Kaufvertrag ohne KM
Hallo Liebe Community!! Ich brauche eure hilfe!!
Ich kaufte mir vor 2,5 jahren einen 7er der finanziert wurde über die Bank!!
Hab das Auto gesehen probegefahren gekauft!! Natürlich bei einen Händler!! Kaufvertrag unterschrieben und den Antrag für die Finanzierung! Da ich aber in ganz Österreich auf Montage war hatte ich keine Zeit das Auto anzumelden! Somit hat das alles der Händler erledigt er hat das Auto angemeldet und von der Versicherung besichtigen lassen für die Kasko!! Nach 2 tagen habe ich das Auto abgeholt und er meinte zu mir ist alles im Handschuhfach drinnen Kaufvertrag Finanzierungsbescheid Serviceheft! Zu Hause angekommen nahm ich das Schwarze buch mit und verstaute es ohne nachzusehen weil ich mir dachte wird schon passen!!
Habe vor ein paar monaten das Auto wiederum Verkauft da ich eine Schwere Operation hatte und mir das Auto schon zu teuer wurde! Ein Händler kam vorbei kaufte das Auto und er Bezahlte den Rest bei der Bank!!
Jetzt kommt der Hammer!! Der Händler rief mich vor 2 Wochen an und meinte das das Auto Manipuliert wurde das der Tacho nicht stimmt!! Da blieb mir die Spucke weg!! Darauf hin sagte ich das wir uns treffen sollten und er mich aufklären soll! Gesagt getan er kam vorbei und da stellte sich herraus das der 7er über 400.000km gelaufen sei gekauft wurde er aber von mir bei 173.000km!!! Somit habe ich alle Dokumente mitgenommen und ihm das gezeigt prüfberichte alle und von der Versicherung der Bescheid für die Kasko mit 173.000km drauf und einem Foto vom Tacho!! Da ist uns aber erst aufgefallen das der damalige Händler mir den Kaufvertrag gegeben hat ohne angebe der KM!!!!! Das bedeutet Kaufvertrag ohne KM angabe dieses Feld ist leer!!!! Ich weiss nicht mehr weiter hab morgen einen Termin beim Rechtsanwalt!! Könnt ihr mir weiterhelfen??? Danke schonmal im vorraus!!
66 Antworten
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 17. Januar 2022 um 14:26:27 Uhr:
Da dürfte eine vergleichbare Vorgehensweise gepflegt werden, wie bei uns.Das gesamte Recht (Gesetze und Anwendung) ist ziemlich vergleichbar.
Das stimmt, aber diese Art von Vergehen sind zur Zeit im Schwerpunktprogramm der Staatsanwaltschaft.
Okay das bedeutet auch wenn ich als beweis mit fotos wo draufsteht datum und uhrzeit!? Wo das Auto von der Versicherung besichtigt wurde mit dem Km? Nicht einmal das Hilft?
Die Versicherung wird doch sicherlich den KM-Stand im Vertrag notiert haben oder nicht? Diesen Stand könntest du ggf. als Beweis anbringen.
Zitat:
@Medolinoo1 schrieb am 17. Januar 2022 um 14:53:35 Uhr:
Okay das bedeutet auch wenn ich als beweis mit fotos wo draufsteht datum und uhrzeit!? Wo das Auto von der Versicherung besichtigt wurde mit dem Km? Nicht einmal das Hilft?
Es findet sich immer eine Lösung, keine Sorge
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Zitat:
@spohl schrieb am 17. Januar 2022 um 15:04:53 Uhr:
Die Versicherung wird doch sicherlich den KM-Stand im Vertrag notiert haben oder nicht? Diesen Stand könntest du ggf. als Beweis anbringen.
So ist es.
Damit existiert dann doch eine Beweismöglichkeit, die über Aussage gegen Aussage hinausgeht. Allerdings ist das bislang noch recht "unausgegoren".
Erstmal muss der neue Käufer den zweifelsfreien Nachweis führen, dass der KM Stand manipuliert ist. Danach musst du den zweifelsfreien Nachweis führen, dass du nicht selbst den KM Stand manipuliert hast. Ja nachdem was dabei herauskommt, davon hängt die weitere Vorgehensweise ab.
Schnellschüsse und irgendwelche Zusicherungen wären da voreilig.
