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Kaputte Felgen gekauft - brauche Euren Rat!

Themenstarteram 22. März 2007 um 13:15

Hallo leiebe E6x-Gemeinde,

ich habe vor kurzem ein Ärgernis bekommen und zwar bei EBay die M135 Felgen gekauft, gebraucht aber mit der genauen Beschreibung "die Felgen sind Makellos und so gut wie NEU. Die Felgen sind keine 1,000 km alt."

NAch einer Woche abwarten und Freude, ein Schock: auf drei Felgen eine Delle (ca.5 cm lang und 1 tief) uns auf der vierten ein (ca. 3cm tief) Riss!!! Und alles nur auf der inneren Seite.

Ich schreibe dem Verkäufer meine Meinung dazu, er antwortet dazu dass er die Felgen in Top-Zustand abgeschickt hat und keineswegs zurück überweisen wird!

Kann was noch dagegen tun und erreichen? Hat jemand damit Erfahrung? Oder Shit happens? :(

 

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Mai 2008 um 10:35

Hallo an alle die den Thread verfolgt haben oder einfach an der Ausgang der Sache interessiert sind.

Noch mal als Erinnerung: es gaben 2 Gerichtstermine, einer mit der Zeugeneinladung. Waren dabei meine 4 Zeuge! Von der Beglagte keine einziger.

 

Ich habe heute meinen Anwalt angerufen um das Urteil zu erkündigen.

Die Antwort: die Klage wurde abgewissen!!! :(

 

Das Schreiben vom Anwalt bzw. Richter ist unterwegs.

 

Also das ist zum Thema Gerechtigkeit in dieser Welt.

Schade nur, dass der Kerl damit in seiner Taten bestätigt wird. 

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Zitat:

Original geschrieben von bie-em-dabelju

 

Damals hat mir ein Käufer defekte Ware zurückgeschickt, obwohl die von mir verschickte Ware in Ordnung war.

Hi, ist schon klar, bitte auch mich nicht falsch verstehen.

Nur muss man grundsätzlich in dieser Diskussion davon ausgehen, dass die Ausführungen des Käufers korrekt sind.

am 29. März 2007 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von g247ma

Hi, ist schon klar, bitte auch mich nicht falsch verstehen.

Nur muss man grundsätzlich in dieser Diskussion davon ausgehen, dass die Ausführungen des Käufers korrekt sind.

Vor Gericht gilt das aber auch für die Ausführungen des Verkäufers. Dann steht dort Aussage gegen Aussage.

Und wenn man dann seine Ausführungen nicht eindeutig beweisen kann, wird es nicht leicht.

Hallo,

und genau deshalb Anzeige wegen Betrug, da sieht die Beweißlast gleich ganz anders aus...

Hansi

am 29. März 2007 um 8:44

Im deutschen Rechtssystem ist es so, dass derjenige, der jemanden anderes anzeigt, erst einmal in der besseren Position ist. Denkt mal an Anzeigen von Linksschleichern und wie schwer es ist, sich aus solchen Anzeigen wieder "herauszuwinden".

Nur mal so ein Gedankeneinwurf.

Frank

1.) Erfolgt eine Anzeige, wegen Betrugs muß er! seine Unschuld beweisen;)

2.) Erfolgt eine Anzeige, wegen Betreibung eines Gewerbes ohne Anmeldung (ist ja offensichtlich so) wird er sehr viel Ärger bekommen

3.) Meldung bei Ebay.

=> 1.) und 2.) werden vor Gericht zählen. Es ist unglaubwürdig, dass du! diese Felgen nicht von Ihm bekommen hast. D.h. Beweise hin oder her es ist einfach nicht glaubwürdig. Wenn dir Zeugen einfallen um so besser.

P.S. Man kann auch die Verpackung begutachten lassen. D.h Rückstände auf den Reifen und in den Verpackungen untersuchen lassen. Chemische Übereinstimmung + Adresse vom Verkäufer auf der Verpackung = Beweis, dass er diese Reifen versendet hat ;) Wird nur richtig teuer, aber im Falle eines wirklichen Verfahrens, durchaus ein Mittel. Ich würde diese als Beweismittel einreichen lassen.

=> Im "schlimmsten" Fall endet es in einem Vergleich (auf den der Verkäufen nun raus will). Meinen Schätzungen zu Folge: 1/4 vs. 3/4 Split der Kosten.

