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Käfer tiefergelegte Vorderachse Probleme

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 7:57

Moin!

Ich hab meinen Krabbler nun mal der Straße etwas näher gebracht.

Vorne ne CSP Achse mit Rasterplatten und hinten 1 Zahn außen verstellt.

Nun sieht die Vorderachse SEHR merkwürdig aus, das Rad ist VIEL zu weit vorne. Vorn ist ne 5,5x15 mit einem 165/50 15 drauf

Hat hier vielleicht jemand nen Tip woran das liegen könnte, bzw. wie man das beheben kann?

Bin für jeden Tip dankbar.

Gruß

Jörg

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17 Antworten

Klar, völlig normal dass das Rad nach vorne geht, kann ja auch nicht anders. Schau dir den Winkel/Position der Kurbellenker an und es kann nur nach vorne gehen...

Er wird auch federn und springen wie ein Flummi, jedenfalls Fahrkomfort = Null.

Das einzige wirksame Gegenmittel sind TAS. Die bringen 60mm ohne Verschlechterung. Die kannst du obendrein zur VVA montieren... aber sie bauen breiter, etwa 5-20mm je nach Ausführung.

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 15:31

Wenn die Achsemitte beim Tieferlegen nach vorne wandert, wieso soll man dann Nachlaufschalen einbauen? Die bringen die Achse ja noch weiter nach vone

Ja, das ist der Preis der Tieferlegung per VVA.

Die Schalen sollen den Nachlauf der Achse verbessern. Dass sie die Achse damit halt auch nach vorne schieben, ist ein Schönheitsfehler. Aber so nicht vermeidbar.

Das kriegst du so aber nicht übern Tüv.Es müssen 70 mm niedrigste stelle sein.

Tacho müsste auch angpasst werden.

Und die Reifenkombination ich weiß ja nicht aber was willst du damit bezwecken.

Nur ein Tipp selbst die 70mm mindesttiefe ist nicht sschenkel ohne tieferlegungsachfahrbar.

Mir ist das so auf den Sack gegangen.

Obendrein brauchst du dann jedes jahr neue traggelenke.Ich hab mir auf der Autobahn am 1 Mai

eine ganze seite gekillt.

Stell ihn grade und gut ists!!!

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 20:41

Hmmm, das war nicht meine Frage, ob ich ihn damit durch TÜV bekomme, nebenbei bemerkt: habe H-Kennzeichen, ist alles eingetragen und angeglichen.

Werde aber zusätzlich Tieferlegungsachsschenkel verbauen, dann passt das auch wieder mit der Achsgeometrie.

am 9. Januar 2010 um 2:13

165/50, Tieferlegungsachsschenkel und Vva ganz unten auf H? lass das mal n gutachter sehn und du bist dein H los und dein tüv-prüfer seinen job...

am 9. Januar 2010 um 5:53

auch wenn er es nicht lesen will weil er es nicht gefragt hat nur als tip für andere die auch eine vva verbauen wollen:

tüv gibts auch nicht weil 8cm bodenfreiheit unter festen karosserieteilen gewährleistet sein muss. kostet 3 punkte in flensburg und wird gerne von der polizei kontrolliert.

desweiteren ist die freigängigkeit des reifens im kotflügel nicht gewährleistet beim verschränken.

dann aufpassen das das kennzeichen nicht zu niedrig ist und die lichtaustrittskante ist so auch zu tief.

selbst wenn es ein prüfer so eintragen würde, es kann passieren das die polizei bei einer kontrolle das gegenprüft und den wagen auf der stelle stillegt.

nur so als kleinen wegweiser worauf man achten sollte.

gilt im übrigen aucn für rote kennzeichen, auch die müssen sich an diese regeln halten, sonst wirds teuer und gibt punkte...

viele grüsse vom steini

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 7:33

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO

• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO

• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO

• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO

• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO

• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO

• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO

• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO

• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO

• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO

• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO

• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Somit ist es IMMER Ermessensache des Prüfers ob er das Fahrzeug mit extremer Tieferlegung TÜVt oder nicht.

Das was ihr meint mit den 70 oder 80mm min. Bodenfreiheit stimmt auch nicht, es sind 11cm und dies steht in einem MERKBLATT welches die min. Bodenfreiheit VORSCHLÄGT und das hat keinerlei rechtliche Handhabe da es kein § in der StVZO ist.

Das mit der Bodenfreiheit ist trotzdem mit dem Tüvprüfer zu klären denn der kann dir vorschreiben wie die mindesthöhe sein muss.Da er sonst die Prüfung verweigern kann.Selbst schon erlebt.Er sagt dann das er die Befürchtung hat das etwas bei der Abnahme beschädigt wird und dann für den entstandenen schaden aufkommen muss.Daher vorher abklären.

Anders wie soll er dir so die Bremse überprüfen.

Was auch ein problem werden kann ist die Position des Reifens nach vorne.Es können sich die Fahreigenschaften verändern.

Mal anders gesagt es will dir ja keiner was böses.Die ganzen Paragraphen mögen ja alle stimmen.Nur

Wenn du soviel änderst.Was hat das dann noch mit dem ursprünglichen Fahrzeug zu tun H-Zulassung.

Bei den den ganzen Teilen die du verbaust mußt du ja auch beweisen können das es sie schon vor 30 Jahren gab.Und das wird echt schwierig.

Ein Bsp.

Habe bei meinem Mex eine Scheibenbremse nachgerüstet.War kein Ding.Hab vorher nachgefragt was der Prüfer braucht.Daraufhin er ja die Eingearbeiteten Nummern.Oh scheiße hab ich gedacht.Auf dem HBZ war nähmlich keine drauf.Made in Brazil halt.Ich hab ihm dann etwas von nem Bekannten gezeigt.

