo Liebe Community!! Ich brauche eure hilfe!!
Ich kaufte mir vor 2,5 jahren einen 7er der finanziert wurde über die Bank!!
Hab das Auto gesehen probegefahren gekauft!! Natürlich bei einen Händler!! Kaufvertrag unterschrieben und den Antrag für die Finanzierung! Da ich aber in ganz Österreich auf Montage war hatte ich keine Zeit das Auto anzumelden! Somit hat das alles der Händler erledigt er hat das Auto angemeldet und von der Versicherung besichtigen lassen für die Kasko!! Nach 2 tagen habe ich das Auto abgeholt und er meinte zu mir ist alles im Handschuhfach drinnen Kaufvertrag Finanzierungsbescheid Serviceheft! Zu Hause angekommen nahm ich das Schwarze buch mit und verstaute es ohne nachzusehen weil ich mir dachte wird schon passen!!
Habe vor ein paar monaten das Auto wiederum Verkauft da ich eine Schwere Operation hatte und mir das Auto schon zu teuer wurde! Ein Händler kam vorbei kaufte das Auto und er Bezahlte den Rest bei der Bank!!
Jetzt kommt der Hammer!! Der Händler rief mich vor 2 Wochen an und meinte das das Auto Manipuliert wurde das der Tacho nicht stimmt!! Da blieb mir die Spucke weg!! Darauf hin sagte ich das wir uns treffen sollten und er mich aufklären soll! Gesagt getan er kam vorbei und da stellte sich herraus das der 7er über 400.000km gelaufen sei gekauft wurde er aber von mir bei 173.000km!!! Somit habe ich alle Dokumente mitgenommen und ihm das gezeigt prüfberichte alle und von der Versicherung der Bescheid für die Kasko mit 173.000km drauf und einem Foto vom Tacho!! Da ist uns aber erst aufgefallen das der damalige Händler mir den Kaufvertrag gegeben hat ohne angebe der KM!!!!! Das bedeutet Kaufvertrag ohne KM angabe dieses Feld ist leer!!!! Ich weiss nicht mehr weiter hab morgen einen Termin beim Rechtsanwalt!! Könnt ihr mir weiterhelfen??? Danke schonmal im vorraus!!
66 Antworten
Zitat:
@Ycon1 schrieb am 19. Januar 2022 um 15:02:21 Uhr:
Zunächst ist die Ausgangslage so, dass du dem neuen Käufer ein mangelhaftes Gut verkauft hast, denn der km-Stand ist falsch (entspricht somit auch nicht der vereinbarten Eigenschaft). Damit befindest du dich ggü. dem neuen Käufer in der Pflicht der Nachbesserung oder Rücknahme des Autos. Der neue Käufer muss auch nicht selbst Kenntnis vom Mangel haben, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, welcher nur mit spezieller Ausrüstung und Kenntnis aufgedeckt werden kann.
Nachbessern kannst du nicht, da ein km-Stand von 400T statt 173T nahezu den wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet - du müsstest dem neuen Käufer fast das gesamte Geld wieder geben. Die beste Lösung wäre die Rückabwicklung des Kaufs, also gegenseitige Rückgaben der Zahlung und des Fahrzeugs Zug um Zug (das Geld aus dem Verkauf wird hoffentlich noch größtenteils da sein).Danach wird angesehen, dass dir wiederum auch ein mangelhaftes Auto verkauft worden ist. Mit 230.000 km DIFFERENZ hast du zu viel für das Auto bezahlt und kannst es auch nur entsprechend günstiger weiterverkaufen. Dir entsteht durch den Mangel ein finanzieller Schaden, den du ggü. deinem Verkäufer geltend machen kannst. Sollte die Tachomanipulation in die Zeit der Haltung des Autos durch deinen Verkäufer fallen, ist dieser ganz klar für den Mangel verantwortlich.
Wenn dein Verkäufer ebenfalls gelinkt worden ist, dann geht es eben immer so weiter, aber bis dahin bist du im Normalfall hoffentlich fein raus.
