Junge Sterne--ein paar Fragen dazu bitte
Hallo,
für den nächsten Autokauf kommt auch ein Mercedes E-Klasse Kombi in Betracht.
Wir haben hier vor Ort eine Mercedes Niederlassung, aber leider sind momentan keine für uns passenden Fahrzeuge vor Ort.
Auf der Mercedes Homepage habe ich bei der Suche nach Gebrauchtfahrzeugen allerdings das ein oder andere Fahrzeug gesehen, welches vom Datenblatt her in Frage kommen würde.
Kann man ein Fahrzeug welches z.B bei der Mercedes NL in Hamburg steht, über die Mercedes NL seines Wohnortes kaufen?
Falls nein, wenn man ein Junger Stern Fahrzeug in z.B. Hamburg kauft, aber in z.B. Frankfurt wohnt, muss man dann für die Händler-Gebrauchtwagengarantie immer nach Hamburg fahren, wenn etwas am Auto ist?
Wo müssen Schäden gemeldet und repariert werden? Reicht ein Mercedes Betrieb/NL oder muß es der Betrieb des Verkäufers sein?
Wer entscheidet wo repariert wird?
Was für einen Verhandlungspielraum hat man?😁
Einige Fahrzeuge kommen mir vergleichsweise ziemlich teuer vor, da müsste doch dann Verhandlungsspielraum sein?
Vielen Dank schon einmal!🙂
Viele Grüße, TDI-User
Beste Antwort im Thema
Reparaturen über die Junge Sterne Garantie ist bei jeder MB-Werkstatt möglich.
Sachmängelhaftung nur gegenüger die verkaufende Niederlassung.
Kleiner Tipp: schau Dir Bewertungen der Niederlassung HH im Netz oder Erfahrungen von User hier im Forum an.
41 Antworten
Zitat:
@TDI-User schrieb am 17. Januar 2015 um 09:14:31 Uhr:
Ich werde mich jetzt einfach mal auf die Lauer nach einem guten, wahrscheinlich 220er CDI, legen.
Dazu wünsche ich Dir viel Erfolg! 😉
Es ist jetzt auch für uns Käufer die allerbeste Zeit! Wenn Du Dich in Geduld übst wirst Du sehen dass sich Deine Favoriten im Preis senken bis zum März, denn es ist jetzt "SaureGurkenZeit" für den Handel. Ich habe letztes Jahr Ende Februar zugeschlagen und war vom Preis/Leistungs-Verhältnis her beste Wahl!
Zitat:
@Pandatom schrieb am 15. Januar 2015 um 13:37:14 Uhr:
Aber nicht bei einer reinen Beseitigung von Sachmängeln, wofür der Händler haftet!
Hi Tom,
Hast Du eine Primärquelle als Beleg für diese Aussage? Würde mich ehrlich interessieren, denn ich stehe
a) demnächst wieder vor dem Problem, ein Fahrzeug von einem 300km entfernten Händler zu holen und habe es
b) bei VW, Volvo und VWN anders erlebt (und auch per Recherche verifiziert):
Treten Sachmängel auf, so obliegt es dem Kunden, auf eigene Kosten den Weg zu einer beliebigen Fachwerkstatt oder dem ursprünglichen Verkäufer zu bewerkstelligen. Kein Hersteller / Versicherung zahlt dir die "An- und Abreisekosten auf eigener Achse" - im Pannenfall ist das natürlich anders, aber das ist nicht die Diskussion hier.
Ein Beispiel:
Ein Käufer aus Lörrach (😁) kauft in Buxtehude einen JS.
Das Automatikgetriebe ist zickig, Käufer reklamiert bei einem "local dealer" in Lörrach, der macht eine Grundeinstellung, rechnet seine Arbeit mit dem JS-Garantiegeber ab und sagt: "Behoben."
Nach ein paar hundert km selbes Fehlerbild.
Erneute Reklamation beim "local dealer", erneute Grundeinstellung, Softwareupdate: "Jetzt ist alles i.O."
Nach 1.000km selbes oder schlimmeres Fehlerbild. Käufer hat die Faxen dicke und will vom Kauf zurücktreten.
JETZT kommt es auf den Verkäufer aus Buxtehude an:
a) er akzeptiert die 2x vergebliche Sachmängelbeseitigungsversuche durch einen Dritten, Käufer und Verkäufer beginnen den "türkischen Basar" um Nutzungsentgelte, Nutzungsausfall, ZUsatzkosten etc. und einigen sich auf einen Rücknahmepreis.
b) er besteht auf sein Recht auf Nachbesserung und verlangt das Fahrzeug dazu auf seinen Hof. De jure kann er genau das. Die Kosten dafür trägt der Käufer!
