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Kabotageverbot

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 23:25

Habe gelesen, daß zum 1.5.09 das Kabotageverbot für unsere osteuropäischen

Mitbewerber auslaufen soll. Was mir auffällt ist, daß von den Branchenverbänden

nichts dazu zu vernehmen ist. Bei der Mauterhöhung haben sie sich doch auch

zu Wort gemeldet. Ob da wohl was dahintersteckt?

(Die werden doch wohl nicht schon ungeduldig darauf warten, daß ihre ganzen

ausgeflaggten Einheiten endlich wieder auf den deutschen Binnenmarkt können?.....)

Beste Antwort im Thema

Für alle Leser, die mit dem Begriff der Thread-Überschrift nichts anfangen können, hier eine kurze Begriffserklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage

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am 27. Februar 2009 um 0:17

Im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland sind nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung der Güter bis zu maximal 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen mit demselben Fahrzeug gestattet. Sowohl für die grenzüberschreitende Beförderung als auch für die sich anschließenden Kabotagebeförderungen ist die Mitführung von Nachweisen vorgesehen, die bestimmte inhaltliche Angaben enthalten müssen.

Beitrittsländer Modelle Ende der beantragten Übergangsfristen Deutschlands* Übergangsfristen Ende*

Tschechien 2+2+1 30.April 2009 30.April 2009

Slowakei

Slowenien Keine Übergangsfristen

Ungarn 3+2 30.April 2009 30.April 2009

Polen

Estland 2+2+1 30.April 2009 30.April 2009

Lettland

Litauen

Zypern Keine Übergangsfristen

Malta Keine Übergangsfristen

Bulgarien 3+2 31.Dezember 2009 31.Dezember 2011

Rumänien

Für alle Leser, die mit dem Begriff der Thread-Überschrift nichts anfangen können, hier eine kurze Begriffserklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 0:18

Zitat:

Original geschrieben von Chris-EF

Im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland......

Ich schreibte ja schon daß ich das alles gelesen habe. Warum aber keine Reaktion

vom BGL?

Hey, kommt schon, es geht hier um unser aller Arbeitsplätze!

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 0:20

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Für alle Leser, die mit dem Begriff der Thread-Überschrift nichts anfangen können, hier eine kurze Begriffserklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage

Danke für Deine Hilfe. Hatte nicht gewußt, daß man dies den Kollegen noch erklären muß.

am 28. Februar 2009 um 0:51

Vom BGL wird da nix kommen denke ich, das hängt mit der EU Osterweiterung zusammen. Polen, Bulgarien also unser Freunde aus dem Ostblock werden auch im Westeuropäischen Wettbewerb zugelassen. Die müssen sogar hoffe nur, dass sie zu den gleichen Bedingungen fahren müßen (Steuern, Transportversicherungen usw.)

 

Gegen den Lohnverfall werden wir uns wohl nicht wehren können, da können wir nur mit quallität punken und hoffen, dass das BKrFQG auch bei denen greift und dadurch es Eindämmung von den billigen Kollegen gibt.

So intensiv habe ich mich mit den neuen Regelungen zur Kabotage noch nicht beschäftigt. Insbesondere fällt es mir schwer zu bestimmen, ob Firmen mit Sitz in den EU-Staaten uneingeschränkt Kabotage fahren dürfen oder nicht. Die Formulierung ist nicht deutlich genug, als dass ich dies verneinen würde. Da muss ich erst noch recherchieren.

Ansonsten gilt allerdings, dass ein TU, welcher weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, nur im Anschluss an eine internationale Beförderungen begrenzt Kabotage fahren darf. Es handelt sich um bis zu drei Kabotagefahrten mit demselben Fahrzeug binnen sieben Tagen. Der Zeitraum beginnt mit der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung.

Über Kabotagebeföderungen muss Buch geführt werden. Es muss ein Nachweis über die internationale Beförderung mitgeführt werden. Hier ein Auszug aus § 17 a der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr.

Zitat:

1.Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders,

2.Name, Anschrift und Unterschrift des Güterkraftverkehrsunternehmers,

3.Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Entladung die Unterschrift des

Empfängers mit Datum der Entladung,

4.Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle,

5.die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung,

6.das Bruttogewicht der Güter oder eine sonstige Mengenangabe,

7.amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Aufliegers.

Die Nachweise können mittels Begleitpapier oder eines anderen geeigneten

Beförderungsdokumentes, auch in elektronischer Form, erbracht werden.

Mir sieht das nicht nach einem freien Kabotageverkehr aus. Gerne erfahre ich aber mehr darüber.

Themenstarteram 5. März 2009 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

Ansonsten gilt allerdings, dass ein TU, welcher weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, nur im Anschluss an eine internationale Beförderungen begrenzt Kabotage fahren darf. Es handelt sich um bis zu drei Kabotagefahrten mit demselben Fahrzeug binnen sieben Tagen. Der Zeitraum beginnt mit der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung.

Jeder <hier Osteuropäer Ihrer Wahl eintragen> kann also Montag früh über die

Grenze kommen, Nachmittag abladen, sich die ganze Woche zum Dumpingpreis

hier austoben und dann am Freitag wieder verschwinden. Die Woche drauf dann

das ganze von neuem. Und so weiter....

Gute Nacht, deutsches Transportgewerbe.

 

Zitat:

Über Kabotagebeföderungen muss Buch geführt werden. Es muss ein Nachweis über die internationale Beförderung mitgeführt werden. Hier ein Auszug aus § 17 a der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr.

Und wer kontrolliert das? So wie jetzt schon-fast niemand.

Ist nämlich mit Arbeit verbunden.

Für deutsches Berufsbeamtentum schon ein Widerspruch an sich.

Lässt sich gemessen am Arbeitsaufwand viel zu wenig Kohle abzocken.

 

Themenstarteram 5. März 2009 um 22:59

Zitat:

Original geschrieben von Chris-EF

Vom BGL wird da nix kommen denke ich, das hängt mit der EU Osterweiterung zusammen. Polen, Bulgarien also unser Freunde aus dem Ostblock werden auch im Westeuropäischen Wettbewerb zugelassen. Die müssen sogar hoffe nur, dass sie zu den gleichen Bedingungen fahren müßen (Steuern, Transportversicherungen usw.)

Aha. Du glaubst also noch an den Weihnachtsmann.

Zitat:

Gegen den Lohnverfall werden wir uns wohl nicht wehren können, da können wir nur mit quallität punken und hoffen, dass das BKrFQG auch bei denen greift und dadurch es Eindämmung von den billigen Kollegen gibt.

Das haben auch alle die geglaubt, deren Arbeitsplätze in den letzten 20

Jahren nach Osteuropa gewandert sind. Egal aus welcher Branche,

allen wurde das gleiche erzählt, aber genützt hat es ihnen gar nichts.

Entweder geht das Lohnniveau in Osteuropa hoch oder das in Westeuropa runter, dann wird sichs ausgleichen.

Soviel dürfte klar sein. Alles andere sind Wunschträume.

Passieren tut grad beides....

Ja, das ist ein Regelmechanismus der Marktwirtschaft.

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