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Kauf beim Händler ohne Gewährleistung. Gasanlage nicht eingetragen(Betrug)

Themenstarteram 27. August 2012 um 16:19

Hallo,

Ich habe ein großes Problem. Und zwar habe ich vor circa 3-4 Wochen einen Wagen gekauft. Der Wagen hat eine Gasanlage. Der Verkäufer, gewerblich, meinte zu mir am Telefon die Gasanlage wäre eingetragen. Dann bin ich Freitags dort hin gefahren, habe den Wagen angesehen und er gefiel mir sofort richtig gut. Samstags habe ich ihn dann abgeholt mit meiner Freundin un ihrem Vater. Die Papiere hatte der gute Herr leider nicht gehabt und meinte diese sendet er per Einschreiben zu. Leider konnte ich also nicht ersehen ob diese dann eingetragen ist und habe ihn persönlich nochmals gefragt vor meiner Freundin und ihrem Vater ob die Gasanlage eingetragen wäre und er versicherte uns nochmals das diese eingetragen sein müsste da der Wagen ja schon Tüv bekommen hatte. Also habe ich mir dabei nichts gedacht. Kaufvertrag wurde angefertig, Drauf steht ich sein eine Firma obwohl ich eine Privatperson bin die gerade mal 19 ist?!, er meinte das wäre normal ich soll mir dabei nichts denken. Habe alles durchgelesen und es stand drin das der Wagen ausschließlich ohne Garantie und Gewährleistung verkauft wird. Dann habe ich ihn nochmals gefragt ob die Gasanlage eingetragen wäre und TÜV noch hatnicht das ich da nachher Problem mit bekommme. Meinte er wieder ja und TÜV kann sein bis ende des Jahres, da er es nicht weiß da keine Papiere da sind. Sind dann nach Hause und am Donnerstag(obwohl im Brief stand das es Spätestens am Dienstag da sein soll) kamen die Papiere an. Leider ohne Eintragung der Gasanalge und ohne Tüv. Habe ihn dann angerufen was das soll meinte er, er kann da nichts dran machen. Dann hat mein Freund nochmals in meinem Namen bei dem Typen angerufen und er verweißt uns an die Vorbesitzer. Er will den Wagen nicht zurücknehmen und meint ich soll einfach die Gasanlage eintragen lassen. Jetzt meine Frage: 1. Ist der Kaufvertrag eigentlich überhaupt rechtens? Darf er sich als Händler von der Gewährleistung abtretten? 2. Wie ist das mit eintragen lassen und von dem Herrn die Kosten über einen Anwalt zurück verlangen(Sind 130km hin zu dem Laden und 130km zurück und das 2x dann noch nach Mannheim fahren wegen der Eintragung da es nur dieses einmal in Deutschland gibt(400km hin) Dann noch das Gutachten(500€) und dann die Eintragung noch?

Was meint ihr dazu?

War heute beim Anwalt. Der setzt erstmal ein schreiben auf

Beste Antwort im Thema

verbuche es als lehrgeld

du hast ALLES falsch gemacht, was du falsch machen konntest

1. wenn ich privatperson bin, unterschreibe ich keinen kaufvertrag, in dem ich als gewerblicher drinne stehe, egal was der typ sagt, -> gesunder menschen verstand.

2. ein händler, der mir sagt er hat die papiere grad nich da, -> wo sollte er sie denn dann haben und warum sind sie nich da?????

3. geiz is geil

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von u41b3h9

Und die Rechnung Deines Anwalts wird dann die andere Hälfte betragen.

Die zahlt aber die unterliegende Partei.

Nur dann, wenn sie zahlungsfähig ist...

Eine Wirtschaftsauskunft wird der Anwalt ja wohl noch beschaffen können für die Abschätzung des Prozeßrisikos.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eine Wirtschaftsauskunft wird der Anwalt ja wohl noch beschaffen können für die Abschätzung des Prozeßrisikos.

Ist aber nicht in seinem Interesse :-)

Anwälte verkaufen Hoffnung.

VG

Eine RSV ist hier natürlich sehr hilfreich und sinnvoll. Ob der TE über eine solche verfügt, hat er uns allerdings noch nicht verraten.

Ja, dann würd ich mir das auch überlegen. Aber du hast unabhängig davon auch noch andere Risiken. Beispielsweise Beweissicherung, Gutachterkosten, eventuell Auto abmelden und abstellen mit allen Konsequenzen und Folgekosten. Leider wird das vom Anwalt in dieser Phase oftmals verschwiegen...

Moin,

Betrug? Liegt her nciht vor ... kannst Du vergessen ... den Vorwurf würde ich auch nict führen. Du hast eine Gegenleistung erhalten - und zwar eine, die vermutlich dem Fahrzeug und den Vertragsgrundlagen entspricht. Also gegessen.

Arglistige Täuschung - wird ebenfalls SCHWER nachzuweisen sein - der Verkäufer HATTE die Papiere nach eigener Angabe dir gegenüber nicht - er kann behaupten, dass er wegen der gültigen HU davon ausgegangen ist, dass die Gasanlage eingetragen ist. Dann fällt das auch weg.

Dennoch ist der Vertrag meiner Meinung nach Anfechtbar und damit rückabwickelbar - erstens ist er in einer nicht korrekten Form, er kann dich nicht zu einem gewerblichen Käufer machen, nur weil ihm das gefällt - eigentlich muss er sich davon durch geeignete Dokumente überzeugen, dass ein gewerblicher Verkauf vorliegt. Hinzu kommt - ebenfalls als Anfechtungsgrund - IRRTUM: Du bist aufgrund der Äußerungen des Verkäufers (der sich ja im Zweifel halt ebenfalls geirrt hat!) davon ausgegangen, dass eine eingetragene Gasanlage vorhanden ist und hast einen Betrag der nur einem Fahrzeug mit eingetragener Gasanlage angemessen ist bezahlt. Dies wurde dir ja scheinbar auch zugesichert. Da ein irrtümlicher Vertragsinhalt vorliegt ;)

Viel eher könnte eine Anzeige beim Finanzamt was bringen :D :D :D

Und man im Ernst - bei dem Streitwert über ein Unternehmen eine Kreditürdigkeit oder Wirtschaftsprüfung zu beauftragen ... das steht doch in keiner Relation zu den 2650 Euro ... :D :D :D Lass den Anwalt mal machen - grundsätzlich sollte da was gehen, Problem kann natürlich sein, dass der Verkäufer am Ende zuminest vorgibt nichts zu haben und du dir nen Titel über das Bett hängen kannst.

MFG Kester

am 16. Juni 2017 um 8:01

Du hast Fehler gemacht, ok.

Wenn Du aber diese Fehler jetzt nicht einsiehst und denkst, Dein Anwalt holt Dir hier was heraus, dann machst Du den nächsten Fehler.

Anwälte machen jedem Klienten Hoffnung, weil sonst würde sie keiner arrangieren. Im Laufe der Zeit wird sich das wenden und Dich am Ende auch noch Geld kosten.

In den letzten 5 Jahren hat der TE sicherlich vieles richtig gemacht.

am 16. Juni 2017 um 8:32

Man kanns nicht wissen................

 

Zitat:

@trouble01 schrieb am 16. Juni 2017 um 10:30:47 Uhr:

In den letzten 5 Jahren hat der TE sicherlich vieles richtig gemacht.

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