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Kamera als Dashcam verwenden
Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.
Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.
Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.
Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.
Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.
Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!
Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.
Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?
Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.
Gruß Martin
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386 Antworten
welchen anderen Hauptzweck sollte eine fest installierte, permanent aufnehmende Dashcam sonst haben?
Die schöne Landschaft auf dem täglichen Weg zur Arbeit zu dokumentieren?
Meinen ausgeprägten Spirtspar-Pfennigfuchser-Fahrstil festzuhalten zwecks weiterer Optimierungen? :D:D:D
Macht euch doch nicht lächerlich!
Ich bin weg hier.
sind sie denn jetzt erlaubt oder nicht ?? :D
duck und weg :p
Gruß
odi
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Hier geht es ja wieder zu ... :(
Letztlich ist es egal, was hier an Gesetzestexten verlinkt und an Interpretationen formuliert wird.
Wegweisend sind die Einschätzungen des Düsseldorfer Kreises, die aufzeigen, in welche Richtung die Reise geht.
http://www.bfdi.bund.de/.../DKreis_node.html
Die Entschließung vom 26.02.2014 befasst sich explizit mit Dashcams und kommt zu einer eindeutigen Einschätzung.
Das hat zwar noch keine Gesetzeskraft, wird aber bis dahin die Auslegung durch Richter maßgeblich beeinflussen. IMHO gibt es da nicht mehr viel zu diskutieren.
Jetzt geht das schon wieder los …
Da hat sich also der „Düsseldorfer Kreis“, welcher sich mit dem Datenschutz im NICHT-ÖFFENTLICHEN Bereich befasst, nun erstaunlicherweise mit dem Thema Dashcams im ÖFFENTLICHEN Bereich auseinandergesetzt.
Oder wird mit Dashcams jetzt in nicht öffentlichen Bereichen aufgezeichnet? Selbst bei der Nürburgring-Nordschleife handelt es sich bei Öffnung für Touristen um öffentlich zugänglichen Verkehrsraum gegen Entrichtung von Mautgebühren, denn auch dort gilt die StVO. Wer der Eigentümer der Straße ist, spielt dabei keine Rolle. Vom Bund werden seit geraumer Zeit übrigens auch privatisierte Autobahnabschnitte favorisiert.
Die vollständige Bezeichnung des „Düsseldorfer Kreises“ lautet:
„Entschließungen des Düsseldorfer Kreises (Oberste Datenschutzaufsichtsbehörden für den NICHT-ÖFFENTLICHEN Bereich)“
Hier der Titel eines Arbeitsergebnisses:
„Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im NICHT-ÖFFENTLICHEN Bereich“
Dann werden (einseitig) die Dashcams wieder verteufelt …
Zunächst sind Richter in unserem Land unabhängig und haben sich dabei ausschließlich an bestehenden Gesetzen zu orientieren, wenn damit die relevanten Sachverhalte vom Gesetzgeber geregelt sind.
Und dazu reichen die vorhandenen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dashcams aus, wenn diese im ÖFFENTLICHEN Bereich zur rein privaten Verwendung und ohne Veröffentlichung der damit produzierten Aufnahmen eingesetzt werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine weiter oben dargestellten Ausführungen der bestehenden und nicht nur für Dashcams geltenden Rechtsgrundlagen bei deren ausschließlich privater Verwendung im öffentlich zugänglichen Bereich.
Auch die unzulässige Dashcam-Verwendung ist bekanntlich ebenfalls gesetzlich geregelt.
Wie und mit welcher Urteilsbegründung ein Richter den o.g. Beschluss den vorhandenen Rechtsgrundlagen vorziehen kann, erschließt sich mir dabei nicht.
Der sich als für den NICHT-ÖFFENTLICHEN Bereich als zuständig erklärende „Düsseldorfer Kreis“ weicht von seine Namensgebung ab und taucht im ÖFFENTLICHEN Bereich wieder auf, um auch zu Dashcams etwas von sich zu geben.
Nur bezieht er sich dabei in der Hauptsache wieder auf den Einsatz von Dashcams zu Überwachungszwecken, welcher Privatpersonen derart nicht gestattet ist.
Allerdings wird von ihm auch ein Ausnahmetatbestand genannt, der geflissentlich gerne dabei übersehen wird.
Wer andere Verkehrsteilnehmer mittels Videotechnik aufzeichnet und dann andere Motive als solche rein privater Natur und ohne Weitergabe- bzw. Veröffentlichungsabsicht vorgibt, der handelt rechtswidrig, was von mir nicht bestritten wird.