Dann hatte ers gefressen und eingetragen.Die ganze Aktion hatte 3 Monate gedauert.Wobei der einbau nen Vormittag dauerte.

Ich will damit nur sagen versuche eine "Beziehung" mit deinem Prüfer einzugehen.Fahr öffters hin beziehe ihn mit ein.Und du wirst sehen.Alles geht etwas einfacher.

Keine dummen Sprüche bitte!!!!

Also, wenn der Wagen mit der VVA nicht zu extrem tiefergelegt ist, ist die problemlos zu fahren.

Was die Traggelenke angeht: Klar, wenn die ständig bis an ihren Anschlag gehen, dann halten die nicht lange - dafür gibt es dann Abhilfe in Form von Traggelenken mit etwas größerem Arbeitsbereich. Dann halten die problemlos. Ich bin damit jahrelang ohne Schaden rumgefahren, und ich hab' den Käfer 10 Jahre lang nicht nur zu Treffen bewegt, sondern auch als Alltagsfahrzeug genutzt.

Wie gesagt, bei moderater Tieferlegung. - Welche Bodenfreiheit ich hatte? Hmmm kann ich jetzt leider nicht mehr messen, da der Wagen momentan auseinandergeschraubt ist. Aber ich denke nicht daß es weniger als 8-10 cm waren.

Desweiteren sollte man bei der VVA auch etwas kürzere Dämpfer fahren, damit die nicht ständig am Anschlag sitzen, dann hat sich die Sache mit dem "Hoppeln" auch erledigt. Kostengünstig geht es mit C-Kadett-Dämpfern, bei extremer Tieferlegung kann man auf Dämpfer vom Opel GT zurückgreifen. Es braucht lediglich die untere Buchse 2mm aufgebohrt werden. Käfermaß-12mm Opel-10mm.(wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe:rolleyes:)

Klaro ! :o Mit VVA und Tieferlegung fährt es sich unkomfortabler ! Aber ! Jedes andere Auto büßt auch an Federungskomfort ein, wenn 6 oder mehr cm tiefergelegt wird !:p:D

Tüvprobleme hatte ich übrigens keine - Bremsenprüfstand war noch kein Hindernis und auch sonst hatte der nette Herr von der technischen Überwachung keine Probleme damit.

Also zusammengefasst ist es so: VVA und gemäßigte Tieferlegung in Verbindung mit geeignetem Drumherum - no Problem.

VVA und extreme Tieferlegung besch....nes Fahrverhalten, materialmordend und vor allem gesundheitsschädigend !!!

Wie ist das eigentlich mit den TAS ? Bekommt man die eingetragen ? :confused:

Markus

Zitat:

Original geschrieben von steini1075

kostet 3 punkte in flensburg und wird gerne von der polizei kontrolliert.

dann aufpassen das das kennzeichen nicht zu niedrig ist

selbst wenn es ein prüfer so eintragen würde, es kann passieren das die polizei bei einer kontrolle das gegenprüft und den wagen auf der stelle stillegt.

viele grüsse vom steini

Das ist Dir wohl schon mal passiert, Steini?:eek:

Ich bin jetzt mit dem Kennzeichen Unterkante bei 14cm, wollte aber noch bisschen runtergehen.;)

Wird dann nicht viel anders sein, als beim TS. Nur, dass ich mehr Bodenfreiheit an der VVA habe.

Bundbolzen-Vorderachse macht's möglich.

Was ist, wenn ich den Vor Ort wieder auf die richtige Höhe bringe?

Kann ich dann weiterfahren?:D

am 9. Januar 2010 um 13:15

genau rudi. mir ist das passiert deshalb hab ich wie man ja oben lesen kann auch keine ahnung und die 8cm sind falsch;)

wenn die polizei meint der ist zu tief ist es das gewesen, dann nutzt es auch nichts das es eingetragen ist und für die 8cm gibt es ein gerichtsurteil was die 8cm festlegt um die verkehrssicherheit zu gewährleisten. dann gehts ab zur nächsten prüfstelle und dann wird genauestens vermessen und gemacht und getan mit räder verschränken etc.

das volle programm.

vor ort lassen dich das bestimmt nicht wieder hochdrehen...

dann haben die lunte gerochen und suchen weiter.

viele grüsse vom steini

Als ich beim TÜV war, guckte ich unter den Wagen, als er auf dem Bremsenprüfstand war. Der Prüfer saß drin und winkte ab, ... wie kein Problem. Es war auch noch erstaunlich viel Platz. Allerdings hatte er mich kurz vorher zusammengestaucht, wegen dem Nummernschild... Ich dachte, das hann ja heiter werden.:p

Ich hatte einige Bedenken, da er ja durch die kleinere Bereifung vorne einiges tiefer kam und hinten war durch die Python-Auspuffanlage auch nicht das letzte Wort gesprochen.

Bezüglich der Freigängigkeiten habe ich zu Hause meine eigenen Tests gemacht, so dass ich davor keine Angst habe. Das muss der Prüfer auch gespürt haben und hat sich gleich gar nicht die Mühe gemacht, da mal nachzugucken.:)

Der Rest war ja dann auch noch so easy wie noch was.

Ich hatte darüber berichtet.;)

am 9. Januar 2010 um 23:04

Im Bezug auf die Scheinwerfermindesthöhe von 500mm möchte ich noch hinzufügen, dass dies erst ab Bj 1989 gilt, vorher ists unerheblich. der Käfer hat eh nur wenig über diesen 50cm. meiner hat Scheinwerferunterkante 42cm soweit ich mich erinnere, da aber Bj.83 gibts keine Probleme

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