Es ist sein eigenes privatwirtschaftliches Risiko, dies entweder billigend in Kauf zu nehmen und ein günstigeres Fahrzeug in Buxtehude - oder eben ein Teureres bei einem lokalen Händler in Lörrach zu kaufen, um seine potentiellen "Reisekosten" gering zu halten.
Das hat NICHTS mit Mängeln zu tun, die erfolgreich beseitigt und europaweit für den Käufer nach JS weitestgehend kostenneutral verrechnet werden, sondern lediglich für den Fall, daß Mängel eben NICHT beseitigt werden (können) und der Kunde vom Kauf zurück treten will. Dann, und nur dann, ergibt sich das erhöhte Aufwands- und Kostenrisiko.
Es sei denn, Tom zieht jetzt einen Joker aus dem Ärmel 😉
@manatee : Frag einen Juristen, denn dafür sind sie da. (ich bin keiner) 😉
Dass es Händler gibt, die alles versuchen um ihre Kosten so gering wie möglich zu halten, ist leider normal. Aber es gibt Gesetze, die es einzuhalten gibt. Bei einer Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler ALLE Unkosten bei Beseitigung der Mängel zu tragen! Danach erfolgt eine sog. Beweislastumkehr, d.h. der Kunde steht in der Beweispflicht, dass der Mangel von Anfang gewesen ist und muss auch u.U. Kosten mittragen.
Will der Kunde aber vom Kauf zurücktreten bzw. beantragt Wandlung, worauf er nach der 3. erfolglosen Beseitigung der Sachmängel ein Recht hat, ist das sein eigener Wunsch! Aufgrund dessen hat auch er die Kosten der Rückfahrt bzw. Transfer zu tragen. Darüber hinaus hat sogar noch der Händler das Recht die Rückerstattung des Kaufpreises gemäß der gefahrenen KM zu reduzieren. Die Anrechnung liegt m.W. bei 0,5 - 1 % je gefahrene 1.000 km.
@Pandatom: "Frag einen Juristen", jupp, hab ich, nicht nur einen.
Hehe, ich bin ja völlig einer Meinung mit Dir, bis auf den einen Punkt: "Bei einer Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler ALLE Unkosten zu tragen!"
Genau DAS ist nur ein weit verbreiteter Glaube, lies dir mal das Kleingedruckte durch, das, was so aussieht, wie ein Ornament. Du wirst nirgendwo eine Kostenübernahme für den Transport auf eigener Achse (notabene!) zum Erfüllungsort der Sachmängelbeseitigung an einem PKW (sic!) finden, auch das BGB sieht das nicht vor.
Es gibt manchmal einen Trick, das zu Umgehen, Stichwort "Mobilitätsgarantie", aber derlei möchte ich hier nicht weiter erläutern.
Ich bin auch kein RA, habe in dieser Hinsicht jedoch (leider) einiges an Erfahrung.
😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@manatee schrieb am 17. Januar 2015 um 12:05:04 Uhr:
Genau DAS ist nur ein weit verbreiteter Glaube, lies dir mal das Kleingedruckte durch,
Nochmal.....es gibt Gesetze und da hilft normalerweise kein Kleingedrucktes! Allerdings.....Theorie und Praxis! Letzendlich entscheidet der Erfolg wer das "dickere Fell" hat. Ist leider so in diesem Leben! Und.....als Kunde hat man eigentlich vorrangig Interesse daran, dass ein Problem schnellstmöglichst gelöst wird und nicht, wie sooft von den Händlern, auf Zeit gespielt wird. Also nehmen die meisten Kunden sowas, wenn auch zähneknirschend, in Kauf. Deswegen suche ich mir im Vorfeld den Händler in Ruhe aus. Auch wenn das Auto und das Angebot noch so verlockend ist....wenn die Chemie von vornherein nicht stimmt, oder Zweifel aufkommen, lass ich die Finger weg. Ich weiss aber auch in welcher Situation man steckt, wenn man in der sog. "HabenWill" Phase steckt. Das ist emotional und menschlich. 😉
Zitat:
@manatee schrieb am 17. Januar 2015 um 11:07:08 Uhr:
Ein Käufer aus Lörrach (😁) kauft in Buxtehude einen JS.Zitat:
@Pandatom schrieb am 15. Januar 2015 um 13:37:14 Uhr:
Aber nicht bei einer reinen Beseitigung von Sachmängeln, wofür der Händler haftet!
😁 kennst Du Lörrach oder hast Du nur geschaut welcher Ort ganz unten in Deutschland liegt 😁
bei mir war es zwar nicht Buxtehude.......aber Verden ist auch ein rechtes Stück weit entfernt
sehe es gleich wie Du......im Falle einer Wandlung des Kaufvertrages wäre der Erfüllungsort Verden und ich müßte dann wohl in den sauren Apfel beißen und auf meine Kosten zurück zum Händler.
