Kaufvertrag nichtig oder nicht?

Audi A6 C6/4F

Hallo,
ich habe mir ende februar dieses jahres ein audi 4f gekauft. Aus erster Hand von einem jungen Mann der sich als bekannter des erst besitzers ausgab. Soweit war alles gut. beim kauf hat man gesehn das beide kotflügel hinten lackiert wurden darauf hin sagte er, dass es sich um einen garagen schaden handelt. Dieser schaden war bei audi nicht eingetragen. Im kaufvertrag steht nur: linke/rechte seite lackiert

jez war ich ma bei audi gewesen und die meinten es kann gar kein garagenschaden sein und beim lackieren wurde wohl auch gepfuscht..

Anwalt? hab ich da eine chance? war ne privatperson und wie gesagt er hat halt diese eine sache in den kaufvertrag geschrieben...

Hatt jemand da vill erfahrung gemacht?

Jez rostet der linke kotflügel und audi übernimmt natürlich nicht die kosten weil da schon vorher was gemacht wurde...

Beste Antwort im Thema

Nur "garagenschaden" ist ja lustig, in Tiefgaragen gab es z.B. schon Totalschäden. 🙄

24 weitere Antworten
24 Antworten

Opfere das Geld lieber für die Instandsetzung und gut ist.

Ich hatte auch so einen Streifschaden am Kotflügel Beifahrerseite. War eine enge Gasse
gewesen, das Auto leider zu lang 😉

Dann hat man mir paar Wochen später die Heckklappe zerkratzt hat (Vandalismus), habe ich beide Sachen
zusammen gemacht. Kostenpunkt 350€ all inkl.

Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert


Opfere das Geld lieber für die Instandsetzung und gut ist.

sehe ich genau so ist zwar doof gelaufen (bei sowas immer vorsichtig originalrechnnungen zeigen lassen usw...oder sofort ganz die finger weg)

aber wenn du es jetzt machen lässt wird es günstiger.

P.s Leider passiert sowas immer wieder die Gutgläubigkeit der Leute wird gnadenlos ausgenutzt.

kommt auch noch darauf an, wer im Kaufvertrag als Verkäufer drin steht und wer den Vertrag unterschrieben hat. 😉

Gruß Wolfgang

Nur "garagenschaden" ist ja lustig, in Tiefgaragen gab es z.B. schon Totalschäden. 🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Mit diesem Sachverhalt hättest du nicht mal bei einem Kauf von Händler eine Chance.... da du nach über 6 Monaten in der Beweispflicht wärst

Abgesehen davon, dass der TE einen Anwalt fragen sollte, weil wohl nicht viele hier qualifizierte Aussagen machen können (mangels Kenntnissen zum Sachverhalt oder Ausbildung):

Warum soll es nach 6 Monaten zu spät sein? Nur weil man in der Beweispflicht ist, heißt das ja nicht, dass keine Beweise da sind. Ein solcher Schaden könnte (wenn komplett verschwiegen) sehr wohl auch 11 Monate nach Kauf ein ausreichender Beweis sein. Gutachter werden es schon erkennen, wie lange der Schaden schon her ist oder wie viel Zeit der schlechte Reparaturversuch schon hatte, um Rost ansetzen zu können.

Wie lang ist die Verjährungsfrist für arglistige Täuschung? 1 Jahr nur? Ich bin kein Profi. ABer ich könnte mir vorstellen, dass eine arglistige Täuschung auch beim Autokauf nicht unbedingt nur der gesetzlichen Sachmangelhaftung entspricht. Wenn ich als einen Unfallschaden beim Verkauf verschweige, kann man mir dann nur solange was anhängen, wie die im Vertrag vereinbarte Gewährleistung läuft?

Bsp:
Ich verkaufe ein Auto mit repariertem Unfallschaden ohne diesen zu nennen an Person B. Drei Jahre später verkauft B das Auto an C. Dieser C entdeckt den Unfallschaden und will vom Verkäufer B Schadenersatz. Kann dann dieser B wiederum sich nicht mehr an mich wenden?

Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Mit diesem Sachverhalt hättest du nicht mal bei einem Kauf von Händler eine Chance.... da du nach über 6 Monaten in der Beweispflicht wärst
Abgesehen davon, dass der TE einen Anwalt fragen sollte, weil wohl nicht viele hier qualifizierte Aussagen machen können (mangels Kenntnissen zum Sachverhalt oder Ausbildung):
Warum soll es nach 6 Monaten zu spät sein? Nur weil man in der Beweispflicht ist, heißt das ja nicht, dass keine Beweise da sind. Ein solcher Schaden könnte (wenn komplett verschwiegen) sehr wohl auch 11 Monate nach Kauf ein ausreichender Beweis sein. Gutachter werden es schon erkennen, wie lange der Schaden schon her ist oder wie viel Zeit der schlechte Reparaturversuch schon hatte, um Rost ansetzen zu können.

Wie lang ist die Verjährungsfrist für arglistige Täuschung? 1 Jahr nur? Ich bin kein Profi. ABer ich könnte mir vorstellen, dass eine arglistige Täuschung auch beim Autokauf nicht unbedingt nur der gesetzlichen Sachmangelhaftung entspricht. Wenn ich als einen Unfallschaden beim Verkauf verschweige, kann man mir dann nur solange was anhängen, wie die im Vertrag vereinbarte Gewährleistung läuft?