Medolinoo1 ist auch bei der Sache als Opfer rein gefallen, also mit dein Beitrag stimme ich nicht zu. Es muss gefunden werden wer hat die Tacho manipuliert.
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 19. Januar 2022 um 17:01:04 Uhr:
Hallo! Die sache liegt beim anwalt und der sieht das ganze ganz anders da wir mittlerweile alles schwarz auf weiss haben!! Und ausserdem muss der händler der es abgekauft hat auch alles einmal beweisen….das auto wird nicht zurückgenommen da ich selber verarscht wurde somit geht das ganze karusell einmal los wo das endet werden wir sehen
Was genau habt ihr mittlerweile schwarz auf weiß? Dass Dir der Händler, der das Auto an Dich verkauft hat, die 173.000 km doch zugesichert hat?
Wenn ein fahrzeug über eine Bank finanziert wird dann muss der KM stand angegeben werden sonnst kann der Kaufvertrag bzw Kreditvertrag nicht abgeschlossen werden im system!
Was machst du, wenn der Versicherung mitgeteilt wurde, dass der genaue KM Stand nicht bekannt ist ?
Was machst du, wenn der Verkäufer dir das Auto in Kommision verkauft hat ?
Was machst du, wenn der Verkäufer pleite ist ?
Du hast hier zwei komplett unterschiedliche Vertragsverhältnisse, was auf zwei Rechtsstreite hinauslaufen wird. Dass ein Rechtsanwalt kein Interesse daran haben wird, die Risiken überdeutlich darzustellen liegt im Mandat begründet.
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Zitat:
@V8E65 schrieb am 19. Januar 2022 um 17:21:02 Uhr:
Medolinoo1 ist auch bei der Sache als Opfer rein gefallen, also mit dein Beitrag stimme ich nicht zu. Es muss gefunden werden wer hat die Tacho manipuliert.
Das wird aussichtslos sein und auch von der StA nicht weiterverfolgt werden.
@Stephan Kraft
Ich habe von der Vers. Das Gutachten wegen der Kasko mit der KM zahl! Kein Komision verkauf es gibt gewährleistung 12 monate! Mal sehen wie es endet mein Anwalt meint nur gutes und ersieht sehr gute chance!
@Stefan Kraft,
Es ist so was von egal auch wenn der Verkäufer pleite ist. Er wird auch zu rede gestellt, wenn er sauber raus kommt, dann werden die Karten nochmal gemischt.
Viele Rechtsstreite hast du vermutlich nicht geführt, wenn es egal sein soll ob ein Titel vollstreckbar ist oder nicht.
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 19. Januar 2022 um 19:53:45 Uhr:
@Stephan KraftIch habe von der Vers. Das Gutachten wegen der Kasko mit der KM zahl! Kein Komision verkauf es gibt gewährleistung 12 monate! Mal sehen wie es endet mein Anwalt meint nur gutes und ersieht sehr gute chance!
Lass dir von der Versicherung und der Bank schriftlich bestätigen, wie und in welcher Form dein Verkäufer die KM Zahl gemeldet hat. Es geht nicht nur um die KM Angabe, sondern auch darum, wer die gemeldet hat.
Frage zudem deinen Anwalt, was passiert wenn der Verkäufer im Verfahren behauptet, er hätte die KM Leistung nie zugesichert, sondern nur als "abgelesene Laufleistung" bezeichnet (auch der Versicherung gegenüber).
Die Beweislast liegt im übrigen immer bei dir, dein Gegner muss erst einmal gar nichts beweisen.
Ohne das Dokument von der Versicherung brauchst du den Rechtsstreit gegen deinen Verkäufer gar nicht erst zu beginnen. Es muss klar hervorgehen, dass nicht du die Laufleistung gemeldet hast und dass die Laufleistung von der Versicherung als "zugesicherte Eigenschaft" verstanden wurde.
Vor Klageerhebung solltest du eine Wirtschaftsauskunft über den Verkäufer einholen.
