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Kaufberatung BMW 530D Touring

BMW 5er F11
Themenstarteram 3. August 2019 um 5:39

Hallo zusammen,

ich fahre aktuell einen Mercedes W212 E350 CDI 4Matic, der ca. 180tkm drauf hat. Der Wagen ist aus 2010 und in einem guten Allgemeinzustand, er sieht von Innen noch echt gut aus und ist technisch einwandfrei, keinen Reparaturstau, oder so. Trotzdem wirkt der gute (und bisher sehr zuverlässige!) Daimler etwas angestaubt in 2019. Infotainment wird nicht wirklich groß geschrieben und mich stört auch die Tatsache, dass ich zwar das ILS Lichtsystem habe, dieses aber noch auf Xenon basiert. Nicht zu vergleichen mit den aktuellen LED Lampen, die ganze Fahrzeuge aussparen können.

Kurzum also, ich denke darüber nach das Fahrzeug zu ersetzen. Nun war ich neulich mal auf Dienstreise nach Polen und ich bekam sehr zu meiner Freude einen 530D Touring hingestellt. :) Das Auto wirkt schon deutlich moderner als mein Mercedes. Insbesondere gibt das Auto mehr Rückmeldung und das Fahren macht mehr Spaß. Dieser Spaß jedoch ist ein zweischneidiges Schwert. Nach ein paar Hundert Kilometern wünscht man sich doch wieder ein Auto, was etwas weicher gefedert ist und einen mehr "in Ruhe lässt". Für Autobahnkilometer sehe ich den Daimler immer noch vorne. Sobald aber die erste etwas engere Kurve kommt, kann der 5er seine Vorteile wieder ausspielen und der Fahrspass steht wieder mehr im Vordergrund. Also alles ein Für und Wider.

Das neue Auto soll definitiv wieder ein Sechszylinder werden, ob 530d oder 535d ist egal. Was mir aber sehr wichtig ist, ist Zuverlässigkeit. Der Mercedes legt die Latte da sehr hoch an, da NIE was dran war. Ich habe noch in Erinnerung, das die Turbolader bei BMW Probleme machen, ist das noch der Fall? Worauf sollte ich sonst noch achten, was Ausstattung angeht?

Wichtig ist mir bisher:

- Navi Professional mit RTTI

- Adaptive LED Licht

- M Lederlenkrad

- Sitze mit Memoryfunktion (langstreckentauglich, ich weiß nicht ob die M-Sitze das sind!)

- Vollleder oder Alcantara aus dem M-Paket

- Assistenzsysteme sind wünschenswert aber kein Muss!

- Rückfahrkamera zwingend, optional mit 360° Kamera

- Schiebedach

- Baujahr ab 2017

- Laufleistung <60.000km

- Preis bis 40.000€

In diese Filter fallen auch ein paar G30 Modelle. Würdet ihr eher zu den ersten Modellen der neuen Generation greifen, oder lieber ein F11 aus den letzten Modelljahren, wo die Kinderkrankheiten beseitigt sein sollten? Gibt es noch weitere Ausstattung, an die ich denken sollte oder Dinge, auf die ich beim Gebrauchtwagenkauf achten sollte?

Das soll es für den Anfang erstmal gewesen sein, vielleicht fallen mir noch weitere Fragen im späteren Dialog ein. :)

Danke schon mal.

Gruß,

laurooon

Beste Antwort im Thema

Moin,

F11 530D oder 535D ist und bleibt eine gute Wahl. Die G Modelle würde ich persönlich nicht vorziehen. Dann lieber ein junges F-Modell mit Ausstattung die mir gefällt. Und das Design vom F11 ist für mich eh das schönste auf dem Kombimarkt, und daher Zeitlos!

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Zitat:

@swa00 schrieb am 11. August 2019 um 22:15:36 Uhr:

Bei aller Liebe, du kannst nicht jemanden damit in falsche Sicherheit wiegen

Na, doch, kann ich :D

Und so falsch ist die außerdem gar nicht.

Zumal der TE ja ohnehin nicht selber schrauben will.