Erst einmal müssen alle belastbaren Fakten auf den Tisch.
Der Händler der es von mir hat also das Auto der hat alles schriftlich von BMW das 4 Schlüssel existieren und zu welcher zeit manipuliert worden ist! Und das alles ist vor 2019 passiert also genauer gesagt im jahr 2018 war die letzte manipulation!! Laut BMW Denzel!! Was ich aber nicht verstehe ist das ich voriges Jahr genau in diesem Autohaus mir 1 Flasche öl und 2 dufthalter gekauft habe!! Und niemand mich auf irgendwelche manipulation angesprochen hat obwohl sie den Schlüssel hatten damit die liebe Frau am schalter mir sagen kann welches Öl ich den brauche für meinen damaligen 7er !!!!
Das wäre dann doch eher eine Sache für die Staatsanwaltschaft.
Im Zivilverfahren (Wandlung durch den neuen Käufer und Schadenersatz gegen den Manipulator) bringt dich das aber nur bedingt weiter.
Der "Manipulator" muss nicht unbedingt derjenige sein, der das Auto an dich verkauft hat.
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 17. Januar 2022 um 17:03:15 Uhr:
Das wäre dann doch eher eine Sache für die Staatsanwaltschaft.Im Zivilverfahren (Wandlung durch den neuen Käufer und Schadenersatz gegen den Manipulator) bringt dich das aber nur bedingt weiter.
Der "Manipulator" muss nicht unbedingt derjenige sein, der das Auto an dich verkauft hat.
Da liegt aber die Beweispflicht beim Verkäufer.
Der Händler kann auch nichts dafür wenn am Tacho gestandene 173.000 km sind. Der Händler muss oder soll eine Kaufvertrag haben von der Verkäufer, der Verkäufer der das Auto an Händler verkauft hat, und weiter an Sie verkauft hat Finanziert, er muss die Verantwortung tragen für die km.
Zitat:
@Der-Meidlinger schrieb am 17. Januar 2022 um 17:06:15 Uhr:
Da liegt aber die Beweispflicht beim Verkäufer.
Nicht zwingend.
Man haftet nicht unbegrenzt für zugesicherte Eigenschaften. D.h. der Käufer muss den Mangel (vermutlich) innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht haben.
Bei Privatverkäufen wäre ich daher immer damit vorsichtig, die Laufleistung eines Fahrzeugs verbindlich zuzusichern, wenn ich dafür nicht gerade stehen kann. Oftmals steht dann "Laufleistung nach abgelesenem Kilometerstand" oder so was ähnliches.
Dieser Fall hier zeigt wieder einmal, wie wichtig die KM-Recherche vor dem Kauf ist, bzw. direkt nach dem Kauf.
Was mir aber gerade auffällt beim Kaufvertrag mit dem neuem Händler der das Auto von mir abgekauft hat!! Das auf den Kaufvertrag steht ich Zitiere: in gebrauchtem Zustand, wie besichtigt und probegefahren,
Der Kaufpreis wurde mir bei der Übergabe des Wagens bezahlt und der Empfang von mir hiermit
bestätigt.
Alle mit der Fahrzeughaltung verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Abschluss dieses
Kaufvertrages an den Käufer über.
Das hat keinen Einfluss auf die (unwissentlich) falsche Angabe der KM (zugesicherte Eigenschaft).
Medolinoo1;
Jetzt lass Dich erst mal nicht ins Boxhorn jagen!
Wichtig; Du brauchst einen Fachanwalt der in diesem Bereich schon Erfahrung hat! Mit einem "normalen" Anwalt wirst Du hier nicht viel ausrichten. Der Anwalt muss wissen was und wie die Dinge passieren - Also das als nächstes klären und falls notwendig den richtigen Anwalt beauftragen!
Eine Durchgriffshaftung z. B. auf den vorletzten Besitzer sehe ich hier nicht. Die Gerichte gehen hier immer nur vom letzten Besitzer aus. Heißt "Rückgriff" geht immer nur auf den letzten Besitzer und der wieder an seinen Vorbesitzer. Hintergrund ist, dass immer erst beim letzten Besitzer geklärt werden muss , ob dieser was mit der Manipulation zu tun hat. Hat er das nicht, geht es weiter zum nächsten Vorbesitzer.
