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Kann man US-Rückleuchten ohne Probs benutzen ?
Mahlzeit,
hab seit 2 Wochen einen Golf 4 und wollte mir die US-Rückleuchten einbauen. Hab jetzt auf www.ahw-shop.de gelesen, das die hier nichtzugelassen sind, weil kein E-Prüfzeichen. Das liegt doch an den rot leuchtenden Blinkern, oder ???
Kann man das Problem mit anderen (gelben leuchtenden) Birnen lösen ??
Sieht das dann so aus, wie ´s "erlaubt" ist ?
Hab in der Suchfunktion leider nix gefunden, wäre für Antworten oder einen entsprechenden Link dankbar.
Gruß
Bruno
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135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EVO 5
ob er dort jetzt hätte stehen dürfen oder nicht ist doch eine andere Frage.
Nicht wirklich, denn das ist eine ausschlaggebende Frage! Wäre er dort nicht gestanden, wäre es evtl, wahrscheinlich auch nicht zum Unfall gekommen, so muss man das sehen...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Mit den US Rückleuchten, hat man die gleiche Chance so wegzukommen, wie der mit den Nachrüstleuchtringen...
Ich meine dass kann man nicht so pauschalisieren.
Die US Lichter sind direkt für denn Golf hergestellt. Und an einem Golf 4 serie verbaut wurden.
Also gelten da auch andere Regeln, auch wenn diese kein E Prüfzeichen besitzen.
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
Also gelten da auch andere Regeln, auch wenn diese kein E Prüfzeichen besitzen.
Nein, da gelten keine anderen regeln, sie sind definitif nicht für den deutschen Strassenverkehr zugelassen, dass ist dsa einzige was zählt...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Nicht wirklich, denn das ist eine ausschlaggebende Frage! Wäre er dort nicht gestanden, wäre es evtl, wahrscheinlich auch nicht zum Unfall gekommen, so muss man das sehen...
Hätte da jemand aufgepasst hätte es keinen Unfall gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Nein, da gelten keine anderen regeln, sie sind definitif nicht für den deutschen Strassenverkehr zugelassen, dass ist dsa einzige was zählt...
Sie sind nicht für denn deutschen Markt, aber Serie an einem Golf und dabei ist egal wo. Serie ist Serie.
Nein, leider ist das nicht so. E-Zeichen ist ein Muss, leider. Selbst wenn ein Bulli aus Brasilien hier importiert wird, müssen sämtliche Scheinwerfer und Leuchten ausgetauscht werden, (obwohl sie identsich sind!!!) nur weil auf den deutschen Leuchten ein E-Zeichen aufgedruckt ist. Dass das schwachsinnig ist darf wohl angenommen werden, aber das nützt einem im Fall der Fälle auch nicht viel.
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
Serie ist Serie.
So einfach ist das allemal nicht!
Bedenke nur mal, dass Autos anderer Hersteller auch serie sind, aber für den deutschen Markt extra modifiziert werden müssen.
Oder bedenke mal die Scheinwerfer für englische Autos, so einfach kannst du diese in D auch nicht nutzen, obwohl das auch Serienteile sind...
^das mag sein aber Die Teile sind noch lange nicht so illegal wie nachträglich Produzierte Teile.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
So einfach ist das allemal nicht!
Bedenke nur mal, dass Autos anderer Hersteller auch serie sind, aber für den deutschen Markt extra modifiziert werden müssen.
Oder bedenke mal die Scheinwerfer für englische Autos, so einfach kannst du diese in D auch nicht nutzen, obwohl das auch Serienteile sind...
Die Scheinwerfer entsprechen auch nicht den deutschen Richtlinien. Die Rückleuchten schon.
Aber ich glaube die Diskussion führt zu keinem Ergebnis.
Fakt ist: Das E-Zeichen fehlt,
Sie erfüllen alle Funktionen die man in Deutschland benötigt,
Weniger Illegal oder mehr illegal gibts leider nicht..