@swa00 Du hast behauptet das es ihm verboten wäre, und das ist schlicht und ergreifend falsch! Jemanden der keine Ahnung von was auch immer hat zu raten die Finger davon zu lassen ist dagegen richtig. Aber diese Einsicht hatte der TE ja schon bevor das Verbot ausgesprochen wurde. Absolut für gefährlich halte ich im übrigen die Leute die ihre Bremse selbst erneuern wollen und hier nachfragen welche Teile denn die richtigen wären, das sind m.M. die denen das besser untersagt werden sollte!

Nun, und bevor hier weiter groß theoretisiert wird, dann soll das auch vollständig geliefert werden.

Wo steht denn für den TE nachlesbar, dass sein (zukünftiges) Fahrzeug ein Airbag nach P1 verbaut hätte ?

(@Grafi1974 : Du hattest ja nach was Lesbaren gefragt)

 

Und aus diesem Grunde sollte man auch hingehen und darauf hinweisen und nicht pauschaliert nach dem motto "Ach, alles halb so schlimm" Aussagen treffen.

 

Ein kurzes „ stimmt ich hab Mist gelabert „ hätte es doch getan!:cool:Egal, back to topic!

Zitat:

@swa00 schrieb am 11. August 2019 um 22:34:37 Uhr:

Wo steht denn für den TE nachlesbar, dass sein (zukünftiges) Fahrzeug ein Airbag nach P1 verbaut hätte ?

In den oben zitierten Normen.

Wäre das nämlich nicht der Fall, dürfe er das ganze Auto nicht kaufen/besitzen, da es auf Grund der enthaltenen Pyrotechnik als Ganzes dann Sprengstofferlaubnispflichtig wäre. ;)

Nein niemals unter diesen Umständen, das wäre Verantwortungslos ....

Es ist und bleibt unverantwortlich , eine theoretische Falschaussage zu treffen , wenn man diese nicht zu 100% treffen kann.

Auch Kai stellt nur wage in den Raum , dass die in einem F10/F11 verbauten Airbags bedenkenlos von einer Privatperson angefasst werden können.

Jeder lässt sich das hier gerne von ihm erklären. Und bis dahin gilt nachwievor die von ihm dargestellten Sprengstoff Richtlinien.

 

Vielleicht abgekürzt :

Wo steht es nachvollziehbar, dass man bei einem F10/F11 bedenkenlos als Privatman an Teilen mit einem Airbag rumschrauben kann/darf ?

Zitat:

@swa00 schrieb am 11. August 2019 um 22:58:41 Uhr:

Auch Kai stellt nur wage[sic] in den Raum, dass die in einem F10/F11 verbauten Airbags bedenkenlos von einer Privatperson angefasst werden können.

Nein, absolut nicht vage.

Die Rechtslage ist mehr als eindeutig!

Und du erwartest nicht ernsthaft, dass ich dir jetzt das komplette SprengG samt SprengV subsummiere?

Das kannst du genau so gut selber nachlesen. Die Primärquellen sind verfügbar und oben verlinkt.

Da stehts drin.

Der Kai behauptet lediglich das der F10/11 illegal wäre wenn seine Pyrotechnik nicht P1 wäre! Der Erwerb und Besitz wäre dann nicht legal! Lustig das du jetzt einforderst wo nachzulesen ist das es erlaubt ist. Erlaubt ist was nicht verboten ist!:rolleyes:

Übrigens: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Rechtsstaat und so....

PS: haha, hat der Grafi jetzt auch nachgetragen :D

Kai, du antwortest ausweichend auf meine konkrete Frage.

a) Du zitierst die Richtlinie, indem ganz klar geregelt wird , dass nur authorisierte Personen/Fachbetrieb diese Massnahmen durchführen dürfen.

b) Du zitierst eindeutig , dass bei P1 dies allerdings Privatpersonen auch tun dürfen.

c) Wenn b) zutrifft, dann solltest du auch direkt noch dazu liefern , dass ein 530D ( darum geht es hier) P1 verbaut hat ( egal welches Baujahr)

Zitat:

Das kannst du genau so gut srlber nachlesen.

