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Kaufvertrag: Händler an privat mit Zusatz "Händlerverkauf"

Themenstarteram 14. März 2009 um 12:52

Hallo zusammen,

ich habe mir gerade einen Gebrauchten angeschaut, den ich gerne kaufen würde.

Es ist aber eine der typischen "Verkauf nur an Händler oder Export" Geschichten.

Der Grund des Verkäufers ist klar: Garantie / Gewährleistung umgehen.

Er sagte, dass es formal reicht, dass er "Händlerverkauf" o.ä. draufschreibt und das es für uns (von Garantie / Gewährleistung abgesehen) keine Probleme geben kann.

Und das ist meine Frage dabei: auf Garantie / Gewährleistung kann ich ggf. verzichten. Kann es aber für mich rein rechtlich oder steuerlich ein Problem geben, wenn ich so einen Vertrag eingehe?

Vielen Dank im Voraus!

Martin

Beste Antwort im Thema

Beim nächsten Mal den Kaufvertrag aufbewahren.

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Zitat:

Nasigoreng hat sicherlich nicht gepostet, um zu fragen, was er beim nächsten Autokauf beachten soll.

Ich darf mich wiederholen:

Zitat:

Und danke für den Hinweis, dass Du die Antwort nicht verstanden hast. Der Fragesteller vermutlich schon.

am 1. Januar 2011 um 14:36

Danke Hugaar.

Ich wollte nur wissen,ob Mir jemand helfen kann?

Denn der Händler hat den Kaufvertrag ,den er Mir beim Kauf wohl nicht mitgegeben hat(sonst kann ich mir nicht vorstellen,dass der Verkäufer annehmen kann ,dass ich den Kaufvertrag zu Hausen wiederfinden könnte)

Mir ist es rätselhaft,wie er mit dieser Nummer aus dem Schneider kommen kann!

Ich bin kein Händler,ich bin nirgends als Händler eingetragen!Ich bin Privatperson!Ich habe keine Gewerbe,das kann man doch überprüfen.

Ich habe auch einen Anwalt,der Mir nicht annährend helfen kann!

Der neue Kaufvertrag ,ist auch der alte Vertrag,denn meine Unterschrift ist auch drauf,jedoch mit zusätzlichen und nachträglich eingetragenen Sätzen,wie z.b.als Ersatzteillager!!+Auto wird als Exportauto verkauft!!

Ein absoluter Verbrecher!!

Das einzige was hier noch machen kannst ist Bluffen und ein wenig drohen.

 

Teile ihm mir, dass du den Kaufvertrag mitlerweile wieder gefunden hast.

 

Sollte er an einer gütlichen Lösung kein Interesse haben, behälst du dir vor eine

Strafanzeige wegen des Verdacht (wichtig) der Urkundenfälschung zu erstatten,

da du nun festgestellt hast, dass er nachträglich etwas dazu geschrieben hat.  

 

Vielleicht lenkt er dann ja ein.

 

Das Ganze funktioniert aber nur, wenn der Knabe dir auch wirklich ein Duplikat vom Vertrag mitgegeben hat.

 

Wenn nicht, kann der Schuss auch nach hinten losgegen.

 

Bist du dir nicht zu 100% sicher, Buche es unter Lehrgeld ab und sei in Zukunft sorgfältiger und Vorsichtiger bei Geschäften.

 

Viel Glück

 

Gruß

 

 

Delle

 

 

am 1. Januar 2011 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wieso beziehst Du Dich auf den TE?

Meine Anmerkung bezog sich auf einen Kommentar zum Beitrag von Nasigoreng 1971 vom 30.Dez. 16:51., der seinen Kaufvertrag verlegt hat und fragt: " Was soll ich jetzt tun"?

Nasigoreng hat sicherlich nicht gepostet, um zu fragen, was er beim nächsten Autokauf beachten soll.

O.

Du hast vollkommen Recht, Asche auf mein Haupt!

