Kaufberatung Audi TT Coupé 3.2
Hallo Leute,
ich habe vielleicht vor, mir Anfang diesen Jahres ein Audi TT zu kaufen.
Nun ist mir schon mal dieser hier ins Auge gefallen...
http://www.auto-wichert.de/.../frm_show_detail.php?...
Wie ist eure Meinung zu dem?
Hätte ja eigentlich lieber einen Roadster.. allerdings sind mir zwei Sitze eindeutig zwei zu wenig.. 😉
Lieben Gruß
🙂
Beste Antwort im Thema
Eins sollte dir klar sein:
Diese "Notsitze" sind wirklich nur für den Notfall gedacht, also wenn man dringend zu dritt im Auto fahren MUSS (auch da sollte man hinten nicht viel größer als 1,60m sein).
Freiwillig setzt sich da glaube ich keiner hinten rein. Und 4 Personen in einem TT...unmöglich😉
Klar, beim Coupe hast du den Vorteil, dass du die Sitze umlegen kannst um somit ein größeres Kofferraumvolumen zu haben.
Aber wie gesagt, die Rückbank ist um mal ne Tasche abzulegen gut genug, zum sitzen aber eher für den **** 😉
Das erstmal vorweg.
Was deinen ausgewählten TT betrifft gibt es hier sicherlich User die mehr Ahnung haben was Preis/Leistung etc. angeht 😉
36 Antworten
Ich kann nirgends nachlesen (im AUDI-Gesetzbuch auch nicht), daß es bei Strafe verboten ist, LeuTTe über 1,50m mitzunehmen.
Das ist schlichtweg eine Empfehlung seitens AUDI (sicherlich sinnvoll, bzw. noch sinnvoller nur ein Golfbag drauf abzulegen), aber wie will mich der TT-besitzende Sheriff nun bestrafen?
Der TT ist ein 2+2 Sitzer, und somit offiziell zugelassen für 4 Personen.
Danke für eure Antworten.. 🙂
Hat mir auf jedenfall etwas geholfen.. 😉
Ich hab nun nächste Woche ne Probefahrt mit einem Q7 4.2 TDI ^^
hab ihn mir vorhin schon angeschaut.. nur probefahrt ist erst ab nächste woche möglich.. :/
fang wir nicht schon wieder von vorne an..^^
nicht das ich mir das auch wieder überlege.. xD
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Hä?
Erst TT - dann Q7.
Bei Wichert ist mein gebrauchter TT auch letztes Jahr gelandet 😉
Das Coupe ist übrigens der Erstausstatter - sprich die damaligen Showroomfahrzeuge.
Also vielleicht auch ein Vorführer !
Preis ist OK!
Die Farbe der Sitze mochte ich damals nicht... aber das ist ja Geschmack...
Zitat:
Original geschrieben von comsat
12 Monate GW- Garantie
Unabhängig von der Gebrauchtwagengarantie, deren Umfang man hier kaum beurteilen kann, greift in dem Fall selbstverständlich immer noch die gesetzlich vorgeschriebene grundsätzlich zweijährige Sachmängelhaftung. Allerdings darfst Du da nach Ablauf eines halben Jahres nach Kauf (Stichwort Beweislastumkehr) nicht mehr viel erwarten.
Zitat:
Original geschrieben von Audi-6
Bin den 3.2 mal in nem A4 cabrio gefahren.. war echt hammer geil.. von daher hätte ich den 3.2 nun auch gerne im tt aber halt mit Automatik!!!
Im A4 und im TT stecken allerdings unterschiedliche Sechszylindermotoren, auch wenn die Leistungsdaten ähnlich sind.
Zitat:
Original geschrieben von Mogli_A4
Ich kann nirgends nachlesen (im AUDI-Gesetzbuch auch nicht), daß es bei Strafe verboten ist, LeuTTe über 1,50m mitzunehmen.Das ist schlichtweg eine Empfehlung seitens AUDI (sicherlich sinnvoll, bzw. noch sinnvoller nur ein Golfbag drauf abzulegen), aber wie will mich der TT-besitzende Sheriff nun bestrafen?
Der TT ist ein 2+2 Sitzer, und somit offiziell zugelassen für 4 Personen.
Hier mal ein Beitrag aus einem Thread von 2007 (
http://www.motor-talk.de/.../...uf-der-ruecksitzbank-t1461227.html?...):
"In den Papieren steht es glaube ich nicht drinnen, ist aber kein Problem zu überprüfen. Heutzutage kann man online alle Daten eines Fahrzeugs einsehen. Du hast ja auch nicht alle Reifengrößen mehr drinnen, aber trotzdem weiß die Polizei was eingetragen ist.
...
Dadurch, daß der Fahrzeughersteller den Wagen nur bis 1,50 (Kinder mit Kindersitz 1,20) freigegeben hat, ist es auch gesetztlich verboten. Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis für einen PKW muss der Herstelletr ja auch Unterlagen vorlegen woraus hervorgeht wieviel Sitzplätze u.a. vorhanden sind. Darafhin wird ja die Betrieberlaubnis vom KBA erst erteilt.
...
Noch vor ein paar Jahren wäre die Betriebserlaubnis bei solchen Sachen erloschen, ist heute aber nicht mehr so. Wirst also mit einem Verwarngeld bzw. Ordnungswiedrigkeitenanzeige davonkommen und die Person kann dann zu Fuß weitergehen."
Also bei mir wars ein Verwarngeld. Ach ja, und die 3. Person durfte aussteigen.