Bsp:
Ich verkaufe ein Auto mit repariertem Unfallschaden ohne diesen zu nennen an Person B. Drei Jahre später verkauft B das Auto an C. Dieser C entdeckt den Unfallschaden und will vom Verkäufer B Schadenersatz. Kann dann dieser B wiederum sich nicht mehr an mich wenden?

die haftung für sachmängel beträgt im regelfall 1 jahr. darüber hinaus kann man den vertrag als solchen anfechten, mit dem ziel, ihn als nichtig bewertet zu kriegen.

vllt mag er sogar teilweise recht bekommen, oder es läuft auf einen vergleich hinaus, aber dann müssten er und all seine begleiter aussagen machen, mit dem ziel ein paar hundert euro zu bekommen?! man muss sich genau überlegen ob sich der aufwand auch wirtschaftlich lohnt, sein recht durchzusetzen. recht um jeden preis ist murks! nochmal die frage: um wieviel euro geht es überhaupt? bei 500 euro würde ich keine 170 euro für eine erstberatung ausgeben, nur um zu erfahren ob man überhaupt eine erfolgschance hat. man wirft schlechtem geld kein gutes geld hinterher. aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, wir können das auch nicht in diesem rahmen beurteilen, lediglich handlungsempfehungen aussprechen.

vllt hält uns der threadersteller ja auf dem laufenden, würde mich interessieren wie die sache ausgeht.

Ich stelle die Frage noch einmal genauer:

Ist das Verschweigen eines Unfallschadens nur ein Sachmangel oder erfüllt dies noch andere Tatbestände? Kann ein Verkäufer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wegen verschwiegenem Unfallschaden noch belangt werden?

(meine Meinung/Hoffnung wäre: ja, kann er. aber ich bin weder Richter noch Anwalt)

Immerhin kann ein nächster Verkäufer trotz Unwissenheit für das "Verschweigen" eines Unfallschadens belangt werden. Das ist mWn so möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


Ich stelle die Frage noch einmal genauer:

Ist das Verschweigen eines Unfallschadens nur ein Sachmangel oder erfüllt dies noch andere Tatbestände? Kann ein Verkäufer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wegen verschwiegenem Unfallschaden noch belangt werden?

(meine Meinung/Hoffnung wäre: ja, kann er. aber ich bin weder Richter noch Anwalt)

Immerhin kann ein nächster Verkäufer trotz Unwissenheit für das "Verschweigen" eines Unfallschadens belangt werden. Das ist mWn so möglich.

bin mir nicht mehr 100% sicher, ist schon etwas her, aber ich denke (persönliche einschätzung) dass es so ist:

man erwirbt eine sache grds. in der üblichen art und güte, es sei denn es wird etwas anderes gesagt. weicht die sache dann tatsächlich von der üblichen art und güte ab, besteht ein sachmangel. wenn bei übergabe also ein unbekannter mangel vorlag, muss der verkäufer dafür mängelhaftung übernehmen. dieser mangel kann im normalfall 12 monate (gebrauchtwaren) lang reklamiert werden (mit den folgen nacherfüllung etc.). privatpersonen können die sachmängelhaftung ausschließen. weiß ein verkäufer also nichts von dem (versteckten) mangel und schließt die sachmängelhaftung aus, so muss er nicht nacherfüllen. gewerbliche verkäufer können die sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen. des weiteren gilt hier in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr.

wird eine willenserklärung hingegen durch arglistige täuschung erreicht (zb durch bewusstet verschweigen eines sachmangels), so kann der vertrag als solches angefochten werden. eine durch arglistige täuschung hervorgerufene willenserklärung ist somit grds. anfechtbar (mit der folge dass der vertrag nichtig sein kann).

das ist jedoch nur mein momentaner kenntnisstand und muss nicht richtig sein.

Er hat aber nix verschwiegen. Es steht doch im Eröffnungspost, dass der Verkäufer auf den Schaden und die Nachlackierung hingewiesen hat. Also wurde hier nichts bewusst verschwiegen. MMn Pech gehabt, wenn man da nicht weiter nachfragt und sich mit diesem Zustand zufrieden gibt.

PS: Die Theorie zur argilistigen Täuschung stimmt schon mal. Inwieweit sich jetzt eine Anfechtung bzgl. Irrtum durchsetzen lässt, soll ein Anwalt bewerten. Und solange der TE hier nix zu den Aussagen eines Gutachter/Anwalt schreibt, bleibt es nur bei Vermutungen, die hier keinem so recht weiterhelfen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Friedel_R


Er hat aber nix verschwiegen. Es steht doch im Eröffnungspost, dass der Verkäufer auf den Schaden und die Nachlackierung hingewiesen hat. Also wurde hier nichts bewusst verschwiegen. MMn Pech gehabt, wenn man da nicht weiter nachfragt und sich mit diesem Zustand zufrieden gibt.

PS: Die Theorie zur argilistigen Täuschung stimmt schon mal. Inwieweit sich jetzt eine Anfechtung bzgl. Irrtum durchsetzen lässt, soll ein Anwalt bewerten. Und solange der TE hier nix zu den Aussagen eines Gutachter/Anwalt schreibt, bleibt es nur bei Vermutungen, die hier keinem so recht weiterhelfen.

mfg

Die frage von toshi war allgemein, deshalb auch eine allgemeine antwort 😉

und genau wir du sagst, recht haben und recht bekommen (=durchsetzen) sind 2 völlig unterschiedliche sachverhalte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen