KAufberatung E320T

Mercedes E-Klasse W210

bin auf der suche nach nem Auto auf den hier gestoßen.

link

In dem Preis sind 2 Jahre garentie mit drinnen.
Irgendwie finde ich den Preis dafür aber ziemlich gering.
Riecht verdächtig
Was sagt ihr dazu

86 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84


WAs heißt dennn überhaupt 2 JAhre garantie genau?? Wofür kommt der händler alles auf???

Woher sollen wir die Garantieleistungen des Händlers wissen ?

Die Garantie die ich erhalten habe umfasst im 1 Jahr alle Schäden/Mängel bis zu einer unbegrenzten Summe, im 2ten Jahr liegt die Höchstgrenze bei 3.000 € je Schadensfall.

Der Erfahrung nach würde ich vermuten, dass es eine vom Händler zugekaufte Gebrauchtwagengarantie von Firmen wie CarGarantie ist.

Die hat einen beschränkten Leistungsumfang, den Du anschauen solltest. Elektron. Komponenenten sind da gern mal ausgenommen, z.B. Fensterheber. Wäre gerade für die Steuergeräte interessant.

Ab 100tkm gibt es in der Regel nur noch eine Reparaturkostenbeteiligung nach dem Motto:
bis 130tkm 70%
bis 150tkm 50%
ab 170tkm 30%

es bringt also ein bischen, aber je nach Fahrleistung auch nicht mehr als das.

Außerdem fordern Sie meist Service nach Herstellervorgabe, musst Du also drauf achten!

nichtsdestotrotz sollte beim Kauf vom Händler aber die 12monatige gesetzliche Gewährleistung greifen, die zumindest in den ersten 6 Monaten (Beweislast beim Verkäufer, dass das Fahrzeug mängelfrei ausgeliefert wurde) noch ein wenig Sicherheit bietet, sich kein faules Ei ins Nest geholt zu haben....

Unabhängig von irgendwelchen zusätzlichen Garantievereinbarungen.

es soll sogar ne 2 Jahre GArantie vom Händler aus dabei geben!

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Hallo,
frag mal ob er zufällig den letzten TÜV/ AU -Bericht hat (muß er eigentlich, den ohne könnte er das FHZ. nicht mehr zulassen). Zumindest im TüV Bericht steht der Km-stand von vor 1,5 Jahren...

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84


es soll sogar ne 2 Jahre GArantie vom Händler aus dabei geben!

das entspricht übrigens meines Erachtens auch den gesetzlichen Bestimmungen:

Wenn er als Händler Dir als Privatmann etwas verkauft, muss er 2 Jahre -bin nicht ganz sicher - Gewährleistung geben.

Diese kann er vertraglich auf 12 Monate einschränken.
Er bietet also das gesetzlich so vorgesehene.

Bitte google da mal nach Gesetzlicher Gewährleistung, müsste ja schnell viel zu finden sein.

Unabhängig davon könnte es dann die erwähnte Gebrauchtwagengarantie geben, die ihn aber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht als Händler Dir gegenüber entbindet, wie Schopy ja geschrieben hat.

Ich meine auch das 2 JAhre pflicht sind.

Werde mir def den alten Tüv bericht zulegen!!!

Habe mal alles zusammengeschrieben, was ihm zur Vollauststattung fehlt. DAs wären:
Alarm;PArktronic;Klimaautomatik;Regensensor(wurde auf jeden FAll nicht erwähnt); ele. Sitze;höhenverstellbares Lenkrad.
Fällt euch noch was ein, damit ich ein paar argumente gegen ihn jhabe und ein bisschen geld sparen kann???

die besten Argumente wird Dir m.E. der Gebrauchtwagencheck liefern. Bei mir kamen da zusammen:

- Rost Unterboden - x hundert EUR nachinvestieren
- neue Reifen rundum - x hundert ...
- Bremsscheiben hinten - 2.5 hundert EUR
- ...

das war real und ich konnte es schwarz auf weiss zeigen.

Und ich bin mir sicher - auch bei dem Wagen wird da einiges zu sehen sein -alles andere wäre ein Wunder!!

Zitat:

Original geschrieben von neu2003


die besten Argumente wird Dir m.E. der Gebrauchtwagencheck liefern. Bei mir kamen da zusammen:

- Rost Unterboden - x hundert EUR nachinvestieren
- neue Reifen rundum - x hundert ...
- Bremsscheiben hinten - 2.5 hundert EUR
- ...

das war real und ich konnte es schwarz auf weiss zeigen.

Und ich bin mir sicher - auch bei dem Wagen wird da einiges zu sehen sein -alles andere wäre ein Wunder!!

werde ihn ganz genau inspizieren....

aber wenn die bremsen etc nicht mehr in ordnung sind ist das fehrzeug nicht mängelfrei ausgeliefert worden, wie schopy das gesagt hat) dann müßte er doch dafür aufkommen und haften oder

Verschleißteile sind meines Wissens ausgenommen...
Bremsklötze und Scheiben gehören wohl dazu, Zangen z.B. eher nicht. Habe leider keine abschließende Liste, was Verschleißteil ist und was nicht. Müsste man aber vermutlich ausgoogeln können...

Gruß

Sachmängelhaftung : Ein Privatmann darf die Haftung im Kaufvertrag ausschließen, der Händler darf das nicht. Er haftet mindestens ein Jahr. Aber auch für den privaten Verkäufer besteht ein Risiko in zwei Ausnahmefällen: Wenn er zum Beispiel Unfallfreiheit garantiert, sich das aber als falsch herausstellt. Und er wird auch in die Pflicht genommen, wenn er arglistig einen Unfallschaden verschweigt. Das ist allerdings nur schwer nachzuweisen. Der Händler, das kann juristisch gesehen beispielsweise auch ein selbstständiger Handwerker sein, haftet bei privaten Käufern umfassend: für Mängel wie ein defektes Getriebe, aber nicht für üblichen Verschleiß wie etwa bei Bremsscheiben oder abgenutzten Dichtungen bei einem betagten Gebrauchten. May: »Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr muss der Käufer hinnehmen.« In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer das beweisen. In der Regel hat der Verkäufer zwei Versuche, die Sache in Ordnung zu bringen. Wenn Sie vorher eine andere Werkstatt einschalten, riskieren Sie den Verlust Ihrer Ansprüche. Falls der Händler sich weigert oder auch im zweiten Anlauf den Schaden nicht beheben kann, dürfen Sie den Preis mindern oder das Auto zurückgeben. Bei Bagatellschäden (drei bis fünf Prozent der Kaufsumme) gilt: Mindern Sie den Preis oder lassen Sie sich die Reparaturrechnung erstatten.

also gehören die scheiben nicht dazu

hab grad mit doppelter Verneinung (oder wie das heißt) geschrieben;

sollte heißen, Scheiben und Klötze gehören zu den von der Gewährleistung ausgenommenen Positionen. Zangen, Schläuche eher nicht.

Sorry, wenn es etwas umständlich formuliert war.

Dein zitierter Auszug trifft es aber ziemlich genau. Ich denke, damit kannst Du arbeiten, wenn es um Mängeleinschätzung geht (und was der Händler im ggf Schadenfall ersetzen muss, und was nicht).

Gruß

hab e mir ausgedrucvkt und nehme es mit damit der mich nicht verarschen will.
werde aber auf jeden fall das auto nicht als gut anpreisen, damit er nicht denkt, er verkauft was besonderes und schürt dn preis

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