Nein , kann man nicht , denn es geht hier um den F10/F11

Und da ich dazu nichts finde, du es aber explizit hier ewähnst, müssest du doch was Schönes zum Lesen haben, worauf du dein Aussage begründest.

Ich bitte also Dich nochmals um Info ....

@swa00 ich bitte dich auch nochmals um Info! Worauf begründest du deine Aussage?

Zitat:

@swa00 schrieb am 11. August 2019 um 23:09:30 Uhr:

 

a) Du zitierst die Richtlinie, indem ganz klar geregelt wird , dass nur authorisierte Personen/Fachbetrieb diese Massnahmen durchführen dürfen.

b) Du zitierst eindeutig , dass bei P1 dies allerdings Privatpersonen auch tun dürfen.

c) Wenn b) zutrifft, dann solltest du auch direkt noch dazu liefern , dass ein 530D ( darum geht es hier) P1 verbaut hat ( egal welches Baujahr)

a) falsch, in Gewerbebetrieben (und nur dort) braucht es Fachkunde und/oder Schulung für den Umgang. Der Umkehrschluss gilt nicht.

c) Alle pyrotechnischen Sätze in Airbag sind P1. Das ist eine Kategorie die im Prinzip für diese Bauteile erst geschaffen wurde im Gesetz zur Abgrenzung und Differenzierung (vorher in T1 eingeordnet, mit gleichen Regeln für die Anwendung).

Du verlangst von mir zu beweisen, dass blauer Lack blau ist.

Ich würde sagen, du liest erstmal die von mir zitierten §§ durch.

Gerne :

weil ich noch vor einer Woche an meinem 535D genau diese Situation hatte .

Der Freundliche, wie auch die freie Werkstatt haben unabhängig voneinander die gleiche Aussage getroffen.

(Es ging hier um den Austausch des Lenkrades)

Und aus diesem Grunde hat es mich sehr verwirt, dass Kai nun sagt , das wäre Schmarrn und man dürfe ein Lenkrad eines F10/F11 (aus 2016) bedenkenlos als Privatman wechseln.

(Abgesehen davon , dass ich nachwievor aus Versicherungstechnischen Gründen immer irgendjemanden suche, der bei einem Fail ggf. gerade steht)

Mir geht es hier nicht darum , ob ich "Recht" habe, auch nicht um einem umkehrschluss, sondern schlichtweg darum, ob es rechtlich erlaubt ist, an einem F10/F11 selbst ein Lenkrad zu wechseln.

(Abgesehen davon , das ich nachwievor aus Versicherungstechnischen Gründen immer irgendjemanden suche, der bei einem Fail ggf. gerade steht)

 

Auch beim kacken falls der Blitz dich erwischt?

 

Es ist schlichtweg nicht verboten, also erlaubt! Und nun ist dann auch gut!

Zitat:

Es ist schlichtweg nicht verboten, also erlaubt! Und nun ist dann auch gut!

Und das ist ein ganz klarer Widerspruch zu dem, was TIS schreibt .

https://www.newtis.info/.../1Lmx9u8F

Und das bezieht sich auf mein Fahrzeug

Zitat:

Nachfolgend zitierte Vorschriften beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.

In allen anderen Ländern müssen die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften beachtet werden. Über diese Information hinausgehende, länderspezifische gesetzliche Vorschriften oder darauf basierende Rechtsprechungen müssen in jedem Fall beachtet bzw. diesen Vorschriften übergeordnet werden.

Pyrotechnische Rückhaltesysteme unterliegen der Gefahrenklasse PT1

Gasgeneratoren sind pyrotechnische Gegenstände der Gefahrenklasse T1

Die Handhabung, der Transport und die Lagerung von nicht gezündeten Gasgeneratoren unterliegen dem ”Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe” (Sprengstoffgesetz vom 13.09.1976).

Der erstmalige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mindestens 2 Wochen vorher angezeigt werden.

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