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Käfer / Fusca ohne Heizung mit Standheizung nachrüsten? H-Kennzeichen relevant?

VW Käfer, VW
Themenstarteram 9. März 2017 um 8:51

Liebe Käfergemeinde,

ich bräuchte mal Eure Hilfe und hoffe, dass jemand evtl. schon mal so einen ähnlichen Fall hatte.

Ich habe aus Brasilien einen VW Fusca 1600 Bj. 1984 als Hausrat mitgebracht.

Das Fahrzeug muss nun durch die Vollabnahme, und der Ingenieur von der DEKRA bemängelte eine fehlende Heizung. Tatsächlich ist bis heute bei einigen einfachen Autos in Brasilien eine Heizung mit Wärmetauscher ein Extra, das bezahlt werden muss, und das einige Käufer nicht mitbestellen. Beim Fusca findet man erst recht Originalheizungen total selten.

Also, meiner hat jedenfalls keine, und als ich dem DEKRA-Prüfer vorschlug, dass ich doch eine Standheizung nachrüsten könne. Dazu meinte er, dass man diese nicht während der Fahrt betreiben könne/dürfe, und dass man trotzdem eine funktionierende Heizung mit Heizbirnen, etc. bräuchte.

Nun weiß ich aber, dass alle Freunde der Luftgekühlten, die eine Eberspächer oder Webasto eingebaut haben, NATÜRLICH damit im Winter auch während der Fahrt heizen. Technisch scheint das jedenfalls kein Problem zu sein.

Jetzt würde ich gerne von Euch wissen:

1. Stimmt es, dass man gesetzlich die Standheizungen während der Fahrt nicht betreiben darf? Können scheint ja kein Problem zu sein.

2. Wäre die Nachrüstung einer Original-Käfer-Heizanlage überhaupt möglich?

3. Hätte die Nachrüstung einer Standheizung Auswirkungen auf die Erteilung des H-Kennzeichens?

Vielleicht stand ja schon mal jemand von Euch vor dem gleichen Problem und musste eine Heizung nachrüsten. Ich wär sehr froh, wenn ich erfahren könnte, wie das Problem gelöst wurde...

Für Eure Antworten, jetzt schon mal vielen Dank,

Erik

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32 Antworten

Hallo!

Als Erstes sei einmal anzumerken, daß der Begriff "Standheizung" ursprünglich vermutlich wohl eher aus dem Volksmund kommt, da die Systeme eben einfach die Möglichkeit bieten, auch bei stehendem Fahrzeug bzw. Motor zu heizen.

Gerade bei VW wurden bei manchen Typen (181, 411, 412) derartige Systeme serienmäßig verbaut - spätestens das disqualifiziert die Aussage des Prüfers als völligen Nonsens. Geh jedenfalls einmal zu einem anderen. :D

Als Österreicher kann ich Dir natürlich zu deutschen Vorschriften keine detaillierte Auskunft geben - da jedoch einiges EU-weit genormt ist, wird es da vermutlich wohl kaum wesentliche Unterschiede geben. In Österreich ist jedenfalls bei jedem Fahrzeug eine Heizung grundsätzlich zwingend vorgeschrieben; Ausnahmen kann es da nur in Zusammenhang mit der Genehmigung als historisches Kraftfahrzeug (ähnlich Eurem H-Kennzeichen) geben.

Ich denke, es wird für Dich das einfachste sein, eine "normale" Frischluftheizung nachzurüsten - die entsprechenden Öffnungen in der Karosserie für die Heizschläuche und die Rohre für die Heizzüge werden doch vorhanden sein - oder?

Benzinelektrische Heizsysteme bedürfen in D, so weit ich weiß, immer wieder lästiger Prüfungen, die Wärmetauscher müssen periodisch getauscht werden - alles fürchterlicher Aufwand...

Hola,

Dazu aus der Schweiz.

Grundsätzlich erlaubt, Voraussetzung Sie wurde durch ein Fachbetrieb (z.B. Webasto) eingebaut.

