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Kaufberatung 993 Cabrio

Porsche 911 4 (993)

Liebe Motor-Talker,

ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Sebastian und ich bin schon seit vielen Jahren bei MT aktiv, damals aber im Wesentlichen im Audi TT Forum. Nun seit vielen Jahren nicht mehr. Ich möchte mir jetzt aber gerne einen 993 Cabrio zulegen und habe dazu einige Fragen:

Folgendes Angebot habe ich mir heute live bei uns angeschaut:

https://home.mobile.de/PANNHORST#des_294417844

Was haltet ihr von diesem Angebot konkret? Ich habe nächste Woche einen Termin für eine Probefahrt. Der Preis erscheint mir relativ hoch, der Wagen ist aber auch in einem sehr guten Zustand.

Gibt es grundsätzliche Themen, die ich beim Kauf thematisieren sollte?

Vielen Dank schonmal für euer Feedback!

48 Antworten

Zitat:

@Dr_Rockter schrieb am 16. Juni 2023 um 00:43:39 Uhr:



Zitat:

@mbfanhh schrieb am 15. Juni 2023 um 17:54:19 Uhr:


Du willst den schönen Wagen ins Betriebsvermögen nehmen?

Also
Da soll doch einfach das Finanzamt später recherchieren und Deinen Ansatz (fundiert) beanstanden 😉

Kleiner Hinweis (wegen Standesrecht darf ich nichts sagen)
Wenn der Wagen im BV ist und sich weiter so top im Wert entwickelt, müsstest Du den Wertzuwachs versteuern.

So oder so bitte den steuerlichen Berater einbinden

Danke dir, das mit dem Wertzuwachs habe ich auf dem Schirm und der StB ist bereits involviert. Frage mich grade nur, wo ich verlässliche Infos zu Bruttolistenpreisen in den USA herbekomme. Denn die Vermutung liegt nahe, dass die Fahrzeuge seinerzeit günstiger abgekauft worden sind und die Umrechnung Dollar/Euro ebenfalls günstig war.

Ggf. liegt die Rechnung auch vor. Das muss ich noch eruieren.

Gibts denn die voll ausgewiesene Mwst.?

Wer ein solches Auto im BV hat, kann es nach Abschreibung im Prinzip gar niht mehr verkaufen, bzw. wird es dann außerordentlicher Verkaufserlös = mit 50% besteuert.

+ 19% Mwst. die abzuführen sind.....muss man sich immer genau überlegen. Bei Auto's mit Wertzuwachs wird das ja betrieblicher Gewinn. Aber das ist sicher alles bekannt.....

Zitat:

@N.R. schrieb am 16. Juni 2023 um 10:14:31 Uhr:


...und bei dem Preis würde ich eher nen 981 Spyder suchen.

Geiler Vorschlag. Er will ein Boot und du schlägst ihm einen Helikopter vor (im übertragenen Sinne). Sowas hilft immer ungemein.

Ähnliche Themen

Also einfach noch mal zur Preisliste (auch wenn ich kein Steuerberater oder Fachmann bin)

Leider habe ich nichts passend gefunden.
Wenn Du wirklich den selten weg durch das Betriebsvermögen gehen willst, würde ich zur Besteuerungsbasis mal ein paar Clubs in den USA (mit Spezialisierung auf Porsche Classic) anmailen. Bei den Mitgliedern wird mit Glück jemand etwas in Papierform haben, oder die kennen einen passenden Link zum PDF

Und nur mal so:
Schon einen Plan, wie Du die überwiegend betriebliche Nutzung im Falle der Prüfung darlegen kannst?

Das geht nur mit Fahrtenbuch. Alles dann nicht mal eben.....

Bisher habe ich es auch ohne Fahrtenbuch geschafft. Aber JA

Das ist natürlich die sicherste Variante.

Vielleicht wird es ja auch eine Fahrzeug mit Werbeaufdruck 🙂

Der TE und sein Steuerberater haben sich sicherlich was gedacht.

Die 1% Regel bemisst sich nach dem inländischen damaligen Listenpreis in der BRD. Den muss man für die 1% zu Grunde legen, auch wenn die Karre schon lange abgeschrieben ist. (Das ist dann Privatanteil, oder Fahrtenbuch damit geht's auch drunter.
Inwieweit das dann alles passt, zur tatsächlichen Einkaufsrechnung - steuerliche Betrachtung durch einen Fachmann - Steuerberater zwingend - läuft wohl bei 100 k Einkaufspreis für ein 30 Jahre altes Auto wohl eher auf Liebhaberei hinaus.
Selbst wenn man den nur ohne Mwst. Ausweis kaufen würde, was im BV schon mal 19% Vorsteuer Guthaben ausmacht, im Jahr der Anschaffung, müsste man im Falle eines Wiederverkaufs diese dennoch auf den dann gültigen VK abführen. Ob das so cool ist ? Neuwagen müssen in 6 Jahren abgeschrieben werden.
Gebrauchte ab 4 Jahre alt in 2 Jahren. Man geht von der Restnutzungsdauer aus...
Will man den privat irgendwann verkaufen muss der aus dem BV ins Privatvermögen - beweissicher!Selbst auch dann ist auf den VK aber immer die USt / 19% Mwst. abzuführen, auch wenn man gar keine Vorsteuer geltend machen konnte....
Also all in all geht das irgendwie aber wird holprig......bzw. Hausaufgaben vorher machen.