Das kommt davon, dass man nach ner Nachtschicht nur 3,5h Schlaf hatte und dann sofort versucht klare Gedanken am PC zu bekommen!

hugaar, der hofft das er morgen nach der 3. NS mehr schlafen kann und dann klarer im Kopf ist

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Sollte er an einer gütlichen Lösung kein Interesse haben, behälst du dir vor eine

Strafanzeige wegen des Verdacht (wichtig) der Urkundenfälschung zu erstatten,

da du nun festgestellt hast, dass er nachträglich etwas dazu geschrieben hat. 

Um zu bluffen OK, aber grundsätzlich ist es völlig egal, weswegen eine Strafanzeige gestellt wird, da der Anzeigenerstatter nur den Sachverhalt zu schildern braucht. Die rechtliche Würdigung übernimmt die Ermittlungsbehörde (StA).

 

Bei einer schriftlichgen Anzeigenerstattung wählt man als Anwalt in der Regel die Formulierung "...erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände."

 

Da hat man dann auch gleich gewährleistet, dass erforderliche Strafanträge nicht vergessen werden.

 

Nur als Randnotiz.;)

 

Gruß

Hafi

 

am 2. Januar 2011 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Bei einer schriftlichgen Anzeigenerstattung wählt man als Anwalt in der Regel die Formulierung "...erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände."

Also wie die Option "All inclusive" beim Urlaub buchen :D

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Um zu bluffen OK, aber grundsätzlich ist es völlig egal, weswegen eine Strafanzeige gestellt wird, da der Anzeigenerstatter nur den Sachverhalt zu schildern braucht. Die rechtliche Würdigung übernimmt die Ermittlungsbehörde (StA).

 

Bei einer schriftlichgen Anzeigenerstattung wählt man als Anwalt in der Regel die Formulierung "...erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände."

 

Da hat man dann auch gleich gewährleistet, dass erforderliche Strafanträge nicht vergessen werden.

 

Nur als Randnotiz.;)

 

Gruß

Hafi

OK, danke für die Ergänzung.....:)

 

Mir hat mal ein Anwald erzählt, man sollte immer nur den Verdacht äußern oder eine Prüfung "androhen", da die Zielperson ja noch nicht "überführt" ist und man sonst Gefahr läuft selber wegen übler Nachrede belangt werden kann. 

 

Gruß

 

Delle

Das kann Dir auch passieren, wenn Du nur den Verdacht oder eben gar keine Norm benennst. Entscheidend ist, dass Du weißt, dass der zu unrecht Beschuldigte gar nix gemacht hat.

 

 

am 2. Januar 2011 um 22:43

So wie ich das erfahren habe,hat ein Händler die Pflicht ,all seine Verkaufsverträge ca.10 Jahre (Finanzamt) aufzubewahren.Dieses heißt für mich auch,dass er meinen originalen Kaufvertrag gehabt haben muss!

Ein Händler würde keinen Kaufvertrag zu seinen gunsten manipulieren,wenn er nicht zu 100 % wüsste,dass nur er die beiden originalen Verträge bei sich hat.

Er hat ja so viel krimelle Energie bewiesen,dass er mit so einer einfachen Masche durchkam.

Aber ich frage mich auch immernoch,ob Mein Anwalt doch nicht der falsche war?Warum hat er ihm geglaubt?Warum hat er nicht geprüft,ob ich ein Exporthändler bin oder nicht?Ich habe keine Gewerbe,bin ein ganz normaler Familienvater.Warum sollte ich an einem Auto eine Urlaubs- Inspektion machen wollen,wenn ich das Auto angeblich als "Ersatzteilträger "gekauft haben soll???

Wie könnt Ihr Mir helfen??

am 2. Januar 2011 um 22:51

So richtig helfen wird dir hier wohl keiner können.

"Ich" wurde mir eine 2. Meinung von einem andern Anwalt einholen, allein schon deshalb weil ich mich über den 1. Anwalt ärgern würde.

Wenn der Anwalt den ich bezahle mir schon nicht glaubt.....:mad:

Und der Rest ist dann eine einfache Kostenrechnung. Bringt Klagen was oder sind die Kosten zu hoch? Was kostet mich das alles wenn ich verliere.

Gruß

Frank, der keinen eigenen Anwalt hat.

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