Kauf bei Privat oder Händler

VW Sharan 2 (7N)

Hallo liebe community. next week ist es soweit. Der kauf eines Jahreswagen Sharan steht an. Ein Jahreswagen soll es sein, also noch mit Herstellergarantie. ABER.... Eher beim Privathändler oder eher beim AH.

Die Vorteile bei einem AH sind mir klar, aber die Nachteile sind ja jedem hier hinlänglich bekannt.... DER PREIS. Ich habe mich in den letzten Tagen sehr viel im I-net bewegt und sämtliche Portage abgeklappert, mit dem Ziel, es soll ein Highline sein mit RNS510, PDC (eventuell sogar incl Rückfahrkamera) Bi-Xenon, TFL, Kurvenlicht, 3 Zonen Klimaautomatik, der Knaller wäre natürlich ein DSC... ach ja und 170 PS (würde gerne die 170PS wählen, da ich mich dann am ende nicht ärgern will, falls 140 doch zu wenig sind, (oder was meint Ihr. Fahre hauptsächlich Familiär, Niemals hänge und vielleicht 2-3x in den Urlaub entweder Berge oder Meer). So weiter im Text. Das einzig erträgliche was ich preislich gefunden habe, hat beiges Leder/Alcantara und da habe ich mich jetzt defenitiv dagegen entschieden. Und bei anderen Leder/Alcantara Kombinationen liegen die Preise gleich jenseits von Gut und Böse, WENN man vom AH kauft. Privat gibt es da schon bessere Angebote.

Zu was würdet Ihr tendieren... Denn eigentlich ist doch die Herstellergarantie noch drauf und jegliche garantierelevante Sachen wären doch auch darüber abgesichert.... ODER???

Please help me

12 Antworten

ich glaub du verwechselst hier gewährleistung mit garantie. im zweiten jahr (vielleicht ist das bei euch in D schon früher) liegt die beweislast bei einem defekt beim kunden, der muss nachweisen, dass das teil de facto bei der auslieferung schon so war, dass es nun kaputt ging. in der regel ist man hier als verkäufer bzw. hersteller recht kulant. ändert aber nix daran, dass eine gewährleistung beim händler für ein 1 jahr altes fahrzeug was ganz anderes ist als das zweite jahr von der herstellergarantie. außerdem lassen händler sicherlich weiter die hosen runter als private beim kaufpreis. ein privater wird auch keinerlei kulanz zeigen, z.bsp. wenn die bremsen nach 10tkm hinüber sind, während der händler da gerade stehen müsste wenn er 1 jahre gewährleistung gibt. da du doch im hochpreisigen segment suchst wird es sowieso nicht einfach sein, einen jahreswagen zu bekommen, geschweige denn von privat - wer bitte verkauft privat einen sharan mit einem listenpreis von ca. 50k und mehr nach einem jahr?

Zitat:

Original geschrieben von NoComment73


ich glaub du verwechselst hier gewährleistung mit garantie. im zweiten jahr (vielleicht ist das bei euch in D schon früher) liegt die beweislast bei einem defekt beim kunden, der muss nachweisen, dass das teil de facto bei der auslieferung schon so war, dass es nun kaputt ging. in der regel ist man hier als verkäufer bzw. hersteller recht kulant. ändert aber nix daran, dass eine gewährleistung beim händler für ein 1 jahr altes fahrzeug was ganz anderes ist als das zweite jahr von der herstellergarantie. außerdem lassen händler sicherlich weiter die hosen runter als private beim kaufpreis. ein privater wird auch keinerlei kulanz zeigen, z.bsp. wenn die bremsen nach 10tkm hinüber sind, während der händler da gerade stehen müsste wenn er 1 jahre gewährleistung gibt. da du doch im hochpreisigen segment suchst wird es sowieso nicht einfach sein, einen jahreswagen zu bekommen, geschweige denn von privat - wer bitte verkauft privat einen sharan mit einem listenpreis von ca. 50k und mehr nach einem jahr?

Also schau mal bei Autoscout oder mobile rein und du wirst überrascht sein wie viele privat Ihren Sharan wieder abgeben nach ca 1- 1 1/2 Jahren... Aber danke erstmal für die Info. Leider ist mein AH nicht so kulant und kauft den Wagen für mich auf und verkauft Ihn dann an mich weiter...

