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Junge Sterne Garantie - Zusatzarbeiten

Mercedes C-Klasse S205, Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 17. Februar 2020 um 11:39

Hallo,

 

bei mir steht eine Inspektion an. Lt. Werkstattcode sind neben der Inspektion auch sog. Zusatzarbeiten fällig.

 

Die einschlägige Norm in den Garantiebedingungen lautet:

 

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt.

 

Ich würde die Zusatzarbeiten bei ATU durchführen lassen, die Inspektion inkl. Ölwechsel bei MB.

 

Aus meiner Sicht dürfte dies keine Auswirkungen auf die Garatieversicherung haben, da ATU auch nach Herstellervorgaben arbeitet.

 

Was denkt ihr? Hat jemand entsprechende Erfahrungen diesbezüglich?

 

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2020 um 12:38

Wow. Das macht bestimmt eine Ersparnis von 50-100€ aus. Dafür muss man zwei Werkstätten anfahren, zwei Termine machen und wahrscheinlich sogar zwei Tage auf das Auto verzichten. Wenn man dann noch zwei Mal mehr hin und herfahren muss, lohnt sich das so richtig.

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Vertragswerkstätten sind Werkstätten, die nicht MB gehören, also keine Niederlassungen sind. Haben also außer "Mercedes-Benz" noch einen eigenen Firmennamen.

Zitat:

@andy_neu schrieb am 18. Februar 2020 um 10:24:01 Uhr:

Nicht schon wieder! Einigen wir uns einfach darauf, dass alle Leaser ihr Geld zuhause im Geldspeicher haben oder es extrem gewinnbringend in zahlreichen Immobilien, Helicoptern oder sonst was angelegt haben, und kehren zurück zum Thema.

:D :D

Und um all den Reichtum zu verschleiern, wird unauffällig in einem Gemüsegeschäft gearbeitet.

Zitat:

@rainmaker2007 schrieb am 17. Februar 2020 um 13:23:56 Uhr:

Es sind z.B. diverse Filter zu wechseln: Kraftstofffilter, Staubfilter und Luftfilter

Den Innenraum-Staubfilter kannst du ganz leicht selbst wechseln. Dafür bedarf es keinen Mechaniker.

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 19:07

Zitat:

@Sherlock75 schrieb am 18. Februar 2020 um 19:55:49 Uhr:

Zitat:

@rainmaker2007 schrieb am 17. Februar 2020 um 13:23:56 Uhr:

Es sind z.B. diverse Filter zu wechseln: Kraftstofffilter, Staubfilter und Luftfilter

Den Innenraum-Staubfilter kannst du ganz leicht selbst wechseln. Dafür bedarf es keinen Mechaniker.

Hier stellt sich die Frage, ob eine solche Aktion im Einklang mit den Garantiebedingungen steht. Erneuern des Staubfilters in Eigenregie = nach Herstellervorgaben? Auch mit der Dokumentation ist nicht alles glatt.

Das sind nach meinem Verständnis meiner Werkstatt nach "Extras" wie adblu und plus Paket.

Im Gegensatz zu Kraftstoff und ölfilter ist ein neuer staubfilter ja nur Komfort.

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 19:17

Der Werkstattcode hat den Wechsel des Staubfilters vorgegeben, während AdBlue eine fakultative Geschichte ist

Bei meinen kva ist das genau so ein zusatz wie adblu auffüllen und ahk prüfen und dies werde ich wieder alles selbst machen.

Aber es steht ja jedem frei welche zusatzdienste man beauftragt :-)

jein.

Ja, was du beauftragst steht dir frei, und nein, die Zusatzarbeiten (damit ist nicht zb. beim Diesel AdBlue auffüllen gemeint, sondern Filterwechsel (die nicht in A oder B drin sind), Zündkerzen, Bremsflüssigkeit, A-Getriebeöl usw.) Selbermachen gefährdet die Garantie, aber gerade die soll hier erhalten bleiben.

am 28. Februar 2020 um 8:32

Hab mich bei MB erkundigt bzw. einem bekannten Mechatroniker der dort arbeitet. Man kann in jeder freien Meisterwekstatt seine Wartungen durchführen lassen. Rechnung und getätigte Arbeiten schriftlich geben lassen und abheften. Es muss aber nach MB-Vorgaben gewartet werden (Die freien Händler haben eine Software, wo alles drin steht was gemacht werden muss.

Einzigster Nachteil ist wenn es mal um reine Kullanz geht. Da hat man dann Pech. Übrigens freie Werszätten sind nicht schlechter als Vertagswerkstätten, kenne genug die von großen Herstellern gewechselt haben in eine freie Werkstatt als Arbeitgeber.

Zitat:

@x3black schrieb am 18. Februar 2020 um 15:28:52 Uhr:

 

• Wir prüfen die Reinigungsanlage, die Einstellung und die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer.

Dazu eine Frage: gibt es bei ILS überhaupt eine Leuchtweitenregulierung oder meint das dann Einstellung des Steuergeräts?

Prüfen kann auch bedeuten: Wir machen mal das Licht an und gucken ob es blendet.

Mit viel Glück testen die mit dem lichttestgerät.

ILS hat eine automatische leuchtweitenregulierung. Ich vermute aber mal dass es weiterhin möglich ist die einbauposition des Scheinwerfer als ganzes einzustellen.

Einstellen oder gar reparieren geht dann aber schon weit über "prüfen" hinaus.

 

Bei mir wollen sie jetzt die anhangerkupplung prüfen. Ja nee, danke, die 25€ werde ich mir sparen.

Ich frage deshalb, weil beim B-Service (ohne Pluspaket) unter "ausgeführte Arbeiten" der Punkt Scheinwerfereinstellung auftauchte. Ich habe ILS mit Fernlichtassistent.

Es wird nur die Lichteinstellung im Sinne von zu hoch/richtig/zu niedrig, die Reinigung und LWR auf Funktion geht/geht nicht geprüft.

Die ev. erforderliche Korrektur/Reparatur wird gesondert (beauftragt) und berechnet und ist bei ILS aufwändiger und nur mit SD durchführbar.

Steht auch so im Kleingedruckten der Serviceübersicht.

Auch ich bin etwas verwundert.

In den 01/2019er Bedingungen ist noch eingeräumt

Zitat:

bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt

In den 01/2020er Bedingungen ist dieser Passus komplett entfallen.

an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt.

am 26. März 2020 um 7:46

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 26. März 2020 um 07:49:49 Uhr:

Auch ich bin etwas verwundert.

In den 01/2019er Bedingungen ist noch eingeräumt

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 26. März 2020 um 07:49:49 Uhr:

Zitat:

bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt

In den 01/2020er Bedingungen ist dieser Passus komplett entfallen.

an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt.

Bedeutet das ich zu Mercedes muss? Also keine freie Werkstatt? Hab mir die von 2020 noch nicht durchgelesen.

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