Aggregat immer ausser halb der Fahrerkabine. Problem Platz. Die Standheizungen gibt’s auch für Wassergekühlte Motoren. Doch schön wenn im Winter der Wagen und Motor schon schön warm ist. Denke da auch an die Fernfahrer.

Ein wichtiger Grund ist auch, dass sich an der Front-Innenscheibe kein Niederschlag bilden kann, in unseren Breitengraden durchaus logisch. Also, wie schon erwähnt such dir einen anderen sogenannten Experten!

Gruss Peter

m.w. nach ist der Betrieb dieser Standheizung in D nicht während der Fahrt erlaubt. unabhängig davon wer sie eingebaut hat.

Es gibt welche bei denen es geht aber diese nicht.

Ich sehe aber eine andere Möglichkeit. beim 21er Gutachten können generell ausnahmen gemacht werden, wenn eine Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Lies mal:

http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

Zitat:

@janpeterstahl schrieb am 9. März 2017 um 10:58:30 Uhr:

 

Es gibt welche bei denen es geht aber diese nicht.

Was sind das für dämliche Vorschriften, wo man ohne Defroster an der Frontscheibe rumfahren darf. Ist ja lebensgefährlich wenn man bei beschlagenen Scheiben immer mit dem Tuch rum wedeln muss um die Fahrbahn zu sehen.

es hat etwas mit der Bauart der Standheizung zu tun, ob diese für den Fahrtbetrieb zugelassen ist, die für den käfer ist es wohl nicht.

Zitat:

@janpeterstahl schrieb am 9. März 2017 um 12:07:09 Uhr:

es hat etwas mit der Bauart der Standheizung zu tun, ob diese für den Fahrtbetrieb zugelassen ist, die für den käfer ist es wohl nicht.

Ist meines Wissens baugleich mit der im Kübel - und dort ist es häufig die einzige Heizanlage - was daran nicht ok sein soll, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen...

Zitat:

@janpeterstahl schrieb am 9. März 2017 um 12:07:09 Uhr:

es hat etwas mit der Bauart der Standheizung zu tun, ob diese für den Fahrtbetrieb zugelassen ist, die für den käfer ist es wohl nicht.

Ich hol den Thread nochmal hoch, weil ich vor ähnlicher Herausforderung stehe.

.... also heutige Standheizungen erlauben meines Wissens den Betrieb während der Fahrt.

SOllte das damals nicht der Fall gewesen sein, frage ich mich, wie man das realisieren wollten. "Gesetzlich" müsste dann nämlich ein Geschwindigkeitssignal abgefragt werden, welches die SHZ aus schalten kann.

Ich kenne es von Gas betriebenen Kühlschränken im Camper, dass die Während der Fahrt ausgehen (müssen).

Wichtig ist, dass im Betrieb während der Fahrt keine Abgase in den Innenraum kommen dürfen.

Weiterhin "entledigen" ja viele Käferfahrer ihre Motoren von den Wärmetauschern und dann fordert der TÜV eine Standheizung. Wäre ja blöd, wenn man im Winter alle 20 Minuten anhalten muss, um das Auto wieder aufzuwärmen, oder?

Ich "suche" noch nach einer Alternative, weil ich noch nicht weiß, ob ich die Heizbirnen behalten möchte ....

Gibt es auch zulassungsfähige, H-Kennzeichen taugliche elektrische Lösungen?

der "Stevie"

...Du darfst auch nicht während der Fahrt auf der Bahn die Tür auf machen und auch da gibts keine "Sicherheitsschaltung"

Die Frage ist, ob die spezielle Standheizung die Du einbauen willst laut ihrer ABE während der Fahrt betrieben werden darf.

Die Standheizungen aus dem Mititärkübel durften betrieben werden, die Käfer Eberspächer m.W. nach nicht, theoretisch anschalten konnte man sie beide.

Zitat:

Ich "suche" noch nach einer Alternative, weil ich noch nicht weiß, ob ich die Heizbirnen behalten möchte ....

Gibt es auch zulassungsfähige, H-Kennzeichen taugliche elektrische Lösungen?

der "Stevie"

Mein Käfer hat auch ein H-Kennzeichen aber keine Heizung. Hatte ich so vom Vorbesitzer übernommen.