Aber; Viele Autohändler benutzen das mittlerweile als Betrugsmasche! Die suchen sich so bitte entschuldige "so ein Dummerchen wie Dich" der gutgläubig und naiv ist! Sonste hätter Dich der Verkäufer auch nicht so abgezogen ohne KM-Stand im Vertrag!
Hintergrund ist; die wollen dann von Dir noch mal einige 1000 € haben und verzichten dann auf eine Klage wegen Betrug!
Meine Empfehlung:
Biete dem Händler an den Vertrag rückgängig zu machen. Du nimmst das Auto zum bezahlten Kaufpreis wieder zurück. Dann lässt Du den KM-Stand von einem Fachmann checken... kostet auch nicht so viel! Dann solltest Du wissen ob hier wirklich manipuliert wurde.
Wenn der KM-Stand tatsächlich manipuliert wurde, muss dass der Händler definitiv wissen, wenn er das Fahrzeug in der Wartung bzw. im offiziellem Verkauf hatte. Natürlich nicht, wenn Du das Fahrzeug vom Händler über den Händler als Privat mit Vermittlung gekauft hast.
Du musst dann per Fachanwalt auf den Händler der Dir das Fahrzeug verkauft hat Druck ausüben und sehen, ob der Verhandlungsbereit ist. Erst wenn der Händler nachweisen kann dass er mit der Manipulation "offensichtlich" nichts am Hut hat, wäre der Verkäufer von dem der Händler das Fahrzeug gekauft hat im Visir.
Aber; Ich sehe rechtlich das Ganze für Dich schwierig! Also nimm das Fahrzeug zurück und gehe Deinen Händler an!
Klagt der jetzige Käufer gegen Dich.... und ich denke er hätte gute Aussichten, dann kostet Dich das sicher einen guten vierstelligen Betrag an Anwalts- u. Gerichtsgebühren, plus die Rücknahme oder einen nachträglichen Nachlaß von mehreren 1000€! Also egal wie Du es drehst; eine Rücknahme ist die aktuell für Dich günstigste Variante!
Auf jeden Fall auch mal prüfen, ob der Händler welcher gegen Dich vorgeht schön öfters in solche Forderungen mit nachträglich aufgetauchten höheren KM-Ständen verwickelt war. Das könnte dann natürlich auch ein Indiz dafür sein, dass hier mit dieser Masche wieder ein Betrüger am Werk ist.
Noch ein gutes Gelingen...
muenchen-connect
Um das Auto zurücknehmen zu können, muss erst einmal das Geld (noch) vorhanden sein.
Wenn das so ist, würde ich wahlweise die Rücknahme anbieten oder alternativ einen angemessenen Nachlass verhandeln. Die Rücknahme ist dann der bessere Weg, wenn der Nachlass in keinem Verhältnis zu den Zusatzkilometern passt.
Dann verkaufst du das Auto mit Angabe des tatsächlichen KM Stands und buchst den Verlust als Lehrgeld ab.
Bis dahin braucht man keinen Anwalt, der nur zusätzliches Geld kosten wird (abhängig vom Streitwert sind das ganz schöne Beträge). Ohne Rechtsschutz, der Kaufverträge mit abdeckt macht das nur wenig Sinn.
Ob sich gegen den Manipulator selbst bei gewonnenem Verfahren (mit einem Titel) tatsächlich Regressforderungen durchsetzen lassen, halte ich zumindest für zweifelhaft (z.B. privatinsolvent, Osteuropäer o.ä.). Es wird schon sehr schwierig werden, dem Manipulator das gerichtsfest nachzuweisen.
Mir wäre das Prozesskostenrisiko deutlich zu hoch.
Der Strafantrag gegen den Manipulator sollte allerdings auf jeden Fall eingereicht werden. Auch wenn das nichts bringen wird (Geringfügigkeit, schwer zu packen, d.h. hoher Ermittlungsaufwand, Überlastung der StA usw.).
Wie soll ich den ein Auto zurücknehmen wenn das Auto finanziert wurde und ich das Geld nicht habe um es zurück zunehmen geschweige denn wieder zu finanzieren weil ich momentan nicht arbeiten gehen kann wegen meiner Operation und ich noch auf Reha bin!? Wie soll das funktioneren??