Die Rückleuchen sind technisch tip top, wissen wir ja alle. Leider hat sich noch niemand die Mühe gemacht (nichtmal VW) und das dem KBA in Form eines Gutachtens gemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Wieso unschuldig? Das Auto hätte gar nicht auf öffentlichen Strassen bewegt werden dürfen, da ja keine BE mehr vorhanden war
Eigentlich hätte mein Nachbar nie geboren werden sollen, aber das Kondom ist geplatzt. Wenn er mir also begegnet, und ich haue ihm eine rein, ist er schuld. Denn er hätte ja gar nicht da sein dürfen! :D
Thommen, du mußt schon zugeben, daß die Rechtslage hier mit dem normalen Rechtsempfinden kollidiert. Wenn ich jemandem hinten reinfahre, und er bekommt die Schuld, obwohl das verbotene Teil nicht das geringste mit dem Unfall zu tun hatte, finde ich das schon etwas merkwürdig.
Aber so ist anscheinend die Rechtslage. Und die Hobbytuner hier sollten sich vielleicht doch besser mal Gedanken machen, was sie tun. Thommen macht die Gesetze nicht, er sagt euch nur was Sache ist. Auch wenn er sich damit bei einigen unbeliebt machen sollte...
Zitat:
Original geschrieben von Doms golf
Die Scheinwerfer entsprechen auch nicht den deutschen Richtlinien. Die Rückleuchten schon.
Sie mögen den Richtlinien entsprecehn, gar kein Thema, aber es fehlt ihenen trotzdem die Zulassungs durchs KBA!
Evtl sollten einige mal lieber etwas Geld zusammenlegen und auf eine Zulassung durchs KBA hinarbeiten, anstatt sich hier darüber aufzuregen, dass ihnen immer wieder gesagt wird, dass die Leuchten so nicht legal sind.
Aber dafür wird sich hier wohl keiner einsetzen...
Was ich zu diesem Thema sagen ist...
Ich war bis vor ca. 4 Jahren bei einem relativ bekannten Hersteller für optisches Tunigzubehör in Wolfsburg beschäftigt. Mein Ex-Senior-Chef hat sich damals die US-version des Chrysler Voyager aus Amerika schicken lassen. Dieser mußte dann VOR zulassung auf D-tauglich umgerüstet werden, d.h. Original Scheinwerfer UND Rückleuchten (diese hatten auch ROTE Blinker) wurden ausgetauscht gegen Leuchten mit E-prüfzeichen.
Von daher kann ich also meinen Vorrednern nur Rechtgeben wenn Sie sagen das Lampen/Leuchten OHNE E-Prüfzeichen in Deutschland nicht zulässig sind.
Denn ich glaube nicht das sich jemand in Amerika nen Auto kauft ohne zuwissen was da auf einen zukommt bevor er es in D zulassen kann.
Das jemand ein Bußgeld zahlen soll wegen nicht zugelassenen RL oder ähnlichen Sachen finde ich ja ok und das ist auch richtig so.
Aber man soll doch nicht vom Unschuldigen zum Schuldigen werden. Das ist ganz klar Deutschland.
PS: Bis das Geld dafür zusammen ist, fahre ich nen Golf 8 mit US-Leuchten!!
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Sie mögen den Richtlinien entsprecehn, gar kein Thema, aber es fehlt ihenen trotzdem die Zulassungs durchs KBA!
Evtl sollten einige mal lieber etwas Geld zusammenlegen und auf eine Zulassung durchs KBA hinarbeiten, anstatt sich hier darüber aufzuregen, dass ihnen immer wieder gesagt wird, dass die Leuchten so nicht legal sind.
Aber dafür wird sich hier wohl keiner einsetzen...
Doch, ich! :D
Aber leider kam mein Vorschlag nicht besonders gut an...dabei wäre es für alle vermutlich gar nichtmal soo teuer, das müsste nur entsprechend organisiert werden. US-Rückleuchtenfahrer gibts ja allein bei MT mehr als genug.