 

Frag mich nicht, wie er den Wagen übern TÜV gebracht hat. Ich schaffe es jedenfalls nicht.

 

Mein örtlicher TÜV-Prüfer wäre auch mit einem elektrischen Heizlüfter einverstanden, der im Kofferraum montiert und an die Batterie angeschlossen wird, auf die Luftdüsen an der Frontscheibe wirkt und per einfachem Schalter am Armaturenbrett ein- und ausgeschaltet werden kann. Dass so ein Teil eine kaum nennenswerte Heizleistung hat, ist nicht so wichtig.

 

Lüfter gibt's für kleines Geld bei eBay.

 

Ich habe mich am Ende aber doch gegen das Gefrickel und für die teure Nachrüstung der an die SuperCompetition passenden Wärmetauscher etc entschieden. Das steht jetzt an.

 

Grüße

caprighia

Zitat:

@caprighia schrieb am 27. April 2020 um 23:37:45 Uhr:

 

Mein Käfer hat auch ein H-Kennzeichen aber keine Heizung. Hatte ich so vom Vorbesitzer übernommen.

Frag mich nicht, wie er den Wagen übern TÜV gebracht hat. Ich schaffe es jedenfalls nicht.

Mein örtlicher TÜV-Prüfer wäre auch mit einem elektrischen Heizlüfter einverstanden, der im Kofferraum montiert und an die Batterie angeschlossen wird, auf die Luftdüsen an der Frontscheibe wirkt und per einfachem Schalter am Armaturenbrett ein- und ausgeschaltet werden kann. Dass so ein Teil eine kaum nennenswerte Heizleistung hat, ist nicht so wichtig.

@caprighia

.... an so etwas hatte ich auch gedacht. Hätte aber nie gedacht, dass so etwas über den TÜV geht. Ich frage mich sowieso, wie die Zulassungsbestimmungen für "Heizungen" aussehen??? Gerade vor 50/60 Jahren waren die Heizleistungen ja durchaus sehr unterschiedlich und die Winter kälter.

Zitat:

Ich habe mich am Ende aber doch gegen das Gefrickel und für die teure Nachrüstung der an die SuperCompetition passenden Wärmetauscher etc entschieden. Das steht jetzt an.

Grüße

caprighia

Genau das steht auch bei mir zur Debatte.

Danke und Gruß

der "Stevie"

Ich hatte in meinem 1302 damals auch eine Eberspächer Standheizung und die durfte während der Fahrt laufen. Gab sogar einen Käferspezifischen Einbausatz dafür. In meinem jetztigen Käfer habe ich auch keine Heizung vom Motor nur einen Selbstgebauten Heizer für die Füße der Beifahrerin damit diese nicht nörgelt und Sitzheizung. Eingetragen wurde allerdings "Scheibenheizung Elektrisch) Aber der Wagen wird im Winter nicht bewegt.

Themenstarteram 28. April 2020 um 20:07

Achso, ich hätte längst berichten können/sollen, was aus der Geschichte damals wurde.

Ich bin dem Rat von „roepach“ gefolgt und hab das Auto einer anderen Prüfgesellschaft beim Käferschrauber meines Vertrauens vorgeführt. Der hatte vorher eine neue Webasto eingebaut und alles wurde In die Papiere eingetragen. Die heizt super, auch während der Fahrt! So hat die Geschichte ein Happy End bekommen.

Gruß von Erik

Zeig doch mal ein paar Fotos von der neuen Webasto!

(Ich habe eine alte BN2 Eberspächer drin.)

Ist zwar ein alter Faden. Aber natürlich dürfen die alten Standheizungen auch während der Fahrt betrieben werden. Vermarktet wurden sie damals unter der Bezeichnung "Benzin/elektrische Stand und Zusatzheizung".

Schaut mal beim ollen 411/412 /Typ 4) in den L Ausführungen. Da war die "Standheizung" sogar ins Wärmetauscher /Lüftungssystem integriert.

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