Es kommt z.B. beim Einsatz einer Dashcam nur darauf an, ob deren Nutzung je nach Verwendungszweck gegen geltendes Recht verstößt oder zulässig ist. Details dazu wurden hierzu mittlerweile genug durchgekaut.
Ich habe auch Verständnis für diejenigen Leute, welche grundsätzlich nicht auf Video oder im Bild aufgenommen werden wollen. Egal, ob in zulässiger oder unzulässiger Weise. Bei gewissen Lebenssachverhalten kann man alle Leute zufrieden stellen.
Kaum jemand ist davon begeistert, wenn von ihm ein zulässiges Foto oder Video gemacht wird, was dann auch noch mit Kosten und ggf. weiteren Unannehmlichkeiten für den derart Aufgenommenen verbunden ist (z.B. Aufnahmen von begangenen Verkehrsverstößen).
Mit Dashcams verhält sich das ganz grob verglichen wie mit dem Fahren eines Kfz. Dies kann sowohl bestimmungsgemäß genutzt werden oder auch in rechtswidriger Art und Weise.
Nutze ich ein Kfz um damit von A nach B unter Einhaltung der StVO und StVZO zu gelangen, bewege ich mich mit dafür gültiger Fahrererlaubnis im gesetzlich nicht zu beanstandenden Rahmen.
Wird ein Kfz dagegen missbräuchlich, z.B. bei den dazu o.a. erforderlichen, aber nicht vollständig erfüllten Voraussetzungen, dann sieht das schon anders aus (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz oder ganz extrem: Ein Kfz-Einsatz als Waffe).
Dieser Thread kann übrigens auch derart interpretiert werden, indem Lösungsansätze aufgezeigt werden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Dashcams (und vergleichbar einsetzbare Kameras) legal betrieben werden können.
Beim Äußern dazu geeigneter Lösungsansätze, wird hier oftmals von Polemikern angegangen, welche sich über unsachliche Äußerungen beschweren und sich dabei auf Teufel komm raus alle der oft unpassendsten oder nicht verstandenen Rechtsgrundlagen bedienen.
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
Zitat:
Dieser Thread kann übrigens auch derart interpretiert werden, indem Lösungsansätze aufgezeigt werden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Dashcams (und vergleichbar einsetzbare Kameras) legal betrieben werden können.
Habe versucht, den Thread auch durchgängig in dieser konstruktiven Weise zu lesen, wenngleich es nicht einfach war, die reichliche Polemik auszublenden.
Ohne das jetzt noch viel weiter diskutieren zu wollen, mein Eindruck ist dass die Unzulässigkeit der Dashcam-Nutzung durch Privatpersonen hauptsächlich aufgrund dieser Punkte vermutet wird:
- Berechtigtes Interesse des Dashcam Nutzers nicht gegeben
- Konkrete Zweckbestimmung bei Nutzung fehlt
- Überwachung/Aufzeichnung Anderer ohne Anlaß
Es werden sicher noch Jahre Vergehen, bis wenigstens im Grundsatz von Rechtssicherheit gesprochen werden kann.
P.S.: Die zuvor vorgestellte Nachrüstlösung von BMW könnte nach den o. g. Kriterien IMHO als "zulässig" eingestuft werden (reine Spekulation meinerseits):
Zweckbestimmung: Dingfestmachen von Fahrerflüchtigen nach Beschädigung
Berechtigtes Interesse des Fhzg-Nutzers dadurch vorhanden
Überwachung für festgelegte Zeit aufgrund äußeren Anlasses (Rempler durch Beschleuningungssensor festgestellt).
@Testfahrer und @Moevenmann,
Danke für die gute Aufklärung.
Nach endlosem Blablabla ziehe ich kurz das Fazit,
daß ich doch Recht hatte und Dashcams in Deutschland für rein private Zwecke erlaubt sind !
Jede Art von "Veröffentlichung" der Aufnahmen ist allerdings verboten.
Ausnahme: Ein unabhängiger Richter lässt wichtige Aufnahmen in einem Prozess als Beweis zu.
Zitat:
Original geschrieben von Rambello
Nach endlosem Blablabla ziehe ich kurz das Fazit,
daß ich doch Recht hatte und Dashcams in Deutschland für rein private Zwecke erlaubt sind !
Jede Art von "Veröffentlichung" der Aufnahmen ist allerdings verboten.
