Kaufvertrag ohne KM
Hallo Liebe Community!! Ich brauche eure hilfe!!
Ich kaufte mir vor 2,5 jahren einen 7er der finanziert wurde über die Bank!!
Hab das Auto gesehen probegefahren gekauft!! Natürlich bei einen Händler!! Kaufvertrag unterschrieben und den Antrag für die Finanzierung! Da ich aber in ganz Österreich auf Montage war hatte ich keine Zeit das Auto anzumelden! Somit hat das alles der Händler erledigt er hat das Auto angemeldet und von der Versicherung besichtigen lassen für die Kasko!! Nach 2 tagen habe ich das Auto abgeholt und er meinte zu mir ist alles im Handschuhfach drinnen Kaufvertrag Finanzierungsbescheid Serviceheft! Zu Hause angekommen nahm ich das Schwarze buch mit und verstaute es ohne nachzusehen weil ich mir dachte wird schon passen!!
Habe vor ein paar monaten das Auto wiederum Verkauft da ich eine Schwere Operation hatte und mir das Auto schon zu teuer wurde! Ein Händler kam vorbei kaufte das Auto und er Bezahlte den Rest bei der Bank!!
Jetzt kommt der Hammer!! Der Händler rief mich vor 2 Wochen an und meinte das das Auto Manipuliert wurde das der Tacho nicht stimmt!! Da blieb mir die Spucke weg!! Darauf hin sagte ich das wir uns treffen sollten und er mich aufklären soll! Gesagt getan er kam vorbei und da stellte sich herraus das der 7er über 400.000km gelaufen sei gekauft wurde er aber von mir bei 173.000km!!! Somit habe ich alle Dokumente mitgenommen und ihm das gezeigt prüfberichte alle und von der Versicherung der Bescheid für die Kasko mit 173.000km drauf und einem Foto vom Tacho!! Da ist uns aber erst aufgefallen das der damalige Händler mir den Kaufvertrag gegeben hat ohne angebe der KM!!!!! Das bedeutet Kaufvertrag ohne KM angabe dieses Feld ist leer!!!! Ich weiss nicht mehr weiter hab morgen einen Termin beim Rechtsanwalt!! Könnt ihr mir weiterhelfen??? Danke schonmal im vorraus!!
66 Antworten
Sie haben das Auto vor 2,5 Jahren mit ungefähr 150000?? km gekauft sage ich erst mal so, aber vor zwei Wochen mit 173000 km verkauft d.h. es wurden über 250000 km zurück gedreht. Bei einem Benziner hätte ich keine Gedanken über km gemacht, aber beim Diesel schon.
Lass das ganze über Anwalt laufen, brauchen Sie das Auto nicht zurück nehmen. Zu 90% werden Sie sauber aus der Sache raus kommen, nur die 10% da stört mich ein bisschen weil damals als Sie das Auto gekauft haben, haben Sie den Kaufvertrag nicht richtig angeschaut ob die km nachgewiesen sind.
Das Auto wurde mit 173.000 gekauft nach 2,5 jahren mit 194.000 verkauft! Den Betrug hat der Händler aufgedeckt der das Auto von mir gekauft hat! Ich bin nur 21.000km mit dem Auto gefahren! Das Auto wurde im August verlauft! Der Händler hat mich erst vor 2 wochen informiert über den Zustand!
Mittlerweile denke ich,dass es eine Masche des Käufers sein könnte um im Nachhinein Geld rauszuschlagen.
Ich würde an deiner Stelle wie gesagt gar nichts unternehmen bis was vom Gericht kommt.
Selbst ein gegnerisches Anwaltschreiben würde mich erstmal kalt lassen.
Naja komisch ist es schon das der Händler erst jetzt damit rausrückt! Warum nicht gleich nach dem Kauf?
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Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 17. Januar 2022 um 19:58:22 Uhr:
Naja komisch ist es schon das der Händler erst jetzt damit rausrückt! Warum nicht gleich nach dem Kauf?
Die Händler handeln halt mit Autos, die sind unterwegs hin und her und wenn die Zeit haben dann kümmern die was gekauft wurde und was kann ich verdienen.
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 17. Januar 2022 um 19:08:36 Uhr:
Wie soll ich den ein Auto zurücknehmen wenn das Auto finanziert wurde und ich das Geld nicht habe um es zurück zunehmen geschweige denn wieder zu finanzieren weil ich momentan nicht arbeiten gehen kann wegen meiner Operation und ich noch auf Reha bin!? Wie soll das funktioneren??
Damit hat sich die freiwillige Rücknahme erledigt.
Ich sehe einen Rechtsstreit mit dem Käufer allerdings nicht so entspannt, wie alle anderen hier. Der KM Stand konnte vom Käufer erst überprüft werden, sobald er neuer Eigentümer war. Zumindest wird er das vor Gericht behaupten. BMW gibt ihm erst dann Auskunft (bzw. darf erst dann Auskunft geben), wenn ihm das Auto gehört (Datenschutz).
Damit trifft die von dir als "zugesicherte Eigenschaft" angegebene KM Leistung bei weitem nicht zu und stellt deshalb einen Wandlungs- oder Minderungsgrund dar. D.h. der Käufer alleine bestimmt, ob er wandeln will oder nicht.
Deine Unwissenheit schützt dich nicht, da du in dem Fall (Unwissenheit) nicht hättest behaupten dürfen, dass das Auto rund 170.000 KM gelaufen ist. Behaupten darfst du nur das, was du zweifelsfrei weist!
