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Kaufberatung Gebrauchtfahrzeug 520xd vs 530d (Zugfahrzeug, Wohnwagen)

BMW 5er G31
Themenstarteram 28. September 2023 um 9:01

Moin, ich überlege gerade in nächster Zeit unseren Passat B8 von einem 5er oder X3 ablösen zu lassen..

 

Fahrprofil:

15 TKM p.a.

 

65% Landstraße und Kurzstrecke

10% Autobahn

25% Urlaubsfahrten mit dem Wohnwagen 1,8 to.

Im Preissegment von meinem Suchprofil fallen momentan mit M Paket entweder 520xd (eigentliche suche ich nach Allrad) oder halt 530...

Was wäre hier die bessere Wahl als Zugfahrzeug?

 

 

Vielleicht ist ja hier der ein oder andere Camper unter uns ;-)

 

 

Danke Euch!

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61 Antworten

@ Rainer

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Deine Aussagen machen mit Mut das es klappen sollte.

Wir werden die 2300kg auch nicht auslasten. Es geht nachher wahrscheinlich um 100-150 kg ... Aber die hätte ich eben gerne legal.

Ich werde morgen mit meinem Fuhrpark Manager sprechen und sehen was er sagt. Der 5er ist ein Firmenwagen...

Zitat:

@hsd schrieb am 1. Januar 2024 um 20:11:27 Uhr:

Sorry, wenn ich hier reingrätsche, aber ich hoffe, dass ich nie an einem von dir verursachten Unfall beteiligt bin. Denn es wird nie eine Versicherung zahlen, wenn du das KFZ bzw. Gespann außerhalb der zugelassenen Spezifikation betreibst. Ob es das wert ist, kannst du gern selbst beurteilen. Irgendwie hat sich ja auch jemand Gedanken gemacht, warum du nur 2000kg ziehen darfst und das in die Zulassungspapiere geschrieben. Möglicherweise hängt das auch mit der Belastung der Bremsen etc. zusammen und nicht nur damit, ob das Zugfzg. schnell oder langsam den Berg hochfahren kann... Das irgendeine Zulassungsbehörde in D eine Auflastung des G31 ohne irgendeine bauliche Veränderung in die Papiere einträgt, möchte ich gern auch erst mal sehen.

Und: die zul. Anhängelasten sind bei BMW nicht irgendwie anders zu verstehen als bei Hundai oder Kia oder Lada oder sonst was. Das was in der Zulassung steht, ist zulässig. Alles andere befindet sich außerhalb der Zulassung und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Damit auch der Versicherungsschutz etc. Kannst damit ja gern mal bei einer Kontrolle die Pozilei befragen - die legen dir das Gespann gern still.

Wer mehr als 2000kg ziehen will, muss sich halt einen X3 oder X5 kaufen. Ist halt so... So und jetzt halt ich meine Klappe dazu.

Sorry,

aber manchmal ist es besser sich nicht zu einer Sache zu äußern, wenn man sich in der Sache nicht auskennt.

Zum Verfahren:

Grundlage ist ein vom TÜV erstelltes Gutachten zur technischen Änderung (Erhöhung der Anhängelast). Hierzu macht nochmals eine Prüfstelle (TÜV oder Dekra) eine Begutachtung zur technischen Änderung und erstellt eine entsprechende Unterlage zur Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle. Hiermit ist dieser Vorgang rechtlich sauber. Er entspricht dem Verfahren, wenn man z. B. andere Felgen oder ein anderes Fahrwerk eintragen lässt.

Wir haben das bereits mehrfach bei früheren Fahrzeugen gemacht, wobei die Bescheinigung meistens sogar von BMW ausgestellt war. BMW macht das aber seit einigen Jahren nicht mehr, was aber lt. BMW München keine technischen oder rechtlichen Gründe hat.

Zur Lesart der Anhängelast (2090 kg): Das ist so von den gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben und wird von BMW auf Anfrage auch für das jeweilige Fahrzeug schriftlich bestätigt.

Zur rechtlichen Wertung im Falle eines Unfalls: Hier liegst Du zum Glück auch falsch. Ich möchte nicht wissen, wieviele Fahrzeuge auf der Urlaubsfahrt überladen sind und zu hohe tatsächliche Achslasten aufweisen. Wenn die alle ohne Versicherungsschutz fahren würden... Hier gibt es genügend Rechtsprechung, die bei dem hier diskutierten Umfang nicht von einem Entfall des Versicherungsschutzes ausgeht. Meinst Du ernstlich, die deutsche Polizei würde bei einer Kontrolle Gespanne mit einer Überschreitung der Anhängelast von bis zu 10 % weiter fahren lassen, wenn das zum Entfall des Versicherungsschutzes führen würde.

Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls ist übrigens auch nicht die Anhängelast rechtlich maßgeblich, die der Hersteller für das Fahrzeug vorgesehen hat, sondern die, die von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen und somit erlaubt wurde.

Gruß Rainer

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