Ich dachte immer gerade Private gehen einfacher mit den Preis zu druecken, als händler

Die 2-jährige Neuwagen-Hersteller-Garantie geht innerhalb der 2 Jahre auf den Käufer über. So ist es zumindest in Deutschland. Wenn du also einen Jahreswagen kaufst, dann hast du noch mindestens 1 Jahr Hersteller-Garantie (ohne wenn und aber) und unabhängig davon, ob du von Privat oder vom AH kaufst.

ps: was ist DSC? oder meintest du DSG?

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Zitat:

Original geschrieben von NoComment73


ps: was ist DSC? oder meintest du DSG?

meinte dsg

Zitat:

Original geschrieben von Mandre47


Die 2-jährige Neuwagen-Hersteller-Garantie geht innerhalb der 2 Jahre auf den Käufer über. So ist es zumindest in Deutschland. Wenn du also einen Jahreswagen kaufst, dann hast du noch mindestens 1 Jahr Hersteller-Garantie (ohne wenn und aber) und unabhängig davon, ob du von Privat oder vom AH kaufst.

Und welche Nachteile habe ich denn wenn ich von Privat kaufe und mir somit die GW Versicherung abhanden geht??

Bitte lesen: es kommt dir bei einem Jahreswagen nichts abhanden :-)

Zitat:

Original geschrieben von AudiGTH



Und welche Nachteile habe ich denn wenn ich von Privat kaufe und mir somit die GW Versicherung abhanden geht??

Keine, bis auf die Tatsache, dass du keine Gebrauchtwagenversicherung vom Händler hast.

ABER: Soweit ich weiss kann man bei VW die Garantieverlängerung nachordern, wenn der Wagen noch innerhalb der Herstellergewährleistung ist. Vielleicht ist das was für dich???

ei ei ei ei, hab erst jetzt gesehen dass volkswagen ja in D eine zweijährige herstellergarantie gibt. da ist es natürlich vollkommen wurscht ob das auto vom händler oder von privat gekauft wurde (das ist eben NICHT nur die gesetzliche gewährleistung, sondern eine freiwillige garantie).

Zitat:

Original geschrieben von ejanste



Zitat:

Original geschrieben von AudiGTH



Und welche Nachteile habe ich denn wenn ich von Privat kaufe und mir somit die GW Versicherung abhanden geht??
Keine, bis auf die Tatsache, dass du keine Gebrauchtwagenversicherung vom Händler hast.

ABER: Soweit ich weiss kann man bei VW die Garantieverlängerung nachordern, wenn der Wagen noch innerhalb der Herstellergewährleistung ist. Vielleicht ist das was für dich???

Also deckt die Herstellergarantie ALLE Arten der GW-Garantie mit ein??

Zitat:

Original geschrieben von AudiGTH



Also deckt die Herstellergarantie ALLE Arten der GW-Garantie mit ein??

das kann man nicht pauschal sagen. wenn die gebrauchtwagengarantie (wenn es denn eine garantie ist und nicht nur die normale gewährleistung) auch verschleissteile bis zu einem gewissen teil beinhaltet (bremsen, etc.), dann ist das ja von der freiwilligen herstellergarantie nicht gedeckt. sachen wie motorschäden, etc. sind aber natürlich schon durch die herstellergarantie gedeckt.

eine garantieverlängerung von volkswagen (die du extra zahlen musst) ist da wieder was anderes, die verlängert die freiwillige herstellergarantie eben auf bis zu 5 jahre, sprich das, was sie im zweiten jahr austauschen würden, tauschen sie auch noch im 5. aus (bremsen gehören da ganz sicher nciht dazu, auch alle anderen verschleissteile nicht).

Ich denke, dass man ruhigen Gewissens einen Jahreswagen auch von Privat kaufen kann, vor allem, wenn der Preis stimmt. Die Mobilitätsgarantie von VW bleibt wie oben schon beschrieben bestehen - egal, wer den Wagen besitzt.

Und ganz ehrlich: man muss schon einen "Montagswagen" erwischen, damit in den ersten beiden Jahren etwas passiert. Berichte im Netz haben ja den Nachteil, dass sie nur vom Negativen berichten. Es schreibt eben selten jemand "hey, bei mir ist alles super" 😉

Bei einem 20k-Euro-Auto kannst allerdings auch 150 Euro investieren und den Wagen, für den Du Dich entschieden hast, auf die Bühne von ADAC, TÜV, Dekra oder ähnlichem fahren, die einen Gerbauchtwagencheck durchführen, um gröbste Mängel auszuschließen.

Der Sharan ist ein genügsamens Fahrzeug. Von daher würde ich mal sagen, dass die 140 PS ausreichen.

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