Käufer möchte sein Geld zurück
Guten Tag,
ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft mit Probefahrt und Kaufvertrag.
Jetzt meldet sich der Käufer und sagt, dass das Auto einen Motorschaden hat und er 2 Std nach Hamburg gefahren ist und liegen geblieben ist. Anscheinend hatte die Wasserpumpe einen weg aber davon weiß ich nichts.
Bevor ich ihn Verkauft habe, habe ich ihm empfohlen Motoröl nachzufüllen und Inspektion zu machen. Da er schon 2 Monate lang in der Garage stand.
Jetzt droht er mit Polizei und Anwalt wegen Betrug oder er will sein Geld zurück . Weil ich das nicht angegeben habe mit der Wasserpumpe. Wie gesagt davon wusste ich nichts.
Was soll ich tun dagegen?
Ich freue mich auf antworten
MFG Alex
24 Antworten
Hat er zwar gemacht. Aber für Verschleißdinge ist er sowieso nicht in der Haftung. Davon abgesehen sind solche "Schäden" nach der Ankunft in aller Regel nur der Versuch den Preis nochmal zu drücken.
mögen deine Worte zutreffen im Sinne des TE. Aber ich fand den Opener mit dem Kaufvertrag schon suboptimal für diese Unterhaltung.
Das Thema hatte ich als Käufer eines Suzuki SJ vor vielen Jahren.... Kiste verreckte nach gefahrenen 50km am zweiten Tag.....es gab einen einfachen Kaufvertrag mit dem gekauft wie besehen Text der damaligen Zeit.
Ende vom Lied... Verkäufer wurde vor Gericht und nach Gutachten zur Rückabwicklung verurteilt.
Da der Gutachter eine extrem vernachlässigte Wartung des Fahrzeugs attestierte und im Kaufvertrag "Scheckheftgepflegt" geschrieben stand.
War aber lange her.....
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Würde dem TE raten...bis zum Eintreffen eines Schriftstück von einem Anwalt erst mal nichts zu tun.
Danach entscheiden.
Kein vernünftiger Kaufvertrag ist natürlich suboptimal.
Oftmals ist das natürlich eine Masche um nachträglich Geld herauszuschlagen - tatsächliche Defekte oder Pannen gibt es oftmals gar nicht.
Weiterhin fraglich ob die WaPu überhaupt unter Gewährleistung fallen würde.
Was mich allerdings ein wenig stutzig macht und was den TE bei mir in ein etwas sonderbares Licht rückt, ist die Geschichte mit dem Öl auffüllen. Da könnte man durchaus bekannte und verschwiegene Mängel hineininterpretieren.
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@gummikuh72: Zumal es aus Sicht des Verkäufers echt unklug ist, ein Fahrzeug so zu verkaufen. Wenn der Käufer das ignoriert oder überhört, hätte ich Angst, das der Käufer kurz darauf mit einem echten Motorschaden wieder bei mir vor der Tür steht ...
@TE: Auf die 2 h nach Hamburg und damit Raserei würde ich mich nicht versteifen. Das ist sehr stark von der jeweiligen Person abhängig. Während du bspw. bis in Zentrumsnähe rechnest, ist es für einen anderen schon 30 km vor Hamburg "in Hamburg". Und minutengenau nachrechnen wird man das bei so einer lapidaren Aussage auch nicht. Wenn ich nach 2:15 im Stau stehe, sage ich auch "hab 2 h bis zum Stau fahren können".
Wenn du verwegen genug bist, dann sag ihm doch, du nimmst das Auto zurück und erstattest das Geld.
Wahrscheinlich wird er dann kommen und dir großzügig anbieten, dass er einen guten Freund hat, der das kostengünstig repariert und du sollst ihm einfahc nur xxx EUR wiedergeben und dann passt es.
Dann weißt du zumindest, dass er nur nachträglich verhandeln will und das Auto beastens in Schuss ist.
Risiko: Wenn es wirklich kaputt ist, nimmst ein kaputtes Auto freiwillig zurück und erstattest den Kaufpreis.
Mittelweg: Du teilst ihm mit, dass du den Gewährleistungsanspruch prüfen mußt und das Auto sehen willst, um festzustellen, was da defekt ist. Wiegelt er ab, weißt du auch was Sache ist.
Ich warte immer noch auf den Ausgang des Verfahrens!
edit
Hatte Ich ähnlich auch schonmal,
da hat das Auto nach Kauf urplötzlich Wasser verloren an der Pumpe und der Käufer wollte das alles dann auf meine Kosten machen lassen für über 6t€ mit Zahnriemen, Dichtungen usw. Auto Stande da dann angeblich schon in der Werkstatt und war teilzerlegt. er selbst war angeblich schon beim Anwalt und hatte sich beraten lassen.
Habe mich dann bei ihm Entschuldigt das ich den GPS Tracker im Fahrzeug vergessen habe zu deaktivieren und ihn um Stellungnahme gebeten wie das Teilzerlegte Auto denn die ganze Zeit noch fährt.
Nie wieder was von dem gehört.
GPS Tracker gabs natürlich nie und der Typ war mir von Anfang an suspekt mit seinen komischen Fragen.
Zitat:
@RalfBHV2 schrieb am 11. April 2023 um 17:26:51 Uhr:
Als Privatverkäufer gilt immer noch der Grundsatz "Gekauft wie besichtigt und Probegefahren".
das ist falsch!