Ausnahme: Ein unabhängiger Richter lässt wichtige Aufnahmen in einem Prozess als Beweis zu.
Oh man. Wolltest du nicht "draußen bleiben"?
Du machst es dir zu einfach. Du hast schon wieder vergessen, dass es "das Recht am eigenen Bild" und das "Persönlichkeitsrecht" gibt. Aber das Thema hatten wir schon, Pipi Langstrumpf. Auch ohne Veröffentlichungsabsicht kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Dafür gibt es einige Urteile, nachzulesen auch für dich in dem bekannten Wiki-Link.
Dashcams sind also nicht erlaubt, sondern nur unter bestimmten Umständen, zB. wenn technisch sichergestellt ist, dass eine Aufnahme nur(!) bei einem Unfall stattfindet und nicht permantent gefilmt wird.
Ich mach mir gar nichts einfach, sonst würde ich hier nicht mitlesen/diskutieren !
Schuld sind Gesetzgeber und "Rechtsverdreher" die alles so kompliziert machen, daß "Normalsterbliche" nicht mehr durchblicken.
Lustig,
es geht also wieder von vorne los - meinst Du mit "Pipi Langstrumpf" mich oder Dich ?
Was soll dieses blöde "Argument" unter der Gürtellinie ?
Hast wohl keine besseren oder hast die ausführlichsten Beitrage von "BMW-Testfahrer" nicht verstanden ?
Und, wenn ich angesichts solcher "Argumente" doch den Drang verspüre, wieder mitzumachen, dann mache ich das wieder - mit wachsender Freude! So oft und so lange ich will !
Natürlich könnte man die Cams so einstellen daß die nur bei starken bremsen anfängt zu filmen. Da ist dann aber nicht drauf warum man gebremst hat. Was soll das bringen nur den Aufprall auf dem Film zu haben. Das ist dann sowieso das einzige was unstrittig ist.
@Testfahrer und @Moevenmann: Danke für die gute Aufklärung.
Leider gibt es mal wieder Personen, die es immer noch verdrehen und nicht verstehen. Scheinbar ist es für manche schwer verständlich, dass man eine Dashcam zwar anbringen kann, die Nutzung aber nur unter bestimmten Umständen für bestimmte Situationen zulässig und nicht einfach generell erlaubt ist; generell erlaubt oder nicht erlaubt gibt es bei der Frage also nicht!
An Eurer guten Erklärung lag es aber nicht... auch wenn das vorher auch schon mehrfacht so geschrieben wurde, aber nicht so schön wie von Euch!
:D
Wie man sieht: Man kann das Thema aber nicht so erklären, dass es jeder versteht.
;)
d.h. ich darf nun Dashcam Fahrzeuge mit meinem Handy knipsen und veröffentlichen, oder...?
Nur, wenn dem Fahrer alle Persönlichkeitsrechte egal sind!
;)
Na bitte! Softwarefriedl hat es verstanden!! :D:D:D
Ist euch schon aufgefallen:
Von den "Dascamgegnern" werden immer nur denkbare "Mißbrauchsfälle" als Gegenargumente angeführt.
Wie z.B. zugällige Passanten "verletzt" werden. Sowas albernes !
Nochmal:
Auch Küchenmesser können/wurden 1000x mißbräuchlich verwendet-und sind trotzdem erlaubt ...
Lieber Rambello,
ist Dir schon mal aufgefallen, dass Du vollkommen ausserhalb der Diskussion bist und das es hier keine "Dashcamgegner" gibt, sondern darüber diskutiert wird, unter welchen Bedingungen eine Dashcam erlaubt ist und wann nicht!
Hier wird nicht über Küchenmesser gesprochen, da musst Du Dich bei einem Kochforum anmelden, wenn Du darüber diskutieren möchtest, ob Küchenmesser erlaubt sind.
Vielleicht erkennst Du irgendwann den Unterschied und schreibst dann zum Thema!
;)
Nachtrag
Nur für Dich: Küchenmesser sind erlaubt, wenn man sie zum Schneiden benutzen möchte. Sie sind nicht erlaubt, wenn man jemanden damit verletzen will.
So ähnlich ist das mit den Dashcams auch! Verstanden?!?
Tut mir leid,
aber den von dir konstruierten Unterschied erkenne ich nicht, auch nicht, daß meine Beitrage nicht zum Thema gehören, "vollkommen außerhalb der Diskussion sind" :confused:
Außerdem: Du hast Dich doch auch aus dem Thread verabschiedet ... ?