Das Risiko ist aber sehr gering und spielt deshalb bei mir keine Rolle in der Planung.
Zitat:
@wizard1972 schrieb am 17. Januar 2015 um 12:53:54 Uhr:
...
Das Risiko ist aber sehr gering und spielt deshalb bei mir keine Rolle in der Planung.
So dachte ich auch. Ich hatte zwei Fahrzeuge zur Auswahl: einer von einer Daimler-AG Niederlassung im Norden der Republik und einer von einem Händler in Essen. Nur wegen dem "Risiko" habe ich mich für einen Kauf bei der Daimler-AG entschieden.
Leider arbeiten dort nur Menschen die auch mal Fehler machen. Das die auf einem hohen Ross sitzen - immerhin ist man ja beim "Erfinder des Automobils" - hilft auch wenig bei der Suche nach einer unkomplizierten Lösung. Maastricht könnte auch nix beitragen. Nur mit Anwalt ging es dann weiter...
Es ist wie immer: jeder denke so was kann mir nicht passieren.
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 17. Januar 2015 um 13:19:37 Uhr:
Es ist wie immer: jeder denke so was kann mir nicht passieren.
Stimmt....denken leider viele so. Ich gehöre eigentlich nicht dazu und deswegen verlasse ich mich auch oft auf mein "Bauchgefühl" (habe ja auch genug davon 😉). Und das mit dem "hohen Ross" habe ich schon sehr oft erfahren müssen, besonders bei den NDL. Dennoch.....trotz Bauchgefühl ist es kein Garant dafür dass man sich hat täuschen lassen. Die Welt ist schlecht....🙁
... aber im Benz ist die Welt schöner !
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 17. Januar 2015 um 14:13:48 Uhr:
... aber im Benz ist die Welt schöner !
.....wie 1990
"Willkommen zu Hause"😁
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 17. Januar 2015 um 13:19:37 Uhr:
So dachte ich auch. Ich hatte zwei Fahrzeuge zur Auswahl: einer von einer Daimler-AG Niederlassung im Norden der Republik und einer von einem Händler in Essen. Nur wegen dem "Risiko" habe ich mich für einen Kauf bei der Daimler-AG entschieden.Zitat:
@wizard1972 schrieb am 17. Januar 2015 um 12:53:54 Uhr:
...
Das Risiko ist aber sehr gering und spielt deshalb bei mir keine Rolle in der Planung.
Leider arbeiten dort nur Menschen die auch mal Fehler machen. Das die auf einem hohen Ross sitzen - immerhin ist man ja beim "Erfinder des Automobils" - hilft auch wenig bei der Suche nach einer unkomplizierten Lösung. Maastricht könnte auch nix beitragen. Nur mit Anwalt ging es dann weiter...Es ist wie immer: jeder denke so was kann mir nicht passieren.
Klar, passieren kann mir das auch, aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht so groß als das ich dies beim Kauf großartig berücksichtigen würde (habe zusammen mit Frau und Familie schon 22 Autos gekauft und noch nie musste ich wandeln oder vom Kauf zurück treten, von dem her halte ich das Risiko für überschaubar). Natürlich würde ich bei zwei identischen Fahrzeugen zum gleichen Preis auch den Wagen, der näher beim Wohnort liegt, bevorzugen. Ich kaufe natürlich lieber in Freiburg als im Bremen, schrecke aber auch davor nicht zurück, wenn das Angebot stimmt, da ich vor dem Kauf nicht von einer Wandlung ausgehe. Das ist "worse case" und da müsste ich halt in den sauren Apfel beißen.
@wizard1972 Es bitzeli chenne i Lörrach scho, es isch net e so wiet wäg vo Aarau gsi un e chli günschtiger zu ichaufe isch es mangisch i de Migros Dütschland au gsi, wenns Chuchichäschtli einfach emol zu leer gsi isch 🙂
@PandaTom: Klar, gibt es Gesetzte, aber keines, in welchem drin steht, daß das "Erreichen des Erfüllungsortes" auf Kosten des Beklagten erfolgt.
Aber is ja ausch Wurscht, ich hab das zu oft durch, mit und ohne RA, bin raus aus dem Thema, denn: alles wird gut 😉
Ich hab gestern auch bei einem 3,5h entfernten 🙂 einen S212 350CDI 4matic geholt - wobei, der Rückweg hat komischerweise nur noch 3h gedauert, ich weiß gar nicht, wie das geschehen konnte, das Raum-Zeit-Kontinuum muß ein Wurmloch haben 😁 😁