Kaufberatung / Wiederzulassung Buggy
Hallo liebe Käfer/Buggy-Gemeinde,
ich habe mich in einen Buggy verguckt und würde mich über eine kurze Einschätzung der Experten sehr freuen 🙂, beabsichtige diesen komplett neu aufzubauen (Motor/Getriebe zunächst nur soviel wie nötig).
Ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich den Link jetzt hier rein stelle:
Die Frage die sich mir insbesondere stellt ist die Wiederanmeldung. Nach meiner Recherche sollte dies mit neuer HU und vorhandenem Brief eigentlich kein Problem sein, auch wenn es im Netz viele andere Meinungen bzgl. einer 7-Jahres-Regelung gibt.
Der Buggy ist halt relativ lange abgemeldt (seit 09/2009) und ich brauche bestimmt auch nochmal 2-4 Jahre.
Vielen Dank euch vorab!!!
Gruß von der Ostsee
Andy
47 Antworten
Hi,
Ich bin mal sehr vorsichtig ,
Wenn du ihn aufarbeitest, dürfte es beim TüV hier vor Ort keine Probleme geben , da schon mal zugelassen ,
Änderungen werden bei meinem Tüvler akzeptiert, wenn dem BJ entsprechend, also keine xenonscheinwerfer und sowas, aber leistungssteigerung wie Limbachmotor oder so kein problem bisher
meine Empfehlung
geh zum örtlichen TüV mit den Bildern , mach ne absprache , mit Gesprächsnotiz, dann gat der Tüvler auch was in der Hand und dann zuschlagen
Gruß aus Südwest
Hola Andy
Bilder sehen schon mal nicht schlecht aus. Mein Frag:
Läuft er, konnte damit gefahren werden, Bremsen?
Mit dem Motor gibts wohl keine Probleme. Beim wieder anlassen nicht gleich Gas geben. Besser ist vorher ohne Zündung am Kurbenwellen Poully von Hand mehr mals durch drehen.
Wenn du fahren kannst, vorne und hinten mal die Bremsen anschauen.
Wenn dies alles mehr oder weniger in Ordnung ist, sauber rienigen und mal auf dem Tüf vorbei. Die sagen dir dasnn schon was sie noach so alles gerne hätten.
Gruss Peter
Mit Leistungssteigerung würde ich vorsichtig sein.
Wenn's ein gekürztes Fahrgestell ist, ist bei ca. 34PS Schluss.
Wiederzulassung so wie es im alten Brief eingetragen ist, ist kein Problem.
ab oktober 2018 ändert sich da einiges
was zulassungsvorschriften, eintragungen, änderungsabnahmen usw.
betrifft.
was in 2 bis 4 jahren ist weiss heute noch keiner.
wenn der aber schon zugelassen war,
alles eingetragen ist und ein H gutachten
vorliegt
sollte es auch in 4 jahren kein problem sein
den zuzulassen.
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Guten Morgen,
vielen Dank an alle für die Antworten!
Nach den Aussagen von meinem Tüv'er scheint die Wiederzulassung definitiv kein Problem zu sein wenn schon einmal zugelassen in D und Brief vorhanden.
Wo finde ich eigentlich die FIN am Buggy?
Motortuning / anderer Motor hatte ich eigentlich nicht vor ;-) soll ein Auto zum gemütlichen cruisen werden, einfach nochmal fix an den Strand mit hoffentlich coolem Boxersound... :-)
Den Buggy konnte ich in Live noch nicht in Augenschein nehmen, da 800km weit weg von uns... wollen nächstes WE runter, dann gleich mit Trailer... :-)
Bremsen wollte ich sowieso aufmachen und komplett checken, sollten nur natürlich nicht fest sein...
Motor läuft wohl, aber nur mit direkter Benzinversorgung am Vergaser (also ankippen), scheint dementsprechend Pumpe, Filter, Leitung und/oder irgendwas nicht i.O. zu sein...
Hier nochmal ein paar Bilder vom Unterboden, sieht eigentlich gar niciht so schlecht aus finde ich... scheint doch ne gute Basis zu sein, zumindestens sind keine Durchrostungen erkennbar...
gruß Andy
Hola Andy und guten Morgen.
Danke für deine Antwort und die Bilder.
Sieht gar nicht so schlecht aus.
Du musst dich und nun grundsätzlich darüber Gedanke machen, was du schlussendlich willst.
A. das nötigste um in kürzester Zeit damit zu fahren oder
B. eine komplette Überholung zu machen.
Dies ist erstens eine finanzielle oder auch eine zeitliche Frage.
Auch spielt dabei eine Rolle was den Platz anbetrifft vor allem bei der zweiten Variante.
Gruss Peter
Wegen FIN, am vorletzten Bild unter dem roten Draht ist deine Fahrgestellnummer.
Und 34PS können in einem Buggy genug zum Cruisen sein.
Zitat:
@germgerm schrieb am 29. August 2018 um 09:38:44 Uhr:
Wegen FIN, am vorletzten Bild unter dem roten Draht ist deine Fahrgestellnummer.
über die kann man ein Menge über dieses Fahrzeug erfahren.
Peter
Zitat:
Du musst dich und nun grundsätzlich darüber Gedanke machen, was du schlussendlich willst.
A. das nötigste um in kürzester Zeit damit zu fahren oder
B. eine komplette Überholung zu machen.
definitiv B perspektivisch, muss aber mal schauen wenn ich den Buggy habe wie groß der Aufwand für A wirklich wäre... habe eigentlich keine Lust zu viele Neuteile an das alte Chassis zu schrauben, das tut mir dann in der Seele weh... aber um ggf. den Risiken mit der Zulassung bzw. den evt. kommenden Änderungen entgegen zu treten dann vielleicht doch A...
Zitat:
über die kann man ein Menge über dieses Fahrzeug erfahren
wie meinst du das genau Peter? kannst du kurz erklären...
p.s. PN habe ich bekommen, können wir gerne so machen.... Danke!!!
Gruß Andy
Hallo nochmal,
Die unter dem roten Draht ist die alte VIN (vor dem Umbau).
Es sollte vorne im Beifahrerfußraum, am Tunnel, die VIN sein die in den Papieren steht.
Warum sollte bei einem Buggy eine neue VIN eingeschlagen sein??
Zitat:
@brunokoop schrieb am 29. August 2018 um 16:18:57 Uhr:
Hallo nochmal,Die unter dem roten Draht ist die alte VIN (vor dem Umbau).
Es sollte vorne im Beifahrerfußraum, am Tunnel, die VIN sein die in den Papieren steht.
Generell sollte bei Autos die Fahrgestellnummer vorne rechts sein. Da beim Käfer nur (dünnes)Blech ist wird dort ein Blechschild angebracht und die Nummer im Massiven Rahmentunnel unter der Rücksitzbank eingeschlagen. Bei Umbauten (gekürzter Boden) wurde dann schonmal eine neue Fahrgestellnummer vergeben und mit TP8 begrenzt, dann auch gerne wieder vorne rechts.
Und als Hersteller wurde die Firma/Person in den Papieren eingetragen, die den Umbau gemacht hat.
Also ich habe selber zwei umbauten Auf Käferbasis mit gekürzten Bodenplatten und bin auch sonst in der Szene unterwegs und ALLE die ich bisher in den Fingern hatte, laufen unter der originalen Fahrgestellnummer, keiner hatte beim Umbau eine neue bekommen.
Macht für mich auch keinen Sinn, da ja weiterhin das Erstzulassungsdatum der Bodenplatte zählt und das ist nur aus der originalen VIN zu entnehmen.
Noch nie sowas gesehen!