BRD Preisliste und Ausstattung ist hier zu finden: https://www.elferclassic.de/modelle/ausstattung/911-993.php

Hello,

die Felgen bleiben nicht auf dem Fahrzeug, sondern werden gegen die 18" Euro Cup Felgen gewechselt. Inkl. KW Gewindefahrwerk und Spurplatten. Das ist bereits so abgesprochen. Sollte also passen.

Zitat:

@mbfanhh schrieb am 16. Juni 2023 um 12:02:19 Uhr:


Also einfach noch mal zur Preisliste (auch wenn ich kein Steuerberater oder Fachmann bin)

Leider habe ich nichts passend gefunden.
Wenn Du wirklich den selten weg durch das Betriebsvermögen gehen willst, würde ich zur Besteuerungsbasis mal ein paar Clubs in den USA (mit Spezialisierung auf Porsche Classic) anmailen. Bei den Mitgliedern wird mit Glück jemand etwas in Papierform haben, oder die kennen einen passenden Link zum PDF

Und nur mal so:
Schon einen Plan, wie Du die überwiegend betriebliche Nutzung im Falle der Prüfung darlegen kannst?

Klasse, guter Tipp. Da werde ich mal auf die Suche gehen.

Zitat:

@t-eddie schrieb am 16. Juni 2023 um 14:57:56 Uhr:


BRD Preisliste und Ausstattung ist hier zu finden: https://www.elferclassic.de/modelle/ausstattung/911-993.php

Danke dir!

Zitat:

@SWAN schrieb am 16. Juni 2023 um 13:35:19 Uhr:


Die 1% Regel bemisst sich nach dem inländischen damaligen Listenpreis in der BRD. Den muss man für die 1% zu Grunde legen, auch wenn die Karre schon lange abgeschrieben ist. (Das ist dann Privatanteil, oder Fahrtenbuch damit geht's auch drunter.
Inwieweit das dann alles passt, zur tatsächlichen Einkaufsrechnung - steuerliche Betrachtung durch einen Fachmann - Steuerberater zwingend - läuft wohl bei 100 k Einkaufspreis für ein 30 Jahre altes Auto wohl eher auf Liebhaberei hinaus.
Selbst wenn man den nur ohne Mwst. Ausweis kaufen würde, was im BV schon mal 19% Vorsteuer Guthaben ausmacht, im Jahr der Anschaffung, müsste man im Falle eines Wiederverkaufs diese dennoch auf den dann gültigen VK abführen. Ob das so cool ist ? Neuwagen müssen in 6 Jahren abgeschrieben werden.
Gebrauchte ab 4 Jahre alt in 2 Jahren. Man geht von der Restnutzungsdauer aus...
Will man den privat irgendwann verkaufen muss der aus dem BV ins Privatvermögen - beweissicher!Selbst auch dann ist auf den VK aber immer die USt / 19% Mwst. abzuführen, auch wenn man gar keine Vorsteuer geltend machen konnte....
Also all in all geht das irgendwie aber wird holprig......bzw. Hausaufgaben vorher machen.

Ich danke dir für die Hinweise und leite diese mal an meinen StB. weiter und kläre das mit ihm ab.

Zitat:

@mbfanhh schrieb am 16. Juni 2023 um 12:02:19 Uhr:


Also einfach noch mal zur Preisliste (auch wenn ich kein Steuerberater oder Fachmann bin)

Leider habe ich nichts passend gefunden.
Wenn Du wirklich den selten weg durch das Betriebsvermögen gehen willst, würde ich zur Besteuerungsbasis mal ein paar Clubs in den USA (mit Spezialisierung auf Porsche Classic) anmailen. Bei den Mitgliedern wird mit Glück jemand etwas in Papierform haben, oder die kennen einen passenden Link zum PDF

Und nur mal so:
Schon einen Plan, wie Du die überwiegend betriebliche Nutzung im Falle der Prüfung darlegen kannst?

Der Nachweis sollte doch allein schon über den Weg zur Arbeit darstellbar sein. An ausreichend vielen Tagen und Pendelei zwischen den 3 Praxen sollte das den Großteil der gefahrenen Jahreskilometer ausmachen.

Kann klappen, aber muss man halt abwägen. Das mit den 3 Praxen kommt aber sehr gut übers Jahr.....
Für die 1% Regel dürfte dann ohnehin der damalige inländische Listenpreis sprechen und sich sehr cool auswirken auf den Privatanteil und dann braucht man nicht das extrem ästige Fahrtenbuch, das auch zu Tankrechnungen und Boxenstops km genau passen muss. Fallstricke laueren überall.....
Zudem wenn man ohnehin nur ohne Mwst. Nachweis kaufen kann - Vorsteuer zu 100% retour gibts ja nur bei über 90% betrieblicher Nutzung = nur mit Fahrtenbuch, kann man darauf dann auch pfeifen. Damit wird ein Oldie erst richtig attraktiv. Bleibt nur noch die Restnutzungsdauer die glaubwürdig sein muss. Aber ob in 2 oder 4 Jahren abschreiben muss man dann halt sehen und dann bleibt die Sache mit dem beweissicheren Übertrag BV - ins Privatvermögen bei Wiederverkauf - ich behalte einfach meine 2 Auto's und fahr jedes auf Saisonkennzeichen als betrieblich genutzen PKW, was aber auch zu 100% beweissicher stimmt.....

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