Da der Streitwert sehr gering ist, kann da nicht viel kommen (max. 200 Euro).

Für den Verkäufer steht sehr viel auf dem Spiel.

Zwei gravierende Anzeigen, die er erst mal wiederlegen muß + eine Prüfung ob er wrklich nur ein privater Verkäufer ist + Prüfungen vom Finanzamt bzgl. seiner Steuereinkünfte.

Der Typ denkt, dass Ebay ein rechtsfreier Raum ist.

Grüße,

NIUBEE

Hallo,

was gibt es neues??

Hansi

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE

1.) Erfolgt eine Anzeige, wegen Betrugs muß er! seine Unschuld beweisen;)

Hmm, soweit ich das kenne, heißt es doch immer:

"im Zweifel für den Angeklagten", d.h. der Staatsanwalt oder der Betrogene muß den Beweis des Betruges beibringen.

am 30. März 2007 um 10:34

"in dubio pro reo"

Die Rechtslage ist nie 100%ig eindeutig. Wenn es danach ginge, dann würden die meisten Angeklagten freigesprochen werden müssen.

In Deutschland muß die Schuld bewiesen werden.

Die Sache ist doch klar.

1. Anzeige wegen Betruges bei der Kripo.

2. Zivilrechtliches Verfahren per Anwalt einleiten.

3. Mitteilung an eBay

Dabei sollte gleich auf Offenbarungseid geprüft werden. Ist der geleistet, gibt es Probleme. Ein Titel hilft schließlich nicht wirklich weiter.

Nach 1. bis 3. abwarten und nicht mehr ärgern. Auch, wenn es schwer fällt. Bringt aber letztendlich nichts.

Einfach Käuferschutzantrag bei Ebay stellen.

Glaube bis auf 40 € bekommst du den Betrag zurück.

Richard

am 30. März 2007 um 16:14

Ich glaube der Maximalbetrag ist 200 Euro abzügl. 25 Euro Bearbeitungsgebühr, also effektiv 175 Euro.

Das wäre bei 800 Euro Verlust ein sehr kleiner Trost.....

Und gibt es hier was neues zu Deinen Felgen?

hansi

am 1. Juni 2007 um 8:31

Hallo,

wie ist die Geschichte denn nun ausgegangen?

Hansi

am 5. Juni 2007 um 13:00

HI! wie ist die geschichte ausgegangen???

hast wieder die 135M nochmals gekauft und auf NON RFT umgerüstet???

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s&forumid=278&threadid=1468633

CU!

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 21:47

Hallo an alle, die sich noch an die Geschichte errinern und vielleicht ein Zwischen- oder eher Endstand wissen möchten.

Also Ergebnis der letzten 4 Monaten:

Kurz vor dem Anwalt zu besuchen rufte ich meine Versicherung zuerst an (weil sie mir einmal absagte). Da habe ich Familien (inkl Beruf)- Rechtschutz.

Habe ich da alles erzählt (HUK Coburg) und gefragt ob die die Sache übernehmen werden. Kurze Nachfrage, Rückruf: ja klar, wir decken den Fall ab.

Super!!! Renne zum Anwalt, er schreibt dem Verkäufer entsprechenden Brief mit dem entsprechendem Reaktionsfrist.

Frist ist vorbei, Ruhe... Noch eine Woche... Schweigen. Ich ruf Anwalt an. Er ist noch im Urlaub. Na klar dann, denke ich, Urlaub ist heilig.

Ruf nach dem Urlaub noch mal an. Er sagt dass ich vermutlich die Antwort vom HUK nicht bekam (der Anwalt sollte mir eigentlich eine Kopie schicken) aber die übernehmen die Kosten nicht weil nicht zum Verkehrrechtschutz gehöre!?!?!?!

Der Anwalt schreibt zurück dass die Sache mit Verkehrrechtschutz nicht zu tun hätte. Sture Antwort von HUK nach einer Woche: tut uns leid geht nicht, nutzen Sie Ihre Verkehrrechtschutzversicherung.

Noch nach eine Woche Rechnung vom Anwalt: 290€ muß ich ihn für seine Leistungen zahlen und erst dan kann er die Sache weiter betreuen, auf meine Kosten versteht sich.

Echt toll!!! Jetzt kosten mir die Schrottfelgen mehr als 1100€!! Plus Zeit und Ärger.

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