Ich an deiner Stelle würde die gütliche Einigung mit dem Käufer suchen und ihm deine Situation schildern (ohne jegliche Rückhaltung). Ein Rechtsstreit wird dir nur wenig bringen aber zusätzliche Kosten verursachen, die durchaus den Schaden verdoppeln können.
Ohne Rechtsschutz der den Fall abdeckt, ist das aus meiner Sicht in Anbetracht deiner eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten keine wirkliche Option. Wenn du hingegen die Prozesskosten verschmerzen kannst, dann ist dieser Weg möglich (wenn auch nicht unbedingt sinnhaft).
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 17. Januar 2022 um 15:26:07 Uhr:
...
Was ich aber nicht verstehe ist das ich voriges Jahr genau in diesem Autohaus mir 1 Flasche öl und 2 dufthalter gekauft habe!! Und niemand mich auf irgendwelche manipulation angesprochen hat obwohl sie den Schlüssel hatten damit die liebe Frau am schalter mir sagen kann welches Öl ich den brauche für meinen damaligen 7er !!!!
Warum sollte BMW dich darauf hinweisen, dass die Laufleistung des Fahrzeugs nicht 173.000 KM beträgt, sondern stattdessen knapp 400.000. Die werden sich das erst genauer angesehen haben, nachdem der neue Käufer Rücksprache zur von dir angegebenen Laufleistung genommen hat.
Guten Morgen! Ja danke euch für die ganzen Meinungen bin gespannt was der Anwalt heute sagt! Ich rechne auf jedenfall mit nichts gutem!
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 18. Januar 2022 um 06:59:24 Uhr:
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 17. Januar 2022 um 15:26:07 Uhr:
...
Was ich aber nicht verstehe ist das ich voriges Jahr genau in diesem Autohaus mir 1 Flasche öl und 2 dufthalter gekauft habe!! Und niemand mich auf irgendwelche manipulation angesprochen hat obwohl sie den Schlüssel hatten damit die liebe Frau am schalter mir sagen kann welches Öl ich den brauche für meinen damaligen 7er !!!!Warum sollte BMW dich darauf hinweisen, dass die Laufleistung des Fahrzeugs nicht 173.000 KM beträgt, sondern stattdessen knapp 400.000. Die werden sich das erst genauer angesehen haben, nachdem der neue Käufer Rücksprache zur von dir angegebenen Laufleistung genommen hat.
Die Frage ist doch eher, wieso sie es nicht tun sollten? Immerhin liegt in diesem Falle ja nahe, dass der Kunde einer Täuschung aufgesessen ist und wenn BMW mit dieser Information hinter den Berg hält, obwohl ihnen beim Schlüsselauslesen diese Diskrepanz aufgefallen ist oder hätte auffallen müssen, müssen sich fragen lassen auf wessen Seite sie stehen - auf der ihres Kunden (und Fahrzeugeigentümers) oder auf der des Manipulators?
Ich gehe nicht davon aus, dass bei der Schlüsselauslesung bei BMW auf den Tachostand geschaut wurde.
Zumindest dann nicht, wenn nur Teile eingekauft wurden.
Was war der 7er für Model der 400000 km geschafft hat.
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 18. Januar 2022 um 08:25:12 Uhr:
Guten Morgen! Ja danke euch für die ganzen Meinungen bin gespannt was der Anwalt heute sagt! Ich rechne auf jedenfall mit nichts gutem!
Was hat der Anwalt gesagt ?
Hallo und guten Abend! Heut war ich bei einem der hat mich zu einen Spezialisten für solche fälle geschickt der Termin ist morgen um 14 uhr! War ein 730er!
Zunächst ist die Ausgangslage so, dass du dem neuen Käufer ein mangelhaftes Gut verkauft hast, denn der km-Stand ist falsch (entspricht somit auch nicht der vereinbarten Eigenschaft). Damit befindest du dich ggü. dem neuen Käufer in der Pflicht der Nachbesserung oder Rücknahme des Autos. Der neue Käufer muss auch nicht selbst Kenntnis vom Mangel haben, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, welcher nur mit spezieller Ausrüstung und Kenntnis aufgedeckt werden kann.
Nachbessern kannst du nicht, da ein km-Stand von 400T statt 173T nahezu den wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet - du müsstest dem neuen Käufer fast das gesamte Geld wieder geben. Die beste Lösung wäre die Rückabwicklung des Kaufs, also gegenseitige Rückgaben der Zahlung und des Fahrzeugs Zug um Zug (das Geld aus dem Verkauf wird hoffentlich noch größtenteils da sein).
Danach wird angesehen, dass dir wiederum auch ein mangelhaftes Auto verkauft worden ist. Mit 230.000 km DIFFERENZ hast du zu viel für das Auto bezahlt und kannst es auch nur entsprechend günstiger weiterverkaufen. Dir entsteht durch den Mangel ein finanzieller Schaden, den du ggü. deinem Verkäufer geltend machen kannst. Sollte die Tachomanipulation in die Zeit der Haltung des Autos durch deinen Verkäufer fallen, ist dieser ganz klar für den Mangel verantwortlich.
Wenn dein Verkäufer ebenfalls gelinkt worden ist, dann geht es eben immer so weiter, aber bis dahin bist du im Normalfall hoffentlich fein raus.
Hallo! Die sache liegt beim anwalt und der sieht das ganze ganz anders da wir mittlerweile alles schwarz auf weiss haben!! Und ausserdem muss der händler der es abgekauft hat auch alles einmal beweisen….das auto wird nicht zurückgenommen da ich selber verarscht wurde somit geht das ganze karusell einmal los wo das endet werden wir sehen