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Kaufpreis reduzieren

Mazda 3 (BM)
Themenstarteram 1. Juli 2023 um 22:25

Um wieviel könnte man oder würdet ihr einen Kaufpreis kürzenm wenn folgende Eigenschaften

aus dem Inserat fehlen?

-Head Up Display

-Einparkhilfe vorne

-Rückfahrkamera

Oder würdet ihr ggf komplett vom KV zurücktreten?

11 Antworten

Ich vermute der Verkäufer, der die Anzeige reingesetzt hat, hat das schlicht ergreifend übersehen, oder nicht darauf geachtet. Wahrscheinlich hat er ein Teil des Textes einfach per Copy&paste reingesetzt.

Irrtümliche Angaben berechtigen nicht einfach sofort zu einer Preisminderung.

Ohnehin wird ja bei einer Kaufabsicht vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und über Details gesprochen.

Achso ich sehe gerade, dass der Kauf bereits abgeschlossen ist.

Das ändert natürlich alles.

Dann musst du mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und mit ihm darüber reden.

Themenstarteram 2. Juli 2023 um 5:35

Hab jetzt mal ne VIN-Abfrage gemacht. Leider werden da überwiegend Codes ausgegeben. Wo kann ich über die codenummer zur Ausstattungsliste gelangen?

Wenn diese Ausstattungen im Inserat angeboten worden und sie dir wichtig sind würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, schließlich fehlen wichtige zugesicherte Eigenschaften.

Reduzieren kannst Du den Kaufpreis um den Betrag, den MAZDA für diese Ausstattungsdetails verlangt.

Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast solltest Du dich dort vorab rechtlich beraten lassen.

Ist das denn bei der Probefahrt nicht aufgefallen?

am 2. Juli 2023 um 8:56

Entscheidend ist doch was im Kaufvertrag steht und nicht in einem Inserat.

Auf dieser Seite kann man eine VIN Abfrage machen. Dort wird auch der Farbcode angegeben.

https://www.ilcats.ru/mazda&language=de/

Themenstarteram 2. Juli 2023 um 9:25

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 2. Juli 2023 um 10:37:10 Uhr:

Ist das denn bei der Probefahrt nicht aufgefallen?

Nicht wirklich!

Bei der Probefahrt hab ich eher Funktionen wie FHeber, Lenkung, Bremsenm Kupplung etc. geachtet. Unb beim besichtigen lag mein Augenmerk auf möglichen Unfallschäden, Kratzer, Beulen, Steinschlägen (nichts von den vieren gefunden).

Türunterkanten picobello, keine Abläufe verstopft.

Alles in allem TIPTOP. Ich werde wegen der fehlenden Ausstattungsmerkmale wohl kein Fass aufmachen. Werde es ansprechen, dann wird man sehen. Ob ich auf das Urteil des OLG Hamm hinweise? Eher nicht ;-)

Wenn die das mit der MKL gebacken bekommen, bin ich unterm Strich zufrieden. :-)

Wenn der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist und die Ausstattungen dort nicht drin stehen sieht es natürlich schlecht aus. trotzdem solltest Du versuchen nachzuverhandeln.

Themenstarteram 3. Juli 2023 um 12:03

Mal sehen! Hol das Fz. morgen ab. Es gibt da ne Entscheidung vom OLG Hamm.

Im Ergebnis heißt es da sinngemäß:

-wenn mich der VK VOR Abschluß des KV auf nicht vorhandene Ausstattungsmerkmale gegenüber dem Inserat hinweist, dann kann Kaufpreis nicht gemindert werden

-allerdings nicht um die Summe, die die Ausstatung beim Händler als Erstausrüstung kostet, sondern %tual.

Das Headup Display kann man sich sparen, diese Billiglösung mit bei jedem Start ausfahrender Mini-Scheibe ist einfach nicht durchdacht. Einparkhilfe vorne ist verzichtbar aber bei der Rückfahrkamera hört der Spaß dann auf, weil der Wagen total unübersichtlich ist.

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