Wenn ich ein Auto kaufe und sich eine Manipulation herausstellt, ist es mir egal ob der Verkäufe selber reingelegt/betrogen wurde. Ich würde ihn verklagen bzw. auf Rücknahme beharren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich der Käufer deines Fahrzeugs hinhalten lässt weil du augenscheinlich betrogen wurdest.
Meine Meinung ist immer noch,dass da nichts weiter kommen wird.
Keiner hat Lust auf lange Rechtsstreitigkeiten mit Ungewissen ende.
@TE halte uns bitte auf dem laufenden.
Alles andere sind nur weitere Spekulationen.
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 20. Januar 2022 um 07:23:38 Uhr:
Frage zudem deinen Anwalt, was passiert wenn der Verkäufer im Verfahren behauptet, er hätte die KM Leistung nie zugesichert, sondern nur als "abgelesene Laufleistung" bezeichnet (auch der Versicherung gegenüber).
Die Manipulation des km-Stands eines Fahrzeugs ist ein erheblicher Mangel (keine Bagatelle o.ä.) und zudem nicht lediglich eine falsche oder irrtümlich falsche Bewerbung der Kaufsache, sondern Betrug. Die Manipulation lässt sich bei solchen Fahrzeugen auch exakt nachweisen, sodass eine (behauptete) Unkenntnis nur wenig am Tatbestand ändert, wenn die Manipulation zeitlich in die Haltedauer des Verkäufers fällt. Selbstverständlich hätte ein "schuldfreier" Verkäufer wiederum Ansprüche gegen den für die Manipulation Zuständigen, aber den TE müsste erstmal er entschädigen.
Ich stimme insoweit zu, dass die Beweislast beim TE liegt und selbst bei Erbringung von Beweisen sich die Gerichte, sofern es zum Prozess kommt, heutzutage nicht immer dafür interessieren. Kann tatsächlich auch ganz blöd für den TE ausgehen, sprich Klage abgewiesen. Wobei ich rein intuitiv dem österreichischen Rechtswesen mehr Seriosität als dem deutschen zutraue.
Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich ein geringfügiger Irrtum besteht. So kann der Verkäufer z.B. "ca. 98.000 km" schreiben, weil er den Tacho nur im Vorbeigehen flüchtig abliest, dort aber tatsächlich 98.743 km stehen. Der Mangel wäre minimal und definitv außergerichtlich mit einer Flasche Wein und einer gratis Autowäsche geklärt.
Das Problem wird sein, dass die Zeit der Manipulation (vermutlich) nicht beim Verkäufer liegen wird.
Es nutzt dem TE daher im Rechtsstreit gegen seinen Verkäufer wenig. Der Verkäufer kann reklamieren (wie der TE das jetzt auch macht), selbst gelinkt worden zu sein. Eine zugesicherte Eigenschaft über die KM Leistung hat er im Kaufvertrag zudem nicht abgegeben.
Und der Mangel kann nach 2,5 Jahren kaum mehr geltend gemacht werden (zumindest nicht ohne Nachweis, dass er um die echten KM wusste).
Ob und welche Aussagen er gegenüber Bank und Versicherung über die Laufleistung gemacht hat, da möchte ich gerne erst mal die Dokumente dazu sehen, was genau da drin steht.
Guten Abend
Der Verkäufer hat das alles bei der Bank und bei der Versicherung angeben und das haben wir auch alles schriftlich wir werden sehen was die Zeit jetzt bringt! Danke euch allen an den Informationen ich halte euch am laufen!
Wenn du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, dass er um die "echten" KM wusste, wird dir das nach meiner Einschätzung nur wenig bringen.
Das solltest du unbedingt mit deinem RA besprechen.
Und denke an die Wirtschaftsauskunft über deinen Verkäufer. Ein teuer vor Gericht erkaufter Titel (mit Gutachten zur Tachomanipulation) nützt dir nichts, wenn der andere längst pleite ist.
Dann wirfst du dem bereits verlorenen Geld noch weiteres hinterher.