kann ich Versicherung nach Beitragserhöhung wegen Tuning kündigen?

Audi A3 8P

Hallo,
Meine Versicherung hat bereits nach dem Chippen auf 240 PS ca.80 Euro Aufschlag verlangt. Nun habe ich "nachgelegt" (275 PS von Hohenester) und die wollen nochmals zusätzlich 120 Euro mehr (also insgesamt 200 Euro wegen Tuning).
Und das Alles bei einem Beitragssatz von 30% nach über 30 Jahren unfallfreiem Fahren.
Kann ich die Versicherung nun wegen der Beitragserhöhung kündigen? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Aus meinen Unterlagen kann ich nur erkennen, daß eine Kündigung bei der jährlichen Beitragsanpassung möglich ist.
Danke schon jetzt für Eure Hilfe!

Gruß
Hans56

21 Antworten

Hallo,
Danke nochmal.
Ich will jetzt auf alle Fälle kündigen. Es heißt bei einer Beitragserhöhung kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen. Aber zu welchem Zeitpunkt? Ich hab da im Netz ein Musterschreiben gefunden, da heißt es "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ist das so in Ordnung und was kann/wird die Versicherung dann als nächstmöglichen Zeitpunkt festlegen?
 
Gruß
Hans56

Die Kündigungsmöglichkeit nach Beitragserhöhung existiert erst seit der Einführung des neuen VVG's (01.01.08). Wie aber schon geschrieben, ist das neue VVG erst für Verträge verpflichtend, die in 2008 geschlossen wurden (nicht Beginn!). Für bereits bestehende Verträge gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2009 bis auch für diese das neue VVG angewendet werden muss. Hast Du also keine entsprechende Erklärung von Deiner Versicherung bekommen, dann gilt für Dich das alte Gesetz.

Und die Kündigungsmöglichkeit bei Beitragsanpassung im neuen VVG (§40, für die, die es nachlesen wollen 😉), bezieht sich jedoch ausschließlich auf Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Anhebung des Versicherungsschutzes. Dieses trifft aber bei Dir nicht zu. Du hast eine vorsätzliche Gefahrerhöhung vorgenommen. Dein Versicherer kann also entweder mit sofortiger Wirkung kündigen oder eben eine höhere Prämie dafür verlangen. Ist die neue Prämie um mehr als 10% gestiegen, dann hast Du wiederum ein Kündigungsrecht (vgl. §§ 23-25 VVG).

Dieses gilt aber nur, wenn Dein Versicherer schon erklärt hat, dass er das neue VVG auch schon auf Bestandsverträge anwendet. Gilt noch das alte VVG, dann muss Dein Versicherer entweder wegen der Gefahrerhöhung innerhalb eines Monats ab Kenntnis kündigen oder das Risiko weiter tragen. Das alte Recht sah an der Stelle keine andere Möglichkeit vor. Hat der Versicherer sein Recht nicht innerhalb der Monatsfrist wahrgenommen, ist es erloschen (vgl. § 24 VVG - alte Fassung).

Mehr kann ich Dir dazu nicht mehr sagen, außer die Empfehlung noch mal zu wiederholen mit denen zu reden und mit Hinweis auf Deinen schadenfreien Vertrag den Unsinn mit der Zuschlagsprämie noch mal zu überdenken. 😉

Schöner wie MdN kann man es eigentlich nicht mehr sagen ... vielleicht noch n bissl einfacher und verkürzter ;-)

Ich habe gerade nochmal bei uns nachgefragt - bei uns zählt das neue VVG (also dass du bei einer 10%igen Prämiensteigerung innerhalb 4 Wochen kündigen kannst) für Verträge die VOR dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, erst AB 1.1.2009

Ich weiss nicht ob das Deutschlandweit ist - ist halt die Regelung bei uns im Versicherungsunternehmen.

Zitat:

Original geschrieben von masterkill


Ich habe gerade nochmal bei uns nachgefragt - bei uns zählt das neue VVG (also dass du bei einer 10%igen Prämiensteigerung innerhalb 4 Wochen kündigen kannst) für Verträge die VOR dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, erst AB 1.1.2009

Ich weiss nicht ob das Deutschlandweit ist - ist halt die Regelung bei uns im Versicherungsunternehmen.

Irgendwie ist Dein erster Absatz etwas mißverständlich. Entweder wendet man bereits für Bestandsverträge auch jetzt schon das neue VVG an oder nicht. Wenn erst ab 2009, dann existiert auch keine Erklärung des Unternehmens. 😕

Allerdings haben viele Sachversicherer eine solche Erklärung gegenüber ihren Kunden abgegeben (ca. 80 Unternehmen). Und das aus dem einfchen Grund, weil es leichter ist die Geschäftsprozesse nach einem Gesetz auszurichten als auf zwei gleichzeitig. 😉

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Hallo,

Danke noch mal für die vielen Antworten.
Ich hab gestern schriftlich gekündigt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ich bin gespannt, wie die Versicherung reagiert,

Gruß
Hans56

Zitat:

Original geschrieben von Hans56


Hallo,
Danke noch mal für die vielen Antworten.
Ich hab gestern schriftlich gekündigt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ich bin gespannt, wie die Versicherung reagiert,
Gruß
Hans56

Ich tippe auf eine Bestätigung zum Ablauf, also zum 01.01.2009! ;)

Zitat:

Original geschrieben von MdN



Zitat:

Original geschrieben von Hans56


Hallo,

Danke noch mal für die vielen Antworten.
Ich hab gestern schriftlich gekündigt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ich bin gespannt, wie die Versicherung reagiert,

Gruß
Hans56

Ich tippe auf eine Bestätigung zum Ablauf, also zum 01.01.2009! 😉

... das wäre natürlich nicht gut, ich hoffe doch, daß es früher geht!

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